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Privatperson 100
Privatperson. Gehört zum Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“. 53 Argumente aus rund 3 Seiten.
Was das Lager verbindet: Überwiegend Privatpersonen und Unternehmen, die den Zubau durch Vergütung, Privilegierung im Außenbereich und den Abbau von Pflichten und fossilen Begünstigungen sofort voranbringen wollen und die Strategie skeptisch sehen.
Mit wem Privatperson 100 übereinstimmt
Gezählt werden die Streitfragen der Landkarte, zu denen sich beide Organisationen geäußert haben. Übereinstimmung heißt: Beide stimmen zu oder beide lehnen ab.
Im eigenen Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“
- Greenvest Solar GmbHin 12 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- prosumergy GmbHin 12 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- ib vogt-GmbHin 10 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- BDKSin 8 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- sonnen GmbHin 8 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Gsun GmbHin 7 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Architektur-und Planungsbüro Wachenfeldin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Bürgersolaranlage Sonnendach Bauhof GbRin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Cemex Deutschland AGin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- HOK Steuerberaterin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- neongrau OHGin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Bund Deutscher Forstleute, NRWin 3 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
23 weitere Organisationen dazwischen anzeigen
- NexWafe GmbHin 3 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Castus GmbHin 15 von 16 gemeinsamen Streitfragen
- Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht (QVSD e. V.)in 12 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- Energieagentur Kreis Konstanz gGmbHin 11 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- BürgerEnergie Stuttgart eGin 9 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- Wohnen im Eigentumin 9 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- Solar-Info-Zentrum SIZ GmbHin 26 von 29 gemeinsamen Streitfragen
- Ruhrlicht UGin 8 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- DFMGin 23 von 26 gemeinsamen Streitfragen
- Enpal B.V.in 23 von 26 gemeinsamen Streitfragen
- SPD – Arbeitsgruppe Wirtschaftin 14 von 16 gemeinsamen Streitfragen
- Gemeinde St. Leon-Rotin 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- NLF GmbHin 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- ISE e. V. - Initiative Südpfalze-Energiein 20 von 23 gemeinsamen Streitfragen
- Energiekonzepte Deutschland GmbHin 24 von 28 gemeinsamen Streitfragen
- EENA EGin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Rothaarwind Planungs- und Geschäftsführungs- GmbHin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Waldbauernverband NRWin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Bürgerenergie Mainspitzein 28 von 33 gemeinsamen Streitfragen
- Bürger-Energie-Genossenschaft Köllertal eGin 11 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- DEG Sonne + Wärme GmbHin 16 von 19 gemeinsamen Streitfragen
- ErneuerbareEnergien Neckar-Alb eGin 10 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- Erzeugergemeinschaft für Energie in Bayern eGin 10 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- SPD - Arbeitsgruppe Klimaschutz und Energiein 10 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- AgroSolar Europe GmbHin 9 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- SUNMAXX PVT GMBHin 9 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- SFVin 31 von 38 gemeinsamen Streitfragen
- SPD Klimaforumin 13 von 16 gemeinsamen Streitfragen
- Lesolco GmbHin 10 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- Windland Energieerzeugungs GmbHin 21 von 28 gemeinsamen Streitfragen
- Ökumenische Energiegenossenschaft Baden-Württemberg e.G.in 9 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- N-ERGIE Netz GmbHin 7 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- Cradle to Cradle NGOin 4 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Haus und Grund Deutschlandin 9 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- Bürgerenergiegenossenschaft BENG eGin 5 von 8 gemeinsamen Streitfragen
Im anderen Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“
- MdB Mathias Papendieck (Deutscher Bundestag)in 13 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesenin 12 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- Landratsamt Freising, Energiebeauftragterin 8 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- BFWin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Teleseo GmbHin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- aba und AKA – Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgungin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- HEBERGER GmbHin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Kreis- und Hochschulstadt Meschede, Fachbereich Planung und Bauordnungin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- FEFA-Ingenieurbüro Für Regenerative Energienin 4 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Müller Präzision GmbHin 4 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Deutsche Post DHL Groupin 13 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- Green Planet Energy eGin 13 von 14 gemeinsamen Streitfragen
123 weitere Organisationen dazwischen anzeigen
- SCHRAG SONNENSTROMin 13 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- @utark21 GmbHin 11 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- EcotecWorld Environmental Products GmbHin 11 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- BEG MFin 20 von 22 gemeinsamen Streitfragen
- Energiebauern GmbHin 10 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- Mercedes-Benz Group AGin 10 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- Gorfion Green Energy GmbHin 9 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- SEGRO Germany GmbHin 9 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- BBEnin 16 von 18 gemeinsamen Streitfragen
- RAe Dr. Dammert und Steinforth Partnerschaft mbBin 8 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Sachsen (Staatsministerium)in 8 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- LEAGin 15 von 17 gemeinsamen Streitfragen
- DGS – Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e. V. - Sektion Rheinland-Pfalzin 14 von 16 gemeinsamen Streitfragen
- VZBVin 14 von 16 gemeinsamen Streitfragen
- ZIAin 14 von 16 gemeinsamen Streitfragen
- Energieberatung Stammbergerin 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Gemeinde Merzenich, Stabsstelle "Innovation & Wandel"in 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- node.energy GmbHin 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Schmitz Knoth Rechtsanwältein 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Solar2030in 18 von 21 gemeinsamen Streitfragen
