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Privatperson 43

Privatperson. Keinem Lager zugeordnet. 25 Argumente aus rund 2 Seiten.

Mit wem Privatperson 43 übereinstimmt

Gezählt werden die Streitfragen der Landkarte, zu denen sich beide Organisationen geäußert haben. Übereinstimmung heißt: Beide stimmen zu oder beide lehnen ab.

Im Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“

123 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Im Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“

23 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Keinem Lager zugeordnet

14 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Wo Privatperson 43 allein steht

Bei 4 Streitfragen urteilt Privatperson 43 anders als die Mehrheit der Organisationen im eigenen Lager, die sich dazu geäußert haben. Hier kann eine Organisation Brücken bauen, oder ihr Lager ist weniger geschlossen, als es aussieht.

Laufzettel: was aus jedem Argument wurde

Für jede Stellungnahme lässt sich nachvollziehen, was aus jedem einzelnen Argument geworden ist.

Von 25 Argumenten stehen 23 auf der Landkarte und 2 sind Einzelforderungen. 9 Argumente sind entstanden, weil die maschinelle Redaktion 5 längere Textstellen geteilt hat. 10 Argumente haben auch andere Organisationen vorgebracht.

Die maschinelle Redaktion prüft jedes Argument nach dem Zerlegen: Sie teilt Stellen, die mehrere Behauptungen enthalten, und formuliert wertende Wörter neutral um. Auf der Landkarte heißt: Das Argument ist in eine Streitfrage eingegangen. Einzelforderung heißt: Es gehört zu keiner Streitfrage, meist weil nur diese Organisation es vorbringt. Ein Klick auf die Zeile unter einem Argument zeigt die Originalstelle.

Freiflächenanlagen stärker ausbauen 21 Argumente, 20 davon auf der Landkarte

Agri-PV als Offenstall und Witterungsschutz in der Tierhaltung

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Horizontale Agri-PV-Anlagen können als Offenställe und Witterungsschutz für Schweine, Rinder, Schafe und Geflügel dienen und so eine witterungsgeschützte Freilandhaltung ermöglichen.

„Horizontale Agri-PV-Anlagen können neben ihrer energetischen Nutzung auch als Offenställe und“

Originalstelle, Privatperson 43

Agri-PV eröffnet Landwirt*innen nach Umbau der Tierhaltung zusätzliche Wertschöpfung

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.

So steht es jetzt: Landwirt*innen eröffnet sich nach dem Umbau der Tierhaltung durch Agri-PV eine weitere Perspektive in Form zusätzlicher Wertschöpfung.

„So eröffnet sich den Landwirt*innen nach dem Umbau der Tierhaltung eine weitere Perspektive durch eine zusätzliche Wertschöpfung.“

Originalstelle, Privatperson 43

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt verband zwei unabhängig bewertbare Aussagen (Hebelwirkung/Ernährungswende; zusätzliche Wertschöpfung für Landwirt*innen nach dem Umbau der Tierhaltung); daher aufgeteilt.

Agri-PV erspart Kapitalbindung in massive Tierwohlställe

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.

So steht es jetzt: Bei Agri-PV-Anlagen mit paralleler Nutzung für Tierhaltung, Ackerbau und Energiegewinnung wäre nach Ansicht der Einreichung keine zusätzliche Kapitalbindung in Tierwohlställe in Massivbauweise mehr erforderlich.

„Zusätzliche Kapitalbindung in Tierwohlställe in Massivbauweise wäre nicht mehr erforderlich“

Originalstelle, Privatperson 43

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt verbindet zwei unabhängig bewertbare Behauptungen (Kapitalersparnis und geringere Bodenversiegelung); daher in zwei Punkte aufgeteilt, mit Agri-PV als Bezug genannt.

Agri-PV ist bei Sonderkulturen sinnvoll, wenn sie Wachstum und Qualität fördert

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Agri-Photovoltaik ist insbesondere bei Sonderkulturen in Landwirtschaft und Gartenbau sinnvoll, wenn sie Wachstum und Qualität der Kulturpflanzen positiv beeinflusst.

