Lagebild / Organisationen / Haus & Grund
Haus & Grund Deutschland
Sachverständige. Gehört zum Lager „Praxisnahe Versorgerperspektive“. 49 Argumente aus rund 7 Seiten.
Was das Lager verbindet: Versorger, Kommunen- und Branchenverbände, die Quoten und Biomasse-Grenzen als schwer umsetzbar sehen und stattdessen Transformationspläne, Ausnahmen und lokal angepasste Lösungen bevorzugen.
Mit wem Haus & Grund übereinstimmt
Gezählt werden die Streitfragen der Landkarte, zu denen sich beide Organisationen geäußert haben. Übereinstimmung heißt: Beide stimmen zu oder beide lehnen ab.
Im eigenen Lager „Praxisnahe Versorgerperspektive“
- ZDHin 55 von 65 gemeinsamen Streitfragen
- ZIAin 56 von 68 gemeinsamen Streitfragen
- VKUin 23 von 28 gemeinsamen Streitfragen
- DVGWin 29 von 37 gemeinsamen Streitfragen
- BDEWin 65 von 84 gemeinsamen Streitfragen
- Kommunale Spitzenverbändein 50 von 77 gemeinsamen Streitfragen
- Waniczekin 14 von 22 gemeinsamen Streitfragen
- Stadtwerke Münchenin 19 von 34 gemeinsamen Streitfragen
Im anderen Lager „Ambitionierter Klimaschutz“
- Agora Energiewendein 42 von 62 gemeinsamen Streitfragen
- Deutsche Umwelthilfein 25 von 51 gemeinsamen Streitfragen
Wo Haus & Grund allein steht
Bei 20 Streitfragen urteilt Haus & Grund anders als die Mehrheit der Organisationen im eigenen Lager, die sich dazu geäußert haben. Hier kann eine Organisation Brücken bauen, oder ihr Lager ist weniger geschlossen, als es aussieht. Zu 1 Streitfrage hat sich keine andere Organisation geäußert.
Datenerhebung, Auskunftspflichten und Datenschutz
Die für die Wärmeplanung benötigte Datenlage ist in Deutschland nicht flächendeckend gut.
Datenerhebung, Auskunftspflichten und Datenschutz
Die Anpassungen der Datenverarbeitungsregeln im WPG-Entwurf sind grundsätzlich zu begrüßen.
Datenerhebung, Auskunftspflichten und Datenschutz
Die Bestandsanalyse sollte auch den Stromverbrauch, insbesondere von Wärmepumpen, erfassen.
Ausweisung von Wärmenetz- und Wasserstoffnetzausbaugebieten
Ausweisung von Wärmenetz- und Wasserstoffnetzausbaugebieten
Ohne Anschluss- und Benutzungszwang wird der Wärmenetzausbau erheblich erschwert.
Datenerhebung, Auskunftspflichten und Datenschutz
Datenerhebung, Auskunftspflichten und Datenschutz
Daten zum Stromverbrauch von Wärmepumpen werden für die Wärmeplanung künftig unverzichtbar.
Inhalt und Ablauf der Wärmeplanung und des Wärmeplans
Die geringe rechtliche Verbindlichkeit der Wärmepläne im Entwurf ist angemessen.
Weitere 13 anzeigen
Anforderungen an neue Wärmenetze (65 % und Biomassegrenzen)
Die 65-%-Anforderung für neue Wärmenetze sollte erst ab dem 1. Januar 2027 gelten.
Ausweisung von Wärmenetz- und Wasserstoffnetzausbaugebieten
Beteiligung der Öffentlichkeit und der Akteure
Datenerhebung, Auskunftspflichten und Datenschutz
Inhalt und Ablauf der Wärmeplanung und des Wärmeplans
Inhalt und Ablauf der Wärmeplanung und des Wärmeplans
Inhalt und Ablauf der Wärmeplanung und des Wärmeplans
Inhalt und Ablauf der Wärmeplanung und des Wärmeplans
Ohne Wasserstoff ist eine vollständige Dekarbonisierung des Wärmesektors bis 2045 nicht erreichbar.