- ARGE Netz GmbH & Co. KGin 12 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- Neldnerconsultin 12 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- AKE Projekt GmbHin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- OFFIS e.V. - Institut für Informatikin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Vauban Hausverwaltung GmbH & Co. KGin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- WI Energy GmbHin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- HTWin 17 von 20 gemeinsamen Streitfragen
- BNE – Bundesverband Neue Energiewirtschaftin 33 von 39 gemeinsamen Streitfragen
- BNE - Bundesverband Nachhaltige Wirtschaftin 11 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- DGS – Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergiein 16 von 19 gemeinsamen Streitfragen
- EnBW Energie Baden-Württemberg AGin 16 von 19 gemeinsamen Streitfragen
- DUHin 21 von 25 gemeinsamen Streitfragen
- Arbeitskreis Umwelt und Energie der Gemeinde Finsingin 20 von 24 gemeinsamen Streitfragen
- 100 Prozent Erneuerbare Stiftungin 15 von 18 gemeinsamen Streitfragen
- Exnaton AGin 10 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik IEEin 10 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- Galicium Solar GmbHin 10 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- HeidelbergCement AGin 10 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- JUWI GmbHin 10 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- OSNATECH GmbHin 10 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- Plusampere GmbHin 10 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- FinRo Dienstleistungs GmbHin 5 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Meerwindin 5 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- WWF Deutschlandin 24 von 29 gemeinsamen Streitfragen
- BRMin 14 von 17 gemeinsamen Streitfragen
- DGRVin 9 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- Infravoltaic GmbHin 9 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- Lumenaza GmbHin 13 von 16 gemeinsamen Streitfragen
- Solar Cluster Baden-Württembergin 13 von 16 gemeinsamen Streitfragen
- MdB Dr. Jörg Lange (Deutscher Bundestag)in 29 von 36 gemeinsamen Streitfragen
- Deutsche Telekom Technik GmbHin 20 von 25 gemeinsamen Streitfragen
- GSW Gold SolarWind Service GmbHin 16 von 20 gemeinsamen Streitfragen
- BBSin 8 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- ENVIRIA Energy Holding GmbHin 8 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- GreenGo Energy vertreten durch DWR ecoin 8 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- DRVin 4 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- European Energy Deutschland GmbHin 4 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Gräflich Maldeghemsche Guts- und Forstverwaltungin 4 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Solarverband Bayernin 19 von 24 gemeinsamen Streitfragen
- DIHKin 15 von 19 gemeinsamen Streitfragen
- Naturstrom AGin 15 von 19 gemeinsamen Streitfragen
- Stadtwerke Münchenin 15 von 19 gemeinsamen Streitfragen
- KATin 18 von 23 gemeinsamen Streitfragen
- BAKin 14 von 18 gemeinsamen Streitfragen
- AWO Bundesverbandin 7 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- ECOSIA GmbHin 7 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- FVHFin 7 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- ILIOTEC Projektentwicklungin 7 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Innosun GmbHin 7 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- MIROin 7 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Germanwatchin 10 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- VeCon GmbHin 10 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- Viessmann Groupin 10 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- DWAG-Denker & Wulf AGin 13 von 17 gemeinsamen Streitfragen
- BSWin 22 von 29 gemeinsamen Streitfragen
- German Zero FG Energiein 24 von 32 gemeinsamen Streitfragen
- Kiwigrid GmbHin 9 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- Next2Sun AGin 9 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- BEC Energie Consult GmbHin 6 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- DOSBin 6 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Energiekontor AGin 6 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Hauptverband der landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigenin 3 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Lubenow + Peters, PartGin 3 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Solarfreunde Moosburgin 3 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- PowerWareHouse UGin 23 von 31 gemeinsamen Streitfragen
- Saarland (Ministerium)in 8 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- SolarHelden GmbHin 8 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- Statkraft Markets GmbHin 8 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- SWU Energie GmbHin 8 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- Mecklenburg-Vorpommern (Ministerium)in 13 von 18 gemeinsamen Streitfragen
- Schwarz Unternehmenskommunikation GmbH & Co. KGin 13 von 18 gemeinsamen Streitfragen
- Solarwatt GmbHin 15 von 21 gemeinsamen Streitfragen
- HDEin 10 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- Anyskill Technologies GmbH-getkwestin 5 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- BAIin 5 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- BVIin 5 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Clearingstelle EEG/KWKGin 5 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- KEEA Klima und Energieeffizienz Agentur GmbHin 5 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Kreisvorstand Rhein-Hunsrückin 5 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- RWE Offshore Wind GmbHin 12 von 17 gemeinsamen Streitfragen
- HPS Home Power Solutions AGin 7 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- EWS Elektrizitätswerke Schönau eGin 16 von 23 gemeinsamen Streitfragen
- Elysium Solar GmbHin 10 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- Solarenenergieförderverein Bayernin 8 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- VEDECin 8 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- Climagy Projektentwicklung GmbH vertreten durch DWR ecoin 6 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- FABLFin 6 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Projektlogistik Wille UGin 6 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- HEUSSEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbHin 4 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- OxfordPV vertreten durch DWR ecoin 4 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- sofa networks GmbHin 4 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- EADin 13 von 20 gemeinsamen Streitfragen
- MdL Martin Hahn (GRÜNE, Landtag von Baden-Württemberg)in 9 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- GdWin 14 von 22 gemeinsamen Streitfragen
- Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISEin 5 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Thüringen (Ministerium)in 5 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Baden-Württemberg (Ministerium)in 6 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- DGS – Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (Einzelbeitrag)in 6 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- Nordrhein-Westfalen (Ministerium)in 10 von 17 gemeinsamen Streitfragen
- ew-con GmbHin 7 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- Verband Kommunaler Unternehmenin 15 von 26 gemeinsamen Streitfragen
- ZVEHin 15 von 26 gemeinsamen Streitfragen
- HZB-Helmholtz - Zentrum Berlin für Materialien und Energie GmbHin 4 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende KNE gGmbHin 4 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- 50Hertz Transmission GmbHin 10 von 18 gemeinsamen Streitfragen
- BDEWin 21 von 38 gemeinsamen Streitfragen
- Weser Elektrotechnik UGin 7 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- ZDHin 16 von 30 gemeinsamen Streitfragen
- IG Metall Vorstandin 5 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- Assheuer Entwicklungsgesellschaft mbHin 2 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- ISFHin 2 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- VDLin 2 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- BUVEGin 2 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- TÜV-Verbandin 2 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- ewind Betreiber- und Vertriebs- GmbHin 1 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
Keinem Lager zugeordnet
- Berufsförderungsgesellschaft mbHin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- SOMIKON Projektentwicklungsgesellschaft mbH und Co. KGin 4 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Deutsche Leasing AGin 3 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- EEPro GmbHin 3 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Heinz Lackmann GmbH & Co. KGin 3 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Encavis AGin 2 von 2 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- THIin 2 von 2 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Zimmermann PV-Stahlbau GmbH & Co. KGin 2 von 2 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- MdL Gregor Kaiser (Landtag von Nordrhein-Westfalen)in 5 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Samtgemeinderat Elbtalaue, Gemeinderat Neu Darchauin 4 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Universität Greifswald - Institut für Botanik und Landschaftsökologiein 4 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Bund f. Umwelt u. Naturschutz Deutschland e. V. – Landesverb. Schleswig-Holsteinin 7 von 9 gemeinsamen Streitfragen
14 weitere Organisationen dazwischen anzeigen
- Stadt Remscheid, Fachdienst Stadtentwicklungin 10 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- BUNDin 15 von 20 gemeinsamen Streitfragen
- Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerksin 5 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- NABUin 9 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- DBVin 11 von 16 gemeinsamen Streitfragen
- Niedersachsen (Ministerium)in 11 von 16 gemeinsamen Streitfragen
- Regionale Planungsgemeinschaft Harzin 6 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- MdL Dorothea Frederking (Landtag von Sachsen-Anhalt)in 4 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- BFBin 2 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Bundesverband GebäudeGrünin 2 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- FMIin 2 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Schleswig-Holstein (Ministerium)in 10 von 16 gemeinsamen Streitfragen
- GridParity AGin 5 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- RLVin 5 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- DIvB-bvbfin 3 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebein 3 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Deutscher Städte- und Gemeindebundin 8 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- Bundesamt für Naturschutzin 4 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaftin 6 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- Deutscher Landkreistag-Berlinin 14 von 26 gemeinsamen Streitfragen
- LBKin 6 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- Brandenburg (Ministerium)in 3 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Hamburg (Behörde)in 6 von 17 gemeinsamen Streitfragen
- Unabhängiger Energieökonom und Rohstoffhändlerin 4 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- Landesinnungsverband des Dachdeckerhandwerks Baden-Württembergin 0 von 1 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Estarpowerkeine gemeinsame Streitfrage
Wo Privatperson 100 allein steht
Bei 6 Streitfragen urteilt Privatperson 100 anders als die Mehrheit der Organisationen im eigenen Lager, die sich dazu geäußert haben. Hier kann eine Organisation Brücken bauen, oder ihr Lager ist weniger geschlossen, als es aussieht.
Balkonkraftwerke erleichtern
Balkonkraftwerke bis 800 W sind für das Stromnetz nicht relevant.
Balkonkraftwerke erleichtern
Der Schukostecker soll für Balkonkraftwerke ohne zusätzliche Schutzvorkehrungen zugelassen werden.
Laufzettel: was aus jedem Argument wurde
Für jede Stellungnahme lässt sich nachvollziehen, was aus jedem einzelnen Argument geworden ist.
Von 53 Argumenten stehen 43 auf der Landkarte und 10 sind Einzelforderungen. 1 Argument hat die maschinelle Redaktion umformuliert, 28 Argumente sind entstanden, weil sie 13 längere Textstellen geteilt hat. 8 Argumente haben auch andere Organisationen vorgebracht.
Die maschinelle Redaktion prüft jedes Argument nach dem Zerlegen: Sie teilt Stellen, die mehrere Behauptungen enthalten, und formuliert wertende Wörter neutral um. Auf der Landkarte heißt: Das Argument ist in eine Streitfrage eingegangen. Einzelforderung heißt: Es gehört zu keiner Streitfrage, meist weil nur diese Organisation es vorbringt. Ein Klick auf die Zeile unter einem Argument zeigt die Originalstelle.
Das Vorhaben als Ganzes 1 Argument, 0 davon auf der Landkarte
Marktstammdatenregister-Eintragung soll bleiben
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Die Pflicht zur Eintragung ins Marktstammdatenregister soll trotz Wegfalls der Anmeldeverfahren bestehen bleiben.
„Die Pflicht sich beim Martstammdatenregister einzutragen bleibt.“
Photovoltaik auf dem Dach erleichtern 5 Argumente, 2 davon auf der Landkarte
Jeder Eigentümer darf PV-Anlage ohne Anmeldung und Prüfung installieren
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Bis 30 kWp soll jeder Eigentümer PV-Anlagen ohne Nachweise, Anmeldung und Prüfung errichten dürfen; die Anmelde-Bürokratie entfällt.
„jeder Eigentümer erhält das Recht PV-Anlagen ohne Nachweise und Anmeldung und Prüfung zu installieren. Anmelde-Bürokratie entfällt.“
Meldeverfahren statt Genehmigung für Eigenverbrauchs-PV bis 30 kWp
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Für PV bis 30 kWp soll ein Meldeverfahren bei der Bundesnetzagentur das Genehmigungsverfahren des VNB ersetzen.
