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Haus & Grund Deutschland

Sachverständige. Gehört zum Lager „Praxisnahe Versorgerperspektive“. 49 Argumente aus rund 7 Seiten.

Was das Lager verbindet: Versorger, Kommunen- und Branchenverbände, die Quoten und Biomasse-Grenzen als schwer umsetzbar sehen und stattdessen Transformationspläne, Ausnahmen und lokal angepasste Lösungen bevorzugen.

Mit wem Haus & Grund übereinstimmt

Gezählt werden die Streitfragen der Landkarte, zu denen sich beide Organisationen geäußert haben. Übereinstimmung heißt: Beide stimmen zu oder beide lehnen ab.

Im eigenen Lager „Praxisnahe Versorgerperspektive“

  • ZDHin 55 von 65 gemeinsamen Streitfragen
  • ZIAin 56 von 68 gemeinsamen Streitfragen
  • VKUin 23 von 28 gemeinsamen Streitfragen
  • DVGWin 29 von 37 gemeinsamen Streitfragen
  • BDEWin 65 von 84 gemeinsamen Streitfragen
  • Kommunale Spitzenverbändein 50 von 77 gemeinsamen Streitfragen
  • Waniczekin 14 von 22 gemeinsamen Streitfragen
  • Stadtwerke Münchenin 19 von 34 gemeinsamen Streitfragen

Im anderen Lager „Ambitionierter Klimaschutz“

Wo Haus & Grund allein steht

Bei 20 Streitfragen urteilt Haus & Grund anders als die Mehrheit der Organisationen im eigenen Lager, die sich dazu geäußert haben. Hier kann eine Organisation Brücken bauen, oder ihr Lager ist weniger geschlossen, als es aussieht. Zu 1 Streitfrage hat sich keine andere Organisation geäußert.

Ausweisung von Wärmenetz- und Wasserstoffnetzausbaugebieten

Ohne Anschluss- und Benutzungszwang wird der Wärmenetzausbau erheblich erschwert.

Inhalt und Ablauf der Wärmeplanung und des Wärmeplans

Die geringe rechtliche Verbindlichkeit der Wärmepläne im Entwurf ist angemessen.

Weitere 13 anzeigen

Anforderungen an neue Wärmenetze (65 % und Biomassegrenzen)

Die 65-%-Anforderung für neue Wärmenetze sollte erst ab dem 1. Januar 2027 gelten.

Laufzettel: was aus jedem Argument wurde

Für jede Stellungnahme lässt sich nachvollziehen, was aus jedem einzelnen Argument geworden ist.

Von 49 Argumenten stehen 43 auf der Landkarte und 6 sind Einzelforderungen. 2 Argumente hat die maschinelle Redaktion umformuliert, 18 Argumente sind entstanden, weil sie 9 längere Textstellen geteilt hat. 6 Argumente haben auch andere Organisationen vorgebracht.

Die maschinelle Redaktion prüft jedes Argument nach dem Zerlegen: Sie teilt Stellen, die mehrere Behauptungen enthalten, und formuliert wertende Wörter neutral um. Auf der Landkarte heißt: Das Argument ist in eine Streitfrage eingegangen. Einzelforderung heißt: Es gehört zu keiner Streitfrage, meist weil nur diese Organisation es vorbringt. Ein Klick auf die Zeile unter einem Argument zeigt die Originalstelle.

Das Vorhaben als Ganzes 4 Argumente, 4 davon auf der Landkarte

Haus & Grund: Verzicht auf konkurrierende ordnungsrechtliche Vorgaben

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht neutral formuliert, Rolle im Argument unsicher, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Haus & Grund fordert in seiner Stellungnahme zum Wärmeplanungsgesetz den Verzicht auf ordnungsrechtliche Vorgaben, die es als konkurrierend und damit ineffizient bewertet.

„den Verzicht auf konkurrierende und damit ineffiziente ordnungsrechtliche Vorgaben“

Originalstelle, Haus & Grund Deutschland

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt verband zwei unabhängige Forderungen (Förderung; Verzicht auf Ordnungsrecht) und enthielt wertende Wortwahl; beide wurden getrennt, neutral und mit Nennung des Urhebers formuliert.

