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Privatperson 67
Privatperson. Gehört zum Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“. 32 Argumente aus rund 5 Seiten.
Was das Lager verbindet: Breites Lager aus Privatpersonen, Unternehmen und Verbänden, das die Strategie und das 215-GW-Ziel im Grundsatz trägt und gezielte Erleichterungen wie Bürgersolarparks, Floating-PV und größere Korridore befürwortet.
Mit wem Privatperson 67 übereinstimmt
Gezählt werden die Streitfragen der Landkarte, zu denen sich beide Organisationen geäußert haben. Übereinstimmung heißt: Beide stimmen zu oder beide lehnen ab.
Im eigenen Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“
- DWAG-Denker & Wulf AGin 11 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- ECOSIA GmbHin 10 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- Infravoltaic GmbHin 10 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- DOSBin 9 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- ILIOTEC Projektentwicklungin 9 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Saarland (Ministerium)in 9 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- BAIin 8 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- BRMin 8 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Energieberatung Stammbergerin 8 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- GreenGo Energy vertreten durch DWR ecoin 8 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- HeidelbergCement AGin 8 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- MIROin 8 von 8 gemeinsamen Streitfragen
123 weitere Organisationen dazwischen anzeigen
- Schmitz Knoth Rechtsanwältein 8 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- SWU Energie GmbHin 8 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Viessmann Groupin 8 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- BBSin 7 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- BVIin 7 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Energiekontor AGin 7 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- ew-con GmbHin 7 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Gemeinde Merzenich, Stabsstelle "Innovation & Wandel"in 7 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Meerwindin 7 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- OxfordPV vertreten durch DWR ecoin 7 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Sachsen (Staatsministerium)in 7 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- aba und AKA – Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgungin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- AKE Projekt GmbHin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- BEC Energie Consult GmbHin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Clearingstelle EEG/KWKGin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- DRVin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- ENVIRIA Energy Holding GmbHin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- European Energy Deutschland GmbHin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- FinRo Dienstleistungs GmbHin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Mercedes-Benz Group AGin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Gräflich Maldeghemsche Guts- und Forstverwaltungin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- HEBERGER GmbHin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Kreis- und Hochschulstadt Meschede, Fachbereich Planung und Bauordnungin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Kreisvorstand Rhein-Hunsrückin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- sofa networks GmbHin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Solarfreunde Moosburgin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Teleseo GmbHin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Weser Elektrotechnik UGin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Hauptverband der landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigenin 4 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- ISFHin 4 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Lubenow + Peters, PartGin 4 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- ewind Betreiber- und Vertriebs- GmbHin 3 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- FEFA-Ingenieurbüro Für Regenerative Energienin 3 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- ZDHin 12 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- MdB Mathias Papendieck (Deutscher Bundestag)in 11 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- Next2Sun AGin 11 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- ZVEHin 11 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik IEEin 10 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- GdWin 10 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- Green Planet Energy eGin 10 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- RWE Offshore Wind GmbHin 10 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- Solar Cluster Baden-Württembergin 10 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- Solarwatt GmbHin 10 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- Statkraft Markets GmbHin 10 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- AWO Bundesverbandin 9 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- BNE - Bundesverband Nachhaltige Wirtschaftin 9 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- DGRVin 9 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- Exnaton AGin 9 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- FVHFin 9 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- GSW Gold SolarWind Service GmbHin 9 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- OSNATECH GmbHin 9 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- Plusampere GmbHin 9 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- Projektlogistik Wille UGin 9 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- Solar2030in 9 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- Solarenenergieförderverein Bayernin 9 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- VeCon GmbHin 9 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- Climagy Projektentwicklung GmbH vertreten durch DWR ecoin 8 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Elysium Solar GmbHin 8 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Energiebauern GmbHin 8 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Solarverband Bayernin 8 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- BSWin 14 von 16 gemeinsamen Streitfragen