„ist insbesondere sinnvoll bei Sonderkulturen in Landwirtschaft und Gartenbau, wenn diese einen positiven Effekt auf das Wachstum und die Qualität von Kulturpflanzen“

Originalstelle, Privatperson 43

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined a factual claim (dual use of agricultural land) with a value judgment (sensible for special crops); split so each can be accepted or rejected independently.

Agri-PV ist für Obst, Gemüse und Gartenbaukulturen gut geeignet

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Agri-PV eignet sich nach Auffassung der Stellungnahme insbesondere für Obst- und Gemüsekulturen und weitere Kulturpflanzen im Gartenbau.

„Agri PV ist insbesondere für Obst-und Gemüsekulturen und weiteren Kulturpflanzen im Gartenbau gut geeignet“

Originalstelle, Privatperson 43

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Eignung für bestimmte Kulturen und die Eignung als Markteinstieg sind getrennte Aussagen, die ein Leser unabhängig voneinander annehmen oder ablehnen kann.

Agri-PV kann laut Fraunhofer ISE die Landwirtschaft insgesamt voranbringen

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.

So steht es jetzt: Nach Angaben des Fraunhofer-Instituts ISE (Stand April 2022) kann Agri-PV eine Hebelwirkung für die gesamte Landwirtschaft entfalten und zur Ernährungswende beitragen.

„Laut Fraunhofer-Institut ISE (Stand April 2022) kann Agri-PV eine Hebelwirkung für die gesamte Landwirtschaft entfalten und so zusätzlich zur Ernährungswende beitragen.“

Originalstelle, Privatperson 43

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt verband zwei unabhängig bewertbare Aussagen (Hebelwirkung/Ernährungswende; zusätzliche Wertschöpfung für Landwirt*innen nach dem Umbau der Tierhaltung); daher aufgeteilt.

Agri-PV mindert negative Klimaeffekte auf Nutzpflanzen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Agri-PV-Anlagen können durch Abschattung, Hagel- und Starkregenschutz, gezielte Regenwassernutzung und geringere Temperaturschwankungen negative Klimaeffekte auf Wachstum und Qualität von Nutzpflanzen mindern.

„Negative Klimaeffekte auf Wachstum und Qualität von Nutzpflanzen können dabei gemindert“

Originalstelle, Privatperson 43

Agri-PV stärkt Klimaresilienz und senkt Pflanzenschutzbedarf

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Der Schutz vor Starkregen und Bodenaustrocknung in Hitzeperioden stärkt die Klimaresilienz im Pflanzenbau und kann zu geringerem Pflanzenschutzmitteleinsatz führen.

„stärkt Klima-Resilienz im Pflanzenbau und kann zu geringeren Bedarf an Pflanzenschutzmitteln führen“

Originalstelle, Privatperson 43

Agri-PV stellt eine Doppelnutzung der Agrarfläche dar

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Agri-Photovoltaik als horizontale und vertikale Anlage stellt eine Doppelnutzung der Agrarfläche dar.

„Agri-Photovoltaik als horizontale und vertikale Anlagen stellt eine Doppelnutzung der Agrarfläche dar“

Originalstelle, Privatperson 43

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined a factual claim (dual use of agricultural land) with a value judgment (sensible for special crops); split so each can be accepted or rejected independently.

Agri-PV verringert Bodenversiegelung im Außenbereich

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.

So steht es jetzt: Der Einsatz von Agri-PV-Anlagen als Stallersatz in der Tierhaltung verringert nach Ansicht der Einreichung die Bodenversiegelung im Außenbereich.

„gleichzeitig wird die Bodenversiegelung im Außenbereich verringert“

Originalstelle, Privatperson 43

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt verbindet zwei unabhängig bewertbare Behauptungen (Kapitalersparnis und geringere Bodenversiegelung); daher in zwei Punkte aufgeteilt, mit Agri-PV als Bezug genannt.

