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Privatperson 37

Privatperson. Gehört zum Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“. 13 Argumente aus rund 1 Seite.

Was das Lager verbindet: Breites Lager aus Privatpersonen, Unternehmen und Verbänden, das die Strategie und das 215-GW-Ziel im Grundsatz trägt und gezielte Erleichterungen wie Bürgersolarparks, Floating-PV und größere Korridore befürwortet.

Mit wem Privatperson 37 übereinstimmt

Gezählt werden die Streitfragen der Landkarte, zu denen sich beide Organisationen geäußert haben. Übereinstimmung heißt: Beide stimmen zu oder beide lehnen ab.

Im eigenen Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“

123 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Im anderen Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“

23 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Keinem Lager zugeordnet

14 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Wo Privatperson 37 allein steht

Bei 1 Streitfrage urteilt Privatperson 37 anders als die Mehrheit der Organisationen im eigenen Lager, die sich dazu geäußert haben. Hier kann eine Organisation Brücken bauen, oder ihr Lager ist weniger geschlossen, als es aussieht.

Laufzettel: was aus jedem Argument wurde

Für jede Stellungnahme lässt sich nachvollziehen, was aus jedem einzelnen Argument geworden ist.

Von 13 Argumenten stehen 3 auf der Landkarte, 9 sind Einzelforderungen und 1 ist eine offene Frage. 2 Argumente hat die maschinelle Redaktion umformuliert, 4 Argumente sind entstanden, weil sie 2 längere Textstellen geteilt hat.

Die maschinelle Redaktion prüft jedes Argument nach dem Zerlegen: Sie teilt Stellen, die mehrere Behauptungen enthalten, und formuliert wertende Wörter neutral um. Auf der Landkarte heißt: Das Argument ist in eine Streitfrage eingegangen. Einzelforderung heißt: Es gehört zu keiner Streitfrage, meist weil nur diese Organisation es vorbringt. Ein Klick auf die Zeile unter einem Argument zeigt die Originalstelle.

Balkonkraftwerke erleichtern 1 Argument, 0 davon auf der Landkarte

Kleine PV-Anlagen waren bisher ohne Einschränkung in bestehende Schränke integrierbar

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: In den vergangenen Jahren ließen sich kleine PV-Anlagen ohne funktionale Einschränkungen in bestehende Zählerschränke integrieren.

„In den zurückliegenden Jahren sind kleine PV-Anlagen ohne funktionale Einschränkungen leicht in die bestehenden Zählerschränke integrierbar gewesen.“

Originalstelle, Privatperson 37

Netzanschlüsse beschleunigen 12 Argumente, 3 davon auf der Landkarte

Unabhängige Sachverständige sollen den Sachverhalt prüfen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Es wird vorgeschlagen, dass unabhängige Sachverständige beurteilen, ob die N-4100-Anforderungen an Zählerschränke für kleine PV-Anlagen technisch notwendig sind.

„möchte ich Sie bitten, unabhängige Sachverständige, um eine Einschätzung des Sachverhaltes zu bitten“

Originalstelle, Privatperson 37

Netzbetreiber fordern N-4100-Zählerschränke bei kleinen PV-Anlagen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Netzbetreiber verlangen beim Neuanschluss kleiner PV-Anlagen an Wohnhäusern die Anwendung der VDE-Anwendungsrichtlinie N-4100 für Zählerschränke, sodass Elektriker neue, größere Zählerschränke einbauen müssen.

„Aus meiner Praxis ist mir bekannt, dass aktuell Netzbetreiber die Anwendung dieser Richtlinie fordern, wenn eine kleine PV-Anlage an Wohnhäusern neu anzubinden ist.“

Originalstelle, Privatperson 37

VDE-AR-N 4100 für Zählerschränke könnte viele PV-Anlagen verhindern

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: nicht neutral formuliert.

So steht es jetzt: Die aktuelle Fassung der VDE-Anwendungsrichtlinie N-4100 für Zählerschränke in privaten Haushalten stellt nach Einschätzung der Einreichung ein großes Hemmnis dar, das in den nächsten Jahren hunderttausende Solaranlagen verhindern könnte.

„ein großes Hemmnis, was in den nächsten Jahren 100000'de von Solaranlagen verhindern könnte“

Originalstelle, Privatperson 37

Begründung der maschinellen Redaktion: Das Label war mit „verhindern“ als feststehender Tatsache formuliert; neutral als Einschätzung der Einreichung umformuliert, Richtung und Aussage unverändert, Anlass und Instrument (VDE-Richtlinie, Zählerschränke) benannt.

APZ-Platz nach VDE-AR-N 4100 könnte außerhalb des Zählerschranks liegen

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich, mehrere Behauptungen in einer Stelle, Rolle im Argument unsicher.

So steht es jetzt: Die Einsendung hält den in der VDE-Anwendungsrichtlinie N-4100 geforderten APZ-Platz (Anschlusspunkt Zählerplatz) für Kommunikationsgeräte für ebenso gut außerhalb der Zählerschränke unterbringbar, ohne Gefahr oder technische Einschränkung.