„PV bis 30kWp sollte ein Meldeverfahren (Bundesnetzagentur) das Genehmigungsverfahren (VNB) ersetzen.“
Eigenverbrauchs-PV-Anlagen können Netze nicht bis zum Ausfall destabilisieren
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Nach Ansicht der Einreichung ist die Leistung von Eigenverbrauchs-PV-Anlagen (bis 30 kWp) zu gering, um vorhandene Netze bis zum Netzausfall zu destabilisieren.
„Die Leistung von Eigenverbrauchs-PV-Anlagen sind zu gering, um vorhandene Netze instabil bis zum Netzausfall beeinflussen zu können.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage über die zu geringe Anlagenleistung und der Schluss auf ein Versäumnis des Netzbetreibers sind unabhängig voneinander bewertbar; beide neutral und mit Nennung des Verteilnetzbetreibers umformuliert.
Maßnahmen für Dach-PV unzureichend
Dasselbe Argument hat auch Privatperson 162 vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Im Bereich Dach-PV reichen die Maßnahmen der Strategie nicht aus, weil das größte Hindernis nicht wirksam gelöst wird.
„Im Bereich Dach-PV sind die Strategien nicht ausreichend.“
Rechtsstellung der Dach-PV-Betreiber stärken
Dasselbe Argument hat auch Privatperson 162 vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Die Strategie sollte Maßnahmen zur besseren Rechtsstellung von Dach-PV-Betreibern gegenüber dem VNB vorsehen.
„In der Strategie sollten auch Maßnahmen zur besseren Rechtsstellung des Betreibers von Dach-PV gegenüber dem VNB vorgesehen sein.“
Netzanschlüsse beschleunigen 35 Argumente, 29 davon auf der Landkarte
Netzanschlussbegehren für 1,8-kWp-PV-Anlage seit 2019 unbeantwortet
Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: personenbezogene Angaben.
So steht es jetzt: Nach Angabe der Einreichung blieb ein im November 2019 gestelltes Netzanschlussbegehren für eine 1,8-kWp-PV-Anlage bis heute ohne Zusage und Zähler; ähnliche Probleme gebe es bei vielen Verteilnetzbetreibern.
„gleiche Probleme finden sich in den Medien und im Internet zuhauf, und zu vielen VNB. Ich habe im November 2019 ein Netzanschlussbegehren für 1,8 kWp gestellt, und warte bis heute auf die Zusage und den Zähler.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Die Einzelerfahrung zum Netzanschluss ist inhaltlich relevant; die Umschreibung entfernt die persönliche Perspektive des Verfassers und nennt die Verteilnetzbetreiber ausdrücklich. Name und Adresse stehen weder im Punkt noch im Zitat.
Verteilnetzbetreiber haben Prüfpersonal; Mehrbedarf wäre gering
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, Rolle im Argument unsicher, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die Verteilnetzbetreiber (VNB) verfügen laut Einreichung bereits über Personal für die Netzverträglichkeitsprüfung von PV-Anlagen, und ein etwaiger Mehrbedarf ließe sich mit wenigen qualifizierten Fachkräften decken.
„Die VNB haben bereits die Mitarbeiter zur Prüfung. Sollten zusätzlich Mitarbeiter fehlen, benötigt ein Aufstocken nur eine geringe Zahl an qualifizierten Fachkräften.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined a factual claim about VNB staffing and a separate proposal to do the check at meter replacement; split into two independently assessable points, with VNB spelled out.
VNB übermitteln keine Zeitpläne für den Netzanschluss
Dasselbe Argument hat auch Privatperson 162 vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Nach Darstellung der Einreichenden übermitteln Verteilnetzbetreiber Betreibern von Dach-PV-Anlagen keine Zeitpläne für den Netzanschluss und verweisen darauf, dass zuerst der Elektriker den Auftrag angenommen haben müsse.
„Zeitpläne für das NAB werden nicht übermittelt, sondern mit Scheinargumentationen verweigert“
Von VNB verlangte Unterlagen übersteigen Clearingstellen-Maßstab
Dasselbe Argument hat auch Privatperson 162 vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Nach Darstellung der Einreichenden verlangen Verteilnetzbetreiber bei Netzanschlussbegehren für Dach-PV mehr Informationen und Unterlagen, als die Clearingstelle EEG als erforderlich beschreibt.
„Die verlangte Menge von Informationen und Unterlagen geht weit über das Maß hinaus, das die Clearingstelle als erforderlich beschreibt.“
VNB teilt nur maximal zulässige Einspeiseleistung mit
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Zum Netzschutz soll der VNB dem Anschlussbegehren nur eine klare, willkürfreie Mitteilung über die technisch zulässige Einspeiseleistung beifügen, ggf. digital online.
„es reicht, wenn zum Schutz der Netze der VNB dem PV-Anschussbegehren eine Mitteilung hinzufügt, bis wieviel KW Einspeisung technisch gestattet wird“
Betreiber prüft Netzverträglichkeit per Messprotokoll
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Vor Inbetriebnahme soll eine Person (technische Sorgfaltspflicht) die Anlage per Messprotokoll auf Netzverträglichkeit prüfen müssen.
„die Anlage auf Netzverträglichkeit per Messprotokoll zu prüfen. (technische Sorgfaltspflicht).“
Elektro-TÜV entlastet Installationsbetriebe und Verteilnetzbetreiber
Eines von 3 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.