Beteiligung der Öffentlichkeit und der Akteure
Transformation der Gasverteilernetze und grünes Methan
Die Wärmeplanung kann in bestehende Eigentumspositionen an Strom- und Gasnetzen eingreifen.
Laufzettel: was aus jedem Argument wurde
Für jede Stellungnahme lässt sich nachvollziehen, was aus jedem einzelnen Argument geworden ist.
Von 49 Argumenten stehen 43 auf der Landkarte und 6 sind Einzelforderungen. 2 Argumente hat die maschinelle Redaktion umformuliert, 18 Argumente sind entstanden, weil sie 9 längere Textstellen geteilt hat. 6 Argumente haben auch andere Organisationen vorgebracht.
Die maschinelle Redaktion prüft jedes Argument nach dem Zerlegen: Sie teilt Stellen, die mehrere Behauptungen enthalten, und formuliert wertende Wörter neutral um. Auf der Landkarte heißt: Das Argument ist in eine Streitfrage eingegangen. Einzelforderung heißt: Es gehört zu keiner Streitfrage, meist weil nur diese Organisation es vorbringt. Ein Klick auf die Zeile unter einem Argument zeigt die Originalstelle.
Das Vorhaben als Ganzes 4 Argumente, 4 davon auf der Landkarte
Haus & Grund: Verzicht auf konkurrierende ordnungsrechtliche Vorgaben
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht neutral formuliert, Rolle im Argument unsicher, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Haus & Grund fordert in seiner Stellungnahme zum Wärmeplanungsgesetz den Verzicht auf ordnungsrechtliche Vorgaben, die es als konkurrierend und damit ineffizient bewertet.
„den Verzicht auf konkurrierende und damit ineffiziente ordnungsrechtliche Vorgaben“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt verband zwei unabhängige Forderungen (Förderung; Verzicht auf Ordnungsrecht) und enthielt wertende Wortwahl; beide wurden getrennt, neutral und mit Nennung des Urhebers formuliert.
Wärmenetze sollen durch Preis und Leistung überzeugen
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Wärmenetze müssen durch Preise und Leistungen überzeugen statt auf staatlichem Zwang zu beruhen.
„Wärmenetze müssen durch Preis und Leistung überzeugen und nicht auf staatlichem Zwang gestützt sein.“
Fernwärme muss kosteneffizient ausgebaut werden
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Der Um- und Ausbau der Fernwärme und der Neubau klimaneutraler Wärmenetze muss kosteneffizient erfolgen, damit die Wärmewende gelingt.
„kosteneffizient erfolgt“
Technologieoffenheit ohne diskriminierende Anforderungen
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Alle in Frage kommenden Technologien müssen ohne diskriminierende Anforderungen nutzbar bleiben, um die Optionen zur Klimazielerreichung im Gebäudesektor nicht einzuschränken.
„Gleichzeitig muss die Nutzung aller infrage kommenden Technologien ohne diskriminierende Anforderungen möglich bleiben“
Pflicht zur Wärmeplanung und Fristen 6 Argumente, 6 davon auf der Landkarte
Kommunen für neue Planungsaufgaben mit Personal und Geld ausstatten
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.
So steht es jetzt: Die Kommunen sollen für die durch den Wärmeplanungsgesetz-Entwurf und die BauGB-Änderungen anstehenden Aufgaben eine entsprechende Personal- und Finanzausstattung erhalten.
„müssen die anstehenden Aufgaben mit einer entsprechenden Personal- und Finanzausstattung für die Kommunen versehen werden“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined two independently acceptable demands (staffing/funding and prioritisation); split and made each standalone by naming the municipalities and the draft law.
Kommunen durch BauGB-Aufgaben überfordert
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Die Erweiterung der Aufgaben der Planungsverwaltung durch den Gesetzentwurf führt zu erheblichem Überforderungspotenzial für Städte und Gemeinden, da Bau- und Planungsämtern qualifiziertes Personal fehlt.