„Grundsätzlich könnten diese auch ohne Gefahr oder technischen Einschränkung außerhalb der Zählerschränke angebracht werden“

Originalstelle, Privatperson 37

Begründung der maschinellen Redaktion: Das Original bündelt zwei unabhängig bewertbare Aussagen (APZ-Platz außerhalb möglich; künftige Zähler integrieren Funktionen) und nennt die Richtlinie nicht eindeutig; die geteilten Punkte benennen VDE-AR-N 4100 und den APZ-Platz.

Bestehende Zählerschränke technisch weiter nutzbar für kleine PV-Anlagen

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Nach Einschätzung des Verfassers spricht technisch nichts dagegen, bisher geeignete Zählerschränke für den Netzanschluss kleiner PV-Anlagen weiter zu nutzen.

„Es gibt meiner Einschätzung nach keinen technischen Grund gegen die Weiternutzung bisher geeigneter Zählerschränke“

Originalstelle, Privatperson 37

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined two separable technical claims (continued use of existing meter cabinets; necessity of larger installation areas); split and made standalone, keeping the author's direction.

Eigeninteresse von Netzbetreibern und Elektrikern bei Zählerschrank-Anforderungen

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: nicht neutral formuliert.

So steht es jetzt: Der Verfasser nimmt an, dass Netzbetreiber und konzessionierte Elektriker seine Einschätzung, bestehende Zählerschränke seien für kleine PV-Anlagen weiter nutzbar, wegen ihres Eigeninteresses nicht bestätigen würden.

„Meine Betrachtung werden Sie wohl so weder von den Netzbetreibern als auch von den konzessionierten Elektrikern bestätigt bekommen, da deren Eigeninteresse meiner Ansicht widersprechen.“

Originalstelle, Privatperson 37

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Formulierung stellte das Eigeninteresse als Tatsache und die Vorgaben als „streng“ dar; neutral umformuliert als Annahme des Verfassers, Richtung beibehalten und Bezug (Zählerschränke, kleine PV-Anlagen) benannt.

Elektriker installieren leere Zusatzzählerschränke als Behelf

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: In bekannten Fällen bringen Elektriker leere Zusatzzählerschränke an, nur um die Netzanbindung kleiner PV-Anlagen überhaupt zu ermöglichen.

„Mir sind aktuell Fälle bekannt, wo konzessioniert Elektriker leere Zusatzzählerschränke anbringen“

Originalstelle, Privatperson 37

Größere Installationsbereiche in Zählerschränken nicht unbedingt nötig

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die für den Netzanschluss kleiner PV-Anlagen geforderten größeren Installationsbereiche in Zählerschränken sind nach Darstellung des Verfassers nicht unbedingt notwendig.

„Die geforderten größeren Installationsbereiche sind auch weiterhin nicht unbedingt notwendig.“

Originalstelle, Privatperson 37

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined two separable technical claims (continued use of existing meter cabinets; necessity of larger installation areas); split and made standalone, keeping the author's direction.

Künftige Zähler werden Kommunikationsfunktionen wohl selbst integrieren

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich, mehrere Behauptungen in einer Stelle, Rolle im Argument unsicher.

So steht es jetzt: Die Einsendung vermutet, dass künftige Stromzähler die Funktionen der Kommunikationsgeräte im eigenen Gehäuse integrieren werden, sodass der APZ-Platz im Zählerschrank dafür nicht nötig wäre.

„Wahrscheinlich werden zukünftige Zähler die Funktionalitäten im eigenen Gehäuse mit integrieren.“

Originalstelle, Privatperson 37

Begründung der maschinellen Redaktion: Das Original bündelt zwei unabhängig bewertbare Aussagen (APZ-Platz außerhalb möglich; künftige Zähler integrieren Funktionen) und nennt die Richtlinie nicht eindeutig; die geteilten Punkte benennen VDE-AR-N 4100 und den APZ-Platz.

Mehrkosten für Netzanbindung über 3000 Euro, teils das Doppelte bis Dreifache

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Durch die geforderten neuen Zählerschränke übersteigen die Mehrkosten der Netzanbindung kleiner PV-Anlagen schnell 3000 Euro und können bei baulichen Veränderungen das Doppelte bis Dreifache betragen.

„Die Mehrkosten für die Netzanbindung der PV-Anlagen können somit schnell 3000 Euro überschreiten.“

Originalstelle, Privatperson 37

Rechtlicher Bestandsschutz für bisherige Zählerschränke bei kleinen Erzeugern

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Falls Sachverständige die Sicht bestätigen, soll ein rechtlicher Bestandsschutz für den Netzzugang kleiner regenerativer Stromerzeuger über die bisherigen Zählerschränke geschaffen werden.

„würde ich mich über einen rechtlichen Bestandsschutz des Netzzugangs über die bisherigen Zählerschränke für kleine regenerative Stromerzeuger sehr freuen“

Originalstelle, Privatperson 37

Offene Frage: Bestehende Schränke auch künftig nutzbar, wenn Anforderungen erfüllt?

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Der Verfasser fragt, ob kleine PV-Anlagen nicht auch künftig in bestehende Zählerschränke integriert werden könnten, solange alle technischen Anforderungen weiterhin erfüllt sind.

„Ich stelle mir die Frage, ob dies nicht auch in Zukunft so sein kann, wenn alle technischen Anforderungen auch so weiterhin zu erfüllen sind.“

Originalstelle, Privatperson 37