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Privatperson 105
Privatperson. Gehört zum Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“. 13 Argumente aus rund 1 Seite.
Was das Lager verbindet: Breites Lager aus Privatpersonen, Unternehmen und Verbänden, das die Strategie und das 215-GW-Ziel im Grundsatz trägt und gezielte Erleichterungen wie Bürgersolarparks, Floating-PV und größere Korridore befürwortet.
Mit wem Privatperson 105 übereinstimmt
Gezählt werden die Streitfragen der Landkarte, zu denen sich beide Organisationen geäußert haben. Übereinstimmung heißt: Beide stimmen zu oder beide lehnen ab.
Im eigenen Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“
- German Zero FG Energiein 14 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- BDEWin 13 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- MdB Dr. Jörg Lange (Deutscher Bundestag)in 13 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- Solar Cluster Baden-Württembergin 13 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- BNE – Bundesverband Neue Energiewirtschaftin 12 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- BSWin 12 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- DUHin 12 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- Naturstrom AGin 12 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- 100 Prozent Erneuerbare Stiftungin 11 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- BBEnin 11 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- Green Planet Energy eGin 11 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- Verband Kommunaler Unternehmenin 11 von 11 gemeinsamen Streitfragen
123 weitere Organisationen dazwischen anzeigen
- Arbeitskreis Umwelt und Energie der Gemeinde Finsingin 10 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- BNE - Bundesverband Nachhaltige Wirtschaftin 10 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- DGS – Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergiein 10 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- DWAG-Denker & Wulf AGin 10 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- EADin 10 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- Exnaton AGin 10 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- GdWin 10 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- KATin 10 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- PowerWareHouse UGin 10 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- Solarverband Bayernin 10 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- BEG MFin 9 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- DIHKin 9 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Energiebauern GmbHin 9 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Germanwatchin 9 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- GSW Gold SolarWind Service GmbHin 9 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- MdB Mathias Papendieck (Deutscher Bundestag)in 9 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Stadtwerke Münchenin 9 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- WWF Deutschlandin 9 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- ZIAin 9 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- BAKin 8 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- BRMin 8 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Deutsche Post DHL Groupin 8 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik IEEin 8 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- LEAGin 8 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Neldnerconsultin 8 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Projektlogistik Wille UGin 8 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- AWO Bundesverbandin 7 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- DGRVin 7 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- FVHFin 7 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- GreenGo Energy vertreten durch DWR ecoin 7 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Infravoltaic GmbHin 7 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- JUWI GmbHin 7 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- OSNATECH GmbHin 7 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Schwarz Unternehmenskommunikation GmbH & Co. KGin 7 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Solarenenergieförderverein Bayernin 7 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Vauban Hausverwaltung GmbH & Co. KGin 7 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- VeCon GmbHin 7 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- ZVEHin 7 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- @utark21 GmbHin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- BBSin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- BEC Energie Consult GmbHin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- BFWin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesenin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Clearingstelle EEG/KWKGin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Energiekontor AGin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- FABLFin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Gorfion Green Energy GmbHin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- HeidelbergCement AGin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- ILIOTEC Projektentwicklungin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Kreis- und Hochschulstadt Meschede, Fachbereich Planung und Bauordnungin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- MIROin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- node.energy GmbHin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- OFFIS e.V. - Institut für Informatikin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Plusampere GmbHin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- RAe Dr. Dammert und Steinforth Partnerschaft mbBin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Saarland (Ministerium)in 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- SCHRAG SONNENSTROMin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- SEGRO Germany GmbHin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- SWU Energie GmbHin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Viessmann Groupin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- WI Energy GmbHin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- aba und AKA – Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgungin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- AKE Projekt GmbHin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- BAIin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- BVIin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- EcotecWorld