So steht es jetzt: Ein Elektro-TÜV für PV-Anlagen würde die Installationsbetriebe, von denen es zu wenige gebe, sowie die Verteilnetzbetreiber entlasten.
„Entlastung der Installteursbetriebe (es gibt zu wenige)“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point bundled three independently contestable claims: removal of VNB dependence/administration, faster expansion, and relief of installers and VNB. Split accordingly.
Elektro-TÜV führt zu nahezu 100 % qualifizierten Inbetriebnahmen
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Mit unabhängiger Abnahme würden nahezu alle Inbetriebnahmen qualifiziert erfolgen, da ohne bestandene Prüfung keine Inbetriebnahme stattfindet.
„nahe 100% qualifizierte Inbetriebnahmen“
Elektro-TÜV für PV-Anlagen beschleunigt den PV-Zubau
Eines von 3 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.
So steht es jetzt: Ein Elektro-TÜV für PV-Anlagen würde den PV-Zubau in Richtung der gewünschten Energieziele erhöhen und beschleunigen.
„daraus entsteht vermehrter PV-Zubau Richtung gewünscher Energieziele“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point bundled three independently contestable claims: removal of VNB dependence/administration, faster expansion, and relief of installers and VNB. Split accordingly.
Elektro-TÜV für PV-Anlagen entlastet Installationsbetriebe
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Ein unabhängiger, zertifizierter Elektro-TÜV zur Abnahme von PV-Anlagen würde die Installationsbetriebe entlasten.
„Entlastung der Installteursbetriebe (es gibt zu wenige)“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed a checkable claim (too few installation firms) with the proposal-based judgment that the Elektro-TÜV would relieve them; split into the two.
Elektro-TÜV für PV-Anlagen erhöht die Sicherheit des Betreibers
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht zum Thema, mehrere Behauptungen in einer Stelle.
So steht es jetzt: Eine unabhängige, zertifizierte Abnahme von PV-Anlagen ("Elektro-TÜV") würde die Sicherheit des Anlagenbetreibers gegenüber Nutzern und Versicherung erhöhen.
„Sicherheitserhöhung des Betreibers gegenüber Nutzern und Versicherung“
Begründung der maschinellen Redaktion: Das Thema ist substanziell (Vorschlag eines Elektro-TÜV für PV-Anlagen), also nicht off_topic; die Sicherheits- und die Transparenzbehauptung sind unabhängig voneinander und werden getrennt und eigenständig formuliert.
Elektro-TÜV für PV-Anlagen öffnet den Markt für neue Technik
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht zum Thema, mehrere Behauptungen in einer Stelle, Forderung als Behauptung formuliert.
So steht es jetzt: Ein unabhängiger Elektro-TÜV zur Abnahme von PV-Anlagen würde den Markt für neue, innovative Technik wie alternative E-Speicher öffnen.
„Marktöffnung für neue, innovative Technik (z.B. alternative E-Speicher)“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt bündelte zwei unabhängige Behauptungen (Marktöffnung für Technik vs. für Elektroberufe); beide sind thematisch relevant und werden mit Bezug zum Elektro-TÜV-Vorschlag getrennt.
Elektro-TÜV für PV-Anlagen schafft Transparenz über Arbeit und Markt
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht zum Thema, mehrere Behauptungen in einer Stelle.
So steht es jetzt: Eine unabhängige, zertifizierte Abnahme von PV-Anlagen ("Elektro-TÜV") würde Transparenz über die geleistete Arbeit sowie über Angebot und Nachfrage schaffen.
„Transparenz der geleisteten Arbeit, gepaart mit Transparenz von Angebot und Nachfrage.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Das Thema ist substanziell (Vorschlag eines Elektro-TÜV für PV-Anlagen), also nicht off_topic; die Sicherheits- und die Transparenzbehauptung sind unabhängig voneinander und werden getrennt und eigenständig formuliert.
Elektro-TÜV macht Abhängigkeit vom VNB und Verwaltungsaufwand überflüssig
Eines von 3 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.
So steht es jetzt: Eine unabhängige, zertifizierte Abnahme von PV-Anlagen (Elektro-TÜV) würde unnütze Verwaltungstätigkeiten und die Abhängigkeit vom Verteilnetzbetreiber (VNB) beseitigen.
„Abhängigkeit zum VNB entfällt“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point bundled three independently contestable claims: removal of VNB dependence/administration, faster expansion, and relief of installers and VNB. Split accordingly.
Elektro-TÜV: unabhängige, zertifizierte Abnahme von PV-Anlagen
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Es soll eine unabhängige, zertifizierte Abnahme von PV-Anlagen (Steckersolar ausgenommen) nach Art eines Elektro-TÜV aufgebaut werden.
„wir empfehlen den Aufbau eine Elektro-TÜV für PV-Anlagen. Eine unabhängige, zertifizierte Abnahme einer PV-Anlage (Steckersolar ausgenommen).“
Prüfung durch den Netzbetreiber entlastet Installationsbetriebe
Eines von 3 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Wenn der Verteilnetzbetreiber statt des Elektroinstallateurs die Anlage prüft und Anmelde- und Genehmigungsverfahren entfallen, werden Installationsbetriebe nach Ansicht der Einreichenden entlastet.
„Installationsbetriebe werden emtlastet.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined three separable claims: any occupational group could install PV, new labour-market perspectives (a prediction), and relief for installation firms. Each can be accepted or rejected independently.
Netzausbau für PV soll binnen etwa einem Jahr erfolgen
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die Einreichung schlägt vor, dass der Netzbetreiber fehlende Netzstrukturen für PV innerhalb einer Frist von etwa einem Jahr ausbaut, und stellt diese Frist selbst als offene Frage dar.
