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Privatperson 204

Privatperson. Gehört zum Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“. 23 Argumente aus rund 2 Seiten.

Was das Lager verbindet: Überwiegend Privatpersonen und Unternehmen, die den Zubau durch Vergütung, Privilegierung im Außenbereich und den Abbau von Pflichten und fossilen Begünstigungen sofort voranbringen wollen und die Strategie skeptisch sehen.

Mit wem Privatperson 204 übereinstimmt

Gezählt werden die Streitfragen der Landkarte, zu denen sich beide Organisationen geäußert haben. Übereinstimmung heißt: Beide stimmen zu oder beide lehnen ab.

Im eigenen Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“

23 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Im anderen Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“

123 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Keinem Lager zugeordnet

14 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Wo Privatperson 204 allein steht

Bei 3 Streitfragen urteilt Privatperson 204 anders als die Mehrheit der Organisationen im eigenen Lager, die sich dazu geäußert haben. Hier kann eine Organisation Brücken bauen, oder ihr Lager ist weniger geschlossen, als es aussieht.

Lieferketten sichern und europäische Produktion anreizen

Der Bezug von PV-Komponenten aus Drittstaaten sollte nicht beschränkt werden.

Laufzettel: was aus jedem Argument wurde

Für jede Stellungnahme lässt sich nachvollziehen, was aus jedem einzelnen Argument geworden ist.

Von 23 Argumenten stehen 8 auf der Landkarte und 15 sind Einzelforderungen. 1 Argument hat die maschinelle Redaktion umformuliert, 4 Argumente sind entstanden, weil sie 2 längere Textstellen geteilt hat. 3 Argumente haben auch andere Organisationen vorgebracht.

Die maschinelle Redaktion prüft jedes Argument nach dem Zerlegen: Sie teilt Stellen, die mehrere Behauptungen enthalten, und formuliert wertende Wörter neutral um. Auf der Landkarte heißt: Das Argument ist in eine Streitfrage eingegangen. Einzelforderung heißt: Es gehört zu keiner Streitfrage, meist weil nur diese Organisation es vorbringt. Ein Klick auf die Zeile unter einem Argument zeigt die Originalstelle.

Das Vorhaben als Ganzes 1 Argument, 0 davon auf der Landkarte

Preisgrenze würde Anbieter zu günstigeren Preisen anregen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Eine 400-Euro-Grenze würde Anbieter dazu animieren, die Anlagen günstiger anzubieten.

„Die 400-Euro-Grenze würde Anbieter animieren die Anlagen günstiger anzubieten.“

Originalstelle, Privatperson 204

Freiflächenanlagen stärker ausbauen 2 Argumente, 0 davon auf der Landkarte

PV in Bauverbotszonen von Gewerbegebieten erlauben

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: PV-Anlagen sollten in den Bauverbotszonen an Kreisstraßen in einem festzulegenden Rahmen gestattet werden, ggf. unter der Bedingung insektenfreundlicher Gestaltung.

„PV-Anlagen sollten auch in diesen Bereichen (in einem festzulegenden Rahmen, ggf. unter Bedingung Insektenfreundlicher Gestaltung) gestattet werden.“

Originalstelle, Privatperson 204

PV-Anlagen in Bauverbotszonen an Kreisstraßen gestatten

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: nicht zum Thema.

So steht es jetzt: PV-Anlagen sollten in den meist ungenutzten, 20 m breiten Bauverbotszonen von Gewerbegrundstücken an Kreisstraßen in einem festzulegenden Rahmen, gegebenenfalls unter Bedingung insektenfreundlicher Gestaltung, erlaubt werden.

„PV-Anlagen sollten auch in diesen Bereichen (in einem festzulegenden Rahmen, ggf. unter Bedingung Insektenfreundlicher Gestaltung) gestattet werden.“

Originalstelle, Privatperson 204

Begründung der maschinellen Redaktion: Nicht themenfremd: Der Abschnitt betrifft die PV-Strategie (Punkt 3.1); der Punkt nannte aber den PV-Bezug nicht, daher mit der eigentlichen Forderung umformuliert.

Photovoltaik auf dem Dach erleichtern 8 Argumente, 3 davon auf der Landkarte

Garten-PV gleich vergüten wie Dachanlage

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Garten-PV-Anlagen, die eine Gebäude-PV-Anlage in geringem Umfang ergänzen, sollten dieselbe EEG-Vergütung erhalten wie die Dachanlage.