- @utark21 GmbHin 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Deutsche Post DHL Groupin 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- FABLFin 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISEin 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- JUWI GmbHin 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- SCHRAG SONNENSTROMin 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- BDEWin 13 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- HTWin 13 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- WWF Deutschlandin 13 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- BEG MFin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- BUVEGin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Gorfion Green Energy GmbHin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- HZB-Helmholtz - Zentrum Berlin für Materialien und Energie GmbHin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- IG Metall Vorstandin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Innosun GmbHin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende KNE gGmbHin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- LEAGin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- node.energy GmbHin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- OFFIS e.V. - Institut für Informatikin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- RAe Dr. Dammert und Steinforth Partnerschaft mbBin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Vauban Hausverwaltung GmbH & Co. KGin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- WI Energy GmbHin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- EnBW Energie Baden-Württemberg AGin 11 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- KATin 11 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- MdB Dr. Jörg Lange (Deutscher Bundestag)in 11 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- BNE – Bundesverband Neue Energiewirtschaftin 15 von 18 gemeinsamen Streitfragen
- DGS – Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergiein 10 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- DUHin 10 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- EADin 10 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- Naturstrom AGin 10 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- Stadtwerke Münchenin 10 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- BFWin 5 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesenin 5 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- HEUSSEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbHin 5 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- KEEA Klima und Energieeffizienz Agentur GmbHin 5 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Thüringen (Ministerium)in 5 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- German Zero FG Energiein 14 von 17 gemeinsamen Streitfragen
- PowerWareHouse UGin 14 von 17 gemeinsamen Streitfragen
- Arbeitskreis Umwelt und Energie der Gemeinde Finsingin 9 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- ARGE Netz GmbH & Co. KGin 9 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- Germanwatchin 9 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- Verband Kommunaler Unternehmenin 9 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- 100 Prozent Erneuerbare Stiftungin 12 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- EWS Elektrizitätswerke Schönau eGin 12 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- BAKin 8 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- EcotecWorld Environmental Products GmbHin 8 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- Mecklenburg-Vorpommern (Ministerium)in 8 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- Schwarz Unternehmenskommunikation GmbH & Co. KGin 8 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- Deutsche Telekom Technik GmbHin 4 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Landratsamt Freising, Energiebeauftragterin 4 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- BBEnin 11 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- DIHKin 11 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- Kiwigrid GmbHin 11 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- Galicium Solar GmbHin 7 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- HDEin 7 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- SEGRO Germany GmbHin 7 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- VZBVin 7 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Lumenaza GmbHin 10 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- HPS Home Power Solutions AGin 9 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- ZIAin 9 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- Anyskill Technologies GmbH-getkwestin 3 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Assheuer Entwicklungsgesellschaft mbHin 3 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Müller Präzision GmbHin 3 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- VDLin 3 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- DGS – Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (Einzelbeitrag)in 5 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- MdL Martin Hahn (GRÜNE, Landtag von Baden-Württemberg)in 5 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Neldnerconsultin 7 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- Nordrhein-Westfalen (Ministerium)in 7 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- 50Hertz Transmission GmbHin 8 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- DGS – Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e. V. - Sektion Rheinland-Pfalzin 8 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- Baden-Württemberg (Ministerium)in 6 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- TÜV-Verbandin 3 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- VEDECin 7 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- SolarHelden GmbHin 5 von 9 gemeinsamen Streitfragen
Im anderen Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“
- Bürgerenergiegenossenschaft BENG eGin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- DFMGin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Energieagentur Kreis Konstanz gGmbHin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Rothaarwind Planungs- und Geschäftsführungs- GmbHin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Bund Deutscher Forstleute, NRWin 3 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- AgroSolar Europe GmbHin 8 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- EENA EGin 8 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Erzeugergemeinschaft für Energie in Bayern eGin 8 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- sonnen GmbHin 8 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- SUNMAXX PVT GMBHin 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Architektur-und Planungsbüro Wachenfeldin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Bürgersolaranlage Sonnendach Bauhof GbRin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
