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Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e. V. (DVGW)
Wirtschaftsverband. Gehört zum Lager „Praxisnahe Versorgerperspektive“. 32 Argumente aus rund 4 Seiten.
Was das Lager verbindet: Versorger, Kommunen- und Branchenverbände, die Quoten und Biomasse-Grenzen als schwer umsetzbar sehen und stattdessen Transformationspläne, Ausnahmen und lokal angepasste Lösungen bevorzugen.
Mit wem DVGW übereinstimmt
Gezählt werden die Streitfragen der Landkarte, zu denen sich beide Organisationen geäußert haben. Übereinstimmung heißt: Beide stimmen zu oder beide lehnen ab.
Im eigenen Lager „Praxisnahe Versorgerperspektive“
- ZIAin 33 von 33 gemeinsamen Streitfragen
- BDEWin 53 von 60 gemeinsamen Streitfragen
- VKUin 18 von 21 gemeinsamen Streitfragen
- ZDHin 31 von 37 gemeinsamen Streitfragen
- Haus & Grundin 29 von 37 gemeinsamen Streitfragen
- Stadtwerke Münchenin 12 von 16 gemeinsamen Streitfragen
- Kommunale Spitzenverbändein 36 von 50 gemeinsamen Streitfragen
- Waniczekin 7 von 21 gemeinsamen Streitfragen
Im anderen Lager „Ambitionierter Klimaschutz“
- Agora Energiewendein 25 von 50 gemeinsamen Streitfragen
- Deutsche Umwelthilfein 18 von 55 gemeinsamen Streitfragen
Wo DVGW allein steht
Bei 14 Streitfragen urteilt DVGW anders als die Mehrheit der Organisationen im eigenen Lager, die sich dazu geäußert haben. Hier kann eine Organisation Brücken bauen, oder ihr Lager ist weniger geschlossen, als es aussieht.
Ausweisung von Wärmenetz- und Wasserstoffnetzausbaugebieten
Die Ausweisung von Wasserstoffnetzgebieten verzögert die Wärmewende in den betroffenen Gebieten.
Beteiligung der Öffentlichkeit und der Akteure
Der im Entwurf vorgesehene Beteiligungsprozess ist angemessen offen angelegt.
Inhalt und Ablauf der Wärmeplanung und des Wärmeplans
Wasserstoffnetze sollen in der Wärmeplanung frühzeitig ausgeschlossen werden können.
Transformation der Gasverteilernetze und grünes Methan
Der Entwurf stellt Wasserstoffnetze und grüne Gase gegenüber Strom- und Wärmenetzen schlechter.
Ausweisung von Wärmenetz- und Wasserstoffnetzausbaugebieten
Ausweisung von Wärmenetz- und Wasserstoffnetzausbaugebieten
Wasserstoff wird auf absehbare Zeit kaum zur Wärmeversorgung von Gebäuden beitragen.
Inhalt und Ablauf der Wärmeplanung und des Wärmeplans
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Inhalt und Ablauf der Wärmeplanung und des Wärmeplans
Inhalt und Ablauf der Wärmeplanung und des Wärmeplans
Ohne Wasserstoff ist eine vollständige Dekarbonisierung des Wärmesektors bis 2045 nicht erreichbar.
Transformation der Gasverteilernetze und grünes Methan
Gasnetze können den Ausbaubedarf im Stromverteilnetz erheblich verringern.
Erneuerbaren-Quote für bestehende Wärmenetze (30 % / 80 %)
Das Vorhaben als Ganzes
Wasserstoff wird in allen Szenarien indirekt Teil der Wärmeversorgung sein.
Laufzettel: was aus jedem Argument wurde
Für jede Stellungnahme lässt sich nachvollziehen, was aus jedem einzelnen Argument geworden ist.