„Haus & Grund sieht ein erhebliches Überforderungspotenzial für die Städte und Gemeinden in der praktischen Umsetzung all dieser Aufgaben“
Planungsämtern fehlt qualifiziertes Personal
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: In den Planungsämtern der Städte und Gemeinden sind die Kapazitäten an qualifiziertem Personal knapp.
„mit Blick auf die knappen Kapazitäten an qualifiziertem Personal in den Planungsämtern der Städte und Gemeinden“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): Mixed fact (staff capacity in planning offices is scarce) and demand (reduce data collection and information duties in the WPG draft); split into two points, the second made standalone.
Haus & Grund begrüßt flächendeckende Wärmeplanung auch für kleine Gemeinden
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Haus & Grund Deutschland bewertet es positiv, dass der Entwurf des Wärmeplanungsgesetzes die Wärmeplanung flächendeckend auch auf Gemeinden bis 10.000 Einwohner ausdehnt.
„Haus & Grund begrüßt daher, dass mit dem vorliegenden Entwurf für ein Wärmeplanungsgesetz (WPG) eine flächendeckende Wärmeplanung, nunmehr auch für kleinere Gemeinden bis 10.000 Einwohner, eingeführt“
Begründung der maschinellen Redaktion: Die ursprüngliche Aussage vermischt eine prüfbare Tatsache (Entwurf führt Planung auch für Gemeinden bis 10.000 Einwohner ein) mit einer Bewertung (Begrüßung); beides wird getrennt und mit benanntem Akteur und Gesetz standalone formuliert.
WPG-Entwurf führt flächendeckende Wärmeplanung auch für Gemeinden bis 10.000 Einw. ein
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Der Entwurf des Wärmeplanungsgesetzes führt eine flächendeckende Wärmeplanung ein, die nun auch kleinere Gemeinden bis 10.000 Einwohner erfasst.
„eine flächendeckende Wärmeplanung, nunmehr auch für kleinere Gemeinden bis 10.000 Einwohner, eingeführt“
Begründung der maschinellen Redaktion: Die ursprüngliche Aussage vermischt eine prüfbare Tatsache (Entwurf führt Planung auch für Gemeinden bis 10.000 Einwohner ein) mit einer Bewertung (Begrüßung); beides wird getrennt und mit benanntem Akteur und Gesetz standalone formuliert.
WPG-Fristen und GEG-Novelle nur gering abgestimmt
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Maßnahmen und Fristen des WPG-Entwurfs sind mit der GEG-Novelle nur in geringem Maß aufeinander abgestimmt.
„Mit dem vorliegenden Entwurf zum WPG ist dies nur in geringem Maß gelungen.“
Beteiligung der Öffentlichkeit und der Akteure 5 Argumente, 5 davon auf der Landkarte
Akzeptanz hängt von Bürgerbeteiligung vor Ort ab
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Die Akzeptanz der Wärmepläne hängt davon ab, ob Länder und Kommunen gemeinsam mit den Bürgern die beste Lösung finden.
„Für die Akzeptanz der Wärmepläne ist entscheidend, wie es den Ländern und Kommunen gelingt“
Bürgerbeteiligung sichert erfolgreiche Umsetzung
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Die Einbeziehung der Bürger in Planung und Strategieprozess stellt sicher, dass neue oder transformierte Netze erfolgreich umgesetzt werden und zu kostengünstiger Wärmeversorgung beitragen.
„Nur so kann sichergestellt werden, dass die neu geplanten erneuerbaren Wärme-, Gas- und Stromverteilnetze“
Beteiligungsfristen verlängern: § 13 Abs. 4
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: In § 13 Abs. 4 WPG soll die Einsichtnahmefrist auf drei Monate angehoben und weitere drei Monate für Stellungnahmen gewährt werden.
„in § 13 Absatz 4 die Frist für die Einsichtnahme auf drei Monate anzuheben und drei weitere Monate für die Abgabe der Stellungnahme zu gewähren“
Beteiligung der Wohnungswirtschaft nicht verpflichtend
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Nach dem Entwurf müssen Kommunen die Wohnungswirtschaft und die Verbände privater Eigentümer nicht an der Wärmeplanung beteiligen.