23 weitere Organisationen dazwischen anzeigen
- Waldbauernverband NRWin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- SFVin 15 von 18 gemeinsamen Streitfragen
- Cemex Deutschland AGin 5 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Gsun GmbHin 5 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- HOK Steuerberaterin 5 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- neongrau OHGin 5 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Energiekonzepte Deutschland GmbHin 12 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- NLF GmbHin 4 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Ruhrlicht UGin 4 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Bürger-Energie-Genossenschaft Köllertal eGin 11 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- Ökumenische Energiegenossenschaft Baden-Württemberg e.G.in 11 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- Castus GmbHin 7 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- ErneuerbareEnergien Neckar-Alb eGin 7 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Haus und Grund Deutschlandin 7 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Wohnen im Eigentumin 7 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Bürgerenergie Mainspitzein 10 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- Solar-Info-Zentrum SIZ GmbHin 10 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- Lesolco GmbHin 9 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- BürgerEnergie Stuttgart eGin 6 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- DEG Sonne + Wärme GmbHin 6 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- ib vogt-GmbHin 6 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- ISE e. V. - Initiative Südpfalze-Energiein 11 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- SPD – Arbeitsgruppe Wirtschaftin 11 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- Gemeinde St. Leon-Rotin 8 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- prosumergy GmbHin 8 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- Enpal B.V.in 10 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- SPD Klimaforumin 10 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- Windland Energieerzeugungs GmbHin 12 von 17 gemeinsamen Streitfragen
- Greenvest Solar GmbHin 7 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- N-ERGIE Netz GmbHin 7 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- SPD - Arbeitsgruppe Klimaschutz und Energiein 7 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht (QVSD e. V.)in 6 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- BDKSin 4 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- NexWafe GmbHin 2 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Cradle to Cradle NGOin 3 von 5 gemeinsamen Streitfragen
Keinem Lager zugeordnet
- Stadt Remscheid, Fachdienst Stadtentwicklungin 8 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Berufsförderungsgesellschaft mbHin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- SOMIKON Projektentwicklungsgesellschaft mbH und Co. KGin 4 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Deutsche Leasing AGin 3 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- EEPro GmbHin 3 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- BFBin 2 von 2 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Heinz Lackmann GmbH & Co. KGin 2 von 2 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Zimmermann PV-Stahlbau GmbH & Co. KGin 2 von 2 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Encavis AGin 1 von 1 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- DBVin 12 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- Bundesamt für Naturschutzin 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaftin 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
14 weitere Organisationen dazwischen anzeigen
- Schleswig-Holstein (Ministerium)in 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Niedersachsen (Ministerium)in 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Deutscher Städte- und Gemeindebundin 9 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- Deutscher Landkreistag-Berlinin 12 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- Samtgemeinderat Elbtalaue, Gemeinderat Neu Darchauin 4 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebein 4 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- RLVin 6 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Bundesverband GebäudeGrünin 3 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Brandenburg (Ministerium)in 5 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Bund f. Umwelt u. Naturschutz Deutschland e. V. – Landesverb. Schleswig-Holsteinin 5 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- GridParity AGin 5 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Hamburg (Behörde)in 7 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- BUNDin 10 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerksin 6 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Regionale Planungsgemeinschaft Harzin 4 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- NABUin 6 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- Universität Greifswald - Institut für Botanik und Landschaftsökologiein 3 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- MdL Dorothea Frederking (Landtag von Sachsen-Anhalt)in 3 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- MdL Gregor Kaiser (Landtag von Nordrhein-Westfalen)in 3 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- DIvB-bvbfin 3 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- FMIin 1 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Unabhängiger Energieökonom und Rohstoffhändlerin 3 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- LBKin 1 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Landesinnungsverband des Dachdeckerhandwerks Baden-Württembergin 0 von 1 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- THIin 0 von 1 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Estarpowerkeine gemeinsame Streitfrage
Wo Privatperson 67 allein steht
Bei 3 Streitfragen urteilt Privatperson 67 anders als die Mehrheit der Organisationen im eigenen Lager, die sich dazu geäußert haben. Hier kann eine Organisation Brücken bauen, oder ihr Lager ist weniger geschlossen, als es aussieht.
