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Privatperson 223

Privatperson. Gehört zum Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“. 22 Argumente aus rund 2 Seiten.

Was das Lager verbindet: Breites Lager aus Privatpersonen, Unternehmen und Verbänden, das die Strategie und das 215-GW-Ziel im Grundsatz trägt und gezielte Erleichterungen wie Bürgersolarparks, Floating-PV und größere Korridore befürwortet.

Mit wem Privatperson 223 übereinstimmt

Gezählt werden die Streitfragen der Landkarte, zu denen sich beide Organisationen geäußert haben. Übereinstimmung heißt: Beide stimmen zu oder beide lehnen ab.

Im eigenen Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“

123 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Im anderen Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“

23 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Keinem Lager zugeordnet

14 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Wo Privatperson 223 allein steht

Bei 6 Streitfragen urteilt Privatperson 223 anders als die Mehrheit der Organisationen im eigenen Lager, die sich dazu geäußert haben. Hier kann eine Organisation Brücken bauen, oder ihr Lager ist weniger geschlossen, als es aussieht.

Laufzettel: was aus jedem Argument wurde

Für jede Stellungnahme lässt sich nachvollziehen, was aus jedem einzelnen Argument geworden ist.

Von 22 Argumenten stehen 14 auf der Landkarte, 7 sind Einzelforderungen und 1 ist eine offene Frage. 1 Argument hat die maschinelle Redaktion umformuliert, 9 Argumente sind entstanden, weil sie 5 längere Textstellen geteilt hat. 4 Argumente haben auch andere Organisationen vorgebracht.

Die maschinelle Redaktion prüft jedes Argument nach dem Zerlegen: Sie teilt Stellen, die mehrere Behauptungen enthalten, und formuliert wertende Wörter neutral um. Auf der Landkarte heißt: Das Argument ist in eine Streitfrage eingegangen. Einzelforderung heißt: Es gehört zu keiner Streitfrage, meist weil nur diese Organisation es vorbringt. Ein Klick auf die Zeile unter einem Argument zeigt die Originalstelle.

Das Vorhaben als Ganzes 3 Argumente, 2 davon auf der Landkarte

Strategie ignoriert auslaufende EEG-Altanlagen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Der Strategie fehlen Aussagen zu den vielen Photovoltaikanlagen, die in nächster Zeit aus der garantierten Einspeisevergütung fallen.

„Was mir in der Strategie komplett fehlt, sind Aussagen zu den vielen [Name], welche in nächster Zeit aus der Förderung (garantierte Einspeisevergütung) gehen.“

Originalstelle, Privatperson 223

Zustimmung zur PV-Strategie insgesamt

Dasselbe Argument hat auch Privatperson 62 vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Die PV-Strategie ist insgesamt ein gutes Konzept zum Ausbau der Solarkraft und enthält die wichtigsten Maßnahmen.

„Generell sind sehr viele, sinnvolle und notwendige Maßnahmen enthalten.“

Originalstelle, Privatperson 223

Offene Frage: Bestehende Regelungen für Ausförderung?

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Der Einreichende weiß nicht, ob es bereits Möglichkeiten oder Regelungen für ausgeförderte Anlagen gibt; die Strategie klärt das nicht.

„bin ich über die aktuellen Möglichkeiten nicht im Bilde“

Originalstelle, Privatperson 223

Photovoltaik auf dem Dach erleichtern 2 Argumente, 1 davon auf der Landkarte

Eigenerzeugung würde vollständig im Eigenbedarf verbraucht

Dasselbe Argument hat auch Privatperson 77 vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Der selbst erzeugte PV-Strom würde vom Eigenbedarf der Anlage vollständig aufgenommen, sodass keine Einspeisung ins Netz erfolgen würde.