Environmental Products GmbHin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- ew-con GmbHin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- FinRo Dienstleistungs GmbHin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Galicium Solar GmbHin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- HDEin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- HEBERGER GmbHin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Meerwindin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Mercedes-Benz Group AGin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Müller Präzision GmbHin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Sachsen (Staatsministerium)in 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Teleseo GmbHin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- DRVin 4 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- ENVIRIA Energy Holding GmbHin 4 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- European Energy Deutschland GmbHin 4 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- FEFA-Ingenieurbüro Für Regenerative Energienin 4 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Gräflich Maldeghemsche Guts- und Forstverwaltungin 4 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Landratsamt Freising, Energiebeauftragterin 4 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- OxfordPV vertreten durch DWR ecoin 4 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Weser Elektrotechnik UGin 4 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Hauptverband der landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigenin 3 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- KEEA Klima und Energieeffizienz Agentur GmbHin 3 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Kreisvorstand Rhein-Hunsrückin 3 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Lubenow + Peters, PartGin 3 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- sofa networks GmbHin 3 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Solarfreunde Moosburgin 3 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- ISFHin 2 von 2 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- ewind Betreiber- und Vertriebs- GmbHin 1 von 1 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- ARGE Netz GmbH & Co. KGin 11 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- Kiwigrid GmbHin 10 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- Lumenaza GmbHin 10 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- EWS Elektrizitätswerke Schönau eGin 9 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- HTWin 9 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- DGS – Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e. V. - Sektion Rheinland-Pfalzin 8 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- HPS Home Power Solutions AGin 8 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Mecklenburg-Vorpommern (Ministerium)in 8 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- RWE Offshore Wind GmbHin 8 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- VZBVin 8 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- EnBW Energie Baden-Württemberg AGin 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- SolarHelden GmbHin 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- ZDHin 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Climagy Projektentwicklung GmbH vertreten durch DWR ecoin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- ECOSIA GmbHin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Elysium Solar GmbHin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Gemeinde Merzenich, Stabsstelle "Innovation & Wandel"in 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Next2Sun AGin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Schmitz Knoth Rechtsanwältein 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Solarwatt GmbHin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Solar2030in 10 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- DOSBin 5 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISEin 5 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Innosun GmbHin 5 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- MdL Martin Hahn (GRÜNE, Landtag von Baden-Württemberg)in 5 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Nordrhein-Westfalen (Ministerium)in 8 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- VEDECin 8 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- DGS – Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (Einzelbeitrag)in 4 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- HEUSSEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbHin 4 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Energieberatung Stammbergerin 7 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Statkraft Markets GmbHin 7 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Deutsche Telekom Technik GmbHin 3 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- HZB-Helmholtz - Zentrum Berlin für Materialien und Energie GmbHin 3 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- IG Metall Vorstandin 3 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende KNE gGmbHin 3 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Thüringen (Ministerium)in 3 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- VDLin 3 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Baden-Württemberg (Ministerium)in 5 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Anyskill Technologies GmbH-getkwestin 2 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Assheuer Entwicklungsgesellschaft mbHin 2 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- BUVEGin 2 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- 50Hertz Transmission GmbHin 4 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- TÜV-Verbandin 1 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
Im anderen Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“
- Solar-Info-Zentrum SIZ GmbHin 13 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- ISE e. V. - Initiative Südpfalze-Energiein 12 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- Bürgerenergie Mainspitzein 11 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- SPD – Arbeitsgruppe Wirtschaftin 11 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- prosumergy GmbHin 10 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- SPD Klimaforumin 10 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- Energiekonzepte Deutschland GmbHin 9 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht (QVSD e. V.)in 9 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Greenvest Solar GmbHin 9 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Haus und Grund Deutschlandin 9 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Gemeinde St. Leon-Rotin 8 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Lesolco GmbHin 8 von 8 gemeinsamen Streitfragen