Das Vorhaben als Ganzes
Die Nutzung selbst erzeugten Stroms vor Ort sollte im Mittelpunkt der PV-Förderung stehen.
Das Vorhaben als Ganzes
Die Photovoltaik-Strategie behandelt Stromspeicher in zu geringem Umfang.
Das Vorhaben als Ganzes
Der Entwurf der Photovoltaik-Strategie blendet die Netzinfrastruktur weitgehend aus.
Laufzettel: was aus jedem Argument wurde
Für jede Stellungnahme lässt sich nachvollziehen, was aus jedem einzelnen Argument geworden ist.
Von 32 Argumenten stehen 15 auf der Landkarte, 16 sind Einzelforderungen und 1 ist eine offene Frage. 2 Argumente hat die maschinelle Redaktion umformuliert, 12 Argumente sind entstanden, weil sie 8 längere Textstellen geteilt hat. 9 Argumente haben auch andere Organisationen vorgebracht.
Die maschinelle Redaktion prüft jedes Argument nach dem Zerlegen: Sie teilt Stellen, die mehrere Behauptungen enthalten, und formuliert wertende Wörter neutral um. Auf der Landkarte heißt: Das Argument ist in eine Streitfrage eingegangen. Einzelforderung heißt: Es gehört zu keiner Streitfrage, meist weil nur diese Organisation es vorbringt. Ein Klick auf die Zeile unter einem Argument zeigt die Originalstelle.
Das Vorhaben als Ganzes 7 Argumente, 5 davon auf der Landkarte
Entwurf braucht Ergänzungen; Handlungsbedarf bei Gesetzgeber und Normung
Aus einer Textstelle herausgelöst, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Rolle im Argument unsicher, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Einige Themen im Entwurf der PV-Strategie sind zu ergänzen oder zu detaillieren, wobei sich teilweise Handlungsbedarf für den Gesetzgeber (z.B. EEG, Bauvorschriften) und die Normengremien (z.B. VDE, DIBt) ergibt.
„Allerdings sind einige Themen meiner Meinung zu ergänzen bzw. zu detaillieren“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined an assessment that the draft covers many hurdles with a separate demand for supplements and action by legislators and standards bodies; a reader could accept one without the other.
Strategie adressiert Hemmnisse vielfach
Dasselbe Argument hat auch Brandenburg (Ministerium) vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Die Maßnahmen der Photovoltaik-Strategie gehen die bestehenden Ausbauhemmnisse vielfach an.
„Der vorliegende Entwurf des BMWK adressiert viele der anzugehenden Themen, um Hürden und Barrieren abzuschaffen“
EEG-Definition verbietet Netzladung bei Einspeisung
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Nach § 3 Nr. 1 EEG darf ein Speicher als Teil der EEG-Anlage keinen Netzstrom laden, wenn gleichzeitig aus der PV-Anlage eingespeist wird; das steht netzdienlichem Betrieb heute rechtlich entgegen.
„ein Stromspeicher darf nach §3 (1) EEG zum Laden keine Energie aus dem öffentlichen Netz beziehen, wenn gleichzeitig auch aus der PV-Anlage mit Speicher ins öffentliche Netz eingespeist wird“
Heimspeicher können Netzdienstleistungen erbringen und das System entlasten
Dasselbe Argument hat auch HPS Home Power Solutions AG vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Dezentrale Heimspeichersysteme können laut Strategie künftig vermehrt Netz- und Systemdienstleistungen erbringen, was das Stromsystem stabilisiere, die EE-Erträge steigere und die Strompreise entlaste.
„welches sich sowohl stabilisierend auf das Stromnetz als auch wirtschaftlich positiv auf die EE-Anlage auswirkt“
Zeitvariable Einspeisevergütung als Anreiz
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Die Einspeisevergütung sollte zeitvariabel statt fix sein (niedrig bei PV-Überschuss, hoch bei Knappheit), damit Betreiber Speicher netzdienlich be- und entladen.