Investitionsförderung für Agri-PV an Nachweise ökologischer Auflagen koppeln

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Investitionsförderung für Agri-PV soll nur bei Nachweis tierartgerechter Nutztierhaltung, ressourcenschonender Bauweise und – auf Grünland – einer für Niederwild, Vögel, Amphibien und Reptilien durchlässigen Außenzäunung erfolgen.

„Eine Investitionsförderung für Agri-PV-Anlagen soll dann erfolgen, wenn Antragstellende: Tierartgerechte Nutztierhaltung in der Anlage“

Originalstelle, Privatperson 43

Landwirtschaftliche Nutzung unter Agri-PV sicherstellen

Dasselbe Argument hat auch Privatperson 51 vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Bei privilegierter Agri-PV ist sicherzustellen, dass die landwirtschaftliche oder gartenbauliche Nutzung weiterläuft und nur geringfügig eingeschränkt wird.

„die landwirtschaftliche oder gartenbauliche Nutzung nach der Errichtung der Agri-PV Anlagen weiter erfolgt“

Originalstelle, Privatperson 43

Privilegierung in Schutzgebieten nur ohne Störung ökologischer Funktionen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Ein Privilegierungsantrag für Agri-PV in Naturschutz- und FFH-Gebieten soll nur erteilt werden, wenn ökologische Systemfunktionen durch Bau und Betrieb nicht gestört werden.

„Ein Privilegierungsantrag für Agri-PV-Anlagen in Naturschutzgebieten und FFH-Gebieten ist nur dann zu erteilen“

Originalstelle, Privatperson 43

§-35-BauGB-Privilegierung von Agri-PV soll kleinere Betriebe fördern

Aus einer Textstelle herausgelöst, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die Einreicher befürworten die Privilegierung kleiner Agri-PV-Anlagen nach § 35 BauGB, um kleinere Betriebe in Landwirtschaft und Gartenbau zu fördern.

„zur Förderung von kleineren Betrieben in Landwirtschaft und Gartenbau“

Originalstelle, Privatperson 43

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point bundled three independent rationales (faster implementation, support for small farms, local value creation) for the § 35 BauGB privilege; each can be accepted or rejected separately, so it is split and each is made standalone.

Agri-PV bis 1 ha / 1 MW nach §35 BauGB privilegieren

Dasselbe Argument hat auch Privatperson 51 vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Agri-PV-Anlagen bis 1 ha oder 1 MW Nennleistung mit räumlich-funktionalem Zusammenhang zum landwirtschaftlichen Betrieb oder zur gartenbaulichen Erzeugung sollen nach § 35 BauGB privilegiert werden.

„sollten Agri-PV-Anlagen bis 1 ha oder 1 Megawatt Nennleistung“

Originalstelle, Privatperson 43

Privilegierung kleiner Agri-PV nach § 35 BauGB soll Umsetzung beschleunigen

Dasselbe Argument hat auch Privatperson 51 vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Kleine Agri-PV-Anlagen (bis 1 ha oder 1 MW, im Zusammenhang mit einem landwirtschaftlichen oder gartenbaulichen Betrieb) sollten nach § 35 BauGB privilegiert werden, um ihre Umsetzbarkeit zu verbessern und zu beschleunigen.

„Zur Verbesserung und Beschleunigung der Umsetzbarkeit von Agri-PV“

Originalstelle, Privatperson 43

Privilegierung kleiner Agri-PV soll kleine Betriebe fördern, Wertschöpfung im ländlichen Raum halten

Dasselbe Argument hat auch Privatperson 51 vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Die Privilegierung kleiner Agri-PV-Anlagen nach § 35 BauGB soll kleinere Betriebe in Landwirtschaft und Gartenbau fördern und die Wertschöpfung aus erneuerbaren Energien bei den Einwohnern des ländlichen Raums halten.