„Die Kommunen können, müssen aber die Akteure der Wohnungswirtschaft nicht beteiligen.“
Beteiligungspflicht für Eigentümerverbände in § 7 WPG
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: In § 7 WPG soll eine Pflicht zur Beteiligung der regional tätigen Eigentümerverbände aufgenommen werden, um Eigentümerinteressen zu wahren und die Akzeptanz gemeinschaftlicher Lösungen zu steigern.
„eine Verpflichtung zur Beteiligung der regional tätigen Eigentümerverbände in § 7 WPG aufzunehmen“
Datenerhebung, Auskunftspflichten und Datenschutz 9 Argumente, 9 davon auf der Landkarte
Bestandsanalyse auf notwendige Daten begrenzen
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Angesichts der Fristen und fehlender Planungskapazitäten sollten für die Bestandsanalyse nur tatsächlich nötige Daten erhoben werden, nicht adressbezogen die Beheizung jedes Gebäudes.
„Dazu ist es nicht erforderlich adressbezogen zu erfassen, wie jeder einzelne Eigentümer sein Wohngebäude beheizt.“
Datenerhebung und Informationspflichten im WPG maximal reduzieren
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die Regelungen des Wärmeplanungsgesetz-Entwurfs zur Datenerhebung und zu den Informationspflichten sollten maximal reduziert werden.
„die Regelungen zur Datenerhebung und zu den Informationspflichten mit Blick auf die knappen Kapazitäten an qualifiziertem Personal in den Planungsämtern der Städte und Gemeinden maximal zu reduzieren“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): Mixed fact (staff capacity in planning offices is scarce) and demand (reduce data collection and information duties in the WPG draft); split into two points, the second made standalone.
Auf Bestandskataster und Daten nach § 10/Anlage 1 verzichten
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Die Regelungen zu Datenerhebung und Bestandsanalyse (§§ 10, 15, Anlage 1) sollen auf das Notwendige beschränkt und auf ein Bestandskataster verzichtet werden; die Daten zu Mehrfamilienhäusern und Heizungsanlagen nach § 10 Abs. 2 und Anlage 1 Nr. 1, 2, 3, 5b sind unerheblich.
„auf das notwendige Maß zu beschränken und auf die Erstellung eines Bestandskatasters zu verzichten“
Eigentümer werden ohnehin investieren
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Durch staatliche Förderung und steigende Energiepreise werden viele Eigentümer in den kommenden Jahren in erneuerbare Heizungen und Effizienzmaßnahmen investieren, wodurch Bestandsdaten veralten.
„werden viele Eigentümer in den kommenden Jahren in erneuerbare Heizungen und Effizienzmaßnahmen an ihren Gebäuden“
Energieausweise und Feuerstättenbescheide taugen nicht für die Bestandsanalyse
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Haus & Grund hält die Auswertung von Energieausweisen und Feuerstättenbescheiden der Bezirksschornsteinfeger für die Bestandsanalyse der kommunalen Wärmeplanung nicht für zielführend.
„Daher ist auch die Auswertung von Energieausweisen oder Feuerstättenbescheiden der Bezirksschornsteinfeger nicht zielführend.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt verband eine prüfbare Tatsachenbehauptung (Daten ändern sich) mit einer Bewertung (Energieausweise etc. nicht zielführend); beides wurde getrennt und mit Bezug zur Bestandsanalyse eigenständig formuliert.
Verbrauchsdaten erst bei konkreter Netzplanung relevant
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Angaben zum Brennstoffverbrauch anzuschließender Gebäude werden erst bei der konkreten Planung und Umsetzung eines Netzes relevant.
„Erst zum Zeitpunkt der konkreten Planung und Umsetzung eines Wärme- oder Wasserstoffnetzes werden die Angaben zum aktuellen Brennstoffverbrauch eines“
WPG-Entwurf: kein Bestandskataster mit allen Gebäuden, Heiztechnik, Verbräuchen
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Der Entwurf des Wärmeplanungsgesetzes soll nicht vorsehen, dass alle Gebäude mitsamt Heiztechnik und Verbräuchen in einem Bestandskataster erfasst werden, weil dies mit hohem bürokratischem Aufwand verbunden wäre.