Wärmenetze sollen durch Preis und Leistung überzeugen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Wärmenetze müssen durch Preise und Leistungen überzeugen statt auf staatlichem Zwang zu beruhen.

„Wärmenetze müssen durch Preis und Leistung überzeugen und nicht auf staatlichem Zwang gestützt sein.“

Originalstelle, Haus & Grund Deutschland

Fernwärme muss kosteneffizient ausgebaut werden

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Der Um- und Ausbau der Fernwärme und der Neubau klimaneutraler Wärmenetze muss kosteneffizient erfolgen, damit die Wärmewende gelingt.

„kosteneffizient erfolgt“

Originalstelle, Haus & Grund Deutschland

Technologieoffenheit ohne diskriminierende Anforderungen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Alle in Frage kommenden Technologien müssen ohne diskriminierende Anforderungen nutzbar bleiben, um die Optionen zur Klimazielerreichung im Gebäudesektor nicht einzuschränken.

„Gleichzeitig muss die Nutzung aller infrage kommenden Technologien ohne diskriminierende Anforderungen möglich bleiben“

Originalstelle, Haus & Grund Deutschland

Pflicht zur Wärmeplanung und Fristen 6 Argumente, 6 davon auf der Landkarte

Kommunen für neue Planungsaufgaben mit Personal und Geld ausstatten

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.

So steht es jetzt: Die Kommunen sollen für die durch den Wärmeplanungsgesetz-Entwurf und die BauGB-Änderungen anstehenden Aufgaben eine entsprechende Personal- und Finanzausstattung erhalten.

„müssen die anstehenden Aufgaben mit einer entsprechenden Personal- und Finanzausstattung für die Kommunen versehen werden“

Originalstelle, Haus & Grund Deutschland

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined two independently acceptable demands (staffing/funding and prioritisation); split and made each standalone by naming the municipalities and the draft law.

Kommunen durch BauGB-Aufgaben überfordert

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die Erweiterung der Aufgaben der Planungsverwaltung durch den Gesetzentwurf führt zu erheblichem Überforderungspotenzial für Städte und Gemeinden, da Bau- und Planungsämtern qualifiziertes Personal fehlt.

„Haus & Grund sieht ein erhebliches Überforderungspotenzial für die Städte und Gemeinden in der praktischen Umsetzung all dieser Aufgaben“

Originalstelle, Haus & Grund Deutschland

Planungsämtern fehlt qualifiziertes Personal

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: In den Planungsämtern der Städte und Gemeinden sind die Kapazitäten an qualifiziertem Personal knapp.

„mit Blick auf die knappen Kapazitäten an qualifiziertem Personal in den Planungsämtern der Städte und Gemeinden“

Originalstelle, Haus & Grund Deutschland

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): Mixed fact (staff capacity in planning offices is scarce) and demand (reduce data collection and information duties in the WPG draft); split into two points, the second made standalone.

Haus & Grund begrüßt flächendeckende Wärmeplanung auch für kleine Gemeinden

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Haus & Grund Deutschland bewertet es positiv, dass der Entwurf des Wärmeplanungsgesetzes die Wärmeplanung flächendeckend auch auf Gemeinden bis 10.000 Einwohner ausdehnt.

„Haus & Grund begrüßt daher, dass mit dem vorliegenden Entwurf für ein Wärmeplanungsgesetz (WPG) eine flächendeckende Wärmeplanung, nunmehr auch für kleinere Gemeinden bis 10.000 Einwohner, eingeführt“

Originalstelle, Haus & Grund Deutschland

Begründung der maschinellen Redaktion: Die ursprüngliche Aussage vermischt eine prüfbare Tatsache (Entwurf führt Planung auch für Gemeinden bis 10.000 Einwohner ein) mit einer Bewertung (Begrüßung); beides wird getrennt und mit benanntem Akteur und Gesetz standalone formuliert.

WPG-Entwurf führt flächendeckende Wärmeplanung auch für Gemeinden bis 10.000 Einw. ein

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Der Entwurf des Wärmeplanungsgesetzes führt eine flächendeckende Wärmeplanung ein, die nun auch kleinere Gemeinden bis 10.000 Einwohner erfasst.