„sollte die Einspeisevergütung nicht fix, sondern über den Tag zeitvariabel sein“
PV erhöht Brandrisiko bei fachgerechter Installation nicht
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: PV-Module sind nach IEC 61730 zertifiziert (Glas-Glas schwerentflammbar) und erhöhen laut Praxiserfahrung bei fachgerechter Planung und Installation das Brandrisiko nicht wesentlich.
„Aus der langjährigen Praxiserfahrung erhöhen PV-Anlagen bei fachgerechter Planung und Installation das Brandrisiko nicht wirklich.“
Winter: PV-Anlage erzeugt wenig, im Netz viel Windstrom
Aus einer Textstelle herausgelöst, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Im Winter erzeugt eine private PV-Anlage selbst wenig erneuerbaren Strom, während im öffentlichen Netz viel Windstrom vorhanden ist.
„Wenig EE wird durch die PV-Anlage selbst erzeugt, aber viel Windstrom ist im Netz“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt mischt eine prüfbare Tatsachenbehauptung (Winter: wenig PV-Erzeugung, viel Windstrom im Netz) mit einer Wertung (Laden aus dem Netz sei sinnvoll bzw. solle erfolgen); daher getrennt.
Photovoltaik auf dem Dach erleichtern 18 Argumente, 9 davon auf der Landkarte
0,5-m-Regel gilt nicht für aufgeständerte Flachdachanlagen
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Die 0,5-m-Regelung gilt nur für dachparallele Anlagen; auf Flachdächern ist Aufständerung nötig, sodass die Anlage nicht mehr als dachparallel gilt und die Erleichterung nicht greift.
„ist jedoch eine Aufständerung für die PV-Module erforderlich, wodurch die PV-Anlage dann nicht mehr als dachparallel angesehen wird“
Abstandsregeln abschaffen: PV nicht als Dachaufbau werten
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Die Abstandsregelungen für Dach-PV sollen bundesweit abgeschafft werden, indem PV-Anlagen nicht als Dachaufbauten gelten, sodass die gesamte Dachbreite nutzbar ist.
„Daher sind diese Abstandsregelungen grundsätzlich zu hinterfragen und abzuschaffen, indem PV-Anlagen nicht als Dachaufbauten (bundesweit) angesehen werden.“
Abstandsregeln verhindern PV auf Reihen- und Doppelhäusern
Dasselbe Argument hat auch MdB Mathias Papendieck (Deutscher Bundestag) vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Die Abstandsregeln verhindern derzeit die effiziente Dachnutzung von Reihenhäusern und Doppelhaushälften für PV.
„dass gar keine PV-Anlagen mehr gebaut werden, weil diese dann nicht mehr wirtschaftlich sind“
Baden-Württemberg hat Dachaufbau-Klarstellung für PV in LBOAVO getroffen
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.
So steht es jetzt: Baden-Württemberg hat in § 9 Abs. 4 der Ausführungsverordnung zur Landesbauordnung (LBOAVO) bereits klargestellt, dass PV-Anlagen nicht als Dachaufbauten gelten und Abstandsregelungen dafür entfallen.
„Baden-Württemberg hat das bereits in der Ausführungsverordnung zur Landesbauordnung (LBOAVO) in §9 Abs. 4 klargestellt“
Begründung der maschinellen Redaktion: Das Ursprungspunkt verbindet zwei unabhängig prüfbare Aussagen (BW-Regelung in LBOAVO; laufende Petition) und gab die BW-Regel ungenau wieder; beides getrennt und näher am Wortlaut formuliert.
MBO § 32 Abs. 5: 0,5 m Abstand gilt weiter, nur für dachparallele PV
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Nach der Änderung von § 32 Abs. 5 der Musterbauordnung (MBO) ist für PV-Anlagen weiterhin ein Abstand von 0,5 m einzuhalten, und dieser gilt nur für dachparallel installierte Anlagen.
„immer noch ein Abstand von 0,5m einzuhalten ist, der auch nur bei dachparallel installierten PV-Anlagen gilt“
Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage mischt eine prüfbare Tatsachenbehauptung (0,5 m Abstand gilt weiter, nur dachparallel) mit einer Bewertung (begrüßenswert, aber unzureichend) und nannte die MBO nicht eindeutig.