„darf nicht zum Bürokratiemonster werden, indem alle Gebäude mitsamt Heiztechnik und Verbräuchen in einem Bestandskataster erfasst werden sollen“
Begründung der maschinellen Redaktion: Das Original mischte eine Forderung (kein Kataster, wertend formuliert als „Bürokratiemonster") mit einer prüfbaren Behauptung (vorhandene Daten genügen); beides getrennt und neutral formuliert.
Bekannte Gebäudedaten genügen für Wärmeplanung
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Schon bekannte Daten wie Baujahr, Wohn- und Nutzfläche sowie Bebauungspläne erlauben hinreichend genaue Angaben zum Energieverbrauch und eine zukunftsgerichtete Wärmeplanung.
„Schon heute ist es möglich, anhand der bekannten Daten zu den Wohngebäuden wie Baujahr, Wohn- und Nutzfläche hinlänglich genaue Angaben zum Energieverbrauch zu treffen“
Vorhandene Gebäudedaten reichen für Verbrauchsangaben und Wärmeplanung
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Bereits bekannte Daten zu Wohngebäuden wie Baujahr, Wohn- und Nutzfläche ermöglichen nach Ansicht der Stellungnahme hinreichend genaue Energieverbrauchsangaben, sodass ein Bestandskataster für die technologieoffene Wärmewende in Wohngebäuden nicht nötig ist.
„Für die technologieoffene Umsetzung der Wärmewende in Wohngebäuden ist das nicht nötig. Schon heute ist es möglich, anhand der bekannten Daten zu den Wohngebäuden wie Baujahr, Wohn- und Nutzfläche hinlänglich genaue Angaben zum Energieverbrauch zu treffen“
Begründung der maschinellen Redaktion: Das Original mischte eine Forderung (kein Kataster, wertend formuliert als „Bürokratiemonster") mit einer prüfbaren Behauptung (vorhandene Daten genügen); beides getrennt und neutral formuliert.
Inhalt und Ablauf der Wärmeplanung und des Wärmeplans 4 Argumente, 2 davon auf der Landkarte
Gebäudedaten können sich bis zur Umsetzung der Wärmeplanung ändern
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Heizungsart, Endenergieverbrauch und Dämmstandard eines Gebäudes können sich bis zur konkreten Umsetzung ändern, etwa durch energetische Maßnahmen der Eigentümer, durch Neubauten und durch Abriss alter Gebäude im beplanten Gebiet.
„all diese Angaben können sich jederzeit bis zur konkreten Umsetzung ändern, sobald Eigentümer energetische Maßnahmen an ihren Gebäuden oder Heizungsanlagen vornehmen“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt verband eine prüfbare Tatsachenbehauptung (Daten ändern sich) mit einer Bewertung (Energieausweise etc. nicht zielführend); beides wurde getrennt und mit Bezug zur Bestandsanalyse eigenständig formuliert.
Kommunale Wärmepläne als richtiger Weg
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Kommunale Wärmepläne und Transformationspläne für Gas- und Stromnetze sind der richtige Weg zur klimaneutralen Wärmeversorgung der Gebäude.
„Kommunale Wärmepläne und die Pläne zur Transformation von Gas- und Stromnetzen sind der richtige Weg“
Eigentümer brauchen Planungssicherheit für Investition
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Haus- und Wohnungseigentümer müssen wissen, ob ihr Gebäude künftig über ein Wärmenetz oder dezentral klimaneutral beheizt werden kann, um ihre Investitionsentscheidung zu treffen.
„Haus- und Wohnungseigentümer müssen für ihre eigene Investitionsentscheidung wissen“
Planerische Anforderungen an Kommunen angemessen priorisieren
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.
So steht es jetzt: Die unterschiedlichen planerischen Anforderungen an die Kommunen sollen angemessen priorisiert werden.
„eine angemessene Priorisierung der unterschiedlichen planerischen Anforderungen erfolgen“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined two independently acceptable demands (staffing/funding and prioritisation); split and made each standalone by naming the municipalities and the draft law.
