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Privatperson 175

Privatperson. Gehört zum Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“. 18 Argumente aus rund 1 Seite.

Was das Lager verbindet: Breites Lager aus Privatpersonen, Unternehmen und Verbänden, das die Strategie und das 215-GW-Ziel im Grundsatz trägt und gezielte Erleichterungen wie Bürgersolarparks, Floating-PV und größere Korridore befürwortet.

Mit wem Privatperson 175 übereinstimmt

Gezählt werden die Streitfragen der Landkarte, zu denen sich beide Organisationen geäußert haben. Übereinstimmung heißt: Beide stimmen zu oder beide lehnen ab.

Im eigenen Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“

123 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Im anderen Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“

23 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Keinem Lager zugeordnet

14 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Wo Privatperson 175 allein steht

Bei 6 Streitfragen urteilt Privatperson 175 anders als die Mehrheit der Organisationen im eigenen Lager, die sich dazu geäußert haben. Hier kann eine Organisation Brücken bauen, oder ihr Lager ist weniger geschlossen, als es aussieht.

Laufzettel: was aus jedem Argument wurde

Für jede Stellungnahme lässt sich nachvollziehen, was aus jedem einzelnen Argument geworden ist.

Von 18 Argumenten stehen 11 auf der Landkarte und 7 sind Einzelforderungen. 1 Argument hat die maschinelle Redaktion umformuliert, 8 Argumente sind entstanden, weil sie 4 längere Textstellen geteilt hat. 5 Argumente haben auch andere Organisationen vorgebracht.

Die maschinelle Redaktion prüft jedes Argument nach dem Zerlegen: Sie teilt Stellen, die mehrere Behauptungen enthalten, und formuliert wertende Wörter neutral um. Auf der Landkarte heißt: Das Argument ist in eine Streitfrage eingegangen. Einzelforderung heißt: Es gehört zu keiner Streitfrage, meist weil nur diese Organisation es vorbringt. Ein Klick auf die Zeile unter einem Argument zeigt die Originalstelle.

Balkonkraftwerke erleichtern 9 Argumente, 6 davon auf der Landkarte

Uneinheitliche Netzbetreiber-Verfahren gelten als gravierender Missstand

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht neutral formuliert, Rolle im Argument unsicher, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die uneinheitliche Praxis der Verteilnetzbetreiber bei Anmeldung und Zählerfreischaltung von Balkon-PV wird als sehr ungeordnet und als gravierender Missstand bewertet.

„Heilloses Chaos liegt seitens der VNB vor.“

Originalstelle, Privatperson 175

Begründung der maschinellen Redaktion: Das Ausgangspunkt mischte eine prüfbare Tatsachenbehauptung (unterschiedliche Verfahren) mit einer wertenden, polemischen Beschreibung ("chaotisch", "kocht seine eigene Suppe"); getrennt und neutral formuliert, mit ausgeschriebenem Bezug (Verteilnetzbetreiber, Balkon-PV).

Weiterhin Verzicht auf EEG-Vergütung für Balkon-PV

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Betreiber von Balkon-PV (bis 600 bzw. 800 VA) sollen weiterhin auf eine EEG-Vergütung für eingespeisten Strom verzichten.

„verzichtet weiterhin auf eine EEG für seinen eingespeisten Strom.“

Originalstelle, Privatperson 175

Anhebung der Leistungsgrenze für Balkonkraftwerke auf 800 W

Dasselbe Argument hat auch Privatperson 239 vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Die in der PV-Strategie vorgesehene Erhöhung der Leistungsgrenze für Steckersolargeräte (Balkonkraftwerke) auf 800 W wird befürwortet.

„die 600VA-Grenze für vereinfachte Anmeldung auf 800VA anheben“

Originalstelle, Privatperson 175

Österreich: 800-VA-Grenze für Balkon-PV bereits erfolgreich umgesetzt

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: nicht zum Thema.

So steht es jetzt: Die Einreichung führt als Beleg für die Anhebung der Grenze für vereinfachte Anmeldung von Balkon-PV von 600 VA auf 800 VA an, dass Österreich dies längst erfolgreich umgesetzt habe.

„in Austria längst erfolgreich umgesetzt“

Originalstelle, Privatperson 175

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): Balkon-PV is within the strategy's subject, so not off-topic; the point is a substantive claim, but was rewritten to name the 600→800 VA limit for standalone clarity.

Rückwärtslaufende Zähler bzw. Jahresgegenrechnung bei Balkonanlagen

Dasselbe Argument hat auch Privatperson 39 vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Balkonanlagen sollten entweder mit rückwärtslaufenden Ferrariszählern betrieben werden oder bei Zweirichtungszählern eine Verrechnung von Verbrauch und Einspeisung zum Vertragsjahresende ermöglichen (Saldierung).

„Die/Der VNB ist/wird verpflichtet diesen vom Zählerstand 1.80 "Verbrauch" abzuziehen.“

Originalstelle, Privatperson 175

Balkon-PV auch mit Ferraris-Zähler zulassen

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.

So steht es jetzt: Balkon-PV-Anlagen sollen auch an Haushalten mit einem alten Ferraris-Zähler betrieben werden dürfen.

„Ferraris-Zähler zulassen“

Originalstelle, Privatperson 175

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The original point combined two independently acceptable demands for balcony PV (allowing Ferraris meters; immediate commissioning by any operator), so it is split and each point names its subject.

Balkon-PV sofort in Betrieb nehmen dürfen

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.

So steht es jetzt: Jeder Betreiber einer Balkon-PV-Anlage soll die Anlage sofort in Betrieb nehmen dürfen.