23 weitere Organisationen dazwischen anzeigen
- Bürger-Energie-Genossenschaft Köllertal eGin 7 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Enpal B.V.in 7 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Wohnen im Eigentumin 7 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- AgroSolar Europe GmbHin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- BDKSin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- BürgerEnergie Stuttgart eGin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Castus GmbHin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Erzeugergemeinschaft für Energie in Bayern eGin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- ib vogt-GmbHin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- neongrau OHGin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- SPD - Arbeitsgruppe Klimaschutz und Energiein 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Waldbauernverband NRWin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Architektur-und Planungsbüro Wachenfeldin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- DEG Sonne + Wärme GmbHin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Energieagentur Kreis Konstanz gGmbHin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- ErneuerbareEnergien Neckar-Alb eGin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- HOK Steuerberaterin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- N-ERGIE Netz GmbHin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- SUNMAXX PVT GMBHin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Cemex Deutschland AGin 4 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- DFMGin 4 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Gsun GmbHin 4 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- NLF GmbHin 4 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Rothaarwind Planungs- und Geschäftsführungs- GmbHin 4 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Ruhrlicht UGin 4 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Bund Deutscher Forstleute, NRWin 2 von 2 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- NexWafe GmbHin 2 von 2 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- SFVin 11 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- sonnen GmbHin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Bürgersolaranlage Sonnendach Bauhof GbRin 4 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Windland Energieerzeugungs GmbHin 10 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- EENA EGin 5 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Ökumenische Energiegenossenschaft Baden-Württemberg e.G.in 6 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Cradle to Cradle NGOin 2 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Bürgerenergiegenossenschaft BENG eGin 3 von 6 gemeinsamen Streitfragen
Keinem Lager zugeordnet
- Stadt Remscheid, Fachdienst Stadtentwicklungin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Berufsförderungsgesellschaft mbHin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- SOMIKON Projektentwicklungsgesellschaft mbH und Co. KGin 4 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Deutsche Leasing AGin 3 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- EEPro GmbHin 3 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- THIin 3 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- BFBin 2 von 2 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Encavis AGin 2 von 2 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Heinz Lackmann GmbH & Co. KGin 2 von 2 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Zimmermann PV-Stahlbau GmbH & Co. KGin 2 von 2 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- BUNDin 9 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- Bund f. Umwelt u. Naturschutz Deutschland e. V. – Landesverb. Schleswig-Holsteinin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
14 weitere Organisationen dazwischen anzeigen
- GridParity AGin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- NABUin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Deutscher Landkreistag-Berlinin 10 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- Samtgemeinderat Elbtalaue, Gemeinderat Neu Darchauin 5 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerksin 5 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaftin 4 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Niedersachsen (Ministerium)in 4 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Regionale Planungsgemeinschaft Harzin 4 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- RLVin 4 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Schleswig-Holstein (Ministerium)in 4 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Deutscher Städte- und Gemeindebundin 7 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- DBVin 10 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebein 3 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Universität Greifswald - Institut für Botanik und Landschaftsökologiein 3 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Bundesamt für Naturschutzin 4 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- MdL Gregor Kaiser (Landtag von Nordrhein-Westfalen)in 4 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Bundesverband GebäudeGrünin 2 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Brandenburg (Ministerium)in 3 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- MdL Dorothea Frederking (Landtag von Sachsen-Anhalt)in 3 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- DIvB-bvbfin 2 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- FMIin 1 von 2 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Hamburg (Behörde)in 2 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Unabhängiger Energieökonom und Rohstoffhändlerin 2 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- LBKin 0 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Landesinnungsverband des Dachdeckerhandwerks Baden-Württembergin 0 von 1 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Estarpowerkeine gemeinsame Streitfrage
Wo Privatperson 105 allein steht
Bei keiner Streitfrage urteilt Privatperson 105 anders als die Mehrheit des eigenen Lagers.
Laufzettel: was aus jedem Argument wurde
Für jede Stellungnahme lässt sich nachvollziehen, was aus jedem einzelnen Argument geworden ist.