Ausweisung von Wärmenetz- und Wasserstoffnetzausbaugebieten 6 Argumente, 6 davon auf der Landkarte
Fernwärme-Anschlusszwang verletzt den Grundsatz der Technologieoffenheit
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.
So steht es jetzt: Der Anschluss- und Benutzungszwang an ein Netz der öffentlichen Fernwärmeversorgung verletzt nach Ansicht des Verbands Haus & Grund den Grundsatz der Technologieoffenheit.
„Hierdurch werden die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Technologieoffenheit verletzt.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point bundled two separable claims (violation of economic efficiency, violation of technology openness) and referred to the mandate without naming its object; split and made standalone.
Fernwärme-Anschlusszwang verletzt den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.
So steht es jetzt: Der Anschluss- und Benutzungszwang an ein Netz der öffentlichen Fernwärmeversorgung verletzt nach Ansicht des Verbands Haus & Grund den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit.
„Hierdurch werden die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Technologieoffenheit verletzt.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point bundled two separable claims (violation of economic efficiency, violation of technology openness) and referred to the mandate without naming its object; split and made standalone.
Kein Anschluss- und Benutzungszwang für Fernwärme einführen
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, Rolle im Argument unsicher.
So steht es jetzt: Haus & Grund fordert, dass für Fernwärme kein Anschluss- und Benutzungszwang neu eingeführt werden darf.
„Ein Anschluss- und Benutzungszwang darf nicht eingeführt werden“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt verband zwei unabhängige Forderungen (Verbot der Neueinführung, Aufhebung bestehender Satzungen) und fügte eine im Text nicht belegte Aussage zu den Wärmeplänen hinzu, die entfällt.
Wärmeplan allein genügt nicht, Umsetzung nötig
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Für die Erfüllung der GEG-Heizungsanforderungen und die Nutzung der vorgesehenen Optionen reichen Vorlage der Wärmeplanung und Ausweisung von Versorgungsgebieten nicht aus; die Pläne müssen umgesetzt sein.
„reicht nicht allein die Vorlage einer Wärmeplanung und die Ausweisung von Wärmeversorgungsgebieten aus“
GEG-Anforderungen nur bei verbindlich umgesetzter Planung
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Neue GEG-Anforderungen an Einbau und Umrüstung von Heizungen sollen nur in Kommunen gelten, in denen eine Wärme- und Energieinfrastrukturplanung vorliegt und verbindlich umgesetzt ist.
„nur in Städten und Gemeinden Anwendung finden, in denen eine kommunale Wärme- und Energieinfrastrukturplanung vorliegt und verbindlich umgesetzt ist“
Netzgebietsausweisung nach § 26 WPG-E begründet kein Anschlusswahlrecht
Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich.
So steht es jetzt: Weder eine vorliegende Wärmeplanung noch die Ausweisung als Wärmenetz- oder Wasserstoffnetzausbaugebiet nach § 26 WPG-E ermöglicht Gebäudeeigentümern die Wahl des Netzanschlusses nach § 71 Abs. 3 Nr. 1 und 5 GEG; dafür müssen weitere, im WPG nicht enthaltene Voraussetzungen der Netzbetreiber nach §§ 71b, 71j (Wärmenetz) bzw. §§ 71f, 71k GEG (Wasserstoff) erfüllt sein.
„Dafür müssen weitere Voraussetzungen seitens des Wärme- oder Gasnetzbetreibers gemäß §§ 71b und 71j GEG-neu im Falle des Wärmenetzes und nach §§ 71f und 71k GEG-neu im Falle von Wasserstoff erfüllt werden“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): Point was not standalone (WPG-E/GEG provisions and actors unclear); rewritten to name the instruments and the network-operator conditions, with the quote corrected to the full verbatim sentence part.
