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Sollen Netzbetreiber Stromnetzinfrastrukturdaten (Nr. 7) für die Wärmeplanung liefern müssen?

Netzbetreiber sollten keine Stromnetzinfrastrukturdaten für die Wärmeplanung liefern müssen.

OffenAusgestaltungEin Instrument: wie die Regel aussehen soll, wenn sie kommt.

Wer es für richtig hält

Praxisnahe Versorgerperspektive
  • BDEWäußert sich nicht
  • Kommunale Spitzenverbändeäußert sich nicht
  • ZIAäußert sich nicht
  • ZDHlehnt ab
  • Stadtwerke Münchenäußert sich nicht
  • Haus & Grundäußert sich nicht
  • VKUäußert sich nicht
  • DVGWlehnt ab
  • Waniczekäußert sich nicht
Ambitionierter Klimaschutz
  • Agora Energiewendelehnt ab
  • Deutsche Umwelthilfeäußert sich nicht

Abgeleitet aus dem Text der Stellungnahmen (Jev), nicht abgestimmt.

Was belegt ist und was folgt

Offen. Zu wenige Organisationen aus einem Lager haben sich geäußert, um etwas zu sagen.

Belege: 1 von 6 zitierten Textstellen nennen Belege: andere Rechtsquelle oder amtliche Stellungnahme (BDEW).

Woher es stammt

6 Argumente aus 1 Stellungnahme

„Gerade die Lieferung von Stromnetzinfrastrukturdaten sind keine Angaben, die für die Wärmeplanung notwendig sind.“

BDEW Bundesverband der Energie- und WasserwirtschaftPraxisnahe Versorgerperspektive

Befund

Diese Frage ist weder getragen noch entschieden, denn dazu haben sich zu wenige Organisationen geäußert: Im Lager „Praxisnahe Versorgerperspektive“ (9 Organisationen) nehmen nur 2 Stellung, im Lager „Ambitionierter Klimaschutz“ (2 Organisationen) nur 1. Hörbar ist vor allem der BDEW, der Stromnetzinfrastrukturdaten für die Wärmeplanung als „nicht notwendig“ ansieht. Er und weitere Stimmen führen den Schutz kritischer Infrastruktur (KRITIS), die Kostentragung nach § 11 Abs. 3 WPG und die Doppelung von Anlage 1 Nr. 8 mit § 15 Nr. 7 an. Ob daraus eine Mehrheit oder ein Streit wird, zeigt sich erst, wenn mehr Netzbetreiber, planungsverantwortliche Stellen und Klimaschutzorganisationen ausdrücklich zu Nr. 7 Stellung nehmen. Bis dahin sollte die Entscheidungsebene das Argument des BDEW als Einzelstimme behandeln und nicht als Konsens.

Wie es mit anderen Streitfragen zusammenhängt

Prüfpfad

Jedes Argument unter dieser Streitfrage lässt sich bis zur Textstelle zurückverfolgen, mit jeder Entscheidung der Maschine und wie sicher sie war. Die meisten nehmen die Machbarkeits-Frage auf: Lässt sich das praktisch umsetzen?

Geschäftskritische und KRITIS-Daten nicht pauschal übermitteln BDEW

Geschäftskritische und wettbewerbsrelevante Informationen wie Netzplanungsdaten sowie Daten zu kritischen Infrastrukturen dürfen nicht pauschal übermittelt werden müssen.

  1. Aus der Stellungnahme von BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 47 % sicher).

„Zudem muss sichergestellt sein, dass geschäftskritische und wettbewerbsrelevante Informati-onen (bspw. Netzplanungsdaten) sowie Daten zu kritischen Infrastrukturen nicht pauschal zu übermitteln sind.“

Pauschale Netzdatenabfrage durch planungsverantwortliche Stelle ablehnen BDEW

Der BDEW lehnt es ab, dass die planungsverantwortliche Stelle bei den Netzbetreibern pauschal Daten zu Strom-, Gas- und Wasserstoffnetzen abfragt (zu § 8 Abs. 1 WPG).