„Garten-PV-Anlagen, die eine Gebäude-PV-Anlage in geringem Umfang ergänzen, sollten die gleiche EEG-Vergütung erhalten, wie die Dachanlage.“

Originalstelle, Privatperson 204

Volleinspeise-PV trotz erhöhter Vergütung unwirtschaftlich

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Investitionen in PV-Volleinspeiseanlagen (z. B. 99,9 kWp-Dachanlage mit rund 100.000 € Kosten) sind trotz erhöhter Einspeisevergütung nicht wirtschaftlich; Festgeldanlage oder Fremdfinanzierung schneiden nach den Rechenbeispielen besser bzw. nur knapp positiv ab.

„Trotz erhöhter Einspeisevergütung sind Investitionen in PV Volleinspeiseanlagen nicht wirtschaftlich.“

Originalstelle, Privatperson 204

Bis zu drei Kleinstkraftwerke pro Zähler kombinierbar

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Pro Zähler sollten bis zu drei Kleinstkraftwerke (2,4 kW) kombiniert werden können.

„Es sollten bis zu drei Kleinstkraftwerke (2,4 kW) pro Zähler kombiniert werden können.“

Originalstelle, Privatperson 204

2-m²-Grenze für Solarmodule blockiert große Module

Dasselbe Argument hat auch Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Die Technischen Baubestimmungen (MVV TB) begrenzen Solarmodule auf 2 Quadratmeter; neue Module mit größeren Wafern überschreiten dies und können mangels baurechtlicher Zulassung nicht auf geneigten Dächern verbaut werden, während sie in der Freifläche bereits installiert werden.

„Größere Module haben in Deutschland keine baurechtliche Zulassung. In umliegenden Ländern gibt es diese Beschränkung nicht.“

Originalstelle, Privatperson 204

2-qm-Modulgrenze aufheben

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die baurechtliche Beschränkung von PV-Modulen auf 2 qm sollte aufgehoben werden.

„Die 2 qm-Beschränkung sollte aufgehoben werden.“

Originalstelle, Privatperson 204

Bestandsanlagen um Kleinstkraftwerke erweitern ohne Vergütungsverlust

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Bestands-PV-Anlagen sollten um Kleinstkraftwerke erweitert werden können, ohne dass die ursprüngliche Einspeisevergütung verloren geht oder ein zweiter Zähler nötig wird.

„sollte es möglich sein, Bestands-PV-Anlagen um Kleinstkraftwerke zu erweitern, ohne, dass die ursprüngliche Einspeisevergütung verloren geht oder ein zweiter Zähler installiert werden muss.“

Originalstelle, Privatperson 204

Dachpotenziale werden aus Kostengründen nicht ausgeschöpft

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Viele Menschen nutzen aus finanziellen Gründen das Potenzial ihrer Dachflächen nicht aus und belegen zunächst nur einen Teil des Dachs.

„Aus monetären Gründen nutzen viele Menschen das Potenzial ihrer Dachflächen nicht aus.“

Originalstelle, Privatperson 204

Finanzierung aus nicht abgerufenen KfW-Mitteln

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die Mittel für das Kleinstkraftwerk-Darlehen könnten kurzfristig aus nicht abgerufenen Budgets anderer Förderprogramme (KfW 440/441) stammen.

„Die Mittel könnten kurzfristig aus nicht abgerufenen Budgets anderer Förderprogramme (KfW 440/441) genutzt werden.“

Originalstelle, Privatperson 204

Balkonkraftwerke erleichtern 3 Argumente, 2 davon auf der Landkarte

Steckersolargeräte erfordern keinen Netzausbau

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.

So steht es jetzt: Breit über das Land verteilte Steckersolargeräte (Kleinstkraftwerke) machen keinen Netzausbau erforderlich.

„Es ist kein Netzausbau erforderlich.“

Originalstelle, Privatperson 204

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt verband zwei unabhängig prüfbare Vorteile (einfache Installation, kein Netzausbau); getrennt und mit Bezug auf Steckersolargeräte standalone formuliert.

Steckersolargeräte sind schnell und unkompliziert durch jedermann installierbar

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.

So steht es jetzt: Breit über das Land verteilte Steckersolargeräte (Kleinstkraftwerke) können von jeder Person schnell und unkompliziert installiert werden.

„Sie sind schnell und unkompliziert durch jedermann installierbar“

Originalstelle, Privatperson 204

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt verband zwei unabhängig prüfbare Vorteile (einfache Installation, kein Netzausbau); getrennt und mit Bezug auf Steckersolargeräte standalone formuliert.

KfW-Darlehen bis 800 Euro für Steckersolargeräte

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die Bundesregierung sollte Kleinstkraftwerke mit einem zinsgünstigen KfW-Darlehen bis 800 Euro fördern, damit sich auch finanzschwache Menschen ein Balkonkraftwerk leisten können.

