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Privatperson 64

Privatperson. Gehört zum Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“. 18 Argumente aus rund 1 Seite.

Was das Lager verbindet: Überwiegend Privatpersonen und Unternehmen, die den Zubau durch Vergütung, Privilegierung im Außenbereich und den Abbau von Pflichten und fossilen Begünstigungen sofort voranbringen wollen und die Strategie skeptisch sehen.

Mit wem Privatperson 64 übereinstimmt

Gezählt werden die Streitfragen der Landkarte, zu denen sich beide Organisationen geäußert haben. Übereinstimmung heißt: Beide stimmen zu oder beide lehnen ab.

Im eigenen Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“

23 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Im anderen Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“

123 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Keinem Lager zugeordnet

14 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Wo Privatperson 64 allein steht

Bei 6 Streitfragen urteilt Privatperson 64 anders als die Mehrheit der Organisationen im eigenen Lager, die sich dazu geäußert haben. Hier kann eine Organisation Brücken bauen, oder ihr Lager ist weniger geschlossen, als es aussieht.

Laufzettel: was aus jedem Argument wurde

Für jede Stellungnahme lässt sich nachvollziehen, was aus jedem einzelnen Argument geworden ist.

Von 18 Argumenten stehen 12 auf der Landkarte und 6 sind Einzelforderungen. 1 Argument hat die maschinelle Redaktion umformuliert, 4 Argumente sind entstanden, weil sie 3 längere Textstellen geteilt hat. 7 Argumente haben auch andere Organisationen vorgebracht.

Die maschinelle Redaktion prüft jedes Argument nach dem Zerlegen: Sie teilt Stellen, die mehrere Behauptungen enthalten, und formuliert wertende Wörter neutral um. Auf der Landkarte heißt: Das Argument ist in eine Streitfrage eingegangen. Einzelforderung heißt: Es gehört zu keiner Streitfrage, meist weil nur diese Organisation es vorbringt. Ein Klick auf die Zeile unter einem Argument zeigt die Originalstelle.

Balkonkraftwerke erleichtern 16 Argumente, 12 davon auf der Landkarte

Einspeisevergütung stünde den Balkonanlagen-Betreibern zu

Dasselbe Argument hat auch Privatperson 39 vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Der Verfasser hält es für gerechtfertigt, dass der Betrag für den eingespeisten Strom den Betreibern der Balkonanlagen zusteht, da diese die nötigen Investitionen getätigt haben.

„Es geht auch um Gerechtigkeit: Warum sollen kleine Anlagen ihren erzeugten Strom verschenken?“

Originalstelle, Privatperson 64

„Warum sollen kleine Anlagen ihren erzeugten Strom verschenken?“

Originalstelle, Privatperson 64

„der Nutzer erhält eine gerechte und angemessene Vergütung für die Bereitschaft grünen Strom herzustellen“

Originalstelle, Privatperson 64

Finanzielle Anreize für Balkonkraftwerke auch nach Zählertausch schaffen

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.

So steht es jetzt: Auch nach dem Austausch der Zähler sollen für Balkonkraftwerke finanzielle Anreize bestehen bleiben.

„Finanzielle Anreize schaffen auch nach dem Zählertausch“

Originalstelle, Privatperson 64

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined two independently acceptable claims: tolerating existing meters, and creating financial incentives after meter replacement. Each is split out and stated with its subject (Balkonkraftwerke).

Weiterhin Verzicht auf EEG-Vergütung für Balkon-PV

Dasselbe Argument hat auch Privatperson 175 vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Betreiber von Balkon-PV (bis 600 bzw. 800 VA) sollen weiterhin auf eine EEG-Vergütung für eingespeisten Strom verzichten.

„Warum sollen kleine Anlagen ihren erzeugten Strom verschenken?“

Originalstelle, Privatperson 64

Anhebung der Leistungsgrenze für Balkonkraftwerke auf 800 W

Dasselbe Argument hat auch Privatperson 239 vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Die in der PV-Strategie vorgesehene Erhöhung der Leistungsgrenze für Steckersolargeräte (Balkonkraftwerke) auf 800 W wird befürwortet.

„Max. Einspeisung auf 800 W erhöhen - ja“

Originalstelle, Privatperson 64

Meldepflicht vereinfachen oder streichen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die Meldepflicht für Balkonkraftwerke soll vereinfacht, besser ganz gestrichen werden.

„Meldepflicht vereinfachen - ja (eher streichen)“

Originalstelle, Privatperson 64

Bestehende rückwärtsdrehende Zähler bei Balkonkraftwerken dulden

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.

So steht es jetzt: Bestehende (rückwärtsdrehende) Stromzähler sollen bei Balkonkraftwerken weiterhin geduldet werden.

„Duldung der bestehenden Zähler - ja“

Originalstelle, Privatperson 64

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined two independently acceptable claims: tolerating existing meters, and creating financial incentives after meter replacement. Each is split out and stated with its subject (Balkonkraftwerke).

Rückwärtsdrehende Zähler dauerhaft gestatten (Balkonkraftwerke)

Dasselbe Argument hat auch Privatperson 95 vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Zu Punkt 3.4c der Photovoltaik-Strategie 2023 wird gefordert, rückwärtsdrehende Zähler bei Balkonkraftwerken nicht nur vorübergehend zu dulden, sondern dauerhaft zu gestatten.

„Es reicht langfristig nicht aus, rückwärts drehende Zähler vorübergehend nur zu dulden, sondern es sollte diese Verrechnungsmöglichkeit bewusst als Anreiz genutzt werden.“

Originalstelle, Privatperson 64

Verrechnung bis zu einem Höchstwert (z. B. 1000 kWh/Jahr)

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Erzeugte und bezogene Energie sollen bis zu einem festgelegten Höchstwert, etwa 1000 kWh jährlich, verrechnet werden dürfen.