Erneuerbaren-Quote für bestehende Wärmenetze (30 % / 80 %) 4 Argumente, 4 davon auf der Landkarte
Zwischenziele §§ 29/30 WPG-E verursachen Kosten und Preissteigerungen
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die Zwischenziele für Wärmenetze in § 29 Abs. 1 und § 30 Abs. 1 WPG-E (30 % bis 2030, 80 % ab 2040, 65 % für neue Netze ab 2024) zwingen Netzbetreiber nach Darstellung von Haus & Grund zu teuren Zwischenlösungen, beeinträchtigen deren Investitions- und Wirtschaftspläne und führen zu höheren Wärmepreisen für Haushalte.
„Diese Ziele zwingen die Netzbetreiber in teure Zwischenlösungen zu investieren und konterkarieren damit Investitions- und Wirtschaftspläne der Unternehmen.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage vermischte eine prüfbare Wirkungsbehauptung (Kosten, Preise) mit der wertenden Einschätzung 'hinderlich'; nun getrennt und neutral formuliert, mit Zuordnung zur Quelle.
Übergangslösungen und Ausnahmen bis zum Netzanschluss
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Bis zum tatsächlich möglichen Anschluss an ein geplantes Wärme- oder Wasserstoffnetz müssen Übergangslösungen und Ausnahmen vom Mindestanteil erneuerbarer Energien erlaubt werden.
„Übergangslösungen bei der Wärmeversorgung der Gebäude erlaubt und Ausnahmen von den gesetzlichen Vorgaben zum Mindestanteil erneuerbarer Energien ermöglicht werden“
§§ 29 und 30 WPG-E streichen
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Die Zwischenziele und -fristen in §§ 29 und 30 WPG-E sollen gestrichen werden; maßgebend sollen das Klimaneutralitätsziel 2045 nach § 31 und der CO2-Emissionshandel sein.
„Haus & Grund fordert, die Zwischenziele und -fristen gemäß §§ 29 und 30 WPG-E zu streichen.“
Zwischenziele für Wärmenetze behindern Klimaneutralität bis 2045
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Haus & Grund bewertet die geplanten Zwischenziele für die Umstellung der Wärmenetze auf erneuerbare Energien als hinderlich für das Ziel der Klimaneutralität in Wärmenetzen bis 2045.
„Haus & Grund sieht die geplanten Zwischenziele als hinderlich für die Erreichung der Klimaneutralität in Wärmenetzen bis 2045 an.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage vermischte eine prüfbare Wirkungsbehauptung (Kosten, Preise) mit der wertenden Einschätzung 'hinderlich'; nun getrennt und neutral formuliert, mit Zuordnung zur Quelle.
Anforderungen an neue Wärmenetze (65 % und Biomassegrenzen) 1 Argument, 1 davon auf der Landkarte
WPG-E-Fristen für Wärmenetze mit GEG-Übergangsregelungen unvereinbar
Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich.
So steht es jetzt: Die Zwischenfristen für Wärmenetze in §§ 29 und 30 WPG-E sind laut Haus & Grund mit den Übergangsregelungen des § 71j GEG-neu nicht vereinbar, weil dieser Netzbetreibern bis zu zehn Jahre nach Vertragsschluss für die Lieferung von 65 % erneuerbarer Wärme lässt.
„Außerdem sind die Fristen nicht kompatibel mit den im neuen GEG festgelegten Übergangsregelungen.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Das Original sagte nur „WPG-Fristen“; die Umschreibung nennt den Entwurf (WPG-E), die betroffenen Paragrafen (§§ 29, 30) und den Urheber (Haus & Grund), die Richtung bleibt gleich.
Über den Entwurf hinaus 10 Argumente, 6 davon auf der Landkarte
Stromnetzbetreiber zum Wärmepumpen-Anschluss verpflichten
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Stromnetzbetreiber sollen nach dem WPG verpflichtet werden, den uneingeschränkten Anschluss von Wärmepumpen sicherzustellen, ohne die Nutzer übermäßig mit Kosten zu belasten.
„müssen Stromnetzbetreiber nach dem WPG verpflichtet werden, den uneingeschränkten Anschluss von Wärmepumpen an das Stromverteilnetz“
Bestehende Satzungen zum Fernwärme-Anschlusszwang aufheben
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, Rolle im Argument unsicher.
