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Soll ein gesetzliches Recht auf Energy Sharing geschaffen werden?

Bürgerenergiegesellschaften sollten ein gesetzliches Recht auf Energy Sharing erhalten.

BrückeWertungEine Abwägung von Werten. Sie entscheidet die Politik.

Wer es für richtig hält

Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung
  • 40 stimmen zuBNE, BSW, Green Planet Energy eG, ARGE Netz GmbH & Co. KG, MdB Dr. Jörg Lange (Deutscher Bundestag), BBEn, DUH, WWF Deutschland, EAD, 100 Prozent Erneuerbare Stiftung, 22 weitere Organisationen und 8 Privatpersonen
  • 0 lehnen ab
  • 230 äußern sich nicht
Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung
  • 21 stimmen zuSFV, Bürgerenergie Mainspitze, SPD, Energiekonzepte Deutschland GmbH, SPD Klimaforum, ErneuerbareEnergien Neckar-Alb eG, Ökumenische Energiegenossenschaft Baden-Württemberg e.G., Gemeinde St. Leon-Rot, neongrau OHG und 12 Privatpersonen
  • 1 lehnen ab1 Privatperson
  • 119 äußern sich nicht

Abgeleitet aus dem Text der Stellungnahmen (Jev), nicht abgestimmt.

Was belegt ist und was folgt

Brücke. Beide Lager stimmen zu, aus denselben Gründen. Darauf lässt sich bauen.

Begründungs-Check: Die sichtbaren Gründe beider Lager weisen in dieselbe Richtung. Alle drei Zitate (ARGE Netz, SFV, Green Planet Energy) fordern Energy Sharing bzw. dessen rechtliche Ermöglichung zugunsten von Bürgerenergie und Nachbarschaftsstrom, mit Abbau von Hürden — es zeigt sich kein gegensätzlicher Zweck, nur unterschiedliche Akzente (Recht, bürokratiearmer Verkauf, Aufnahme ins Maßnahmenpaket).

Belege: 1 von 14 zitierten Textstellen nennen Belege: andere Rechtsquelle oder amtliche Stellungnahme (EAD).

Wertungen lassen sich nicht belegen. Hier zählt die Abwägung, nicht der Beweis.

Woher es stammt

13 Argumente aus 14 Stellungnahmen

„müssen Bürgerenergiegesellschaften das Recht auf Energy Sharing erhalten“

ARGE Netz GmbH & Co. KGStrategie-Unterstützer mit Flächenöffnung

„Es muss möglich werden, dass Solarstrom in der Nachbarschaft unter Nutzung des öffentlichen Stromnetzes bürokratiearm verkauft werden kann.“

SFV – Solarenergie-Förderverein Deutschland e. V.Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung

Befund

Beim gesetzlichen Recht auf Energy Sharing tragen beide Lager den Vorschlag: Im Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“ stimmen 40 von 40 Organisationen zu, die sich äußern, im Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“ 21 von 22. Das ist eine tragfähige Brücke der Gründe. Die Zitate von ARGE Netz, Solarenergie-Förderverein und Green Planet Energy verfolgen denselben Zweck: Nachbarschaftsstrom über das öffentliche Netz soll bürokratiearm möglich werden, und Bürgerenergiegesellschaften sollen dafür ein Recht erhalten. Die Entscheidungsebene kann das Recht auf Energy Sharing daher als gemeinsame Grundlage nehmen und ins Maßnahmenpaket aufnehmen. Offen bleibt die Ausgestaltung, etwa Reichweite, Abrechnungstakt und Netznutzung. Dazu liegen Einzelvorschläge vor, zum Beispiel ein 50-km-Radius mit Viertelstunden-Abgleich. Darüber haben die Lager nicht abgestimmt.

Wie es mit anderen Streitfragen zusammenhängt

Prüfpfad

Jedes Argument unter dieser Streitfrage lässt sich bis zur Textstelle zurückverfolgen, mit jeder Entscheidung der Maschine und wie sicher sie war.

Energiegemeinschaften bis Niederspannungsverteilknoten einführen Privatperson 90

Es sollten Energiegemeinschaften zumindest bis zum untersten Niederspannungsverteilknoten ermöglicht werden, mit zeitgenauer Smartmeter-Abrechnung und ohne Versorgerpflichten.

  1. Aus der Stellungnahme von Privatperson 90 zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 49 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 84 % sicher).