MBO-Vereinfachung des PV-Abstands ist zu begrüßen, reicht aber nicht aus
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die Vereinfachung des § 32 Abs. 5 der Musterbauordnung (MBO) zu einem einheitlichen Abstand für PV-Anlagen ist zu begrüßen, genügt aber nicht.
„Diese Vereinfachung ist zu begrüßen, reicht allerdings nicht aus“
Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage mischt eine prüfbare Tatsachenbehauptung (0,5 m Abstand gilt weiter, nur dachparallel) mit einer Bewertung (begrüßenswert, aber unzureichend) und nannte die MBO nicht eindeutig.
Petition für bundesweiten Wegfall der PV-Mindestabstände gestartet
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.
So steht es jetzt: Für den bundesweiten Wegfall der Mindestabstände bei PV-Dachanlagen wurde bereits eine Petition gestartet.
„auch eine Petition dafür wurde bereits gestartet“
Begründung der maschinellen Redaktion: Das Ursprungspunkt verbindet zwei unabhängig prüfbare Aussagen (BW-Regelung in LBOAVO; laufende Petition) und gab die BW-Regel ungenau wieder; beides getrennt und näher am Wortlaut formuliert.
Alternative: Börsenpreis über Direktvermarktung
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Alternativ zur variablen Vergütung kann der Anreiz über den Börsenstrompreis gesetzt werden, wenn kleine Anlagen kostengünstig an der Direktvermarktung teilnehmen können.
„Alternativ zur variablen Einspeisevergütung könnte auch über den Börsenstrompreis dieser Anreiz geschaffen werden, wenn kleine Anlagen an der Direktvermarktung kostengünstig teilnehmen können.“
Winterlicher Sonnenstand passt zu senkrechten Flächen
Dasselbe Argument hat auch Berufsförderungsgesellschaft mbH vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Der niedrige Sonnenstand im Winter eignet sich besser für senkrecht angebrachte Module.
„Insbesondere für eine bessere Winterausbeute sind PV an Fassaden von Häusern sehr sinnvoll, weil gerade bei Fassaden der steile Neigungswinkel der montierten PV-Module optimal mit dem tiefen Sonnenstand im Winter übereinstimmt.“
2-m²-Grenze für Solarmodule blockiert große Module
Dasselbe Argument hat auch Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Die Technischen Baubestimmungen (MVV TB) begrenzen Solarmodule auf 2 Quadratmeter; neue Module mit größeren Wafern überschreiten dies und können mangels baurechtlicher Zulassung nicht auf geneigten Dächern verbaut werden, während sie in der Freifläche bereits installiert werden.
„Diese PV-Module sind nun kein geregeltes Bauprodukt mehr und unterliegen demnach den Glasbauregeln.“
Bauvorschriften für Fassaden-/Überdachungs-PV vereinfachen
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Die Bauvorschriften für PV-Fassadenanlagen und PV-Überdachungen sollen hinterfragt und wenn möglich vereinfacht werden.
„Daher sind auch diese Bauvorschriften zu hinterfragen und wenn möglich zu vereinfachen.“
Begründung der 2-m²-Grenze für PV-Module unklar, vermutlich aus Zeit kleinerer Module
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Nach Ansicht der Einreichenden ist unklar, warum die Grenze von 2 m² für PV-Module in der MVVTB festgelegt wurde; sie sei vermutlich ohne Sachgrund gesetzt worden, als Module noch deutlich kleiner waren.
„Warum diese Grenze bei PV-Modulen auf 2m2 festgelegt wurde, ist unklar und wurde vor Jahren wahrscheinlich rein willkürlich festgelegt“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt mischte eine prüfbare Regelung (2 m² in MVVTB B 3.2.1.25, 3 m² bei Kollektoren), eine wertende Vermutung (willkürlich) und eine implizite Forderung; neutral in drei Aussagen getrennt.