Von 32 Argumenten stehen 27 auf der Landkarte und 5 sind Einzelforderungen. 2 Argumente hat die maschinelle Redaktion umformuliert, 10 Argumente sind entstanden, weil sie 5 längere Textstellen geteilt hat. 2 Argumente haben auch andere Organisationen vorgebracht.
Die maschinelle Redaktion prüft jedes Argument nach dem Zerlegen: Sie teilt Stellen, die mehrere Behauptungen enthalten, und formuliert wertende Wörter neutral um. Auf der Landkarte heißt: Das Argument ist in eine Streitfrage eingegangen. Einzelforderung heißt: Es gehört zu keiner Streitfrage, meist weil nur diese Organisation es vorbringt. Ein Klick auf die Zeile unter einem Argument zeigt die Originalstelle.
Das Vorhaben als Ganzes 8 Argumente, 8 davon auf der Landkarte
Hohe Gewichtung von Wasserstoffnetzen und grünen Gasen im WPG ist zu begrüßen
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Es ist grundsätzlich zu begrüßen, dass der Entwurf des Wärmeplanungsgesetzes Wasserstoffnetzen und grünen Gasen eine hohe Bedeutung beimisst.
„Es ist grundsätzlich zu begrüßen, dass“
Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage verbindet eine prüfbare Tatsachenbehauptung (Entwurf misst Wasserstoffnetzen/grünen Gasen hohe Bedeutung bei) mit einer Wertung (zu begrüßen); beides wird getrennt und mit Benennung des Gesetzentwurfs eigenständig verständlich gemacht.
Integrierte Betrachtung aller Energieinfrastrukturen gesetzlich verankern
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Das Wärmeplanungsgesetz soll eine integrierte Betrachtung aller Energieinfrastrukturen zur kostenoptimalen Umsetzung der lokalen Energiewende verankern.
„indem eine integrierte Betrachtung aller Energieinfrastrukturen zur kostenoptimalen Umsetzung der lokalen Energiewende im Gesetz verankert wird“
Versorgungsinfrastrukturen müssen sich ergänzen
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Die Versorgungsinfrastrukturen (Strom, Wärme, Gas/Wasserstoff) müssen sich ergänzen, wie der gemeinsame Praxisleitfaden von AGFW und DVGW es spezifiziert.
„obwohl sich die Versorgungsinfrastrukturen ergänzen müssen“
Wasserstoff in allen Szenarien indirekt Teil der Wärmeversorgung
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Nach Darstellung der Stellungnahme wird Wasserstoff in allen Szenarien indirekt Teil der Wärmeversorgung sein, nämlich in Spitzenlastkraftwerken zur Absicherung der Stromversorgung und zur Spitzenlastdeckung in Wärmenetzen.
„Wasserstoff in allen Szenarien auch indirekt Teil der Wärmeversorgung sein wird“
Begründung der maschinellen Redaktion: Faktische Aussage (indirekte Rolle von Wasserstoff) und Bewertung/Forderung (keine hohen Hürden) getrennt; wertende Begriffe "inkohärent"/"verkennt" neutral umformuliert.
Wasserstoff ist in allen Szenarien indirekt Teil der Wärmeversorgung
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Wasserstoff wird in allen Szenarien indirekt Teil der Wärmeversorgung sein, da er in Spitzenlastkraftwerken zur Stromversorgung und zur Spitzenlastdeckung in Wärmenetzen eingesetzt wird.
„Wasserstoff in allen Szenarien auch indirekt Teil der Wärmeversorgung sein wird“
Stromverteilnetz müsste verdrei- bis vervierfacht werden
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Verschiedene Querverbund-Unternehmen gehen von einer Verdreifachung bis Vervierfachung des lokalen Stromverteilnetzes aus, wenn elektrische Wärmepumpen und Ladeinfrastruktur in großem Umfang obligatorisch werden.
„Verschiedene Unternehmen im Querverbund gehen von einer Notwendigkeit zur Verdreifachung bis Vervierfachung des lokalen Stromverteilnetzes aus“
Aufnahme des Themas Kosteneffizienz im WPG-Entwurf ist zu begrüßen
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, Tatsache oder Wertung unsicher.
