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Privatperson 4

Privatperson. Gehört zum Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“. 6 Argumente aus rund 1 Seite.

Was das Lager verbindet: Breites Lager aus Privatpersonen, Unternehmen und Verbänden, das die Strategie und das 215-GW-Ziel im Grundsatz trägt und gezielte Erleichterungen wie Bürgersolarparks, Floating-PV und größere Korridore befürwortet.

Mit wem Privatperson 4 übereinstimmt

Gezählt werden die Streitfragen der Landkarte, zu denen sich beide Organisationen geäußert haben. Übereinstimmung heißt: Beide stimmen zu oder beide lehnen ab.

Im eigenen Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“

123 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Im anderen Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“

23 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Keinem Lager zugeordnet

14 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Wo Privatperson 4 allein steht

Bei keiner Streitfrage urteilt Privatperson 4 anders als die Mehrheit des eigenen Lagers.

Laufzettel: was aus jedem Argument wurde

Für jede Stellungnahme lässt sich nachvollziehen, was aus jedem einzelnen Argument geworden ist.

Von 6 Argumenten stehen 4 auf der Landkarte und 2 sind Einzelforderungen. 1 Argument hat die maschinelle Redaktion umformuliert. 1 Argument haben auch andere Organisationen vorgebracht. 1 Stelle hat die automatische Prüfung aussortiert.

Die maschinelle Redaktion prüft jedes Argument nach dem Zerlegen: Sie teilt Stellen, die mehrere Behauptungen enthalten, und formuliert wertende Wörter neutral um. Auf der Landkarte heißt: Das Argument ist in eine Streitfrage eingegangen. Einzelforderung heißt: Es gehört zu keiner Streitfrage, meist weil nur diese Organisation es vorbringt. Ein Klick auf die Zeile unter einem Argument zeigt die Originalstelle.

Balkonkraftwerke erleichtern 6 Argumente, 4 davon auf der Landkarte

Mieter lassen Vorhaben aus Furcht vor Vermieterkonflikt fallen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Mieter verzichten auf ein Balkonkraftwerk, weil sie den Streit mit dem Vermieter fürchten.

„Ich würde mein Vorhaben so gerne umsetzen aber fürchte den Kampf mit dem Vermieter.“

Originalstelle, Privatperson 4

Mietvertragsklauseln verbieten Befestigung am Balkon

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Ein Vermieter verlangt per Anlage zum Mietvertrag Klauseln, die das Befestigen des Balkonkraftwerks am Balkon oder an der Fassade untersagen.

„Ich soll nun eine Anlage zum Mietvertrag unterschreiben mit etlichen Klauseln, worin ich unter anderem das Kraftwerk nicht am Balkon befestigen darf.“

Originalstelle, Privatperson 4

Vermieter gesetzlich zur Duldung der Montage verpflichten

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Vermieter sollen gesetzlich verpflichtet werden, die sachgerechte, wirtschaftlich sinnvolle Befestigung von Balkonkraftwerken zu erlauben.

„Ich bitte Sie daher Vermieter gesetzlich dazu zu verpflichten die Anlagen sachgerecht, ökonomisch sinnvoll und so befestigen zu dürfen“

Originalstelle, Privatperson 4

Vermieter können Balkonkraftwerke trotz Maßnahmen weiter erschweren

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: nicht neutral formuliert.

So steht es jetzt: Trotz der in der PV-Strategie geplanten Maßnahmen zu Balkonkraftwerken bleibt es ein großes Hemmnis, dass Vermieter ihre Genehmigung auf verschiedene Weise erschweren können.

„Es gibt leider nur noch das große Hemmnis dass Vermieter viele, mitunter kreative, Möglichkeiten finden wie sie dennoch eine Genehmigung maximal erschweren können.“

Originalstelle, Privatperson 4

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): Loaded wording ("kreative Wege", "maximal erschweren") was neutralized and the point made standalone by naming the PV strategy and balkonkraftwerke; claim and direction are unchanged.

Maßnahmen zu Balkonkraftwerken grundsätzlich begrüßt

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die einreichende Person unterstützt alle in der PV-Strategie geplanten Maßnahmen zur Nutzung von Balkonkraftwerken.

„Ich begrüße grundsätzlich alle Ihre geplanten Maßnahmen bezüglich der Nutzung von Balkonkraftwerken.“

Originalstelle, Privatperson 4

Unbefestigte Aufstellung hat geringen Wirkungsgrad

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Ein nur in den Balkon gestelltes oder gelegtes Balkonkraftwerk (ohne Montage) arbeitet mit sehr geringem Wirkungsgrad und schränkt die Balkonnutzung ein.

„Anlage in den Balkon stellen/legen mit sehr geringem Wirkungsgrad (weil ich nichts an Fassade oder Balkon) montieren darf laut Anlage des Vermieters und dafür den Balkon aber nicht mehr nutzen können“

Originalstelle, Privatperson 4

Aussortiert 1 Argument

Mieter haften für Schäden am Geländer

Von der automatischen Prüfung aussortiert (nicht zum Thema, Rolle im Argument unsicher).

Fassung der Maschine: Als Ausgleich für die Duldungspflicht sollen Mieter für etwaige Schäden am Balkongeländer haften, wie für den Rest der Wohnung.

„Für eventuelle Schäden am Gelände hafte ich gern wie für den Rest der Wohnung auch.“

Originalstelle, Privatperson 4