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Privatperson 232

Privatperson. Gehört zum Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“. 11 Argumente aus rund 1 Seite.

Was das Lager verbindet: Überwiegend Privatpersonen und Unternehmen, die den Zubau durch Vergütung, Privilegierung im Außenbereich und den Abbau von Pflichten und fossilen Begünstigungen sofort voranbringen wollen und die Strategie skeptisch sehen.

Mit wem Privatperson 232 übereinstimmt

Gezählt werden die Streitfragen der Landkarte, zu denen sich beide Organisationen geäußert haben. Übereinstimmung heißt: Beide stimmen zu oder beide lehnen ab.

Im eigenen Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“

23 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Im anderen Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“

123 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Keinem Lager zugeordnet

14 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Wo Privatperson 232 allein steht

Bei keiner Streitfrage urteilt Privatperson 232 anders als die Mehrheit des eigenen Lagers.

Laufzettel: was aus jedem Argument wurde

Für jede Stellungnahme lässt sich nachvollziehen, was aus jedem einzelnen Argument geworden ist.

Von 11 Argumenten stehen 9 auf der Landkarte und 2 sind Einzelforderungen. 4 Argumente sind entstanden, weil die maschinelle Redaktion 2 längere Textstellen geteilt hat. 1 Argument haben auch andere Organisationen vorgebracht.

Die maschinelle Redaktion prüft jedes Argument nach dem Zerlegen: Sie teilt Stellen, die mehrere Behauptungen enthalten, und formuliert wertende Wörter neutral um. Auf der Landkarte heißt: Das Argument ist in eine Streitfrage eingegangen. Einzelforderung heißt: Es gehört zu keiner Streitfrage, meist weil nur diese Organisation es vorbringt. Ein Klick auf die Zeile unter einem Argument zeigt die Originalstelle.

Photovoltaik auf dem Dach erleichtern 1 Argument, 0 davon auf der Landkarte

Mischvergütung bis 30 kWp pro privatem Einspeisepunkt erlauben

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Bis 30 kWp pro privatem Einspeisepunkt sollen Mischformen aus verschiedenen PV-Energiearten in Mischvergütung zulässig sein.

„Bis 30 kWp pro privatem Einspeisepunkt werden auch Mischformen aus verschiedenen Energiearten in Mischvergütung erlaubt.“

Originalstelle, Privatperson 232

Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung vereinfachen 1 Argument, 1 davon auf der Landkarte

Kaskadierendes Messkonzept mit vier Zählern ist unwirtschaftlich

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Rolle im Argument unsicher, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Ein kaskadierendes Messkonzept mit vier Stromzählern ist wegen der Grundgebühr von 12 € pro Zähler und Monat nach Einschätzung der Einreichenden unwirtschaftlich.

„Die Grundgebühr von 12€ pro Zähler und Monat macht bei 4 Stromzählern das aber unwirtschaftlich.“

Originalstelle, Privatperson 232

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage verband zwei unabhängige Alternativen (neuer Anschlusspunkt, Vier-Zähler-Messkonzept) und eine Wirtschaftlichkeitsbewertung; aufgeteilt in zwei eigenständige Punkte.

Netzanschlüsse beschleunigen 3 Argumente, 2 davon auf der Landkarte

Netzbetreiber verbieten Mischanschluss verschiedener PV-Energiearten

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Weil Aufdach-EEG-PV, Aufdach-PV und Freiland-EEG-PV als verschiedene Energiearten gelten, erlauben Netzbetreiber nicht, zwei verschiedene Arten an einem Übergabepunkt (Hauszähler) anzuschließen, obwohl alles PV-Strom ist.

„erlauben die Netzbetreiber keinen Anschluss von 2 verschiedenen Energeiarten an einen Übergabepunkt (Hauszähler)“

Originalstelle, Privatperson 232

Energiearten-Unterscheidung ist ein nicht adressiertes Bürokratiehemmnis

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die Unterscheidung der PV-Energiearten und ihre Folgen für den Netzanschluss gelten als bislang nicht adressierte Bürokratiehürde.

„Noch eine wichtige Bürokratiehürde: Energiearten“

Originalstelle, Privatperson 232

Neuer Anschlusspunkt wäre teuer und schlösse Eigenverbrauch aus

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Rolle im Argument unsicher, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Wenn der Netzbetreiber den gemeinsamen Anschluss verschiedener PV-Energiearten am Hauszähler ablehnt, wäre ein neuer Anschlusspunkt nötig, der sehr teuer wäre und für die neue PV-Fläche keinen Eigenverbrauch erlaubte.