Von 13 Argumenten stehen 4 auf der Landkarte und 9 sind Einzelforderungen. 3 Argumente hat die maschinelle Redaktion umformuliert, 1 Argument ist entstanden, weil sie 1 längere Textstelle geteilt hat. 2 Stellen hat die automatische Prüfung aussortiert.
Die maschinelle Redaktion prüft jedes Argument nach dem Zerlegen: Sie teilt Stellen, die mehrere Behauptungen enthalten, und formuliert wertende Wörter neutral um. Auf der Landkarte heißt: Das Argument ist in eine Streitfrage eingegangen. Einzelforderung heißt: Es gehört zu keiner Streitfrage, meist weil nur diese Organisation es vorbringt. Ein Klick auf die Zeile unter einem Argument zeigt die Originalstelle.
Photovoltaik auf dem Dach erleichtern 1 Argument, 0 davon auf der Landkarte
Eigener PV-Strom fürs E-Auto ist wünschenswert
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Besitzer einer ausreichend dimensionierten PV-Anlage sollten den selbst erzeugten Strom auch zum Laden ihres E-Autos nutzen können.
„Wenn man Eigentümer einer PV-Anlage mit ausreichend Kapazität ist, ist es wünschenswert, den eigenen Strom auch für den Ladevorgang des e-Autos zu nutzen.“
Netzanschlüsse beschleunigen 1 Argument, 1 davon auf der Landkarte
Viele Grundstücke ohne direkten Straßenzugang
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Entgegen den öffentlich-rechtlichen Vorgaben haben häufig Grundstücke (v. a. Reihenhaussiedlungen, verkehrsberuhigte Wohngebiete) keinen direkten Zugang zur Straße, weil Fuß- oder Radwege dazwischen liegen.
„Tatsächlich kommt es häufiger vor, dass ein Grundstück keinen direkten Zugang zur Straße hat“
Über den Entwurf hinaus 11 Argumente, 3 davon auf der Landkarte
E-Autos als Netzstabilisierung und Notstromquelle
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Geladene E-Autos mit großen Akkus könnten bei Ausfällen, Schwankungen oder Störfällen das öffentliche Netz stabilisieren.
„wären geladene e-Autos mit großen Akkus ein Stabilisierungsfaktor für das öffentliche Netz“
Netzstützung setzt direkte Verbindung zum Hausanschluss voraus
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: E-Autos als Notstromquellen sind nur nutzbar, wenn sie direkt mit dem Hausanschluss verbunden werden können.
„Diese "Notstromquellen" sind jedoch nur nutzbar, wenn die e-Autos auch direkte Verbindung zum Hausanschluss haben.“
Zufahrtssicherung zum Laden soll E-Auto-Notstromnutzung mitabdecken
Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich.
So steht es jetzt: Eine Regelung, die Eigentümern über eine gesicherte direkte Zufahrt das Laden des E-Autos am eigenen Hausanschluss ermöglicht, sollte zugleich die Nutzung geladener E-Autos als Notstromquelle bei Netzstörungen mit abdecken.
„Eine Lösung sollte ein solches Szenario durch die Sicherung einer direkten Zufahrt am besten gleich mit abdecken.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Das ursprüngliche Label und die Zusammenfassung ließen offen, welche Lösung gemeint ist; der Bezug (Zufahrt zum Laden am eigenen Hausanschluss, E-Auto als Notstromquelle) wird nun benannt.
Eigenladen setzt Zufahrt zum Grundstück voraus
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Das Laden mit eigenem Strom ist nur möglich, wenn das Auto bis aufs Grundstück fahren kann oder die Ladesäule direkt über öffentliche Verkehrswege erreichbar ist.
„Dies setzt allerdings voraus, dass man mit dem Auto bis auf das eigene Grundstück fahren kann oder die Ladesäule direkt über die öffentlichen Verkehrswege erreichbar ist.“
Fehlende Zufahrt zwingt zu teurem öffentlichem Ladestrom
Die automatische Prüfung meldete einen Verdacht (nicht zum Thema); die maschinelle Redaktion hat ihn geprüft und das Argument unverändert gelassen.