„eine flächendeckende Wärmeplanung, nunmehr auch für kleinere Gemeinden bis 10.000 Einwohner, eingeführt“

Originalstelle, Haus & Grund Deutschland

Begründung der maschinellen Redaktion: Die ursprüngliche Aussage vermischt eine prüfbare Tatsache (Entwurf führt Planung auch für Gemeinden bis 10.000 Einwohner ein) mit einer Bewertung (Begrüßung); beides wird getrennt und mit benanntem Akteur und Gesetz standalone formuliert.

WPG-Fristen und GEG-Novelle nur gering abgestimmt

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Maßnahmen und Fristen des WPG-Entwurfs sind mit der GEG-Novelle nur in geringem Maß aufeinander abgestimmt.

„Mit dem vorliegenden Entwurf zum WPG ist dies nur in geringem Maß gelungen.“

Originalstelle, Haus & Grund Deutschland

Beteiligung der Öffentlichkeit und der Akteure 5 Argumente, 5 davon auf der Landkarte

Akzeptanz hängt von Bürgerbeteiligung vor Ort ab

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die Akzeptanz der Wärmepläne hängt davon ab, ob Länder und Kommunen gemeinsam mit den Bürgern die beste Lösung finden.

„Für die Akzeptanz der Wärmepläne ist entscheidend, wie es den Ländern und Kommunen gelingt“

Originalstelle, Haus & Grund Deutschland

Bürgerbeteiligung sichert erfolgreiche Umsetzung

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die Einbeziehung der Bürger in Planung und Strategieprozess stellt sicher, dass neue oder transformierte Netze erfolgreich umgesetzt werden und zu kostengünstiger Wärmeversorgung beitragen.

„Nur so kann sichergestellt werden, dass die neu geplanten erneuerbaren Wärme-, Gas- und Stromverteilnetze“

Originalstelle, Haus & Grund Deutschland

Beteiligungsfristen verlängern: § 13 Abs. 4

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: In § 13 Abs. 4 WPG soll die Einsichtnahmefrist auf drei Monate angehoben und weitere drei Monate für Stellungnahmen gewährt werden.

„in § 13 Absatz 4 die Frist für die Einsichtnahme auf drei Monate anzuheben und drei weitere Monate für die Abgabe der Stellungnahme zu gewähren“

Originalstelle, Haus & Grund Deutschland

Beteiligung der Wohnungswirtschaft nicht verpflichtend

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Nach dem Entwurf müssen Kommunen die Wohnungswirtschaft und die Verbände privater Eigentümer nicht an der Wärmeplanung beteiligen.

„Die Kommunen können, müssen aber die Akteure der Wohnungswirtschaft nicht beteiligen.“

Originalstelle, Haus & Grund Deutschland

Beteiligungspflicht für Eigentümerverbände in § 7 WPG

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: In § 7 WPG soll eine Pflicht zur Beteiligung der regional tätigen Eigentümerverbände aufgenommen werden, um Eigentümerinteressen zu wahren und die Akzeptanz gemeinschaftlicher Lösungen zu steigern.

„eine Verpflichtung zur Beteiligung der regional tätigen Eigentümerverbände in § 7 WPG aufzunehmen“

Originalstelle, Haus & Grund Deutschland

Datenerhebung, Auskunftspflichten und Datenschutz 9 Argumente, 9 davon auf der Landkarte

Bestandsanalyse auf notwendige Daten begrenzen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Angesichts der Fristen und fehlender Planungskapazitäten sollten für die Bestandsanalyse nur tatsächlich nötige Daten erhoben werden, nicht adressbezogen die Beheizung jedes Gebäudes.

„Dazu ist es nicht erforderlich adressbezogen zu erfassen, wie jeder einzelne Eigentümer sein Wohngebäude beheizt.“

Originalstelle, Haus & Grund Deutschland

Datenerhebung und Informationspflichten im WPG maximal reduzieren

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die Regelungen des Wärmeplanungsgesetz-Entwurfs zur Datenerhebung und zu den Informationspflichten sollten maximal reduziert werden.