  1. Aus der Stellungnahme von BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Das ursprüngliche Statement mischt eine prüfbare Tatsachenbehauptung (Netzdaten seien geschäftskritisch) mit einer Forderung (pauschale Abfrage ablehnen); beide lassen sich unabhängig akzeptieren oder ablehnen.“
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet über den genannten Paragraphen (Regel, keine KI).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 80 % sicher).

„Eine pauschale Abfrage der Daten durch die planungsverantwortliche Stelle lehnt der BDEW ab.“

Kostentragung durch Netzbetreiber nach § 11 Abs. 3 WPG unverhältnismäßig BDEW

Die Kostentragung durch die Netzbetreiber nach § 11 Abs. 3 WPG wird als unverhältnismäßig bewertet, weil notwendige Planstellen zur Datenlieferung nicht besetzt werden könnten.

  1. Aus der Stellungnahme von BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Die Aussage zum Inhalt des Entwurfs (wer die Kosten trägt) ist prüfbar, die Bewertung als unverhältnismäßig ist ein Werturteil; beide lassen sich unabhängig annehmen oder ablehnen.“
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet über den genannten Paragraphen (Regel, keine KI).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 50 % sicher).

„Dies ist nicht verhältnismäßig und notwendige Planstellen zur Datenlieferung könnten nicht besetzt werden.“

BDEW: Anlage 1 Nr. 8 WPG-Entwurf streichen, da § 15 Nr. 7 sie abdeckt BDEW

Der BDEW schlägt vor, Nummer 8 der Anlage 1 des Wärmeplanungsgesetz-Entwurfs zu streichen, weil das Niederspannungsstromnetz bereits durch § 15 Nummer 7 geregelt sei, und lehnt konkurrierende Regelungen zum EnWG für Stromnetzbetreiber ab.

  1. Aus der Stellungnahme von BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: ohne Kontext nicht verständlich. Die maschinelle Redaktion hat das Argument umformuliert: „Der Punkt war ohne Kontext unklar (Anlage 1 welchen Gesetzes, wer fordert); umformuliert mit Nennung von BDEW, Gesetzentwurf und EnWG.“
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 86 % sicher).

„Der BDEW schlägt vor die Nummer 8 zu streichen, da sie bereits über § 15 Nummer 7 auch für das Niederspannungsstromnetz geregelt ist. Konkurrierende Regelungen für den Betreiber von Stromnetzen zum EnWG sind abzulehnen.“

Stromnetzdaten (Nr. 7) für die Wärmeplanung nicht notwendig BDEW

Die in Nr. 7 der Mindestanforderungen an Transformations- und Wärmenetzausbaupläne im Entwurf des Wärmeplanungsgesetzes vorgesehene Lieferung von Stromnetzinfrastrukturdaten ist nach Ansicht der Stellungnahme für die Wärmeplanung nicht notwendig.

  1. Aus der Stellungnahme von BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Das Original mischte eine Notwendigkeitsbehauptung mit einer wertenden Ablehnung und war ohne Kontext unklar; aufgeteilt und neutral formuliert, mit Bezug auf Nr. 7 des Gesetzentwurfs.“
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 72 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 100 % sicher).

„Gerade die Lieferung von Stromnetzinfrastrukturdaten sind keine Angaben, die für die Wärmeplanung notwendig sind.“

Stromnetzdaten (Nr. 7): Offenlegung kritischer Infrastruktur ablehnen BDEW

Die Stellungnahme lehnt die Ausgabe von Stromnetzplänen und -infrastrukturdaten nach Nr. 7 des Gesetzentwurfs ab, weil sie darin eine zu weitgehende Offenlegung sensibler kritischer Infrastruktur sieht.

  1. Aus der Stellungnahme von BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Das Original mischte eine Notwendigkeitsbehauptung mit einer wertenden Ablehnung und war ohne Kontext unklar; aufgeteilt und neutral formuliert, mit Bezug auf Nr. 7 des Gesetzentwurfs.“
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 64 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 100 % sicher).

„Diese Pläne und die zugrundeliegende Strom-Infrastruktur auszugeben, stellt deutlich eine zu große Ausgabe von Daten zur sensiblen kritischen Infrastruktur dar.“