So steht es jetzt: Der DVGW begrüßt, dass der Regierungsentwurf des Wärmeplanungsgesetzes das Thema Kosteneffizienz aufgenommen hat.
„das Thema Kosteneffizienz aufgenommen wurde;“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt verband zwei unabhängig bewertbare Aussagen (Kosteneffizienz aufgenommen; Regelungstiefe reduziert); aufgeteilt und mit Bezug auf den WPG-Entwurf eigenständig formuliert.
Deutlich reduzierte Regelungstiefe im WPG-Entwurf ist zu begrüßen
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, Tatsache oder Wertung unsicher.
So steht es jetzt: Der DVGW begrüßt, dass die Regelungstiefe im Regierungsentwurf des Wärmeplanungsgesetzes deutlich reduziert wurde.
„die Regelungstiefe deutlich reduziert wurde.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt verband zwei unabhängig bewertbare Aussagen (Kosteneffizienz aufgenommen; Regelungstiefe reduziert); aufgeteilt und mit Bezug auf den WPG-Entwurf eigenständig formuliert.
Pflicht zur Wärmeplanung und Fristen 1 Argument, 1 davon auf der Landkarte
§ 22 Nr. 2 WPG-Entwurf (vereinfachte Verfahren) ersatzlos streichen
Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich.
So steht es jetzt: Die Regelung in § 22 Nummer 2 des Wärmeplanungsgesetz-Entwurfs, nach der im vereinfachten Verfahren die Ausweisung eines Wasserstoffnetzausbaugebiets vorzeitig ausgeschlossen werden kann, sobald ein Wärmenetz in Planung ist, soll ersatzlos gestrichen werden.
„nur weil ein Wärmenetz in Planung ist, sollte ersatzlos gestrichen werden“
Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage war ohne Kontext nicht verständlich (Gesetz nicht genannt); die Neufassung benennt den Entwurf des Wärmeplanungsgesetzes und die Regelung, ohne den Anspruch zu verändern.
Beteiligung der Öffentlichkeit und der Akteure 1 Argument, 1 davon auf der Landkarte
Positiv: frühe Einbindung der Betreiber
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Die frühzeitige und fortlaufende Einbindung der Energieinfrastrukturbetreiber wird begrüßt.
„die Energieinfrastrukturbetreiber frühzeitig und fortlaufend eingebunden werden;“
Inhalt und Ablauf der Wärmeplanung und des Wärmeplans 3 Argumente, 3 davon auf der Landkarte
Änderungsvorschlag § 9 Abs. 2: GTP berücksichtigen
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: § 9 Absatz 2 soll ergänzt werden, sodass die planungsverantwortliche Stelle auch Gasnetzgebietstransformationspläne nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik berücksichtigt.
„Gasnetzgebietstransformationspläne gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik nach § 49 Absatz 2 Nummer 2 Energiewirtschaftsgesetz“
§ 14 Vorprüfung ersatzlos streichen
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Die Vorprüfung nach § 14 soll ersatzlos gestrichen werden.
„Auch § 14 „Vorprüfung“ sollte ersatzlos gestrichen werden.“
Negative Folgen der Gasnetz-Stilllegung per Planung statt Vorprüfung begegnen
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Der Verfasser fordert, einer negativen wirtschaftlichen Entwicklung durch die Stilllegung des Gasverteilnetzes durch weitsichtige Planung vorzubeugen, und hält die Vorprüfung nach § 14 dafür für ungeeignet.
„Einer negativen wirtschaftlichen Entwicklung durch Stilllegung des Gasverteilnetzes muss daher durch eine weitsichtige Planung vorgebeugt werden. Dies kann eine Vorprüfung allerdings nicht leisten.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed a predictive economic claim (decommissioning can harm local economy) with a normative demand (must be prevented by foresighted planning) and an assessment of the Vorprüfung; split into the factual claim and the demand.
