Lagebild / Energie- und Steuerrecht verzahnen / Streitfrage
Wie soll die steuerliche Abschreibungsdauer (AfA) für PV-Anlagen ausgestaltet sein?
Die steuerliche Abschreibungsdauer für PV-Anlagen soll von 20 Jahren verkürzt werden.
OffenAusgestaltungEin Instrument: wie die Regel aussehen soll, wenn sie kommt.
Wer es für richtig hält
- 1 stimmen zuOxfordPV vertreten durch DWR eco
- 0 lehnen ab
- 269 äußern sich nicht
- 3 stimmen zuWindland Energieerzeugungs GmbH und 2 Privatpersonen
- 1 lehnen ab1 Privatperson
- 137 äußern sich nicht
Abgeleitet aus dem Text der Stellungnahmen (Jev), nicht abgestimmt.
Was belegt ist und was folgt
Offen. Zu wenige Organisationen aus einem Lager haben sich geäußert, um etwas zu sagen.
Belege: Keine der 18 zitierten Textstellen nennt Daten, Studien oder andere Belege.
Woher es stammt
17 Argumente aus 5 Stellungnahmen
„Aktuelle sehen wir übliche Amortisationszeiten, sodass die Afa-Zeit sinnvollerweise auf 10 Jahre angepasst werden sollte.“
„Es wird vorgeschlagen, bei nicht EEG-geförderten PV-Anlagen eine Sofortabschreibung von 100% zu ermöglichen“
Befund
Dass die steuerliche Abschreibungsdauer für PV-Anlagen kürzer werden soll als heute 20 Jahre, ist in der Anhörung nicht belastbar entschieden: Aus dem Lager der Strategie-Unterstützer hat sich nur eine Organisation dazu geäußert (sie stimmt zu), im Lager Ausbau-Beschleunigung stimmen 3 von 4 zu. Mit einer einzigen Stimme lässt sich weder Rückhalt noch Streit feststellen, der Punkt bleibt deshalb offen. Zugleich liegen mehrere Ausgestaltungen auf dem Tisch: eine Verkürzung auf 10 Jahre, wie die Deutsche Leasing AG sie mit den heute üblichen Amortisationszeiten begründet, eine Sofortabschreibung von 100 % für nicht EEG-geförderte Anlagen, wie Windland sie vorschlägt, oder eine frei wählbare Abschreibung über 1 bis 10 Jahre. Gefestigt würde der Punkt, wenn sich weitere Organisationen aus dem Lager der Strategie-Unterstützer ausdrücklich zu Dauer und Form äußern, bevor die Entscheidungsebene entscheidet.
Wie es mit anderen Streitfragen zusammenhängt
Ein Argument hier bezweifelt die Machbarkeit von „Energy Sharing abgabenfrei“
„Maßnahmen adressieren die Hemmnisse“ stützt diese Streitfrage
Prüfpfad
Jedes Argument unter dieser Streitfrage lässt sich bis zur Textstelle zurückverfolgen, mit jeder Entscheidung der Maschine und wie sicher sie war. Die meisten nehmen die Zielkonflikt-Frage auf: Verletzt die Maßnahme nebenbei ein anderes Ziel?
AfA-Zeit für PV-Anlagen auf 10 Jahre verkürzen Deutsche Leasing AG, Privatperson 28
Die steuerliche Abschreibungsdauer für PV-Anlagen soll von 20 auf 10 Jahre verkürzt werden.
- Aus der Stellungnahme von Deutsche Leasing AG zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): dasselbe Argument auch bei Privatperson 28 (82 % sicher).
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 89 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
„die Afa-Zeit sinnvollerweise auf 10 Jahre angepasst werden sollte“
„Die Finanzierung muss über einen kurzen Zeitraum abschreibbar sein. Maximal 10 Jahre.“
Die steuerliche AfA-Zeit für PV-Anlagen beträgt aktuell 20 Jahre Deutsche Leasing AG
Nach dem derzeitigen Stand gilt für PV-Anlagen eine steuerliche Abschreibungsdauer (AfA) von 20 Jahren.
- Aus der Stellungnahme von Deutsche Leasing AG zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Rolle im Argument unsicher, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Das Original mischt eine prüfbare Tatsache (AfA beträgt 20 Jahre) mit einer Wertung/Forderung (nicht mehr zeitgemäß, auf 10 Jahre anpassen); getrennt und mit Nennung des Instruments (steuerliche AfA) neu gefasst.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 91 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 96 % sicher).
„die aktuelle Afa-Zeit von 20 Jahren“
AfA-Zeit für PV-Anlagen auf 10 Jahre verkürzen, da 20 Jahre nicht zeitgemäß Deutsche Leasing AG
Die AfA-Zeit für PV-Anlagen sollte nach Ansicht der Deutschen Leasing wegen üblicher Amortisationszeiten auf 10 Jahre angepasst werden, weil 20 Jahre nicht mehr zeitgemäß seien.