„Netzausbau PV-Nutzung zu ermöglichen. (Zeit 1 Jahr?)“
Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage mischt eine prüfbare Tatsachenbehauptung (gesetzliche Aufgabe des Netzbetreibers) mit einer Forderung (Ausbau binnen eines Jahres); beide sind getrennt zustimmungs- bzw. ablehnungsfähig.
Netzausbau gehört zur gesetzlichen Aufgabe der Verteilnetzbetreiber
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Nach Darstellung der Einreichung gehört es zur gesetzlichen Aufgabe der Netzbetreiber, durch Netzausbau die PV-Nutzung zu ermöglichen, wenn Netzstrukturen dafür fehlen.
„Fehlen Netzstrukturen zur Nutzung von PV, so muss der Netzbetreiber seiner gesetzlichen Aufgabe nachkommen, durch Netzausbau PV-Nutzung zu ermöglichen.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage mischt eine prüfbare Tatsachenbehauptung (gesetzliche Aufgabe des Netzbetreibers) mit einer Forderung (Ausbau binnen eines Jahres); beide sind getrennt zustimmungs- bzw. ablehnungsfähig.
Eintragungspflicht schließt höherqualifizierte E-Berufe von PV-Installation aus
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die Pflicht zur Eintragung ins Elektroinstallateurverzeichnis schließt nach Ansicht der Einreichung höherqualifizierte Elektroberufe (Dipl.-Ing. Elektrotechnik, E-Techniker) von der PV-Installation aus, weshalb sie entfallen solle, wenn das Genehmigungsverfahren beim Netzbetreiber bestehen bleibt.
„Sollte dennoch das Genehmigungsverfahren durch den VNB bestehen bleiben, so sollte die verpflichtende Eintragung ins Elekroinstallatoionsverzeichnis entfallen, denn dies stellt gegenüber höherqualifizierten E-Berufen (Dipl Ing der Elektrotechnik, E-Techniker usw. ) ein Berufsverbot dar.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage vermischt eine Tatsachenbehauptung (Ausschluss höherqualifizierter E-Berufe) mit einer Bewertung (extreme Hürde); "Berufsverbot" und "extrem" waren wertend und sind neutral gefasst, die Richtung bleibt erhalten.
Elektroinstallateurverzeichnis ersatzlos streichen
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Das Installateurverzeichnis soll entfallen, weil der VNB die höhere Prüfinstanz ist und nicht der Elektroinstallateur.
„da die höhere Prüfinstanz der VNB und nicht der Elektroinstallateur ist.“
Installateurverzeichnis ist eine große Hürde für den PV-Ausbau
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die Eintragung ins Installateurverzeichnis wird als erhebliche Hürde für den PV-Ausbau bewertet, da es genügend andere fachlich qualifizierte Berufsgruppen gebe.
„ist eine extreme Hürde zum Ausbau von PV, obwohl es genügend andere, fachlich qualifizierte Berufsgruppen gibt.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage vermischt eine Tatsachenbehauptung (Ausschluss höherqualifizierter E-Berufe) mit einer Bewertung (extreme Hürde); "Berufsverbot" und "extrem" waren wertend und sind neutral gefasst, die Richtung bleibt erhalten.
Netzprüfung durch den VNB schützt Verbraucher
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Wenn der Verteilnetzbetreiber (VNB) PV-Anlagen selbst prüft und das Anmelde- und Genehmigungsverfahren entfällt, hat dies nach Ansicht der Einreichung eine verbraucherschützende Wirkung.
„Die oben beschriebene Regelung hat eine Verbraucher schützende Wirkung, da der VNB prüft.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt verband eine Wertung (Verbraucherschutz) mit einer prüfbaren Tatsachenbehauptung (Kostenzuordnung) und nannte den VNB nicht aus; beides getrennt und eigenständig formuliert.
Ohne Installateurverzeichnis dürfte jede Berufsgruppe PV-Anlagen errichten
Eines von 3 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Würde das Elektroinstallateurverzeichnis ersatzlos gestrichen und die Prüfung dem Verteilnetzbetreiber übertragen, könnte jede Berufsgruppe den PV-Zubau durchführen.
„Hinzu hätte die Regelung den Vorteil, das jede Berufsgruppe den PV-Zubau durchführen kann.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined three separable claims: any occupational group could install PV, new labour-market perspectives (a prediction), and relief for installation firms. Each can be accepted or rejected independently.
Pflichteintragung ins Installateurverzeichnis soll entfallen
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Falls das Genehmigungsverfahren durch den Verteilnetzbetreiber bestehen bleibt, soll die verpflichtende Eintragung ins Elektroinstallationsverzeichnis entfallen, da sie für höherqualifizierte Elektroberufe einem Berufsverbot gleichkomme.
„die verpflichtende Eintragung ins Elekroinstallatoionsverzeichnis entfallen, denn dies stellt gegenüber höherqualifizierten E-Berufen (Dipl Ing der Elektrotechnik, E-Techniker usw. ) ein Berufsverbot dar.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined a checkable liability claim with a policy judgment about the installer registry; the "therefore" link was an addition, so the registry demand is restated with the passage's own reasoning (Berufsverbot).
VNB bearbeiten Betreiberanträge nach § 8 EEG nicht, sondern nur über Elektriker
Dasselbe Argument hat auch Privatperson 162 vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Nach Darstellung der Einreichenden bearbeiten Verteilnetzbetreiber Anträge von Betreibern von Dach-PV-Anlagen nicht gemäß § 8 EEG, sondern kommunizieren nur mit den beauftragten Elektrikern.