„es darf jeder Betreiber einer Balkon-PV die Anlage sofort in Betrieb nehmen.“

Originalstelle, Privatperson 175

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The original point combined two independently acceptable demands for balcony PV (allowing Ferraris meters; immediate commissioning by any operator), so it is split and each point names its subject.

Netzbetreiber handhaben Zählerfreischaltung bei Balkon-PV unterschiedlich

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht neutral formuliert, Rolle im Argument unsicher, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Je nach Verteilnetzbetreiber erfolgt die Freischaltung des Zählers nach dem Einbau bei Balkon-PV-Anlagen per Telefon, per Brief oder durch einen Vor-Ort-Termin.

„bei einem bekommt man per Telefon, bei anderen per Brief“

Originalstelle, Privatperson 175

Begründung der maschinellen Redaktion: Das Ausgangspunkt mischte eine prüfbare Tatsachenbehauptung (unterschiedliche Verfahren) mit einer wertenden, polemischen Beschreibung ("chaotisch", "kocht seine eigene Suppe"); getrennt und neutral formuliert, mit ausgeschriebenem Bezug (Verteilnetzbetreiber, Balkon-PV).

Zweirichtungszähler für Betreiber verpflichtend

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Der Einbau eines Zweirichtungszählers soll für Balkon-PV-Betreiber verpflichtend sein, mit kostenlosem Einbau durch den Netzbetreiber.

„muss verpflichtend sein für Betreiber, dafür hat der VNB durch den kostenlosen Einbau zu sorgen“

Originalstelle, Privatperson 175

Netzanschlüsse beschleunigen 9 Argumente, 5 davon auf der Landkarte

Marktstammdatenregister-Eintrag durch VNB

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die Eintragung der über die vereinfachte Anmeldung gemeldeten Anlagen ins Marktstammdatenregister soll den Netzbetreibern obliegen.

„Die Eintragung ins das Markstammdatenregister hat den VNB zu obliegen.“

Originalstelle, Privatperson 175

Einheitliche, leicht auffindbare Dokumente

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Alle Netzbetreiber sollen dieselben Dokumente nutzen und leicht auffindbar auf ihren Internetseiten bereitstellen.

„alle VNB werden verpflichtet die gleichen Dokumente zu nutzen und leicht auffindbar auf ihren Internetseiten bereit zu stellen.“

Originalstelle, Privatperson 175

Einheitliche Formulare für alle VNB

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die Formulare für die Anmeldung sollen bei allen Netzbetreibern gleich gestaltet sein.

„Die Formulare müssen für alle VNB "gleich" gestaltet werden.“

Originalstelle, Privatperson 175

VNB muss binnen 3 Wochen kostenlos auf Zweirichtungszähler wechseln

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Netzbetreiber sollen verpflichtet werden, einen Ferraris-Zähler innerhalb von maximal drei Wochen auf Kosten des Netzbetreibers gegen einen Zweirichtungszähler zu tauschen.

„Kosten hat der VNB zu tragen.“

Originalstelle, Privatperson 175

Betreibern keine Handlungen am fremden Zähler zumuten

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: PV-Betreibern darf nicht zugemutet werden, am Zähler des Netzbetreibers selbst Handlungen vorzunehmen, etwa zur Freischaltung der Auslesefunktion.

„einem Betreiber einer PV nicht zugemutet werden darf hier an fremden Eigentum "Handlungen" vorzunehmen“

Originalstelle, Privatperson 175

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Eigentumsaussage (prüfbare Tatsache) und die Zumutbarkeitsbewertung (Werturteil) sind getrennt annehmbar oder ablehnbar; daher aufgeteilt.

Fehlende Grundfreischaltung des Informationsmodus ist unangemessene Bevormundung

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich, nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Dass der Informationsmodus des Zweirichtungszählers nicht grundsätzlich freigeschaltet ist, wird als unangemessene Bevormundung der Kunden durch die Netzbetreiber bewertet.

„grenzt an Gängelei.“

Originalstelle, Privatperson 175

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage mischt eine prüfbare Tatsachenbehauptung (Informationsmodus nicht grundsätzlich aktiv) mit einer Wertung („Gängelei“); getrennt und mit Nennung von Zähler und Netzbetreibern standalone formuliert.

Infomodus des Zählers sofort per PIN freischalten

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Netzbetreiber sollen beim Einbau eines Zweirichtungszählers den optischen Informationsmodus per PIN sofort und verpflichtend freischalten.

„Der VNB hat beim Einbau eines 2RZ diesen mittels Eingabe der PiN für den Informationsmodus sofort freizuschalten.“

Originalstelle, Privatperson 175

Optische Auslesemöglichkeit des Zählers ist nicht grundsätzlich freigeschaltet

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich, nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die für Kunden vorgesehene optische Auslesemöglichkeit (Informationsmodus) des Zweirichtungszählers ist von den Netzbetreibern nicht grundsätzlich von vornherein aktiviert.

„Diese optische Auslesemöglichkeit ist ja für den Kunden deplizit vorgesehen. Das diese NICHT grundsätzlich bereit aktiv/freigeschaltet“

Originalstelle, Privatperson 175

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage mischt eine prüfbare Tatsachenbehauptung (Informationsmodus nicht grundsätzlich aktiv) mit einer Wertung („Gängelei“); getrennt und mit Nennung von Zähler und Netzbetreibern standalone formuliert.

Zähler gehört dem Netzbetreiber (VNB)

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Der Stromzähler ist Eigentum des Verteilnetzbetreibers und nicht des PV-Anlagenbetreibers.

„weil der Zähler dem VNB gehört“

Originalstelle, Privatperson 175

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Eigentumsaussage (prüfbare Tatsache) und die Zumutbarkeitsbewertung (Werturteil) sind getrennt annehmbar oder ablehnbar; daher aufgeteilt.