„die Regelungen zur Datenerhebung und zu den Informationspflichten mit Blick auf die knappen Kapazitäten an qualifiziertem Personal in den Planungsämtern der Städte und Gemeinden maximal zu reduzieren“

Originalstelle, Haus & Grund Deutschland

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): Mixed fact (staff capacity in planning offices is scarce) and demand (reduce data collection and information duties in the WPG draft); split into two points, the second made standalone.

Auf Bestandskataster und Daten nach § 10/Anlage 1 verzichten

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die Regelungen zu Datenerhebung und Bestandsanalyse (§§ 10, 15, Anlage 1) sollen auf das Notwendige beschränkt und auf ein Bestandskataster verzichtet werden; die Daten zu Mehrfamilienhäusern und Heizungsanlagen nach § 10 Abs. 2 und Anlage 1 Nr. 1, 2, 3, 5b sind unerheblich.

„auf das notwendige Maß zu beschränken und auf die Erstellung eines Bestandskatasters zu verzichten“

Originalstelle, Haus & Grund Deutschland

Eigentümer werden ohnehin investieren

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Durch staatliche Förderung und steigende Energiepreise werden viele Eigentümer in den kommenden Jahren in erneuerbare Heizungen und Effizienzmaßnahmen investieren, wodurch Bestandsdaten veralten.

„werden viele Eigentümer in den kommenden Jahren in erneuerbare Heizungen und Effizienzmaßnahmen an ihren Gebäuden“

Originalstelle, Haus & Grund Deutschland

Energieausweise und Feuerstättenbescheide taugen nicht für die Bestandsanalyse

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Haus & Grund hält die Auswertung von Energieausweisen und Feuerstättenbescheiden der Bezirksschornsteinfeger für die Bestandsanalyse der kommunalen Wärmeplanung nicht für zielführend.

„Daher ist auch die Auswertung von Energieausweisen oder Feuerstättenbescheiden der Bezirksschornsteinfeger nicht zielführend.“

Originalstelle, Haus & Grund Deutschland

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt verband eine prüfbare Tatsachenbehauptung (Daten ändern sich) mit einer Bewertung (Energieausweise etc. nicht zielführend); beides wurde getrennt und mit Bezug zur Bestandsanalyse eigenständig formuliert.

Verbrauchsdaten erst bei konkreter Netzplanung relevant

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Angaben zum Brennstoffverbrauch anzuschließender Gebäude werden erst bei der konkreten Planung und Umsetzung eines Netzes relevant.

„Erst zum Zeitpunkt der konkreten Planung und Umsetzung eines Wärme- oder Wasserstoffnetzes werden die Angaben zum aktuellen Brennstoffverbrauch eines“

Originalstelle, Haus & Grund Deutschland

WPG-Entwurf: kein Bestandskataster mit allen Gebäuden, Heiztechnik, Verbräuchen

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Der Entwurf des Wärmeplanungsgesetzes soll nicht vorsehen, dass alle Gebäude mitsamt Heiztechnik und Verbräuchen in einem Bestandskataster erfasst werden, weil dies mit hohem bürokratischem Aufwand verbunden wäre.

„darf nicht zum Bürokratiemonster werden, indem alle Gebäude mitsamt Heiztechnik und Verbräuchen in einem Bestandskataster erfasst werden sollen“

Originalstelle, Haus & Grund Deutschland

Begründung der maschinellen Redaktion: Das Original mischte eine Forderung (kein Kataster, wertend formuliert als „Bürokratiemonster") mit einer prüfbaren Behauptung (vorhandene Daten genügen); beides getrennt und neutral formuliert.

Bekannte Gebäudedaten genügen für Wärmeplanung

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Schon bekannte Daten wie Baujahr, Wohn- und Nutzfläche sowie Bebauungspläne erlauben hinreichend genaue Angaben zum Energieverbrauch und eine zukunftsgerichtete Wärmeplanung.