„um die Wertschöpfung aus Erneuerbaren Energien im ländlichen Raum bei seinen Einwohnern zu halten“

Originalstelle, Privatperson 43

Ablehnung von Nicht-Agri-PV auf GAP-Stilllegungsflächen (GLÖZ 8)

Dasselbe Argument hat auch Privatperson 51 vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Die Einreichung zu Punkt 3.1 der PV-Strategie lehnt Freiflächen-Photovoltaik auf Stilllegungsflächen nach GAP (GLÖZ 8) ab, sofern sie keine Agri-PV nach DIN SPEC 91434 ist.

„Freiflächenphotovoltaik auf Stilllegungsflächen gemäß GAP, die nicht Agri-PV gemäß DIN SPEC 91434 ist, lehnen wir ab.“

Originalstelle, Privatperson 43

GLÖZ-8-Stilllegungsflächen: jährliche Stilllegung genügt, Fruchtwechsel ergänzt

Dasselbe Argument hat auch Privatperson 51 vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Für Stilllegungsflächen nach GAP (GLÖZ 8), auf denen Freiflächen-PV in der PV-Strategie diskutiert wird, genügt laut der Stellungnahme eine jährliche Stilllegung, die den Fruchtwechsel ergänze und der Bodenfruchtbarkeit zuträglich sei.

„Die jährliche Stilllegung ist eine gute Ergänzung des Fruchtwechsels und wirkt sich förderlich auf die Bodenfruchtbarkeit aus.“

Originalstelle, Privatperson 43

Agri-PV bietet sich besonders für den Markteinstieg an

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Agri-PV sollte nach Auffassung der Stellungnahme besonders für den Einstieg in den Markt der Agri-Photovoltaik geeignet sein.

„bietet sich besonders für den Einstieg in den Markt an“

Originalstelle, Privatperson 43

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Eignung für bestimmte Kulturen und die Eignung als Markteinstieg sind getrennte Aussagen, die ein Leser unabhängig voneinander annehmen oder ablehnen kann.

Kompetenznetzwerk Tierwohl soll Agri-PV-Tierhaltung prüfen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Das bestehende Kompetenzwerk Tierwohl sollte Machbarkeit und Umsetzungsstandards für die Tierhaltung unter PV-Anlagen prüfen und entwickeln.

„das bestehende Kompetenzwerk TIERWOHL Machbarkeit und Umsetzungsstandards prüfen und entwickeln könnte“

Originalstelle, Privatperson 43

Photovoltaik auf dem Dach erleichtern 2 Argumente, 1 davon auf der Landkarte

Kleinere PV-Anlagen sollen gefördert werden

Dasselbe Argument hat auch Privatperson 51 vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Kleinere Photovoltaikanlagen sollen gefördert werden.

„Kleinere Anlagen sowie den Netzausbau, gilt es zu fördern.“

Originalstelle, Privatperson 43

Einspeisevergütung langfristig attraktiv gestalten

Dasselbe Argument hat auch Privatperson 51 vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Die Einspeisevergütung muss langfristig attraktiv und damit planungssicher gestaltet werden.

„Die Einspeisevergütung muss langfristig attraktiv zur Planungssicherheit gestaltet werden“

Originalstelle, Privatperson 43

Netzanschlüsse beschleunigen 1 Argument, 1 davon auf der Landkarte

Netzausbau soll gefördert werden

Dasselbe Argument hat auch Privatperson 51 vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Der Netzausbau soll gefördert werden.

„Kleinere Anlagen sowie den Netzausbau, gilt es zu fördern.“

Originalstelle, Privatperson 43

Energie- und Steuerrecht verzahnen 1 Argument, 1 davon auf der Landkarte

Eigenverbrauch steuerfrei stellen

Dasselbe Argument hat auch Privatperson 51 vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Der Eigenverbrauch von PV-Strom soll steuerfrei sein.

„der Eigenverbrauch steuerfrei sein.“

Originalstelle, Privatperson 43