„Anträge des Betreibers werden entgegen § 8 EEG nicht bearbeitet, VNB kommunizieren stattdessen nur mit E-Installateueren.“
Einspeisegenehmigung bis zum Zählertausch (Eichfrist)
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Der Betreiber soll die Einspeisegenehmigung bis zum Austausch des Zählers (Eichfrist) erhalten, die VNB-Prüfung kann dann beim Zählerwechsel erfolgen.
„Der Betreiber erhält bis zum Austach des Zählers (Eichfrist) die Genehmigung der Einspeisung.“
VNB-Prüfung von PV-Anlagen beim Zählerwechsel durchführen
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, Rolle im Argument unsicher, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die Verteilnetzbetreiber könnten die Prüfung neu angeschlossener PV-Anlagen beim ohnehin anstehenden Zählerwechsel vornehmen.
„Beim Zählerwechel könnte man die Prüfung durchführen.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined a factual claim about VNB staffing and a separate proposal to do the check at meter replacement; split into two independently assessable points, with VNB spelled out.
Betreibern fehlen Hebel gegen VNB
Dasselbe Argument hat auch Privatperson 162 vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Dem Betreiber fehlen wirksame Mittel, die gesetzlichen Fristen aus § 8 EEG gegenüber dem VNB durchzusetzen.
„fehlen wirksame Hebel, die gesetzlichen Fristen aus §8 EEG gegenüber dem VNB durchzusetzen.“
Netzausfall bei Kleinanlagen würde Pflichtverletzung des Netzbetreibers belegen
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Nach Ansicht der Einreichung wäre ein Netzausfall trotz kleiner Eigenverbrauchsanlagen ein Nachweis dafür, dass der Verteilnetzbetreiber seinen gesetzlichen Aufgaben nicht nachgekommen ist.
„Sollte dennoch ein Netzausfall passieren, dan ist definitiv nachgewiesen, deas der VNB seinen gestzl. Aufgaben nicht nachgekommen ist.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage über die zu geringe Anlagenleistung und der Schluss auf ein Versäumnis des Netzbetreibers sind unabhängig voneinander bewertbar; beide neutral und mit Nennung des Verteilnetzbetreibers umformuliert.
§-8-EEG-Genehmigungsfiktion bewirkt keine Zählersetzung durch den VNB
Dasselbe Argument hat auch Privatperson 162 vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Die Genehmigungsfiktion nach § 8 EEG stellt nach Auffassung der Einreichenden nicht sicher, dass der Verteilnetzbetreiber einen Zweirichtungszähler setzt, solange das Betreiberverfahren des Netzbetreibers nicht durchlaufen wurde.
„Eine verzögerte Genehmigung wird dadurch blockiert, das der VNB ohne offenen Prozesses keinen Zweirichtungszähler setzt.“
Anlagen über 30 kWp als Industrieanlagen mit Spezialnetzplanung
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Anlagen über 30 kWp sind Industrieanlagen und erfordern weiterhin eine spezielle Netzplanung.
„(Ausnahme >30kWp sind Industrieanlagen und bedürfen der speziellen Netzplanung)“
BNetzA als Aufsicht mit Beschwerdeprozess
Dasselbe Argument hat auch Privatperson 162 vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Die Bundesnetzagentur könnte als Aufsichtsorgan über VNB tätig werden, wofür ein Beschwerdeprozess eingerichtet werden könnte.
„Die BNetzA bietet sich als Aufsichtsorgan an, dort könnten Beschwerdeprozesse etabliert werden“
Es fehlt ein Kontrollorgan für VNB
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Es gibt keine Instanz, die VNB kontrolliert und zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben (inkl. Netzausbau) zwingen kann.
„Leider gibt es kein Kontrollorgan, was die VNB kontrolliert und zur gesetzlichen Aufgabe zwingen kann.“
Für sichere Installation haftet der Betreiber, nicht VNB oder Installateur
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Nach Darstellung der Einreichung haftet für die sichere Installation einer PV-Anlage immer der Betreiber und nicht der Verteilnetzbetreiber, der Installateur oder Dritte.
„Für die sichere Installation haftet immer der Betreiber, nicht der VNB, der Installateur oder sonstwer.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined a checkable liability claim with a policy judgment about the installer registry; the "therefore" link was an addition, so the registry demand is restated with the passage's own reasoning (Berufsverbot).
Prüfkosten des VNB gehen in die Kosten der Energielieferanten ein
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die Kosten der Prüfung von PV-Anlagen durch den Verteilnetzbetreiber (VNB) gehören nach dem Verursacherprinzip zu dessen Kosten und gehen in die Kosten der Energielieferanten ein.
„Die Kosten für die Prüfung gehört ja zu den Kosten des VNB (Verursacherprinzip) und gehen automatisch in die Kosten für die Energielieferanten ein.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt verband eine Wertung (Verbraucherschutz) mit einer prüfbaren Tatsachenbehauptung (Kostenzuordnung) und nannte den VNB nicht aus; beides getrennt und eigenständig formuliert.
Fachkräfte sichern 4 Argumente, 4 davon auf der Landkarte
Elektro-TÜV für PV-Anlagen öffnet Markt für qualifizierte Elektroberufe
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht zum Thema, mehrere Behauptungen in einer Stelle, Forderung als Behauptung formuliert.
So steht es jetzt: Ein Elektro-TÜV für PV-Anlagen würde nach Ansicht der Einreichung sogenannte Berufsverbote für artverwandte Elektroberufe beseitigen und den Markt für qualifizierte Fachkräfte neben dem Handwerk öffnen.