„Schon heute ist es möglich, anhand der bekannten Daten zu den Wohngebäuden wie Baujahr, Wohn- und Nutzfläche hinlänglich genaue Angaben zum Energieverbrauch zu treffen“

Originalstelle, Haus & Grund Deutschland

Vorhandene Gebäudedaten reichen für Verbrauchsangaben und Wärmeplanung

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Bereits bekannte Daten zu Wohngebäuden wie Baujahr, Wohn- und Nutzfläche ermöglichen nach Ansicht der Stellungnahme hinreichend genaue Energieverbrauchsangaben, sodass ein Bestandskataster für die technologieoffene Wärmewende in Wohngebäuden nicht nötig ist.

„Für die technologieoffene Umsetzung der Wärmewende in Wohngebäuden ist das nicht nötig. Schon heute ist es möglich, anhand der bekannten Daten zu den Wohngebäuden wie Baujahr, Wohn- und Nutzfläche hinlänglich genaue Angaben zum Energieverbrauch zu treffen“

Originalstelle, Haus & Grund Deutschland

Begründung der maschinellen Redaktion: Das Original mischte eine Forderung (kein Kataster, wertend formuliert als „Bürokratiemonster") mit einer prüfbaren Behauptung (vorhandene Daten genügen); beides getrennt und neutral formuliert.

Inhalt und Ablauf der Wärmeplanung und des Wärmeplans 4 Argumente, 2 davon auf der Landkarte

Gebäudedaten können sich bis zur Umsetzung der Wärmeplanung ändern

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Heizungsart, Endenergieverbrauch und Dämmstandard eines Gebäudes können sich bis zur konkreten Umsetzung ändern, etwa durch energetische Maßnahmen der Eigentümer, durch Neubauten und durch Abriss alter Gebäude im beplanten Gebiet.

„all diese Angaben können sich jederzeit bis zur konkreten Umsetzung ändern, sobald Eigentümer energetische Maßnahmen an ihren Gebäuden oder Heizungsanlagen vornehmen“

Originalstelle, Haus & Grund Deutschland

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt verband eine prüfbare Tatsachenbehauptung (Daten ändern sich) mit einer Bewertung (Energieausweise etc. nicht zielführend); beides wurde getrennt und mit Bezug zur Bestandsanalyse eigenständig formuliert.

Kommunale Wärmepläne als richtiger Weg

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Kommunale Wärmepläne und Transformationspläne für Gas- und Stromnetze sind der richtige Weg zur klimaneutralen Wärmeversorgung der Gebäude.

„Kommunale Wärmepläne und die Pläne zur Transformation von Gas- und Stromnetzen sind der richtige Weg“

Originalstelle, Haus & Grund Deutschland

Eigentümer brauchen Planungssicherheit für Investition

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Haus- und Wohnungseigentümer müssen wissen, ob ihr Gebäude künftig über ein Wärmenetz oder dezentral klimaneutral beheizt werden kann, um ihre Investitionsentscheidung zu treffen.

„Haus- und Wohnungseigentümer müssen für ihre eigene Investitionsentscheidung wissen“

Originalstelle, Haus & Grund Deutschland

Planerische Anforderungen an Kommunen angemessen priorisieren

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.

So steht es jetzt: Die unterschiedlichen planerischen Anforderungen an die Kommunen sollen angemessen priorisiert werden.

„eine angemessene Priorisierung der unterschiedlichen planerischen Anforderungen erfolgen“

Originalstelle, Haus & Grund Deutschland

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined two independently acceptable demands (staffing/funding and prioritisation); split and made each standalone by naming the municipalities and the draft law.

Ausweisung von Wärmenetz- und Wasserstoffnetzausbaugebieten 6 Argumente, 6 davon auf der Landkarte

Fernwärme-Anschlusszwang verletzt den Grundsatz der Technologieoffenheit

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.

So steht es jetzt: Der Anschluss- und Benutzungszwang an ein Netz der öffentlichen Fernwärmeversorgung verletzt nach Ansicht des Verbands Haus & Grund den Grundsatz der Technologieoffenheit.

„Hierdurch werden die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Technologieoffenheit verletzt.“

Originalstelle, Haus & Grund Deutschland

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point bundled two separable claims (violation of economic efficiency, violation of technology openness) and referred to the mandate without naming its object; split and made standalone.

Fernwärme-Anschlusszwang verletzt den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.