Ausweisung von Wärmenetz- und Wasserstoffnetzausbaugebieten 6 Argumente, 3 davon auf der Landkarte
Keine hohen wirtschaftlichen Hürden für direkte H2-Nutzung im Gebäude
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die Stellungnahme lehnt es ab, die direkte Anwendung von Wasserstoff im Gebäude aus Gründen der Wirtschaftlichkeit mit hohen Hürden zu versehen, und hält dies angesichts der Rolle von Wasserstoff im Energiesystem für nicht stimmig.
„Eine direkte Anwendung von Wasserstoff im Gebäude aus Gründen der Wirtschaftlichkeit mit hohen Hürden zu versehen, ist daher inkohärent“
Begründung der maschinellen Redaktion: Faktische Aussage (indirekte Rolle von Wasserstoff) und Bewertung/Forderung (keine hohen Hürden) getrennt; wertende Begriffe "inkohärent"/"verkennt" neutral umformuliert.
Entwurf gewichtet Wasserstoffnetze und grüne Gase hoch, im Einklang mit GEG
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Der Regierungsentwurf des Wärmeplanungsgesetzes weist Wasserstoffnetzen und grünen Gasen in der Wärmeplanung im Einklang mit dem Gebäudeenergiegesetz eine hohe Bedeutung zu.
„die Bundesregierung der Rolle von Wasserstoffnetzen und grünen Gasen im Zuge der Wärmeplanung im Einklang mit dem Gebäudeenergiegesetz eine hohe Bedeutung zuweist“
Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage verbindet eine prüfbare Tatsachenbehauptung (Entwurf misst Wasserstoffnetzen/grünen Gasen hohe Bedeutung bei) mit einer Wertung (zu begrüßen); beides wird getrennt und mit Benennung des Gesetzentwurfs eigenständig verständlich gemacht.
Vorprüfungskriterien für H2 restriktiver als für Wärmenetze
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Die Kriterien für die Ausweisung von Wasserstoffnetzgebieten in der Vorprüfung sind restriktiver als die für Wärmenetze.
„Die Kriterien für die Ausweisung von Wasserstoffnetzgebieten im Zuge der Vorprüfung sind restriktiver ausgestaltet als jene für die Ausweisung von Wärmenetzen.“
H2-Verfügbarkeit wird für Ansiedlung wichtig
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Für die Ansiedlung neuer Industrie- und Gewerbebetriebe wird die Verfügbarkeit einer Wasserstoffinfrastruktur künftig von erheblicher Bedeutung sein.
„Für die Ansiedlung neuer Industrie- und Gewerbebetriebe wird die Verfügbarkeit einer Wasserstoffinfrastruktur in Zukunft von erheblicher Bedeutung sein.“
Lokale H2-Infrastruktur betrifft auch Industrie und Gewerbe
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Die Verfügbarkeit lokaler Wasserstoffversorgungsinfrastruktur betrifft nicht nur Haushaltswärmekunden, sondern insbesondere auch Industrie- und Gewerbekunden.
„nicht nur Haushaltswärmekunden, sondern insbesondere auch Industrie- und Gewerbekunden tangiert“
Versorgungssicherheit und Wirtschaftsentwicklung mitberücksichtigen
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Neben der Wirtschaftlichkeit müssen bei Wasserstoffnetzen auch Versorgungssicherheit/Resilienz und Auswirkungen auf die wirtschaftliche Entwicklung der Kommune berücksichtigt werden.
„müssen auch die Versorgungssicherheit/Resilienz sowie die Auswirkungen auf die wirtschaftliche Entwicklung der Kommune berücksichtigt werden“
Transformation der Gasverteilernetze und grünes Methan 8 Argumente, 7 davon auf der Landkarte
Methanisierung oft effizienter als Direktverstromung
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Die Umrüstung von Biogasbestandsanlagen auf Methanisierung und Gasnetzeinspeisung ist oftmals effizienter als Direktverstromung.
