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Privatperson 20

Privatperson. Gehört zum Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“. 10 Argumente aus rund 2 Seiten.

Was das Lager verbindet: Breites Lager aus Privatpersonen, Unternehmen und Verbänden, das die Strategie und das 215-GW-Ziel im Grundsatz trägt und gezielte Erleichterungen wie Bürgersolarparks, Floating-PV und größere Korridore befürwortet.

Mit wem Privatperson 20 übereinstimmt

Gezählt werden die Streitfragen der Landkarte, zu denen sich beide Organisationen geäußert haben. Übereinstimmung heißt: Beide stimmen zu oder beide lehnen ab.

Im eigenen Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“

123 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Im anderen Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“

23 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Keinem Lager zugeordnet

14 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Wo Privatperson 20 allein steht

Bei keiner Streitfrage urteilt Privatperson 20 anders als die Mehrheit des eigenen Lagers.

Laufzettel: was aus jedem Argument wurde

Für jede Stellungnahme lässt sich nachvollziehen, was aus jedem einzelnen Argument geworden ist.

Von 10 Argumenten stehen 10 auf der Landkarte und 0 sind Einzelforderungen. 1 Argument hat die maschinelle Redaktion umformuliert, 2 Argumente sind entstanden, weil sie 1 längere Textstelle geteilt hat. 1 Argument haben auch andere Organisationen vorgebracht.

Die maschinelle Redaktion prüft jedes Argument nach dem Zerlegen: Sie teilt Stellen, die mehrere Behauptungen enthalten, und formuliert wertende Wörter neutral um. Auf der Landkarte heißt: Das Argument ist in eine Streitfrage eingegangen. Einzelforderung heißt: Es gehört zu keiner Streitfrage, meist weil nur diese Organisation es vorbringt. Ein Klick auf die Zeile unter einem Argument zeigt die Originalstelle.

Netzanschlüsse beschleunigen 10 Argumente, 10 davon auf der Landkarte

Dach oder Boden ist für größere Anlagen sachlich irrelevant

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Ob die Module einer größeren PV-Anlage auf einem Dach oder am Boden montiert sind, ist für die Notwendigkeit einer Leitungsduldung sachlich unerheblich.

„ob die Module einer größeren PV-Anlage jetzt auf einem Dach sind oder am Boden ist doch von der Sache her irrelevant“

Originalstelle, Privatperson 20

Duldungspflicht auf Anlagen über 100 kWp erweitern

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die geplante Duldungspflicht für Anschlussleitungen sollte nicht auf Freiflächenanlagen beschränkt sein, sondern für PV-Anlagen ab 100 kWp Leistung gelten.

„Wäre es da nicht sinnvoller zu sagen, für PV-Anlagen über 100 kWp Leistung?“

Originalstelle, Privatperson 20

Duldungspflicht für Anschlussleitungen aus EEG-2023-Referentenentwurf gestrichen

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich, Rolle im Argument unsicher.

So steht es jetzt: Die Duldungs- bzw. Durchleitungspflicht für Anschlussleitungen von PV-Anlagen, die die Photovoltaik-Strategie vorsieht, wurde nach Darstellung der Einreichung aus dem Referentenentwurf zum EEG 2023 wieder gestrichen.

„Leider wurde diese ja aus dem Referentenentwurf zum EEG 2023 wieder gestrichen.“

Originalstelle, Privatperson 20

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt blieb ohne die Einreichung unklar („diese“); neu formuliert mit Benennung von Pflicht, Instrument (Referentenentwurf EEG 2023) und Bezug zur Strategie. Keine personenbezogenen Daten, Richtung unverändert.

Duldungspflicht löst reale Blockadefälle

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Eine gesetzliche Duldungspflicht würde Fälle lösen, in denen Anlagen an fehlender Leitungsberechtigung scheitern; es ist anzunehmen, dass es viele solche Fälle gibt.

„Also quasi ein „Problem aus dem Leben“, das durch die Duldungspflicht gelöst wäre.“

Originalstelle, Privatperson 20

Duldungspflicht muss auch für Dachanlagen gelten

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die Duldungspflicht für Anschlussleitungen soll ausdrücklich nicht nur für Freiflächenanlagen, sondern ebenfalls für Dachanlagen gelten.

„dass die Duldungspflicht nicht nur für Freiflächenanlagen gilt, sondern ebenfalls für Dachanlagen“

Originalstelle, Privatperson 20

Durchleitungspflicht für Anschlussleitungen zeitnah umsetzen

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die Duldungs- bzw. Durchleitungspflicht für Anschlussleitungen gilt als wichtigster Punkt der PV-Strategie und soll möglichst zeitnah umgesetzt werden.

„ist für mich die Durchleitungspflicht für Anschlussleitungen der wichƟgste Punkt daraus“

Originalstelle, Privatperson 20

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt mischte eine prüfbare Tatsachenbehauptung (Streichung aus dem Referentenentwurf) mit einer Wertung (wichtigster Punkt, zeitnah umsetzen); beide werden getrennt.

Durchleitungspflicht wurde aus dem Referentenentwurf zum EEG 2023 gestrichen

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die Durchleitungspflicht für Anschlussleitungen wurde laut der Einreichung aus dem Referentenentwurf zum EEG 2023 wieder gestrichen.

„Leider wurde diese ja aus dem Referentenentwurf zum EEG 2023 wieder gestrichen.“

Originalstelle, Privatperson 20

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt mischte eine prüfbare Tatsachenbehauptung (Streichung aus dem Referentenentwurf) mit einer Wertung (wichtigster Punkt, zeitnah umsetzen); beide werden getrennt.

Fehlendes Kabelrecht verhindert Netzanschluss bestehender Anlagen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Eine 690-kWp-Dachanlage auf gepachtetem Dach kann nicht ans Netz, weil die Kabelspezifikation in der Dienstbarkeit falsch war und der Grundstückseigentümer nicht mehr verhandelt.

„Ich habe auf einem gepachteten Dach eine PV-Anlage von 690 kWp, die nicht ans Netz kann“

Originalstelle, Privatperson 20

Kleine Dachanlagen von der Duldungspflicht ausnehmen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Nicht jede kleine Dachanlage soll Leitungen über Nachbargrundstücke führen dürfen; eine Leistungsschwelle soll solche Anlagen ausnehmen.

„Klar, nicht jede kleine Dachanlage soll Leitungen über Nachbargrundstücke haben dürfen“

Originalstelle, Privatperson 20

Zeitnahe Umsetzung der Duldungspflicht gefordert

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die Duldungspflicht soll möglichst zeitnah umgesetzt werden.

„wäre es für mich extrem wichƟg, dass diese möglichst zeitnah umgesetzt wird“

Originalstelle, Privatperson 20