„Daher sollte die Bundesregierung diese Kleinstkraftwerke mit einem zinsgünstigen KfW-Darlehen bis 800 Euro“

Originalstelle, Privatperson 204

Netzanschlüsse beschleunigen 2 Argumente, 2 davon auf der Landkarte

Wechselrichterleistung als Bemessungsgröße

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Maßgeblich für die Anlagenleistung sollte die Wechselrichterleistung sein, nicht die Bruttoleistung der Module.

„Zudem sollte die Wechselrichterleistung Bemessungsgröße sein, nicht die Bruttoleistung der Module.“

Originalstelle, Privatperson 204

Keine Zertifizierungspflicht am Niederspannungsnetz

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Es sollte explizit festgelegt werden, dass Anlagen am Niederspannungsnetz nicht zertifizierungspflichtig sind.

„Es sollte explizit festglelegt werden, dass Anlagen am Niederspannungsnetz nicht zertifizierungspflichtig sind.“

Originalstelle, Privatperson 204

Energie- und Steuerrecht verzahnen 5 Argumente, 1 davon auf der Landkarte

Stromsteuerbefreiung auch bei Ladestationen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Der Verkauf von PV-Strom bis 30 kWp an örtliche Abnehmer sollte auch dann von der Stromsteuer befreit sein, wenn damit Ladestationen betrieben werden.

„Verkauf des Stroms von PV-Anlagen bis 30 kWp an örtliche Abnehmer auch dann von der Stromsteuer befreien, wenn Ladestationen damit betrieben werden.“

Originalstelle, Privatperson 204

Inlandsbezug von PV-Komponenten erfordert 19 % USt-Vorfinanzierung

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Kleine Installationsbetriebe müssen beim Bezug von PV-Komponenten im Inland derzeit 19 % Umsatzsteuer vorstrecken, beim Kauf im Ausland fällt diese Belastung nicht an; bei 100.000 € Warenwert entspricht das einem Liquiditätsnachteil von 19.000 €.

„Sie müssen derzeit 19 % Umsatzsteuer vorstrecken. Beim Kauf im Ausland fällt diese Belastung nicht an.“

Originalstelle, Privatperson 204

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt verband eine prüfbare Tatsachenbehauptung (19 % USt-Vorfinanzierung im Inland, nicht im Ausland) mit der Wertung, dass dadurch deutsche Handelsstrukturen benachteiligt seien; beides wird getrennt.

Nullsteuersatz auf allen Handelsebenen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Für PV-Komponenten sollte der Nullsteuersatz auf allen Handelsebenen gelten.

„Nullsteuersatz auf allen Handelsebenen“

Originalstelle, Privatperson 204

Steuerbefreiung bei Körperschaft- und Einkommensteuer angleichen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Einkommensteuer und Körperschaftsteuer sollten bei der Steuerbefreiung angeglichen werden, damit auch GmbHs und UGs in PV-Anlagen investieren.

„Einkommensteuer und Körperschaftsteuer bei der Steuerbefreiung angleichen, so dass auch GmbHs und UGs in PV-Anlagen investieren.“

Originalstelle, Privatperson 204

Umsatzsteuer-Vorfinanzierung benachteiligt gewachsene deutsche Handelsstrukturen

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Wegen der Umsatzsteuer-Vorfinanzierung beim Inlandsbezug von PV-Komponenten sind gewachsene deutsche Handelsstrukturen stark im Nachteil, weshalb ein Nullsteuersatz auf allen Handelsebenen gefordert wird.

„Gewachsene deutsche Handelsstrukturen sind daher stark im Nachteil.“

Originalstelle, Privatperson 204

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt verband eine prüfbare Tatsachenbehauptung (19 % USt-Vorfinanzierung im Inland, nicht im Ausland) mit der Wertung, dass dadurch deutsche Handelsstrukturen benachteiligt seien; beides wird getrennt.

Über den Entwurf hinaus 2 Argumente, 0 davon auf der Landkarte

Kleinwindanlagen bis 800 W den Steckersolargeräten gleichstellen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Kleinwindkraftanlagen bis 800 W Wechselrichterleistung sollten Steckersolargeräten gleichgestellt und auch bei vorhandener PV-Anlage nicht EEG-schädlich sein.

„Kleinwindkraftanlagen (bis 800 W Wechselrichter-Leistung) sollten den Steckersolargeräten gleichgestellt sein“

Originalstelle, Privatperson 204

Zinsgünstiges KfW-Darlehen für Volleinspeise-PV bis 100 kWp

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Es sollte ein sehr zinsgünstiges KfW-Darlehen (0–1 %) für Volleinspeise-PV bis 100 kWp geben, nur durch die Anlage selbst besichert und in der Höhe an die Anlagengröße gekoppelt.

„Ein sehr zinsgünstiges KfW-Darlehen (0-1 %) zur Investition in PV-Volleinspeiseanlagen bis 100 kWp.“

Originalstelle, Privatperson 204