„die Umrüstung von Biogasbestandsanlagen auf eine Methanisierung und Einspeisung in das Gasnetz oftmals effizienter ist als eine Direktverstromung“
Einschränkungen für Biomethan-Potenzial in § 28 Abs. 5 streichen
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Die in § 28 Absatz 5 definierten Einschränkungen für die Potenzialermittlung von Biomethan sollen gestrichen werden.
„Die in § 28 Absatz 5 definierten Einschränkungen für die Potenzialermittlung von Biomethan sollten gestrichen werden“
Gasnetz-Stilllegung kann kommunale Wirtschaft negativ beeinflussen
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die Stilllegung des Gasverteilnetzes kann nach Darstellung des Verfassers zu einer negativen wirtschaftlichen Entwicklung in der Kommune führen.
„Einer negativen wirtschaftlichen Entwicklung durch Stilllegung des Gasverteilnetzes muss daher durch eine weitsichtige Planung vorgebeugt werden.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed a predictive economic claim (decommissioning can harm local economy) with a normative demand (must be prevented by foresighted planning) and an assessment of the Vorprüfung; split into the factual claim and the demand.
Gasnetze können Stromnetzausbau reduzieren
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Gasnetze können durch Direktversorgung von Haushaltskunden und Versorgung dezentraler KWK-Anlagen den Ausbaubedarf im Stromverteilnetz erheblich verringern und so die volkswirtschaftlichen Kosten der Energiewende senken.
„Die Gasnetze können über eine Direktversorgung von Haushaltskunden sowie die Versorgung dezentraler KWK-Anlagen den Netzausbau im Stromverteilnetz im Sinne einer volkswirtschaftlichen kostenoptimalen Energiewende im erheblichen Maße reduzieren.“
GTP-Verankerung in § 9 WPG schafft Planungssicherheit für lokale Energieversorger
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich, mehrere Behauptungen in einer Stelle, Forderung als Behauptung formuliert.
So steht es jetzt: Der DVGW meint, die gleichberechtigte Verankerung der Gasnetzgebietstransformationspläne (GTP) in § 9 des Wärmeplanungsgesetzes würde Handlungs- und Planungssicherheit für die lokalen Energieversorger schaffen.
„Handlungs- und Planungssicherheit für die lokalen Energieversorger zu schaffen“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt verbindet zwei unabhängig bewertbare Wirkbehauptungen (Beschleunigung der Gasnetz-Transformation; Planungssicherheit für Versorger) und nennt GTP ohne Bezug auf Gesetz und Paragraph; beides ist behoben.
Hohe Zahl an Biomethan-Einspeisebegehren
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Gasnetzbetreiber sehen sich schon heute mit einer hohen Anzahl an Einspeisebegehren für Biomethan konfrontiert.
„sich Gasnetzbetreiber schon heute mit einer hohen Anzahl an entsprechenden Einspeisebegehren konfrontiert sehen“
DVGW: Entwurf stellt Wasserstoffnetze und grüne Gase schlechter als Strom-/Wärmenetze
Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: nicht neutral formuliert.
So steht es jetzt: Nach Auffassung des DVGW werden Wasserstoffnetze und grüne Gase (Wasserstoff, Biomethan) im Entwurf des Wärmeplanungsgesetzes gegenüber Strom- und Wärmenetzen schlechter gestellt, obwohl sich die Versorgungsinfrastrukturen ergänzen müssen.
„werden Wasserstoffnetze und grüne Gase (Wasserstoff, Biomethan) im vorliegenden Gesetzesentwurf nach wie vor strukturell gegenüber Strom- und Wärmenetzen benachteiligt“
Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage "strukturell benachteiligt" wird als Position des DVGW gekennzeichnet und mit Bezug auf den Gesetzentwurf formuliert; Richtung und Inhalt bleiben erhalten.
