Lagebild / Datenerhebung, Auskunftspflichten und Datenschutz / Streitfrage

Können Datenlieferanten Verbrauchsdaten praktisch nach Gebäude oder Quartier aggregieren?

Datenlieferanten können Verbrauchsdaten praktisch kaum nach Gebäuden oder Quartieren aggregieren.

OffenTatsacheEine Behauptung über die Welt. Belege können sie klären.

Wer es für richtig hält

Praxisnahe Versorgerperspektive
  • BDEWstimmt zu
  • Kommunale Spitzenverbändeäußert sich nicht
  • ZIAäußert sich nicht
  • ZDHäußert sich nicht
  • Stadtwerke Münchenstimmt zu
  • Haus & Grundäußert sich nicht
  • VKUäußert sich nicht
  • DVGWäußert sich nicht
  • Waniczekäußert sich nicht
Ambitionierter Klimaschutz
  • Agora Energiewendeäußert sich nicht
  • Deutsche Umwelthilfeäußert sich nicht

Abgeleitet aus dem Text der Stellungnahmen (Jev), nicht abgestimmt.

Was belegt ist und was folgt

Offen. Zu wenige Organisationen aus einem Lager haben sich geäußert, um etwas zu sagen.

Belege: Keine der 6 zitierten Textstellen nennt Daten, Studien oder andere Belege.

Woher es stammt

5 Argumente aus 2 Stellungnahmen

„Der Netzbetreiber kann adressbezogen Energieverbräuche, nicht jedoch den Gebäude-/Baublockbezug bereitstellen.“

BDEW Bundesverband der Energie- und WasserwirtschaftPraxisnahe Versorgerperspektive

„Es ist daher zu befürchten, dass häufig einfach immer alle Verbräuche aggregiert werden.“

Stadtwerke München GmbHPraxisnahe Versorgerperspektive

Befund

Ob Datenlieferanten Verbrauchsdaten praktisch nach Gebäude oder Quartier bündeln können, ist weder getragen noch entschieden. Es liegt nur eine Seite vor: Beide Versorger, die sich dazu äußern (BDEW, Stadtwerke München), halten es für kaum machbar. Der Netzbetreiber könne adressbezogen liefern, aber keinen Gebäude- oder Baublockbezug; zudem werde in der Praxis wohl „immer alle Verbräuche aggregiert“. Aus dem Lager „Ambitionierter Klimaschutz“ äußert sich keine der 2 Organisationen, daher fehlt das Gegenbild. Gefestigt wäre der Punkt, wenn sich dieses Lager dazu positioniert oder Netzbetreiber ihre tatsächliche Datenlage belegen, bevor die Entscheidungsebene § 10 Abs. 2 darauf stützt.

Wie es mit anderen Streitfragen zusammenhängt

Prüfpfad

Jedes Argument unter dieser Streitfrage lässt sich bis zur Textstelle zurückverfolgen, mit jeder Entscheidung der Maschine und wie sicher sie war. Die meisten nehmen die Machbarkeits-Frage auf: Lässt sich das praktisch umsetzen?

Personenbezug-Unterscheidung in § 10 Abs. 2 praktisch nicht umsetzbar Stadtwerke München

Die Unterscheidung zwischen Ein- und Mehrfamilienhäusern bei personenbezogenen Verbrauchsdaten dürfte sich praktisch kaum umsetzen lassen, da Abrechnungssysteme Adressen statt Gebäuden zuordnen und Datenlieferanten die Wohneinheiten nicht kennen.

  1. Aus der Stellungnahme von Stadtwerke München GmbH zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet über den genannten Paragraphen (Regel, keine KI).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 84 % sicher).

„In der Praxis dürfte sich diese Unterscheidung häufig nicht umsetzen lassen“

Aggregation führt zu Informations- und Qualitätsverlust Stadtwerke München

Datenschutzbedingte Aggregation geht mit Informationsverlust einher, und weil Lieferanten individuell aggregieren, entstehen beim Zusammenführen weitere erhebliche Qualitätsverluste, auch wegen mitversorgter Gebäude.

  1. Aus der Stellungnahme von Stadtwerke München GmbH zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 65 % sicher).

„Somit verliert man weitere Informationen bei der Zusammenführung der verschieden aggregierten Datenquellen“

Zusätzliche Lösungen zur Aggregation, z. B. zentrale IT Stadtwerke München

Zusätzlich zur Aggregation sollen weitere Datenschutzlösungen entwickelt werden, etwa eine zentrale IT-Lösung, gegebenenfalls erst später umgesetzt.

  1. Aus der Stellungnahme von Stadtwerke München GmbH zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 98 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 43 % sicher).

„gerne eine zentrale IT-Lösung (Umsetzung aufgrund des möglichen Aufwands ggf. dann auch erst zu einem späteren Zeitpunkt)“

WPG § 10 Abs. 2: Datenlieferanten dürften meist alle Verbräuche aggregieren Stadtwerke München

Die Stellungnahme befürchtet, dass Datenlieferanten bei der Datenerhebung nach § 10 Absatz 2 WPG häufig einfach alle Endenergieverbräuche aggregieren, weil sie Ein- und Mehrfamilienhäuser nicht unterscheiden können.

  1. Aus der Stellungnahme von Stadtwerke München GmbH zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: ohne Kontext nicht verständlich. Die maschinelle Redaktion hat das Argument umformuliert: „Der Punkt war ohne Kontext unklar (wer, warum, welche Vorschrift); die Umformulierung nennt § 10 Abs. 2 WPG und den Grund, ohne die Aussage zu verändern.“
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet über den genannten Paragraphen (Regel, keine KI).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 72 % sicher).

„Es ist daher zu befürchten, dass häufig einfach immer alle Verbräuche aggregiert werden.“

Aggregation nach Hausnummern/Quartier für Netzbetreiber kaum machbar BDEW, BDEW

Netzbetreiber können Verbräuche adressbezogen, nicht gebäude- oder baublockbezogen bereitstellen; eine Aggregation von Einfamilienhaushalten auf Quartiersebene wird daher nicht erfolgen, auch weil die Daten oft nicht vorliegen.

  1. Aus der Stellungnahme von BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 98 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 100 % sicher).

„Der Netzbetreiber kann adressbezogen Energieverbräuche, nicht jedoch den Gebäude-/Baublockbezug bereitstellen.“

„Forderungen nach gebäudescharfen/baublockbezogenen Energieverbräuchen kann der Netzbetreiber nur anhand der Adressdaten nachkommen.“