So steht es jetzt: Der Anschluss- und Benutzungszwang an ein Netz der öffentlichen Fernwärmeversorgung verletzt nach Ansicht des Verbands Haus & Grund den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit.

„Hierdurch werden die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Technologieoffenheit verletzt.“

Originalstelle, Haus & Grund Deutschland

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point bundled two separable claims (violation of economic efficiency, violation of technology openness) and referred to the mandate without naming its object; split and made standalone.

Kein Anschluss- und Benutzungszwang für Fernwärme einführen

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, Rolle im Argument unsicher.

So steht es jetzt: Haus & Grund fordert, dass für Fernwärme kein Anschluss- und Benutzungszwang neu eingeführt werden darf.

„Ein Anschluss- und Benutzungszwang darf nicht eingeführt werden“

Originalstelle, Haus & Grund Deutschland

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt verband zwei unabhängige Forderungen (Verbot der Neueinführung, Aufhebung bestehender Satzungen) und fügte eine im Text nicht belegte Aussage zu den Wärmeplänen hinzu, die entfällt.

Wärmeplan allein genügt nicht, Umsetzung nötig

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Für die Erfüllung der GEG-Heizungsanforderungen und die Nutzung der vorgesehenen Optionen reichen Vorlage der Wärmeplanung und Ausweisung von Versorgungsgebieten nicht aus; die Pläne müssen umgesetzt sein.

„reicht nicht allein die Vorlage einer Wärmeplanung und die Ausweisung von Wärmeversorgungsgebieten aus“

Originalstelle, Haus & Grund Deutschland

GEG-Anforderungen nur bei verbindlich umgesetzter Planung

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Neue GEG-Anforderungen an Einbau und Umrüstung von Heizungen sollen nur in Kommunen gelten, in denen eine Wärme- und Energieinfrastrukturplanung vorliegt und verbindlich umgesetzt ist.

„nur in Städten und Gemeinden Anwendung finden, in denen eine kommunale Wärme- und Energieinfrastrukturplanung vorliegt und verbindlich umgesetzt ist“

Originalstelle, Haus & Grund Deutschland

Netzgebietsausweisung nach § 26 WPG-E begründet kein Anschlusswahlrecht

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich.

So steht es jetzt: Weder eine vorliegende Wärmeplanung noch die Ausweisung als Wärmenetz- oder Wasserstoffnetzausbaugebiet nach § 26 WPG-E ermöglicht Gebäudeeigentümern die Wahl des Netzanschlusses nach § 71 Abs. 3 Nr. 1 und 5 GEG; dafür müssen weitere, im WPG nicht enthaltene Voraussetzungen der Netzbetreiber nach §§ 71b, 71j (Wärmenetz) bzw. §§ 71f, 71k GEG (Wasserstoff) erfüllt sein.

„Dafür müssen weitere Voraussetzungen seitens des Wärme- oder Gasnetzbetreibers gemäß §§ 71b und 71j GEG-neu im Falle des Wärmenetzes und nach §§ 71f und 71k GEG-neu im Falle von Wasserstoff erfüllt werden“

Originalstelle, Haus & Grund Deutschland

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): Point was not standalone (WPG-E/GEG provisions and actors unclear); rewritten to name the instruments and the network-operator conditions, with the quote corrected to the full verbatim sentence part.

Erneuerbaren-Quote für bestehende Wärmenetze (30 % / 80 %) 4 Argumente, 4 davon auf der Landkarte

Zwischenziele §§ 29/30 WPG-E verursachen Kosten und Preissteigerungen

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die Zwischenziele für Wärmenetze in § 29 Abs. 1 und § 30 Abs. 1 WPG-E (30 % bis 2030, 80 % ab 2040, 65 % für neue Netze ab 2024) zwingen Netzbetreiber nach Darstellung von Haus & Grund zu teuren Zwischenlösungen, beeinträchtigen deren Investitions- und Wirtschaftspläne und führen zu höheren Wärmepreisen für Haushalte.

„Diese Ziele zwingen die Netzbetreiber in teure Zwischenlösungen zu investieren und konterkarieren damit Investitions- und Wirtschaftspläne der Unternehmen.“

Originalstelle, Haus & Grund Deutschland

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage vermischte eine prüfbare Wirkungsbehauptung (Kosten, Preise) mit der wertenden Einschätzung 'hinderlich'; nun getrennt und neutral formuliert, mit Zuordnung zur Quelle.