„Bei Balkonkraftwerken steht die eigene Nutzung im Vordergrund, eine "Einspeisung" ist hier ja gar nicht gewünscht“

Originalstelle, Privatperson 223

Anreize zum Weiterbetrieb ausgeförderter Anlagen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Für ausgeförderte Anlagen sollten Anreize zum Weiterbetrieb geschaffen werden: Förderung der Umstellung auf Eigenbedarf, vereinfachte Umstellungsprozesse und klare Regeln zur Einspeisevergütung, wenn eine Umstellung nicht möglich ist.

„Förderung der Umstellung auf Eigenbedarf, vereinfachte Prozesse bei der Umstellung, klare Regeln hinsichtlich der Einspeisevergütung von eine Umstellung nicht möglich ist“

Originalstelle, Privatperson 223

Balkonkraftwerke erleichtern 12 Argumente, 11 davon auf der Landkarte

Dedizierte, separat abgesicherte Leitung für Balkonkraftwerke streichen

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Der Anschluss von Balkonkraftwerken sollte generell vereinfacht und die Forderung nach einer dedizierten, separat abgesicherten Leitung gestrichen werden.

„Auch sollte der Anschluss generell vereinfacht und Forderungen nach einer dedizierten und separat abgesicherten Leitung gestrichen werden.“

Originalstelle, Privatperson 223

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Faktenbehauptung (Vergleich mit 2-kW-Heizlüftern) und die wertende Forderung (Anforderung streichen, als nicht nachvollziehbar bewertet) wurden getrennt und neutral formuliert.

Heizlüfter (2 kW): Warnhinweise genügen, Balkonkraftwerke (800 W) strenger

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Beim Anschluss von Elektrogeräten mit erheblich mehr Leistung, etwa 2-kW-Heizlüftern, genügen einfache Warnhinweise in der Betriebsanleitung, während für Balkonkraftwerke mit 600–800 W Einspeiseleistung eine dedizierte, separat abgesicherte Leitung gefordert wird.

„beim Anschluss von Elektrokgeräten mit erheblich mehr Leistung (2kW Heizlüfter etc.) einfache Warnhinweise in der Betriebsanleitung aber problemlos ausreichen“

Originalstelle, Privatperson 223

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Faktenbehauptung (Vergleich mit 2-kW-Heizlüftern) und die wertende Forderung (Anforderung streichen, als nicht nachvollziehbar bewertet) wurden getrennt und neutral formuliert.

Hinweise nach Kap. 3.4 c statt eigener Leitung für Balkonanlagen genügen

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich, Forderung als Behauptung formuliert.

So steht es jetzt: Für den Anschluss von Balkonsolaranlagen würden Sicherheitshinweise, wie sie Abschnitt c in Kapitel 3.4 der Photovoltaik-Strategie beschreibt (z. B. keine Mehrfachsteckdosen, andere Verbraucher im selben Stromkreis beachten), als Schutzmaßnahme genügen, statt einer dedizierten, separat abgesicherten Leitung.

„Hier wären entsprechende Hinweise wie in Abschnitt c, Kapitel 3.4 beschrieben ausreichend“

Originalstelle, Privatperson 223

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt verwies ohne Kontext auf Kapitel 3.4 c; er nennt jetzt die Strategie und den Bezug (Balkonanlagen, dedizierte Leitung) aus der Passage.

Möglicher Defekt der Schutzeinrichtung trägt Einspeisesteckdosen-Pflicht nicht

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht zum Thema, nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Nach Ansicht der Stellungnahme taugt das Bedenken, die Schutzeinrichtung eines Wechselrichters könne defekt sein, nicht als Begründung für eine spezielle Einspeisesteckdose bei steckerfertigen Solaranlagen, da sonst gar keine Geräte mehr in Betrieb genommen werden dürften.

„Würde man so auch bei anderen Elektrogeräten argumentieren, dürfen wir gar keine Geräte mehr in Betrieb nehmen“

Originalstelle, Privatperson 223

Begründung der maschinellen Redaktion: Das Original mischt eine prüfbare Tatsachenbehauptung (andere Geräte können defekt sein, werden nicht verboten) mit einer wertenden Schlussfolgerung ("unhaltbar") und nennt weder den Gegenstand noch die Maßnahme; neutral umformuliert und aufgeteilt.

