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Privatperson 57

Privatperson. Gehört zum Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“. 16 Argumente aus rund 1 Seite.

Was das Lager verbindet: Breites Lager aus Privatpersonen, Unternehmen und Verbänden, das die Strategie und das 215-GW-Ziel im Grundsatz trägt und gezielte Erleichterungen wie Bürgersolarparks, Floating-PV und größere Korridore befürwortet.

Mit wem Privatperson 57 übereinstimmt

Gezählt werden die Streitfragen der Landkarte, zu denen sich beide Organisationen geäußert haben. Übereinstimmung heißt: Beide stimmen zu oder beide lehnen ab.

Im eigenen Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“

123 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Im anderen Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“

23 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Keinem Lager zugeordnet

14 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Wo Privatperson 57 allein steht

Bei 4 Streitfragen urteilt Privatperson 57 anders als die Mehrheit der Organisationen im eigenen Lager, die sich dazu geäußert haben. Hier kann eine Organisation Brücken bauen, oder ihr Lager ist weniger geschlossen, als es aussieht.

Laufzettel: was aus jedem Argument wurde

Für jede Stellungnahme lässt sich nachvollziehen, was aus jedem einzelnen Argument geworden ist.

Von 16 Argumenten stehen 7 auf der Landkarte und 9 sind Einzelforderungen. 1 Argument hat die maschinelle Redaktion umformuliert, 2 Argumente sind entstanden, weil sie 1 längere Textstelle geteilt hat. 2 Argumente haben auch andere Organisationen vorgebracht.

Die maschinelle Redaktion prüft jedes Argument nach dem Zerlegen: Sie teilt Stellen, die mehrere Behauptungen enthalten, und formuliert wertende Wörter neutral um. Auf der Landkarte heißt: Das Argument ist in eine Streitfrage eingegangen. Einzelforderung heißt: Es gehört zu keiner Streitfrage, meist weil nur diese Organisation es vorbringt. Ein Klick auf die Zeile unter einem Argument zeigt die Originalstelle.

Das Vorhaben als Ganzes 1 Argument, 0 davon auf der Landkarte

Doppelte Kosten durch Abregelung und Ersatzerzeugung

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Abregelung von Strom und anschließende Ersatzerzeugung verursachen derzeit doppelte Kosten.

„Vermeidung doppelter kosten (Abregelung und Strom Ersatz Erzeugung)“

Originalstelle, Privatperson 57

Photovoltaik auf dem Dach erleichtern 2 Argumente, 1 davon auf der Landkarte

Anlagengröße nicht an Wohneinheiten koppeln

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die Anlagengröße sollte nicht an vorhandene Wohneinheiten o. Ä. gekoppelt werden, weil Anlagen sonst nicht in maximaler Größe gebaut werden.

„außerdem sollten es keine Kopplung der Anlagengröße an vorhandene Wohneinheiten etc. geben, weil dies dazu führt, dass die Anlagen nicht in maximaler Größe gebaut wird“

Originalstelle, Privatperson 57

EEG-Bemessungsgrenze auf Einspeiseleistung (kW) umstellen

Dasselbe Argument hat auch Privatperson 156 vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Die Bemessungsgrenze des EEG soll von der installierten Peak-Leistung (kWp) der Module auf die tatsächlich erzeugte und eingespeiste Leistung (kW) der PV-Anlage umgestellt werden.

„Die Bemessung der Anlagengröße sollte sich an der Wechselrichterleistung und nicht an der Generatorleistung orienƟeren“

Originalstelle, Privatperson 57

Netzanschlüsse beschleunigen 6 Argumente, 2 davon auf der Landkarte

Wechselrichterleistung bestimmt die Netzbelastung

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Maßgeblich für die Netzbelastung ist die Wechselrichterleistung, nicht die Generatorleistung.

„Die Leistung der Wechselrichter ist die letztendlich maßgebliche Größe für die Netzbelastung und nicht die Generatorleistung.“

Originalstelle, Privatperson 57

Schneller Netzausbau beschleunigt PV und Wind

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Verstärkung von Leitungen ohne aufwendige Genehmigungsverfahren würde das Netz in kürzester Zeit ausbauen und damit den Ausbau von PV und Windkraft erheblich beschleunigen.

„kann in kürzester Zeit das Netz ausgebaut werden und damit sofort der Ausbau von PV und WindkraŌ erheblich beschleunigt werden“

Originalstelle, Privatperson 57

Keine Kosten für PV-Inbetriebnahme durch Netzbetreiber

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Gesetzlich klarzustellen sei, dass Netzbetreiber für die Inbetriebnahme von PV-Anlagen keine Kosten berechnen dürfen.

„Klarstellung, das für die IBN von PV-Anlagen durch den NB keine Kosten gestellt werden dürfen“

Originalstelle, Privatperson 57

Leitungsverstärkung ohne Genehmigungsverfahren

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Netzbetreiber sollten Stromleitungen durch zusätzliche Leiterseile ohne öffentliches Genehmigungsverfahren verstärken dürfen (nur Anzeige bei der Baubehörde).