Übergangslösungen und Ausnahmen bis zum Netzanschluss

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Bis zum tatsächlich möglichen Anschluss an ein geplantes Wärme- oder Wasserstoffnetz müssen Übergangslösungen und Ausnahmen vom Mindestanteil erneuerbarer Energien erlaubt werden.

„Übergangslösungen bei der Wärmeversorgung der Gebäude erlaubt und Ausnahmen von den gesetzlichen Vorgaben zum Mindestanteil erneuerbarer Energien ermöglicht werden“

Originalstelle, Haus & Grund Deutschland

§§ 29 und 30 WPG-E streichen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die Zwischenziele und -fristen in §§ 29 und 30 WPG-E sollen gestrichen werden; maßgebend sollen das Klimaneutralitätsziel 2045 nach § 31 und der CO2-Emissionshandel sein.

„Haus & Grund fordert, die Zwischenziele und -fristen gemäß §§ 29 und 30 WPG-E zu streichen.“

Originalstelle, Haus & Grund Deutschland

Zwischenziele für Wärmenetze behindern Klimaneutralität bis 2045

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Haus & Grund bewertet die geplanten Zwischenziele für die Umstellung der Wärmenetze auf erneuerbare Energien als hinderlich für das Ziel der Klimaneutralität in Wärmenetzen bis 2045.

„Haus & Grund sieht die geplanten Zwischenziele als hinderlich für die Erreichung der Klimaneutralität in Wärmenetzen bis 2045 an.“

Originalstelle, Haus & Grund Deutschland

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage vermischte eine prüfbare Wirkungsbehauptung (Kosten, Preise) mit der wertenden Einschätzung 'hinderlich'; nun getrennt und neutral formuliert, mit Zuordnung zur Quelle.

Anforderungen an neue Wärmenetze (65 % und Biomassegrenzen) 1 Argument, 1 davon auf der Landkarte

WPG-E-Fristen für Wärmenetze mit GEG-Übergangsregelungen unvereinbar

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich.

So steht es jetzt: Die Zwischenfristen für Wärmenetze in §§ 29 und 30 WPG-E sind laut Haus & Grund mit den Übergangsregelungen des § 71j GEG-neu nicht vereinbar, weil dieser Netzbetreibern bis zu zehn Jahre nach Vertragsschluss für die Lieferung von 65 % erneuerbarer Wärme lässt.

„Außerdem sind die Fristen nicht kompatibel mit den im neuen GEG festgelegten Übergangsregelungen.“

Originalstelle, Haus & Grund Deutschland

Begründung der maschinellen Redaktion: Das Original sagte nur „WPG-Fristen“; die Umschreibung nennt den Entwurf (WPG-E), die betroffenen Paragrafen (§§ 29, 30) und den Urheber (Haus & Grund), die Richtung bleibt gleich.

Über den Entwurf hinaus 10 Argumente, 6 davon auf der Landkarte

Stromnetzbetreiber zum Wärmepumpen-Anschluss verpflichten

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Stromnetzbetreiber sollen nach dem WPG verpflichtet werden, den uneingeschränkten Anschluss von Wärmepumpen sicherzustellen, ohne die Nutzer übermäßig mit Kosten zu belasten.

„müssen Stromnetzbetreiber nach dem WPG verpflichtet werden, den uneingeschränkten Anschluss von Wärmepumpen an das Stromverteilnetz“

Originalstelle, Haus & Grund Deutschland

Bestehende Satzungen zum Fernwärme-Anschlusszwang aufheben

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, Rolle im Argument unsicher.

So steht es jetzt: Haus & Grund fordert, dass bestehende kommunale Satzungen, die einen Anschluss- und Benutzungszwang für Fernwärme vorschreiben, aufgehoben werden müssen.

„bestehende Satzungen, die diesen vorschreiben, müssen aufgehoben werden.“

Originalstelle, Haus & Grund Deutschland

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt verband zwei unabhängige Forderungen (Verbot der Neueinführung, Aufhebung bestehender Satzungen) und fügte eine im Text nicht belegte Aussage zu den Wärmeplänen hinzu, die entfällt.