„Dieses Problem sollte über die Möglichkeit einer Art von "Energiegemeinschaften" zumindest über den untersten Niederspannungsverteilknoten über zeitgenaue Smartmeter-Abrechnung ohne das Entstehen von Versorgerpflichten beseitigt werden.“

Energie-Bürgergenossenschaft scheitert an Eigenverbrauchsregeln Projektlogistik Wille UG

Private Investoren in einer Energie-Bürgergenossenschaft könnten ihren Strom nicht als Eigenverbrauch nutzen, da das EEG dies bisher nicht zulässt und die Energieversorger sich wehren.

  1. Aus der Stellungnahme von Projektlogistik Wille UG zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: Rolle im Argument unsicher. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 89 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 68 % sicher).

„Dies ist durch das EEG bisher nicht möglich und die Energieversorger wehren sich vehement.“

Erneuerbare Energiegemeinschaften mit eigenem Bilanzkreis zulassen KAT

Energiegemeinschaften mit eigenem, nicht auf ein Gebäude beschränktem Bilanzkreis sollten ermöglicht werden, um hohe private Geldsummen in den PV-Ausbau zu lenken und Geringverdienern Teilhabe zu geben.

  1. Aus der Stellungnahme von KAT – Karlsruher Transformationszentrum für Nachhaltigkeit und Kulturwandel zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: Rolle im Argument unsicher. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 52 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 63 % sicher).

„Die Schaffung der Möglichkeit von Erneuerbaren Energiegemeinschaften mit eigenem Bilanzkreis, der nicht auf ein Gebäude beschränkt ist, könnte hohe Geldsummen in den PV-Ausbau freisetzen.“

Einheitlicher Rechtsrahmen für Energiegemeinschaften German Zero FG Energie, EAD

Es soll ein einheitlicher Rechtsrahmen für lokale Energiegemeinschaften und Energy-Sharing geschaffen werden.

  1. Aus der Stellungnahme von German Zero FG Energie zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache oder Wertung unsicher. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
  3. Abgleich (Jev): dasselbe Argument auch bei EAD – Bundesverband der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands e. V. (61 % sicher).
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 39 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 83 % sicher).

„Schaffung eines einheitlichen Rechtsrahmens für lokale Energiegemeinschaften“

„sollten rechtliche Rahmenbedingungen für Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften („Energy Sharing“) als Umsetzung der EU-Richtlinie 2018/2011“

Konkretes Energy-Sharing-Modell mit 50-km-Radius und Viertelstunden-Matching DGRV

Vorgeschlagen wird ein Modell, bei dem Bürgerenergiegesellschaften regional erzeugten Strom nutzen; räumlicher Zusammenhang = PLZ-Gebiete im 50-km-Umkreis, mit viertelstundengenauem Matching als Anreiz zum zeitgleichen Verbrauch.

  1. Aus der Stellungnahme von DGRV – Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 85 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 42 % sicher).

„Die Bürgerenergiegesellschaft erhält durch ein viertelstundengenaues Matching den Anreiz, Strom zeitgleich zur Erzeugung vor Ort zu nutzen.“

Verbraucher sollen in Wind- oder Solarparks investieren können Lumenaza GmbH

Im Rahmen der Regeln für kollektiven Eigenverbrauch sollten Verbraucher die Möglichkeit haben, in Wind- oder Solarparks zu investieren.

  1. Aus der Stellungnahme von Lumenaza GmbH zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: mehrere Behauptungen in einem Satz, Rolle im Argument unsicher. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „The point joined two independent proposals (investing in wind/solar parks; selling surplus rooftop power to neighbours), so it was split, with the collective self-consumption context named in each.“
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 92 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 35 % sicher).

„Die Verbraucher sollten die Möglichkeit haben, in Wind- oder Solarparks zu investieren“

Energy Sharing: ordnungsrechtliche Hürden abbauen BUND

Zur Umsetzung von Energy Sharing sollen die ordnungsrechtlichen Hürden abgebaut werden, damit Bürger*innen in Energiegemeinschaften gemeinsam Energie produzieren, verbrauchen und teilen können.

  1. Aus der Stellungnahme von BUND – Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Der Punkt verbindet eine prüfbare Tatsachenbehauptung (EEG-Definition existiert) mit einer Forderung (Hürden abbauen); beide lassen sich unabhängig voneinander akzeptieren oder ablehnen.“
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 85 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 83 % sicher).

