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Privatperson 244

Privatperson. Gehört zum Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“. 8 Argumente aus rund 1 Seite.

Was das Lager verbindet: Breites Lager aus Privatpersonen, Unternehmen und Verbänden, das die Strategie und das 215-GW-Ziel im Grundsatz trägt und gezielte Erleichterungen wie Bürgersolarparks, Floating-PV und größere Korridore befürwortet.

Mit wem Privatperson 244 übereinstimmt

Gezählt werden die Streitfragen der Landkarte, zu denen sich beide Organisationen geäußert haben. Übereinstimmung heißt: Beide stimmen zu oder beide lehnen ab.

Im eigenen Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“

123 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Im anderen Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“

23 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Keinem Lager zugeordnet

14 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Wo Privatperson 244 allein steht

Bei keiner Streitfrage urteilt Privatperson 244 anders als die Mehrheit des eigenen Lagers.

Laufzettel: was aus jedem Argument wurde

Für jede Stellungnahme lässt sich nachvollziehen, was aus jedem einzelnen Argument geworden ist.

Von 8 Argumenten stehen 5 auf der Landkarte, 2 sind Einzelforderungen und 1 ist eine offene Frage. 2 Argumente sind entstanden, weil die maschinelle Redaktion 1 längere Textstelle geteilt hat. 5 Argumente haben auch andere Organisationen vorgebracht.

Die maschinelle Redaktion prüft jedes Argument nach dem Zerlegen: Sie teilt Stellen, die mehrere Behauptungen enthalten, und formuliert wertende Wörter neutral um. Auf der Landkarte heißt: Das Argument ist in eine Streitfrage eingegangen. Einzelforderung heißt: Es gehört zu keiner Streitfrage, meist weil nur diese Organisation es vorbringt. Ein Klick auf die Zeile unter einem Argument zeigt die Originalstelle.

Photovoltaik auf dem Dach erleichtern 2 Argumente, 0 davon auf der Landkarte

Netzladung von Heimspeichern ist rechtlich untersagt

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Ein PV-Heimspeicher ist technisch aus dem Netz ladbar, die Funktion wird aber wegen rechtlicher Einschränkungen vom Installateur nicht freigeschaltet.

„Unser Batteriespeicher für den PV-Strom könnte technisch auch aus dem Netz geladen werden, es ist jedoch nicht erlaubt.“

Originalstelle, Privatperson 244

Netzladung von PV-Heimspeichern rechtlich ermöglichen

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, Rolle im Argument unsicher.

So steht es jetzt: Heimspeicher für PV-Strom sollen trotz derzeitiger rechtlicher Einschränkungen auch aus dem Netz geladen werden dürfen, etwa mit nachts überschüssigem Windstrom, und dies soll in die PV-Strategie aufgenommen werden.

„Unser Batteriespeicher für den PV-Strom könnte technisch auch aus dem Netz geladen werden, es ist jedoch nicht erlaubt.“

Originalstelle, Privatperson 244

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point bundled two independent demands (vehicle-to-grid use and grid charging of home storage) that a reader could accept or reject separately, and its quote was a generic closing sentence; split into one point per demand with specific quotes.

Über den Entwurf hinaus 6 Argumente, 5 davon auf der Landkarte

E-Auto-Batterien als vorhandener Speicher nutzbar

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Mit Vehicle-to-Grid und Netzladung wären die bereits vorhandenen E-Auto-Batterien als Speicher nutzbar, ohne dass zusätzliche Speicher angeschafft werden müssten.

„die ja bereits vorhanden sind und nicht extra angeschafft werden müssten!“

Originalstelle, Privatperson 244

V2G ermöglicht Tag-Nacht-Verschiebung von PV-Strom

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Mit Vehicle-to-Grid könnte tagsüber überschüssiger PV-Strom im Fahrzeug gespeichert und nachts im Haushalt genutzt werden.

„Damit wäre es möglich, tagsüber überschüssigen PV-Strom im Fahrzeug zu speichern und nachts zu nutzen.“

Originalstelle, Privatperson 244

Netzladung bei Überschuss-Windstrom entlastet das Netz

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Das nächtliche Laden des Speichers mit überschüssigem Windstrom vor einem absehbar PV-armen Tag würde den Haushalt auch bei schlechtem Wetter vom Stromnetz unabhängig halten.

„könnten wir den Speicher nachts mit diesem überschüssigen Strom laden und wären dann auch bei schlechtem Wetter kein Teilnehmer im Stromnetz.“

Originalstelle, Privatperson 244

Netzladung des Heimspeichers soll erlaubt werden

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die rechtlichen Einschränkungen für das Laden von Heimspeichern aus dem Netz sollten gelockert werden, damit überschüssiger Windstrom nachts gespeichert werden kann.

„Aber warum nicht?“

Originalstelle, Privatperson 244

V2G (Fahrzeugbatterie versorgt Haushalt) in die PV-Strategie aufnehmen

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, Rolle im Argument unsicher.

So steht es jetzt: Die PV-Strategie soll die Nutzung von Elektroauto-Batterien zur Versorgung des Haushalts (Vehicle-to-Grid), etwa um tagsüber überschüssigen PV-Strom nachts zu verbrauchen, berücksichtigen.

„In der PV-Strategie habe ich vermisst, dass die Batterien im Auto auch für die Versorgung des Haushalts nutzen kann - vehicle to grid-Technologie.“

Originalstelle, Privatperson 244

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point bundled two independent demands (vehicle-to-grid use and grid charging of home storage) that a reader could accept or reject separately, and its quote was a generic closing sentence; split into one point per demand with specific quotes.

Vehicle-to-Grid fehlt in der PV-Strategie

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Der PV-Strategie fehlt die Möglichkeit, Fahrzeugbatterien auch zur Versorgung des Haushalts zu nutzen (Vehicle-to-Grid/Home).

„In der PV-Strategie habe ich vermisst, dass die Batterien im Auto auch für die Versorgung des Haushalts nutzen kann - vehicle to grid-Technologie.“

Originalstelle, Privatperson 244