Spezielle Einspeisesteckdose streichen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die Notwendigkeit einer speziellen „Einspeisesteckdose“ für steckerfertige Solaranlagen soll gestrichen werden.

„Die Notwendigkeit einer speziellen sog. "Einspeisesteckdose" sollte unbedingt gestrichen werden.“

Originalstelle, Privatperson 223

Anmeldeaufwand für 800-W-Solaranlagen höher als für größere Verbraucher

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.

So steht es jetzt: Für den Anschluss einer Solaranlage mit höchstens 800 W seien komplizierte Anmeldungen und Registrierungen nötig, während Anschluss oder Wegfall größerer Stromverbraucher wie Wäschetrockner oder E-Herd nicht angezeigt werden muss; das sei nicht zu vermitteln.

„der Anschluss oder Wegfall eines größeren Stromverbrauchers (z.B. eines Wäschetrockners oder eines E-Herds) nicht angezeigt werden muss“

Originalstelle, Privatperson 223

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point bundled two independently assessable claims: that larger consumers need no notification at all, and that EV chargers up to 11 kW only need registration with the grid operator. Split into one point per claim.

Meldepflicht vereinfachen oder streichen

Dasselbe Argument hat auch Privatperson 64 vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Die Meldepflicht für Balkonkraftwerke soll vereinfacht, besser ganz gestrichen werden.

„sollte die Meldepflicht meiner Meinung nach für derartige Anlagen komplett gestrichen werden um so auch der Blockadehaltung mancher Netzbetreiber ein Ende zu setzen“

Originalstelle, Privatperson 223

Zählbedarf rechtfertigt Registrierung von Balkonkraftwerken nicht

Aus einer Textstelle herausgelöst, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Das Argument, man müsse wissen, wie viele Haushalte Strom einspeisen, rechtfertigt nach Auffassung der Einreichung keine Registrierungspflicht für Balkonkraftwerke.

„Die Aussage, man müsse wissen, wieviele Haushalte Strom einspeisen, lasse ich hier nicht gelten.“

Originalstelle, Privatperson 223

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt vermischt eine prüfbare Tatsachenbehauptung (Eigenverbrauch statt Einspeisung) mit der Wertung, dass der Zählbedarf eine Registrierung nicht rechtfertigt; beide sind getrennt annehmbar oder ablehnbar.

Leitungsüberlastung praktisch ausgeschlossen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Da Balkonanlagen meist an einer Außensteckdose am Leitungsende hängen, besteht keine Überlastungsgefahr der Leitung; die Einspeisung an zwei Enden entlastet sie sogar.

„besteht nicht mal mehr eine theoretische Chance einer Leitungsüberlastung“

Originalstelle, Privatperson 223

Phaseneinspeisung gleicht sich über mehrere Haushalte im Netz aus

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich, mehrere Behauptungen in einer Stelle.

So steht es jetzt: Eventuelle Einspeisung einzelner Balkonkraftwerke auf einer Phase gleicht sich über mehrere Haushalte mit unterschiedlichen Verbrauchern und Erzeugern auf verschiedenen Phasen im Netz letztlich aus.

„Das wird sich über mehrere Haushalte mit verschiedenen Verbraucher oder Erzeugern auf unterschiedlichen Phasen des Netzes letztendlich ausgleichen.“

Originalstelle, Privatperson 223

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined two independently contestable technical claims (meter netting across phases; balancing across households) and lacked context (plug-in solar/Balkonkraftwerke); split and made each standalone.

Zähler saldieren bei Balkonkraftwerken über alle drei Phasen

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich, mehrere Behauptungen in einer Stelle.

So steht es jetzt: Bei Steckersolargeräten (Balkonkraftwerken) mit dreiphasigem Anschluss saldieren Stromzähler, auch Smartmeter, den Verbrauch über alle drei Phasen, sodass Einspeisung auf einer Phase mit Verbrauch auf den anderen verrechnet wird.