Länderöffnungsklausel in § 109 GEG abschaffen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die Länderöffnungsklausel in § 109 GEG, die den Anschluss- und Benutzungszwang ermöglicht, ist abzuschaffen.

„Die in § 109 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) verankerte Länderöffnungsklausel ist abzuschaffen.“

Originalstelle, Haus & Grund Deutschland

Verbraucherrechte und faire Preise bei Fernwärme stärken

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Damit mehr Eigentümer Fernwärme nutzen, müssen die Verbraucherrechte von Fernwärmekunden gestärkt und die Preise transparent und fair gestaltet werden.

„müssen gleichzeitig die Verbraucherrechte von Fernwärmekunden gestärkt werden“

Originalstelle, Haus & Grund Deutschland

GEG-Netzvorschriften vollständig mit WPG abstimmen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die netzbezogenen Regelungen im GEG (§§ 71b, 71f, 71j, 71k) sind vollständig mit dem WPG abzustimmen.

„sind vollständig mit denen des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) abzustimmen“

Originalstelle, Haus & Grund Deutschland

Stromverteilnetzausbau intensivieren

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Wegen des Wechsels von Gasheizungen auf strombetriebene Wärmepumpen muss der Ausbau der Stromverteilnetze intensiviert werden; Planung und Ausbau dürfen sich nicht auf Wärme-, Gas- oder Wasserstoffnetze beschränken.

„Gleichzeitig muss der Ausbau der Stromverteilnetze durch den zunehmenden Wechsel von Gasheizungen auf strombetriebene Wärmepumpen intensiviert werden.“

Originalstelle, Haus & Grund Deutschland

CO2-Einnahmen vollständig als Klimageld zurückgeben

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die CO2-Staatseinnahmen sollen vollständig als sozial gerechte Kopfpauschale (Klimageld) an die Bürger zurückgegeben werden.

„eine vollständige Rückgabe der CO2-Staatseinnahmen an die Bürger in Form einer sozial gerechten Kopfpauschale (Klimageld)“

Originalstelle, Haus & Grund Deutschland

GEG-Anforderungen dem Emissionshandel unterordnen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: In einem weiteren Schritt sollen auch die Anforderungen im Gebäudeenergiegesetz dem Emissionshandel untergeordnet werden.

„In einem weiteren Schritt sollen auch die Anforderungen im Gebäudeenergiegesetz dem Emissionshandel untergeordnet werden.“

Originalstelle, Haus & Grund Deutschland

Haus & Grund: Klimaschützende Gebäudemaßnahmen wirksam fördern

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht neutral formuliert, Rolle im Argument unsicher, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Haus & Grund fordert in seiner Stellungnahme zum Wärmeplanungsgesetz eine wirksame Förderung klimaschützender Maßnahmen an Gebäuden.

„eine wirksame Förderung klimaschützender Maßnahmen an Gebäuden“

Originalstelle, Haus & Grund Deutschland

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt verband zwei unabhängige Forderungen (Förderung; Verzicht auf Ordnungsrecht) und enthielt wertende Wortwahl; beide wurden getrennt, neutral und mit Nennung des Urhebers formuliert.

Sektorübergreifender europaweiter Emissionshandel

Die automatische Prüfung meldete einen Verdacht (nicht zum Thema, Forderung als Behauptung formuliert); die maschinelle Redaktion hat ihn geprüft und das Argument unverändert gelassen.

So steht es jetzt: Klimaziele sollen sicher und effizient durch einen sektorübergreifenden europaweiten Emissionshandel erreicht werden.

„einen sektorübergreifenden europaweiten Emissionshandel“

Originalstelle, Haus & Grund Deutschland

Begründung der maschinellen Redaktion: Falscher Alarm: Die Forderung nach einem sektorübergreifenden europaweiten Emissionshandel ist ein inhaltlicher Vorschlag zum Klimaschutz- und Wärmeinstrumentarium und steht im Zusammenhang mit dem Gesetzentwurf (CO2-Emissionshandel statt ordnungsrechtlicher Vorgaben).