„nun müssen die ordnungsrechtlichen Hürden abgebaut werden, damit das gemeinsame Produzieren, Verbrauchen und Teilen von Energie funktionieren kann“

Energiegemeinschaften nach EU-Recht in Deutschland ermöglichen Deutscher Landkreistag-Berlin

Erneuerbare-Energien-Gemeinschaften nach österreichischem Vorbild (Art. 22 RED II) und Bürger-Energiegemeinschaften (Art. 16 Strombinnenmarktrichtlinie) sollten in Deutschland zur europarechtskonformen Umsetzung ermöglicht werden.

  1. Aus der Stellungnahme von Deutscher Landkreistag-Berlin zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: mehrere Behauptungen in einem Satz. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „The point combines two independently acceptable claims: allowing energy communities in Germany under EU law, and funding them with investment grants.“
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 40 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 48 % sicher).

„zur europarechtskonformen Umsetzung auch in Deutschland zu ermöglichen“

Bürgerenergiegesellschaften sollen ein Recht auf Energy Sharing erhalten ARGE Netz GmbH & Co. KG

Um Energy Sharing zu ermöglichen, sollen Bürgerenergiegesellschaften ein gesetzliches Recht auf Energy Sharing erhalten.

  1. Aus der Stellungnahme von ARGE Netz GmbH & Co. KG zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: mehrere Behauptungen in einem Satz. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „The point combined two separable demands (a right to energy sharing and a premium for shared electricity); each can be accepted or rejected independently.“
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 74 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 100 % sicher).

„müssen Bürgerenergiegesellschaften das Recht auf Energy Sharing erhalten“

Kampagne zur EE-Gemeinschaft mit regionaler Begrenzung Privatperson 255

Eine Kampagne soll die Freiheit der Bürger, Firmen und Körperschaften zur Bildung von EE-Gemeinschaften betonen; diese sollen regional begrenzt, aber größenmäßig unbegrenzt sein und sich mit Speichern an netzdienlichen Leistungen beteiligen.

  1. Aus der Stellungnahme von Privatperson 255 zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: Rolle im Argument unsicher. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 96 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 50 % sicher).

„EE-Gemeinschaften müssen eine regionale Begrenzung besitzen aber es gibt keine Begrenzungen der Größe hinsichtlich der Leistungs-/Prosumer-Kennwerte“

Energy-Sharing um Nachbarschaftsverkauf über öffentliches Netz erweitern SFV

Das Energy-Sharing-Konzept soll erweitert werden, sodass Solarstrom bürokratiearm in der Nachbarschaft über das öffentliche Netz verkauft werden kann, mit Entfall der Stromnebenkosten bei Viertelstundenmessung, vereinfachter Bilanzierung und ohne Börsenhandelspflicht.

  1. Aus der Stellungnahme von SFV – Solarenergie-Förderverein Deutschland e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 36 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 72 % sicher).

„Es muss möglich werden, dass Solarstrom in der Nachbarschaft unter Nutzung des öffentlichen Stromnetzes bürokratiearm verkauft werden kann.“

Recht auf Energy Sharing in das PV-Maßnahmenpaket aufnehmen Green Planet Energy eG

Das Recht auf Energy Sharing soll ein wichtiger Teil des PV-Maßnahmenpakets werden, mit Bürgerenergiegesellschaften, die ihren Strom gemeinsam beziehen und Überschüsse vermarkten können.

  1. Aus der Stellungnahme von Green Planet Energy eG zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: Rolle im Argument unsicher. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 67 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 100 % sicher).

„Aus unserer Sicht sollte das Recht auf Energy Sharing ein wichtiger Teil des nun verabschiedeten PV-Maßnahmenpakets sein.“

Eigenständige Rechtsdefinition für Erneuerbare-Energien-Gemeinschaften BNE

Es sollte eine eigenständige Rechtsdefinition für gemeinschaftliche Versorgung aus Erneuerbaren geben, mit Erneuerbare-Energien-Gemeinschaften auf Niederspannungsebene (lokal am Ortsnetztrafo, regional am Umspannwerk).

  1. Aus der Stellungnahme von BNE – Bundesverband Neue Energiewirtschaft e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 52 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 49 % sicher).

„Eigenständige Rechtsdefinition für gemeinschaftliche Versorgung aus Erneuerbaren Energien“