„Wegfall von "Berufsverboten" artverwandter Elektroberufe, öffen des Marktes für qualifizierte Fachkräfte neben dem Handwerk“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt bündelte zwei unabhängige Behauptungen (Marktöffnung für Technik vs. für Elektroberufe); beide sind thematisch relevant und werden mit Bezug zum Elektro-TÜV-Vorschlag getrennt.
Fachlich richtige Installation zählt, nicht wer installiert
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Entscheidend ist die fachlich richtige Installation, nicht ob der Installierende formal qualifiziert ist.
„wer installiert und anschließt ist unerheblich (ob qualifiziert oder nicht), entscheidend ist die fachlich richtige Installation“
Offener Zugang zum PV-Zubau schafft neue Perspektiven am Arbeitsmarkt
Eines von 3 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die Öffnung des PV-Zubaus für alle Berufsgruppen durch den Wegfall des Elektroinstallateurverzeichnisses eröffne durch Wettbewerb am Arbeitsmarkt neue Perspektiven.
„Auch der Wettbewerb am Arbeitsmarkt eröffnet dadurch neue Perspektiven.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined three separable claims: any occupational group could install PV, new labour-market perspectives (a prediction), and relief for installation firms. Each can be accepted or rejected independently.
Es gibt zu wenige Installationsbetriebe für PV-Anlagen
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Es gibt nach Auffassung der Einreichung zu wenige Installationsbetriebe für Photovoltaik-Anlagen.
„Entlastung der Installteursbetriebe (es gibt zu wenige)“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed a checkable claim (too few installation firms) with the proposal-based judgment that the Elektro-TÜV would relieve them; split into the two.
Technologieentwicklung voranbringen 3 Argumente, 3 davon auf der Landkarte
Bidirektionale Wallboxen senken Speicherpreisschwelle und bieten Mehrfachnutzen
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Bidirektionale Wallboxen senken laut Einreichung die Schwelle der hohen Preise für Stromspeicherung und bieten Mehrfachnutzen.
„Schwelle der hohen Preise für E-Speicherung sinkt und bietet Mehrfachnutzen“
Begründung der maschinellen Redaktion: Die Forderung (Pflicht) und die begründende Wirkungsbehauptung (sinkende Speicherpreisschwelle, Mehrfachnutzen) lassen sich unabhängig voneinander annehmen oder ablehnen.
Bidirektionales Laden hinter dem Zähler ist technisch unproblematisch
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Hinter dem Zähler sind Vehicle-to-Home und je nach Eigentümerstruktur Vehicle-to-Building technisch problemlos möglich.
„Damit sind technisch " Vehicle to Home" und – je nach Eigentümerstruktur – Vehicle to Building-Anwendung problemlos möglich.“
Schwarmtechnologie könnte Netze entlasten
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Für gewerbliche und industrielle Nutzung könnte eine Schwarmtechnologie die Netze erheblich entlasten.
„Für gewerbliche und industrielle Nutzung bietet sich eine "Schwarmtechnologie" an, die die Netze ganz erheblich entlasten könnte.“
Über den Entwurf hinaus 5 Argumente, 5 davon auf der Landkarte
Bidirektionales Laden erfordert Änderung der Mobilitäts- und Fahrzeugvorschriften
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Damit bidirektionales Laden von E-Autos in Deutschland möglich wird, müssten die gesetzlichen Bestimmungen zu Mobilität und zur Herstellung von E-Fahrzeugen geändert werden; die PV-Strategie soll dies aufnehmen.
„daraus ergibt sich eine notwendige Änderung der gesetzlichen Bestimmungen in der Mobilität und Herstellung von E-Fahrzeugen.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt verband eine Forderung nach Rechtsänderungen mit einer eigenständigen Nutzenbehauptung (ohne Förderprogramme); beides lässt sich unabhängig akzeptieren oder ablehnen.
Bidirektionales Laden fehlt in der Strategie
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Die Strategie enthält im Bereich PV-Nutzung keine Lösung für bidirektionales Laden von E-Autos, das in der Schweiz hinter dem Zähler erlaubt und gefördert wird.
„Bidirektionales Laden von E-Autos, welches in der Schweiz bereits erlaubt und gefördert wird“
Bidirektionales Laden fördert Autoindustrie und PV-Ausbau ohne Förderprogramme
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Eine Zulassung des bidirektionalen Ladens würde indirekt die Autoindustrie und den PV-Ausbau in Richtung nachhaltiger Energienutzung und besserer CO2-Bilanz voranbringen, ohne dass Förderprogramme oder Zusatzinvestitionen nötig wären.
„Indirekt wäre das eine Förderung der Auto-Industrie und PV-Ausbau in Richtung nachhaltiger und ökologischer Energienutzung und besserer CO²- Bilanz, ohne Förderprogramme oder Zusatzinvestitionen zu benötigen.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt verband eine Forderung nach Rechtsänderungen mit einer eigenständigen Nutzenbehauptung (ohne Förderprogramme); beides lässt sich unabhängig akzeptieren oder ablehnen.
Bidirektionales Laden ist in Deutschland noch verboten
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Bidirektionale PKW sind in Deutschland derzeit noch verboten.
„Bidirektionale PKW sind in Deutschland noch verboten.“
Pflicht für bidirektionale Wallboxen bei E-Mobilität
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Wer E-Mobilität nutzt, soll verpflichtend eine bidirektionale Wallbox einsetzen müssen.
„bei Nutzung von E-Mobilität, Pflicht für bidirektionale Wallboxen.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Die Forderung (Pflicht) und die begründende Wirkungsbehauptung (sinkende Speicherpreisschwelle, Mehrfachnutzen) lassen sich unabhängig voneinander annehmen oder ablehnen.