„Vorstellbar wäre, einen max. Wert festzulegen, mit dem die erzeugte mit der bezogenen Energie verrechnet werden darf, z.B. 1000 kWh jährlich.“

Originalstelle, Privatperson 64

Verrechnungsmodell für PV-Minianlagen schädigt niemanden

Aus einer Textstelle herausgelöst, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich, nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Wenn bei PV-Minianlagen erzeugter und bezogener Strom verrechnet bzw. vergütet wird, entsteht laut der Einreichung niemandem ein Schaden, weil der Versorger die überschüssige Energie weiterhin unentgeltlich erhält.

„Bei dieser Art der Förderung von PV- Minianlagen würde niemand geschädigt, der Versorger bekommt trotzdem noch die überschüssige Energie geschenkt“

Originalstelle, Privatperson 64

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage vermischte eine überprüfbare Behauptung (kein Schaden, Versorger erhält Überschuss) mit einem Werturteil (gerechte Vergütung) und war ohne Bezug auf PV-Minianlagen unklar; aufgeteilt und neutral formuliert.

Zulassung von Schukosteckern für Steckersolargeräte in der PV-Strategie

Dasselbe Argument hat auch Privatperson 239 vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Die in der PV-Strategie vorgesehene künftige Zulassung von Schukosteckern für Steckersolargeräte (Balkonkraftwerke) wird befürwortet.

„Schukostecker genehmigen - ja“

Originalstelle, Privatperson 64

Kleine PV-Anlagen rechnen sich nur mit Vergütung

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Wegen geringer Fläche, wenigen Modulen, Verschattung und ungünstigem Einfallwinkel rechnen sich Balkonkraftwerke nur, wenn sie eine Art Einspeisevergütung erhalten.

„rechnen sich nur, wenn sie auch eine Art Einspeisevergütung erhalten“

Originalstelle, Privatperson 64

Rechtsverbindlichkeit der Regelungen herstellen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die Regelungen zu Balkonkraftwerken sollen rechtsverbindlich gemacht werden.

„Rechtsverbindlichkeit herstellen - ja“

Originalstelle, Privatperson 64

Einspeisung auf allen drei Phasen ermöglichen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Balkonkraftwerke sollen auf allen drei Stromphasen einspeisen dürfen, um sie aus dem Nischendasein zu holen und ihr Potential auszuschöpfen.

„wäre es außerdem sinnvoll, alle 3 Phasen nutzen zu dürfen“

Originalstelle, Privatperson 64

Modulzahl pro Balkonkraftwerk nicht auf zwei begrenzen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die Modulzahl pro Anlage soll nicht auf zwei begrenzt werden, damit auch bei ungünstiger Lage genug Energie erzeugt wird; die Leistungsbegrenzung soll der Wechselrichter übernehmen.

„Die Anzahl der Module pro Kraftwerk sollte nicht auf zwei begrenzt werden“

Originalstelle, Privatperson 64

Speicherung bei Balkonkraftwerken zu teuer und aufwendig

Aus einer Textstelle herausgelöst, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die Speicherung des von Balkonkraftwerken (kleinen PV-Anlagen) erzeugten Stroms ist nach Ansicht der Einreichenden zu teuer und zu aufwendig.

„Eine Speicherung der erzeugten Energie ist zu teuer und zu aufwendig.“

Originalstelle, Privatperson 64

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed a cost claim about storage (checkable) with a fairness judgment that small plants should be compensated; split into the two.

Vorschläge verbessern Akzeptanz und Potential von Balkonkraftwerken

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die genannten Zusatzvorschläge (Meldepflicht, Schukostecker, Rechtsverbindlichkeit, 800 W, Duldung Zähler, Dreiphasen-Einspeisung) würden Akzeptanz und energetisches Potential von Balkonkraftwerken verbessern.

„Um die Akzeptanz und das energetische Potential dieser Anlagen zu verbessern, haben wir zu den genannten Regelungen weitere Vorschläge“

Originalstelle, Privatperson 64

Netzanschlüsse beschleunigen 2 Argumente, 0 davon auf der Landkarte

Dreiphasennutzung kleiner PV-Anlagen: gleiche Verrechnung oder Staffelung

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich.

So steht es jetzt: Wenn kleine PV-Anlagen alle drei Phasen nutzen dürfen, könnte für die Verrechnung von erzeugtem und bezogenem Strom dieselbe Methode wie bei Einphasenbetrieb gelten, bei zu hohen Kosten alternativ eine Staffelung pro Phase.

„Vorstellbar wäre die gleiche Verrechnungsmethode wie oben, wenn zu teuer, wäre auch eine Staffelung pro Phase möglich.“

Originalstelle, Privatperson 64

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt war ohne Kontext unklar (worauf sich "Dreiphasenanlagen" und "Verrechnungsmethode" beziehen); umgeschrieben mit Bezug auf kleine PV-Anlagen und die Verrechnung von erzeugtem und bezogenem Strom, Richtung unverändert.

Dreiphasennutzung nur bei technischer Machbarkeit mit Rahmenbedingungen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die Nutzung aller drei Phasen soll nur erlaubt werden, wenn die technische Machbarkeit sichergestellt ist, und dafür sind entsprechende Rahmenbedingungen festzulegen.

„wenn sichergestellt werden kann, dass dies auch technisch möglich ist.“

Originalstelle, Privatperson 64