So steht es jetzt: Haus & Grund fordert, dass bestehende kommunale Satzungen, die einen Anschluss- und Benutzungszwang für Fernwärme vorschreiben, aufgehoben werden müssen.
„bestehende Satzungen, die diesen vorschreiben, müssen aufgehoben werden.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt verband zwei unabhängige Forderungen (Verbot der Neueinführung, Aufhebung bestehender Satzungen) und fügte eine im Text nicht belegte Aussage zu den Wärmeplänen hinzu, die entfällt.
Länderöffnungsklausel in § 109 GEG abschaffen
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Die Länderöffnungsklausel in § 109 GEG, die den Anschluss- und Benutzungszwang ermöglicht, ist abzuschaffen.
„Die in § 109 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) verankerte Länderöffnungsklausel ist abzuschaffen.“
Verbraucherrechte und faire Preise bei Fernwärme stärken
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Damit mehr Eigentümer Fernwärme nutzen, müssen die Verbraucherrechte von Fernwärmekunden gestärkt und die Preise transparent und fair gestaltet werden.
„müssen gleichzeitig die Verbraucherrechte von Fernwärmekunden gestärkt werden“
GEG-Netzvorschriften vollständig mit WPG abstimmen
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Die netzbezogenen Regelungen im GEG (§§ 71b, 71f, 71j, 71k) sind vollständig mit dem WPG abzustimmen.
„sind vollständig mit denen des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) abzustimmen“
Stromverteilnetzausbau intensivieren
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Wegen des Wechsels von Gasheizungen auf strombetriebene Wärmepumpen muss der Ausbau der Stromverteilnetze intensiviert werden; Planung und Ausbau dürfen sich nicht auf Wärme-, Gas- oder Wasserstoffnetze beschränken.
„Gleichzeitig muss der Ausbau der Stromverteilnetze durch den zunehmenden Wechsel von Gasheizungen auf strombetriebene Wärmepumpen intensiviert werden.“
CO2-Einnahmen vollständig als Klimageld zurückgeben
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Die CO2-Staatseinnahmen sollen vollständig als sozial gerechte Kopfpauschale (Klimageld) an die Bürger zurückgegeben werden.
„eine vollständige Rückgabe der CO2-Staatseinnahmen an die Bürger in Form einer sozial gerechten Kopfpauschale (Klimageld)“
GEG-Anforderungen dem Emissionshandel unterordnen
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: In einem weiteren Schritt sollen auch die Anforderungen im Gebäudeenergiegesetz dem Emissionshandel untergeordnet werden.
„In einem weiteren Schritt sollen auch die Anforderungen im Gebäudeenergiegesetz dem Emissionshandel untergeordnet werden.“
Haus & Grund: Klimaschützende Gebäudemaßnahmen wirksam fördern
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht neutral formuliert, Rolle im Argument unsicher, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Haus & Grund fordert in seiner Stellungnahme zum Wärmeplanungsgesetz eine wirksame Förderung klimaschützender Maßnahmen an Gebäuden.
„eine wirksame Förderung klimaschützender Maßnahmen an Gebäuden“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt verband zwei unabhängige Forderungen (Förderung; Verzicht auf Ordnungsrecht) und enthielt wertende Wortwahl; beide wurden getrennt, neutral und mit Nennung des Urhebers formuliert.
Sektorübergreifender europaweiter Emissionshandel
Die automatische Prüfung meldete einen Verdacht (nicht zum Thema, Forderung als Behauptung formuliert); die maschinelle Redaktion hat ihn geprüft und das Argument unverändert gelassen.
So steht es jetzt: Klimaziele sollen sicher und effizient durch einen sektorübergreifenden europaweiten Emissionshandel erreicht werden.
„einen sektorübergreifenden europaweiten Emissionshandel“
Begründung der maschinellen Redaktion: Falscher Alarm: Die Forderung nach einem sektorübergreifenden europaweiten Emissionshandel ist ein inhaltlicher Vorschlag zum Klimaschutz- und Wärmeinstrumentarium und steht im Zusammenhang mit dem Gesetzentwurf (CO2-Emissionshandel statt ordnungsrechtlicher Vorgaben).