„Netzbetreiber dürfen das Netz ohne öffentlichem Genehmigungsverfahren (Anzeige bei zuständiger Bau Behörde) verstärken, indem sie Leiterseile ergänzen dürfen.“

Originalstelle, Privatperson 57

Mastaustausch bis 3 m Abweichung genehmigungsfrei

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Strommasten sollten ersetzt werden dürfen, wenn sie höchstens 3 m vom Originalstandort abweichen; das Fundament darf für die Standsicherheit angepasst werden.

„Strommasten dürfen ausgetauscht werden insofern sie nicht um maximal 3m vom Originalstandort abweichen“

Originalstelle, Privatperson 57

Netzbetreiber stellen Wechselrichter auf Q(U)-Kennlinie um

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Netzbetreiber sollten verpflichtet werden, auf eigene Kosten die Wechselrichter bestehender Anlagen per Software-Update auf die Q(U)-Kennlinie umzustellen, soweit technisch möglich und die Netzspannung keine weitere Einspeisung zulässt.

„Netzbetreiber müssen auf eigene Kosten Wechselrichter bestehender Anlagen SoŌwaresteƟg auf Q(U) Kennlinie umstellen“

Originalstelle, Privatperson 57

Energie- und Steuerrecht verzahnen 2 Argumente, 1 davon auf der Landkarte

300 kWp steuerfrei für jede natürliche Person

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Jede natürliche Person sollte mindestens 300 kWp PV-Leistung steuerfrei betreiben dürfen.

„Jede natürliche Person sollte mindestens 300kWp Steuerfrei betreiben dürfen“

Originalstelle, Privatperson 57

PV-Strategie: ÜNB sollen bei Redispatch Strom kaufen und steuerfrei vermarkten

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich.

So steht es jetzt: Nach Ansicht der Einreichung zur Photovoltaik-Strategie 2023 sollten Übertragungsnetzbetreiber im Rahmen von Redispatch-Maßnahmen bei absehbarer Netzüberlastung Strom am Strommarkt kaufen und steuerfrei regional vermarkten dürfen.

„Übertragungsnetzbetreiber dürfen als Redispatch Maßnahmen bei einer absehbaren Netzüberlastungen Strom auf dem Strommarkt kaufen und ihn steuerfrei regional vermarken.“

Originalstelle, Privatperson 57

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt nannte weder die Strategie noch den Urheber des Vorschlags; jetzt ist der Bezug (PV-Strategie 2023, Übertragungsnetzbetreiber, Redispatch) benannt, die Richtung bleibt unverändert.

Lieferketten sichern und europäische Produktion anreizen 2 Argumente, 2 davon auf der Landkarte

Mittelfristig keine Wechselrichter chinesischer Hersteller

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Wechselrichter chinesischer Firmen sollten mittelfristig nicht mehr verbaut werden.

„sollten miƩelfrisƟg Wechselrichter von Chinesischen Firmen nicht mehr verbaut werden“

Originalstelle, Privatperson 57

PV-Anlagen sind kritische Infrastruktur

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: PV-Anlagen gehören zur kritischen Infrastruktur, und über Wechselrichter chinesischer Hersteller sind gezielte Störungen des Stromnetzes möglich.

„PV-Anlagen gehören zur kriƟschen Infrastruktur, deswegen sollten miƩelfrisƟg Wechselrichter von Chinesischen Firmen nicht mehr verbaut werden, weil dadurch kontrolliert Störungen des Stromnetzes möglich ist.“

Originalstelle, Privatperson 57

Über den Entwurf hinaus 3 Argumente, 1 davon auf der Landkarte

Aufnahmeeinrichtungen nur mit Redispatch-Strom betreiben

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Einrichtungen zur Stromaufnahme aus Redispatch-Maßnahmen sollten ausschließlich mit Redispatch-Strom betrieben werden dürfen.

„Einrichtung zur Aufnahme von Strom durch oben genannte Redispatch Maßnahmen dürfen nur durch Strom, der durch Redispatch Maßnahmen entsteht betrieben werden.“

Originalstelle, Privatperson 57

Power-to-Heat vermeidet doppelte Kosten aus Abregelung und Ersatzerzeugung

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die Nutzung von sonst abgeregeltem Strom für Power-to-Heat vermeidet doppelte Kosten, die durch Abregelung und Ersatzerzeugung von Strom entstehen.

„Vermeidung doppelter kosten (Abregelung und Strom Ersatz Erzeugung)“

Originalstelle, Privatperson 57

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Forderung (Power-to-Heat mit abgeregeltem Strom) und die prüfbare Kostenbehauptung (doppelte Kosten durch Abregelung und Ersatzerzeugung) sind unabhängig voneinander bewertbar.

Sonst abgeregelten Strom für Power-to-Heat nutzen

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Strom, der sonst abgeregelt würde, soll für Power-to-Heat genutzt werden.

„Power to Heat mit sonst abgeregeltem Strom“

Originalstelle, Privatperson 57

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Forderung (Power-to-Heat mit abgeregeltem Strom) und die prüfbare Kostenbehauptung (doppelte Kosten durch Abregelung und Ersatzerzeugung) sind unabhängig voneinander bewertbar.