So steht es jetzt: Ohne Zufahrt müssen Betroffene den wesentlich teureren Strom an öffentlichen Ladestationen kaufen, statt den eigenen zu nutzen.
„gezwungen ist, den wesentlich teureren Strom an öffentlichen Ladestationen zu kaufen“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt betrifft die Nutzung von Eigenstrom aus PV-Anlagen zum Laden von E-Autos und gehört damit zum Thema der PV-Strategie. Fehlalarm.
Gemeinden lehnen Kabelführung und Ladelösungen ab
Die automatische Prüfung meldete einen Verdacht (nicht zum Thema); die maschinelle Redaktion hat ihn geprüft und das Argument unverändert gelassen.
So steht es jetzt: Gemeinden lehnen Anfragen ab, selbst wenn Betroffene auf eigene Kosten eine verkehrssichere Kabelführung oder zentrale Ladestationen auf dem vorgelagerten Parkplatz vorschlagen, obwohl § 86 der LBO ihnen Spielraum für eigene Lösungen eröffnet.
„Nachfragen bei der Gemeinde führen zu abschlägigen Antworten, selbst wenn man auf eigene Kosten eine verkehrssichere Installation (Kabelführung) vorschlägt.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): False alarm: the point is a substantive claim within the PV strategy submission, namely that municipalities reject proposals for cable routing and charging solutions that would allow owners to charge e-cars with their own solar power. It is on topic and understandable as it stands.
Hilfsweise Genehmigung einer Kabelführung zum Laden des E-Autos mit eigenem Strom
Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: nicht zum Thema, ohne Zusammenhang nicht verständlich, Rolle im Argument unsicher.
So steht es jetzt: Wenn weder eine Überfahrt noch eine Ladesäule auf öffentlichem Parkplatz ermöglicht wird, soll hilfsweise eine verkehrssichere, dauerhafte oder bedarfsgesteuerte Kabelführung bis an das öffentliche Straßennetz genehmigt werden, damit das E-Auto mit eigenem Strom geladen werden kann.
„Hilfsweise muss eine verkehrssichere (dauerhafte oder bedarfsgesteuerte) Kabelführung bis an das öffentliche Straßennetz, um das e-Auto mit eigenem Strom laden zu können, genehmigt werden.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt ist inhaltlich relevant (Laden mit eigenem Strom), aber ohne Kontext unverständlich; umgeschrieben mit Bezug auf die vorgelagerten Anträge (Überfahrt, Ladesäule auf öffentlichem Parkplatz).
LBO-SH sichert Zufahrt nur für Rettungsfahrzeuge
Die automatische Prüfung meldete einen Verdacht (nicht zum Thema); die maschinelle Redaktion hat ihn geprüft und das Argument unverändert gelassen.
So steht es jetzt: Die Landesbauordnung Schleswig-Holstein (§ 5) sieht ein zwingendes Zufahrtsrecht nur für Rettungsfahrzeuge und Feuerwehr vor.
„Die LBO-SH z. B. sieht in §5 ein zwingendes Zufahrtsrecht lediglich für Rettungsfahrzeuge / Feuerwehr vor.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Kein Fehlalarm bei Thema: Die Eingabe betrifft die Nutzung von eigenem PV-Strom zum Laden von E-Autos. Der Punkt belegt dies mit einer prüfbaren Aussage zur Landesbauordnung Schleswig-Holstein und ist verständlich.
Notleitungsrecht hilft bei Ladesäulen ohne Zufahrt nicht, Gemeinde lehnt ab
Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: nicht zum Thema.
So steht es jetzt: Nach Ansicht der Einreichenden wäre das Notleitungsrecht (BGH MDR 18, 789) kein Ausweg für das Laden von E-Autos auf Grundstücken ohne Straßenzugang, da es eine Ladesäule auf öffentlichem Grund voraussetzte, die die Gemeinde ablehnt.