Glasbauregeln machen PV-Module über 2 m² trotz günstigerem Preis unwirtschaftlich
Aus einer Textstelle herausgelöst, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Der zusätzliche Aufwand und die Kosten zur Einhaltung der Glasbauregeln machen große PV-Module mit mehr als 2 m² Glasfläche unwirtschaftlich, obwohl sie bezogen auf die Nennleistung günstiger angeboten werden.
„rechnet sich das dann nicht mehr durch den zusätzlichen Aufwand und Kosten bei Einhaltung der Glasbauregeln“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined a regulatory fact (modules over 2 m² lose regulated-product status and need an abZ) with an economic assessment (they become uneconomic); these can be accepted or rejected independently.
MVVTB B 3.2.1.25 begrenzt Glasdeckfläche von PV-Modulen auf 2 m²
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVVTB) legt in Punkt B 3.2.1.25 fest, dass die Glasdeckfläche eines PV-Moduls 2 m² nicht überschreiten darf, während für thermische Solarkollektoren eine Grenze von 3 m² gilt.
„ist im Punkt B 3.2.1.25 geregelt, dass die maximale Glasdeckfläche 2m2 nicht überschritten werden darf.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt mischte eine prüfbare Regelung (2 m² in MVVTB B 3.2.1.25, 3 m² bei Kollektoren), eine wertende Vermutung (willkürlich) und eine implizite Forderung; neutral in drei Aussagen getrennt.
PV-Anlagen bisher meist auf Einfamilienhäusern auf dem Land
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Private PV-Anlagen wurden bisher meist auf alleinstehenden Einfamilienhäusern installiert, die wegen des Platzbedarfs überwiegend auf dem Land stehen, während es in Städten neben Mehrfamilienhäusern viele Doppelhaushälften und Reihenhäuser mit kleinen Dachflächen gibt.
„Die meisten privaten PV-Anlagen wurden bisher auf alleinstehenden Einfamilienhäusern installiert, die aufgrund des Platzbedarfs meistens auf dem Land stehen.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt vermischte eine überprüfbare Tatsachenbehauptung (Verteilung bisheriger Anlagen, Hausformen in Städten) mit einer Forderung (mehr PV in die Städte); beide sind getrennt zustimmungs- bzw. ablehnungsfähig.
PV-Ausbau stärker in die Städte lenken
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Es soll mehr PV in den Städten installiert werden, damit erneuerbare Energie dort erzeugt wird, wo sie auch verbraucht wird.
„Wir müssen aber mehr PV in die Städte bringen, damit EE dort erzeugt, wo sie auch verbraucht werden.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt vermischte eine überprüfbare Tatsachenbehauptung (Verteilung bisheriger Anlagen, Hausformen in Städten) mit einer Forderung (mehr PV in die Städte); beide sind getrennt zustimmungs- bzw. ablehnungsfähig.
PV-Fassaden und -Überdachungen fallen nach MVVTB unter Glasbauregeln
Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich, Rolle im Argument unsicher.
So steht es jetzt: Nach der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVVTB) gelten PV-Module nur bei einer Neigung unter 75° als geregeltes Bauprodukt, weshalb Fassadenmodule (90°) und PV-Überdachungen eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung oder Einzelgenehmigung sowie Verbundsicherheitsglas nach DIN 18008 benötigen, was günstige Standardmodule nicht erfüllen.
„Diese PV-Module sind daher kein geregeltes Bauprodukt mehr und unterliegen demnach den Glasbauregeln.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt war ohne die Einreichung unklar (Module, abZ, VSG); er benennt jetzt die MVVTB, die Modulart und die DIN-Norm, die Aussage bleibt unverändert.
Frage: Abschaffung der 2-m²-Modulgrenze
Dasselbe Argument hat auch Hamburg (Behörde) vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Offene Frage an das BMWK, ob darauf hingewirkt wird, die 2-m²-Grenze der MVV TB für PV-Module in Dachanlagen abzuschaffen oder zu erhöhen.
