Lagebild / Beteiligung der Öffentlichkeit und der Akteure / Streitfrage
Steht der Aufwand einer verpflichtenden Öffentlichkeitsbeteiligung in einem angemessenen Verhältnis zu ihrem Nutzen?
Der Aufwand einer verpflichtenden Öffentlichkeitsbeteiligung steht in keinem angemessenen Verhältnis zu ihrem Nutzen.
OffenWertungEine Abwägung von Werten. Sie entscheidet die Politik.
Wer es für richtig hält
- BDEWlehnt ab
- Kommunale Spitzenverbändestimmt zu
- ZIAlehnt ab
- ZDHlehnt ab
- Stadtwerke Münchenäußert sich nicht
- Haus & Grundlehnt ab
- VKUäußert sich nicht
- DVGWäußert sich nicht
- Waniczekäußert sich nicht
- Agora Energiewendeäußert sich nicht
- Deutsche Umwelthilfeäußert sich nicht
Abgeleitet aus dem Text der Stellungnahmen (Jev), nicht abgestimmt.
Was belegt ist und was folgt
Offen. Zu wenige Organisationen aus einem Lager haben sich geäußert, um etwas zu sagen.
Belege: Keine der 4 zitierten Textstellen nennt Daten, Studien oder andere Belege.
Wertungen lassen sich nicht belegen. Hier zählt die Abwägung, nicht der Beweis.
Woher es stammt
4 Argumente aus 2 Stellungnahmen
„Die Verpflichtung der Netzbetreiber zur Mitwirkung bei angrenzenden Gebieten sollte sich aufgrund des hohen Aufwandes auf einen angemessenen Rahmen beschränken.“
Befund
Ob der Aufwand der Pflichtbeteiligung ihren Nutzen übersteigt, ist in der Konsultation nicht entschieden. Aus dem Lager „Ambitionierter Klimaschutz“ (2 Organisationen) hat sich keine einzige dazu geäußert, und im Lager „Praxisnahe Versorgerperspektive“ (9 Organisationen) stimmt nur 1 von 5, die Stellung nehmen, der Aussage zu. Die Aussage wird also weder getragen noch widerlegt. Der Aufwand wird zwar mehrfach angesprochen, etwa die Belastung durch § 7 WPG-E und die Zusatzkosten kleiner Kommunen. Der einzige wörtliche Beleg, vom BDEW, verlangt aber nur, die Mitwirkungspflicht der Netzbetreiber bei angrenzenden Gebieten auf einen angemessenen Rahmen zu begrenzen. Er stellt die Beteiligung nicht grundsätzlich infrage. Fest wird der Punkt erst, wenn sich das Klimaschutz-Lager äußert und mehr Versorger Stellung nehmen. Bis dahin sollte die Entscheidungsebene ihn nicht als Streit- oder Konsenspunkt werten.
Wie es mit anderen Streitfragen zusammenhängt
Ein Argument hier stützt „Öffentlichkeitsbeteiligung nur optional“ (2-mal)
Ein Argument hier stützt „Öffentlichkeitsbeteiligung stößt an Grenzen“ (2-mal)
Ein Argument hier stützt „Eigentümerverbände verpflichtend beteiligen“
Ein Argument hier stützt „Ziel 2030 an alle Akteure richten“
„Wärmetransport begrenzt Wärmenetze“ stützt diese Streitfrage
„30-%-Quote 2030 kaum erreichbar“ stützt diese Streitfrage
„Öffentlichkeitsbeteiligung stößt an Grenzen“ stützt diese Streitfrage
Ein Argument hier stützt „Beteiligungsprozess im Entwurf gelungen“
Prüfpfad
Jedes Argument unter dieser Streitfrage lässt sich bis zur Textstelle zurückverfolgen, mit jeder Entscheidung der Maschine und wie sicher sie war. Die meisten nehmen die Machbarkeits-Frage auf: Lässt sich das praktisch umsetzen?
Pflichtbeteiligung in § 7 WPG-E verursacht großen Bearbeitungsaufwand Kommunale Spitzenverbände
Weil bei einer verpflichtenden Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 7 WPG-E alle Stellungnahmen bewertet und beantwortet werden müssen, entsteht den Kommunen ein großer Aufwand.
- Aus der Stellungnahme von Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Die ursprüngliche Aussage verband eine prüfbare Tatsachenbehauptung (Bewertungs- und Antwortpflicht führt zu großem Aufwand) mit einem Werturteil (Aufwand sei im Verhältnis zum Nutzen fraglich); beides lässt sich unabhängig voneinander annehmen oder ablehnen.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet über den genannten Paragraphen (Regel, keine KI).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 94 % sicher).
„Da jedoch alle Stellungnahmen bewertet und beantwortet werden müssen, folgt aus einer Pflicht ein großer Aufwand“
Aufwand der Pflichtbeteiligung steht in fragwürdigem Verhältnis zu Nutzen und Zeitdruck Kommunale Spitzenverbände
Der Aufwand einer verpflichtenden Öffentlichkeitsbeteiligung ist nach Ansicht der Stellungnehmenden im Verhältnis zum Nutzen und mit Blick auf den Zeitdruck zu hinterfragen.
- Aus der Stellungnahme von Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Die ursprüngliche Aussage verband eine prüfbare Tatsachenbehauptung (Bewertungs- und Antwortpflicht führt zu großem Aufwand) mit einem Werturteil (Aufwand sei im Verhältnis zum Nutzen fraglich); beides lässt sich unabhängig voneinander annehmen oder ablehnen.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
„der im Verhältnis zum Nutzen und mit Blick auf den Zeitdruck zu hinterfragen ist“
Wissensaufbau in kleinen Kommunen verursacht Zusatzkosten Kommunale Spitzenverbände
Kleinere Kommunen haben in der Regel keinen Verantwortlichen für Energie oder Klimaschutz und müssen sich Wissen erst aneignen; die Zusatzkosten für Beschlussfassung und Auswertung von Stellungnahmen lassen sich mangels Erfahrungswerten nicht bewerten.
- Aus der Stellungnahme von Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 79 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 84 % sicher).
„Diese Kommunen besitzen in der Regel keinen Verantwortlichen für den Bereich Energie bzw. den Klimaschutz.“
Mitwirkungspflicht der Netzbetreiber bei angrenzenden Gebieten begrenzen BDEW
Die Pflicht der Netzbetreiber zur Mitwirkung bei angrenzenden Gebieten soll wegen des hohen Aufwands auf einen angemessenen Rahmen beschränkt werden.
- Aus der Stellungnahme von BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 94 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 36 % sicher).
„Die Verpflichtung der Netzbetreiber zur Mitwirkung bei angrenzenden Gebieten sollte sich aufgrund des hohen Aufwandes auf einen angemessenen Rahmen beschränken.“