- Aus der Stellungnahme von Deutsche Leasing AG zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Rolle im Argument unsicher, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Das Original mischt eine prüfbare Tatsache (AfA beträgt 20 Jahre) mit einer Wertung/Forderung (nicht mehr zeitgemäß, auf 10 Jahre anpassen); getrennt und mit Nennung des Instruments (steuerliche AfA) neu gefasst.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 73 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
„die Afa-Zeit sinnvollerweise auf 10 Jahre angepasst werden sollte“
Kürzere AfA-Zeit würde Leasingmöglichkeiten eröffnen Deutsche Leasing AG
Eine AfA-Zeit von 10 Jahren würde interessante Leasingmodelle für PV-Anlagen ermöglichen, die aktuell kaum darstellbar sind.
- Aus der Stellungnahme von Deutsche Leasing AG zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Forderung als Behauptung formuliert. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 83 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
„Das würde auch interessante Leasingmöglichkeiten eröffnen, die aktuell kaum passen“
Übliche Amortisationszeiten liegen heute bei etwa 10 Jahren Deutsche Leasing AG
Bei PV-Anlagen werden aktuell Amortisationszeiten beobachtet, die deutlich unter der 20-jährigen Abschreibungsdauer liegen und eine AfA-Zeit von 10 Jahren nahelegen.
- Aus der Stellungnahme von Deutsche Leasing AG zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 43 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
„Aktuelle sehen wir übliche Amortisationszeiten, sodass die Afa-Zeit sinnvollerweise auf 10 Jahre angepasst werden sollte.“
Kritik an 50-jähriger Abschreibungsdauer für Gebäude Privatperson 28
Ein Vermieter hält die geltende Abschreibungsdauer von 50 Jahren für Gebäude für nicht angemessen.
- Aus der Stellungnahme von Privatperson 28 zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument umformuliert: „Loaded wording and the added claim about financial burden on landlords removed; the 50-year figure is kept as the object of the author's criticism, so the point is one neutral, standalone claim.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 40 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 50 % sicher).
„Die Abschreibungsregelung ist wirklich nicht ok (50Jahre…“
Frei wählbare Abschreibung käme ohne Neuverschuldung aus Privatperson 192
Die vorgeschlagene frei wählbare Abschreibung (flexible AfA) für PV-Anlagen und Dämmmaßnahmen würde ohne Neuverschuldung auskommen.
- Aus der Stellungnahme von Privatperson 192 zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: mehrere Behauptungen in einem Satz. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Die Aussage enthält zwei unabhängig prüfbare Behauptungen (keine Neuverschuldung; sinkendes Einkommensteueraufkommen) und wird zudem mit Benennung der gemeinten frei wählbaren AfA eigenständig verständlich gemacht.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 82 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 55 % sicher).
„Das Verfahren würde ohne Neuverschuldung auskommen“
Flexible AfA nutzt Haushalten steuerlich nach Bedarf Privatperson 192
Eine frei wählbare AfA erlaubt Familien, Kosten dann anzusetzen, wenn es steuerlich sinnvoll ist, statt nach einem starren System.
- Aus der Stellungnahme von Privatperson 192 zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Forderung als Behauptung formuliert. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 94 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 89 % sicher).
„Für die Familie bietet das die Möglichkeit, Kosten dann anzusetzen, wenn es für sie steuerlich sinnvoll ist (und nicht nach einem starren System).“
Flexible AfA hilft Älteren, Steuervorteil zu Lebzeiten zu nutzen Privatperson 192
Ältere Menschen könnten den Steuervorteil durch eine frei wählbare, auch sofortige Abschreibung noch zu Lebzeiten nutzen.
- Aus der Stellungnahme von Privatperson 192 zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Forderung als Behauptung formuliert. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 95 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 96 % sicher).
„Gerade auch für ältere Menschen bietet es die Möglichkeit den Steuervorteil zu Lebzeiten nutzen zu können“
Flexible AfA wäre bisher einzigartig im deutschen Steuerrecht Privatperson 192
Eine flexible AfA ist nach Kenntnis des Einreichers bisher nirgends in der deutschen Steuergesetzgebung verwirklicht und wäre daher innovativ.
- Aus der Stellungnahme von Privatperson 192 zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 94 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 91 % sicher).
„Eine flexible AfA wäre für Deutschland sehr innovativ, da bisher nach meiner Kenntnis noch nirgends in der deutschen Steuergesetzgebung verwirklicht.“
Frei wählbare Abschreibung senkt Einkommensteueraufkommen Privatperson 192
Die vorgeschlagene frei wählbare Abschreibung (flexible AfA) würde in den nächsten Jahren das Einkommensteueraufkommen senken.