Biogenes CO2 aus Methanisierung nutzbar
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Bei der Methanisierung fällt biogenes CO2 an, das im Sinne einer Kreislaufwirtschaft potenziell abgeschieden und weiterverwertet werden kann.
„fällt bei einer Methanisierung biogenes CO2 an, das im Sinne einer Kreislaufwirtschaft potenziell abgeschieden und weiterverwertet werden kann“
Pflicht zu Wärmenetzausbau- und Dekarbonisierungsfahrplänen 2 Argumente, 2 davon auf der Landkarte
Gasnetzgebietstransformationspläne gleichberechtigt in § 9 verankern
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Gasnetzgebietstransformationspläne (GTP) sollten gleichberechtigt neben den Transformationsplänen für Wärmenetze in § 9 verankert werden.
„sollten gleichberechtigt neben den Transformationsplänen für Wärmenetze in § 9 des Gesetzes verankert werden“
GTP gleichberechtigt in § 9 WPG verankern, um Gasnetz-Transformation zu beschleunigen
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich, mehrere Behauptungen in einer Stelle, Forderung als Behauptung formuliert.
So steht es jetzt: Der DVGW meint, die Gasnetzgebietstransformationspläne (GTP) sollten im Wärmeplanungsgesetz gleichberechtigt neben den Transformationsplänen für Wärmenetze in § 9 verankert werden, um die Transformation der Gasinfrastruktur zur Klimaneutralität nach einheitlichen Branchenstandards maximal zu beschleunigen.
„die dringend benötigte Transformation der Gasinfrastruktur zur Klimaneutralität nach einheitlichen Branchenstandards maximal zu beschleunigen“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt verbindet zwei unabhängig bewertbare Wirkbehauptungen (Beschleunigung der Gasnetz-Transformation; Planungssicherheit für Versorger) und nennt GTP ohne Bezug auf Gesetz und Paragraph; beides ist behoben.
Über den Entwurf hinaus 3 Argumente, 2 davon auf der Landkarte
Gleiche Nachweispflichten für Stromnetze wie für Gas- und Wärmenetze
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Die Anforderungen an Gas- und Wärmenetze (Spitzenlastfähigkeit, genehmigte Ausbauplanung mit Meilensteinen, Speicherkapazität, Verfügbarkeit erneuerbaren Stroms, Abstimmung mit vorgelagerten Netzen, Kosteneffizienz) sollten analog auf Stromnetze übertragen werden.
„Würde man die Anforderungen an Gas- und Wärmenetze im Gesetzentwurf auch auf die Stromnetze übertragen, würde dies bedeuten:“
Stromnetz-Auswirkungen im Entwurf nicht berücksichtigt
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Der Gesetzentwurf lässt die Auswirkungen von E-Mobilität und vermehrten elektrischen Wärmepumpen auf das lokale Stromverteilnetz unberücksichtigt.
„unverständlich, warum die Auswirkungen auf das lokale Stromverteilnetz durch eine verstärkte E-Mobilität sowie durch den vermehrten Anschluss elektrischer Wärmepumpen im Gesetzentwurf unberücksichtigt bleibt“
G 2100 ist anerkannte Regel der Technik
Die automatische Prüfung meldete einen Verdacht (nicht zum Thema); die maschinelle Redaktion hat ihn geprüft und das Argument unverändert gelassen.
So steht es jetzt: Der Leitfaden nach DVGW-Regelwerk G 2100 ist bereits allgemein anerkannte Regel der Technik nach § 49 Absatz 2 EnWG und damit einheitlicher Branchenstandard.
„ist bereits heute allgemein anerkannte Regel der Technik gemäß § 49 Absatz 2 EnWG und somit einheitlicher Branchenstandard“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): False alarm: the point makes a substantive, checkable claim about the Gasnetzgebietstransformationspläne (DVGW G 2100) that supports the submission's demand on § 9 of the Wärmeplanungsgesetz, so it is on topic and understandable on its own.