„Es wäre ein sehr teurer neuer Anschlusspunkt nötig, welcher dann keinen Eigenverbrauch der neuen PV Fläche erlaubt.“

Originalstelle, Privatperson 232

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage verband zwei unabhängige Alternativen (neuer Anschlusspunkt, Vier-Zähler-Messkonzept) und eine Wirtschaftlichkeitsbewertung; aufgeteilt in zwei eigenständige Punkte.

Energie- und Steuerrecht verzahnen 6 Argumente, 6 davon auf der Landkarte

Eigenverbrauch steuerfrei stellen

Dasselbe Argument hat auch Privatperson 51 vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Der Eigenverbrauch von PV-Strom soll steuerfrei sein.

„Der Eigenverbrauch sollte grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit sein bzw. mit 0% veranschlagt werden“

Originalstelle, Privatperson 232

Rund 3,5 Millionen Menschen zahlen Umsatzsteuer auf Eigenverbrauch

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Nach Angabe der Einreichung sind 3,5 Millionen Menschen in Deutschland betroffen, die weiterhin Umsatzsteuer auf den Eigenverbrauch zahlen müssen.

„Dies Betriff 3,5 Millionen Menschen in Deutschland, welche nach wie vor Umsatzsteuer auf den Eigenverbrauch bezahlen müssen.“

Originalstelle, Privatperson 232

Umsatzsteuer auf Eigenverbrauch bei Regelbesteuerten mit Bestandsanlage abbauen

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die fortbestehende Umsatzsteuerpflicht auf den Eigenverbrauch bei Regelbesteuerten mit PV-Bestandsanlage wird als ungerecht bewertet und sollte abgebaut werden.

„Diese Ungerechtigkeit sollte abgebaut werden.“

Originalstelle, Privatperson 232

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage vermischt eine prüfbare Tatsachenbehauptung (Vereinfachung gilt bei Bestandsanlagen nur für Kleinunternehmer) mit einer Wertung ("Ungerechtigkeit", "sollte abgebaut werden"); daher getrennt und neutral formuliert.

Umsatzsteuervereinfachung für Eigenverbrauch bei Bestandsanlagen nur für Kleinunternehmer

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Bei Photovoltaik-Bestandsanlagen greift die Umsatzsteuervereinfachung für den Eigenverbrauch nur, wenn die Kleinunternehmerregel genutzt werden kann; Regelbesteuerte müssen weiterhin Umsatzsteuer auf den Eigenverbrauch zahlen.

„Die Umsatzsteuervereinfachung für den Eigenverbrauch greift bei Bestandsanlagen nur, wenn man die Kleinunternehmerregel nutzen kann.“

Originalstelle, Privatperson 232

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage vermischt eine prüfbare Tatsachenbehauptung (Vereinfachung gilt bei Bestandsanlagen nur für Kleinunternehmer) mit einer Wertung ("Ungerechtigkeit", "sollte abgebaut werden"); daher getrennt und neutral formuliert.

Umsatzsteuervereinfachung für Eigenverbrauch greift bei Bestandsanlagen nur mit Kleinunternehmerregel

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die Umsatzsteuervereinfachung für den Eigenverbrauch gilt bei Bestandsanlagen nur, wenn die Kleinunternehmerregelung genutzt werden kann, was für die meisten Selbstständigen und Freiberufler nicht möglich ist.

„Die Umsatzsteuervereinfachung für den Eigenverbrauch greift bei Bestandsanlagen nur, wenn man die Kleinunternehmerregel nutzen kann.“

Originalstelle, Privatperson 232

Steuersparmodelle wie Anlagentransfer zwischen Ehepartnern erzeugen Zusatzaufwand

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Um die Umsatzsteuerpflicht zu umgehen, sind komplexe Modelle wie das Hin- und Hertransferieren der PV-Anlage zwischen Ehepartnern nötig, was bei ohnehin überlasteten Stellen (Netzbetreiber, Finanzämter, Steuerberater) zusätzlichen Aufwand verursacht.

„Dies erzeugt zusätzlichen Aufwand bei allen Stellen, die sowieso schon überlastet sind, wie die Netzbetreibern, Finanzämtern, Steuerberatern“

Originalstelle, Privatperson 232