- Aus der Stellungnahme von Privatperson 192 zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: mehrere Behauptungen in einem Satz. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Die Aussage enthält zwei unabhängig prüfbare Behauptungen (keine Neuverschuldung; sinkendes Einkommensteueraufkommen) und wird zudem mit Benennung der gemeinten frei wählbaren AfA eigenständig verständlich gemacht.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 87 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 83 % sicher).
„das Einkommensteuer-Aufkommen in den nächsten Jahren senken“
Frei wählbare Sonder-AfA über 1 bis 10 Jahre Privatperson 192
Es soll eine Sonder-AfA eingeführt werden, bei der der Investor über 1 bis 10 Jahre jährlich frei wählt, wie viel er abschreibt, bis die Anlage zu 100 % abgesetzt ist, einschließlich Sofortabschreibung im ersten Jahr.
- Aus der Stellungnahme von Privatperson 192 zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 88 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 97 % sicher).
„in jedem Jahr frei zu wählen, wieviel er von der Investition als AfA ansetzt bis die Anlage schlussendlich zu 100% abgesetzt wurde.“
Gleich schnelle steuerliche Abschreibung für integrierte PV Solarenenergieförderverein Bayern
Integrierte PV-Anlagen sollen mindestens so schnell steuerlich abgeschrieben werden können wie konventionelle Anlagen.
- Aus der Stellungnahme von Solarenenergieförderverein Bayern e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 91 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 97 % sicher).
„Insbe- sondere sollten integrierte PV-Anlagen mindestens genauso schnell steuerlich abgeschrieben werden können wie konventionelle Anlagen.“
Ermäßigter Steuersatz wäre schwieriger handhabbar als Sonderabschreibung Windland Energieerzeugungs GmbH
Ein reduzierter Steuersatz (z.B. 15 % oder der EU-/OECD-Mindeststeuersatz) wäre für PV-Anlagen steuerlich schwieriger zu handhaben und missbrauchsanfälliger als eine Sonderabschreibung.
- Aus der Stellungnahme von Windland Energieerzeugungs GmbH zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Rolle im Argument unsicher, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „The point mixed a checkable claim (reduced rate harder to administer, more prone to abuse) with the preference for immediate depreciation; split into the factual claim and the proposal.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 97 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 50 % sicher).
„wäre steuerlich und hinsichtlich der Missbrauchsanfälligkeit schwieriger zu handhaben als eine Sonderabschreibung“
EEG-geförderte PV-Anlagen brauchen keine Sonderabschreibung Windland Energieerzeugungs GmbH
Bei EEG-geförderten PV-Anlagen ist laut der Stellungnahme zur Photovoltaik-Strategie keine Sonderabschreibung gegen die Besteuerung inflationsbedingter Scheingewinne nötig, weil sich dieser Nachteil im Vergütungssatz bzw. in den Auktionen niederschlage und die EEG-Vergütungen nominell bestimmt sind.
- Aus der Stellungnahme von Windland Energieerzeugungs GmbH zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: ohne Kontext nicht verständlich, Rolle im Argument unsicher. Die maschinelle Redaktion hat das Argument umformuliert: „Der Punkt war ohne die Einreichung unklar (Sonderabschreibung wofür?); jetzt benennt er den Kontext (PV-Anlagen, Besteuerung von Scheingewinnen) und behält Aussage und Richtung bei.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 81 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 51 % sicher).
„Bei EEG-geförderten Anlagen wird keine Sonderabschreibung benötigt“
100 % Sofortabschreibung für nicht EEG-geförderte PV-Anlagen Windland Energieerzeugungs GmbH
Für nicht EEG-geförderte PV-Anlagen soll eine Sofortabschreibung von 100 % möglich sein, sodass nur reale Gewinne versteuert werden.
- Aus der Stellungnahme von Windland Energieerzeugungs GmbH zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Rolle im Argument unsicher. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 96 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 92 % sicher).
„Es wird vorgeschlagen, bei nicht EEG-geförderten PV-Anlagen eine Sofortabschreibung von 100% zu ermöglichen“
100 % Sofortabschreibung für nicht EEG-geförderte PV-Anlagen Windland Energieerzeugungs GmbH
Bei nicht EEG-geförderten PV-Anlagen soll eine Sofortabschreibung von 100 % ermöglicht werden, damit reale Gewinne voll, Scheingewinne aber nicht versteuert werden.
- Aus der Stellungnahme von Windland Energieerzeugungs GmbH zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Rolle im Argument unsicher, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „The point mixed a checkable claim (reduced rate harder to administer, more prone to abuse) with the preference for immediate depreciation; split into the factual claim and the proposal.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 97 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 91 % sicher).
„Es wird vorgeschlagen, bei nicht EEG-geförderten PV-Anlagen eine Sofortabschreibung von 100% zu ermöglichen“