„allerdings würde das die Installation der Ladesäule auf öffentlichem Grund bedingen, die wiederum von der Gemeinde abgelehnt wird“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point makes a substantive legal claim about the obstacles to charging EVs on one's own property, so it is not off-topic. It was not standalone, so I rewrote it to name the BGH ruling, the Notleitungsrecht and the context.
Notwegerecht § 917 BGB reicht für E-Auto-Laden nicht aus
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht zum Thema, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Das Notwegerecht nach § 917 BGB ist keine ausreichende Lösung, um Grundstückseigentümern ohne Zufahrt das Laden ihres E-Autos mit eigenem Strom zu ermöglichen.
„kommt ein Notwegerecht unter bestimmten Voraussetzungen zwar in Betracht. Allerdings handelt es sich dabei um eine zeitlich begrenzte Duldung“
Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage zum Notwegerecht ist ein substanzieller Beitrag zum Thema Eigenstrom und E-Auto-Laden. Sie mischt eine prüfbare Rechtsaussage mit einer Bewertung als unzureichend, daher Aufspaltung in beide Teile.
Zweckgebundene Überfahrgenehmigung über Fuß-/Radwege
Die automatische Prüfung meldete einen Verdacht (nicht zum Thema); die maschinelle Redaktion hat ihn geprüft und das Argument unverändert gelassen.
So steht es jetzt: Es soll eine zweckgebundene Genehmigung zum Überfahren anderer Verkehrswege (Fuß-/Radwege) zum Laden von E-Autos aufs eigene Grundstück geben, wo dies sicher möglich ist, insbesondere bei sehr geringer Nutzung dieser Wege.
„Es sollte eine eine zweckgebundene Überfahrgenehmigung zum Laden von e-Autos auf das eigene Grundstück an den Stellen geben, wo die Überfahrt über andere Verkehrswege (Fuß- / Radwege) sichergestellt werden kann“
Begründung der maschinellen Redaktion: Die Einreichung stellt einen konkreten Antrag: eine zweckgebundene Überfahrgenehmigung, damit E-Autos mit eigenem Strom geladen werden können. Das ist eine inhaltliche Forderung und kein Verfahrens- oder Randthema. Der Punkt ist verständlich und neutral formuliert, daher Fehlalarm.
Aussortiert 2 Argumente
Hilfsweise: Pflicht zur Genehmigung privater Ladesäulen auf öffentlichen Parkplätzen
Von der automatischen Prüfung aussortiert (nicht zum Thema).
Fassung der Maschine: Hilfsweise sollen Gemeinden und öffentliche Eigentümer verpflichtet werden, private Ladesäulen auf angrenzenden öffentlichen Parkplätzen zu genehmigen, wo keine direkte Zufahrt zum Grundstück besteht.
„Hilfsweise sollten insb. Gemeinden und öffentliche Eigentümer verpflichtet werden, die Installation privater Ladesäulen auf öffentlichen Parkplätzen (in direkter Anreinerschaft) dort zu genehmigen“
§ 917 BGB: Notweg nur zeitlich begrenzte Duldung
Die maschinelle Redaktion hat es überarbeitet, die erneute Prüfung fand weiter einen Mangel (nicht zum Thema). Deshalb aussortiert.
Fassung der Maschine: Das Notwegerecht nach § 917 BGB gewährt nur eine zeitlich begrenzte Duldung und kein dauerhaftes Nutzungsrecht.
„Allerdings handelt es sich dabei um eine zeitlich begrenzte Duldung und kein dauerhaftes Nutzungsrecht.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage zum Notwegerecht ist ein substanzieller Beitrag zum Thema Eigenstrom und E-Auto-Laden. Sie mischt eine prüfbare Rechtsaussage mit einer Bewertung als unzureichend, daher Aufspaltung in beide Teile.