„Diese Grenze bei PV-Modulen von 2m2 ist zu hinterfragen, zu erhöhen (z.B. auf 3m2 wie bei Solarkollektoren) oder ganz abzuschaffen“
„zu erhöhen (z.B. auf 3m2 wie bei Solarkollektoren) oder ganz abzuschaffen“
Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung vereinfachen 1 Argument, 0 davon auf der Landkarte
PV-Anlagen sollen auf den Winter hin optimiert werden
Aus einer Textstelle herausgelöst, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: PV-Anlagen sollen auf den Winter hin optimiert werden, damit ein höherer Anteil des Strombedarfs strombetriebener Heizungen wie Wärmepumpen gedeckt werden kann.
„PV-Anlagen müssen auf dem Winter hin optimiert werden, damit hier ein höherer Anteil des Strombedarfs für strombetriebenen Heizungen (z.B. Wärmepumpen) abgedeckt werden kann.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage enthält eine prüfbare Sachbehauptung (Neigungswinkel/Sonnenstand) samt Bewertung und eine eigenständige Forderung (Winteroptimierung); getrennt, damit jede einzeln beurteilt werden kann.
Netzanschlüsse beschleunigen 4 Argumente, 0 davon auf der Landkarte
Speichersysteme können Laden und Einspeisen gleichzeitig; VDE-AR-N4100 verbietet es
Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich.
So steht es jetzt: Laut der Einreichung können heute am Markt verfügbare Stromspeichersysteme technisch gleichzeitig aus dem öffentlichen Netz laden und ins Netz einspeisen, die Norm VDE-AR-N4100 (Abschnitt 10.5.3) schließt dies aber aus.
„obwohl heutige am Markt verfügbare Speichersysteme beides gleichzeitig könnten“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): Point was not standalone: "beides" and "die Norm" were unspecified; rewritten to name VDE-AR-N4100 and the two operating modes (grid charging and grid feed-in), keeping the claim and direction.
VDE-AR-N4100 schließt gleichzeitige Netzladung und -einspeisung aus
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Nach VDE-AR-N4100 (Abschn. 10.5.3) darf ein Speicher entweder aus dem Netz laden oder ins Netz einspeisen, nicht beides; das gleichzeitige Betriebskonzept ist technisch-normativ ausgeschlossen.
„die gleichzeitige Ladung aus dem öffentlichen Netz und die Entladung ins öffentliche Netz ist momentan ausgeschlossen“
VDE-AR-N4100-Einschränkung aufheben
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Die Betriebskonzept-Einschränkung der VDE-AR-N4100 soll aufgehoben werden; die Änderung ist beim VDE-Normungsgremium anzustoßen.
„Diese Einschränkung muss demzufolge aufgehoben werden. Die Änderung der VDE-AR-N4100 ist beim VDE-Normungsgremium zu adressieren.“
Zeitvariable Tarife brauchen flächendeckend iMSys
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Voraussetzung für zeitvariable Tarife ist die flächendeckende Installation intelligenter Messsysteme (iMSys).
„Voraussetzung für zeitvariable Tarife ist die flächendeckende Installation eines intelligenten Messsystems (iMSys).“
Energie- und Steuerrecht verzahnen 1 Argument, 0 davon auf der Landkarte
Speicherfreigabe ohne Verlust des EEG-Status des gespeicherten Stroms
Dasselbe Argument hat auch Privatperson 91 vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Die Nutzung des Speichers soll freigegeben werden, ohne dass der darin gespeicherte Strom seine Qualifizierung als EEG-Strom verliert.
„Stromspeicher, die Teil einer EEG-Anlage sind, dürfen in Zukunft sowohl aus dem öffentlichen Netz geladen als auch ins öffentliche Netz entladen werden ohne den Status als EEG-Anlage zu verlieren.“
Über den Entwurf hinaus 1 Argument, 1 davon auf der Landkarte
Netzladung des Heimspeichers soll erlaubt werden
Dasselbe Argument hat auch Privatperson 244 vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Die rechtlichen Einschränkungen für das Laden von Heimspeichern aus dem Netz sollten gelockert werden, damit überschüssiger Windstrom nachts gespeichert werden kann.
„viel Windstrom ist im Netz, der für eine spätere Verwendung eingespeichert werden sollte.“