„Stromzähler, auch die neuen Smartmeter arbeiten saldierend, d.h. über alle 3 Phasen wird der "Verbrauch" zusammengerechnet“

Originalstelle, Privatperson 223

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined two independently contestable technical claims (meter netting across phases; balancing across households) and lacked context (plug-in solar/Balkonkraftwerke); split and made each standalone.

Vereinfachung für Steckersolargeräte umsetzen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die Maßnahmen zur vereinfachten Inbetriebnahme steckerfertiger Solaranlagen (Kapitel 3.4) sollen unbedingt umgesetzt und teils noch weitergeführt werden.

„Diese Maßnahmen sollten unbedingt umgesetzt werden.“

Originalstelle, Privatperson 223

Netzanschlüsse beschleunigen 2 Argumente, 0 davon auf der Landkarte

Dedizierte Leitung nicht verlangen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Der Anschluss soll generell vereinfacht und die Forderung nach einer dedizierten, separat abgesicherten Leitung gestrichen werden.

„Auch sollte der Anschluss generell vereinfacht und Forderungen nach einer dedizierten und separat abgesicherten Leitung gestrichen werden.“

Originalstelle, Privatperson 223

Normkonforme Wechselrichter sind sicher

Dasselbe Argument hat auch BEG MF vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Nach den genannten Normen geprüfte Wechselrichter gelten als sicher.

„dass von Wechselrichtern, welche konform der VDE AR-N 4105 sind, keine Gefahr ausgeht“

Originalstelle, Privatperson 223

Über den Entwurf hinaus 3 Argumente, 0 davon auf der Landkarte

Andere Geräte erzeugen höhere Restspannung

Die automatische Prüfung meldete einen Verdacht (nicht zum Thema, Rolle im Argument unsicher); die maschinelle Redaktion hat ihn geprüft und das Argument unverändert gelassen.

So steht es jetzt: Geräte mit Elektromotor wie Staubsauger oder Föhn können nach Netztrennung höhere Restspannungen erzeugen als Wechselrichter.

„Geräte mit Elektromotor wie Staubsauger, Föhn, etc.) teilweise viel "gefährlicher" sind“

Originalstelle, Privatperson 223

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): False alarm: the point is a substantive safety argument about plug-in solar systems (Balkonkraftwerke, Kapitel 3.4) and the proposed special feed-in socket, so it is on topic for the strategy consultation.

Auch andere Elektrogeräte können Defekte haben, werden aber nicht verboten

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht zum Thema, nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die Stellungnahme führt an, dass bei anderen Elektrogeräten ebenfalls Defekte auftreten können, die gefährliche Spannung etwa an Metallgehäusen verursachen, und solche Geräte deswegen dennoch nicht verboten werden.

„Ja, das kommt auch mal vor, aber deswegen werden derartige Geräte nicht verboten.“

Originalstelle, Privatperson 223

Begründung der maschinellen Redaktion: Das Original mischt eine prüfbare Tatsachenbehauptung (andere Geräte können defekt sein, werden nicht verboten) mit einer wertenden Schlussfolgerung ("unhaltbar") und nennt weder den Gegenstand noch die Maßnahme; neutral umformuliert und aufgeteilt.

Ladestation bis 11 kW muss nur beim Netzbetreiber angemeldet werden

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.

So steht es jetzt: Selbst der Anschluss einer privaten Ladestation bis 11 kW muss laut der Einreichung höchstens beim Netzbetreiber angemeldet werden, ohne dass dieser widersprechen kann, was im Vergleich zum Aufwand für Balkonsolaranlagen als ungleich dargestellt wird.

„Selbst der Anschluss einer Ladestation bis 11 kW zur Privatnutzung muss maximal beim Netzbetreiber angemeldet werden“

Originalstelle, Privatperson 223

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point bundled two independently assessable claims: that larger consumers need no notification at all, and that EV chargers up to 11 kW only need registration with the grid operator. Split into one point per claim.