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Privatperson 111

Privatperson. Gehört zum Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“. 14 Argumente aus rund 1 Seite.

Was das Lager verbindet: Breites Lager aus Privatpersonen, Unternehmen und Verbänden, das die Strategie und das 215-GW-Ziel im Grundsatz trägt und gezielte Erleichterungen wie Bürgersolarparks, Floating-PV und größere Korridore befürwortet.

Mit wem Privatperson 111 übereinstimmt

Gezählt werden die Streitfragen der Landkarte, zu denen sich beide Organisationen geäußert haben. Übereinstimmung heißt: Beide stimmen zu oder beide lehnen ab.

Im eigenen Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“

123 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Im anderen Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“

23 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Keinem Lager zugeordnet

14 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Wo Privatperson 111 allein steht

Bei keiner Streitfrage urteilt Privatperson 111 anders als die Mehrheit des eigenen Lagers.

Laufzettel: was aus jedem Argument wurde

Für jede Stellungnahme lässt sich nachvollziehen, was aus jedem einzelnen Argument geworden ist.

Von 14 Argumenten stehen 10 auf der Landkarte und 4 sind Einzelforderungen. 3 Argumente hat die maschinelle Redaktion umformuliert, 5 Argumente sind entstanden, weil sie 2 längere Textstellen geteilt hat. 1 Argument haben auch andere Organisationen vorgebracht.

Die maschinelle Redaktion prüft jedes Argument nach dem Zerlegen: Sie teilt Stellen, die mehrere Behauptungen enthalten, und formuliert wertende Wörter neutral um. Auf der Landkarte heißt: Das Argument ist in eine Streitfrage eingegangen. Einzelforderung heißt: Es gehört zu keiner Streitfrage, meist weil nur diese Organisation es vorbringt. Ein Klick auf die Zeile unter einem Argument zeigt die Originalstelle.

Das Vorhaben als Ganzes 1 Argument, 0 davon auf der Landkarte

TÜV/Fraunhofer-Studie als umfassendste Brandschutzstudie

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die Studie von TÜV Rheinland und Fraunhofer ISE ist die nach Wissen des Verfassers umfassendste Untersuchung zum Brandschutz bei PV-Anlagen.

„Die (nach meiner Kenntnis) umfassendste Studie zum Thema Brandschutz in Bezug auf PV- Anlagen wurde vom TÜV Rheinland und dem Fraunhofer - Institut ISE erstellt“

Originalstelle, Privatperson 111

Freiflächenanlagen stärker ausbauen 2 Argumente, 0 davon auf der Landkarte

Gutachten zu nötigen Abständen nur falls wirklich nötig

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Falls wirklich nötig, sollte ein Gutachten beauftragt werden, um die erforderlichen Abstände genauer zu bewerten.

„Wenn wirklich nötig, dann sollte ein Gutachten in Auftrag gegeben werden, um die nötigen Abstände genauer bewerten zu können.“

Originalstelle, Privatperson 111

Zusätzliches Gutachten zu Mindestabständen ist nicht nötig

Eines von 3 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Rolle im Argument unsicher, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Ein zusätzliches Gutachten zur Bewertung der nötigen Brandschutz-Mindestabstände für PV-Anlagen ist aus Sicht der Einreichung nicht erforderlich.

„Aus meiner Sicht ist ein solches Gutachten aber nicht nötig“

Originalstelle, Privatperson 111

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt vermischte eine prüfbare Aussage über den Inhalt des Gutachtens, ein Werturteil (Abstände sollten sinken) und die Position zum Gutachtenbedarf; getrennt und mit Bezug auf die Mindestabstände formuliert.

Photovoltaik auf dem Dach erleichtern 11 Argumente, 10 davon auf der Landkarte

Brandschutz-Mindestabstand von 0,5 m bei PV-Dachanlagen historisch begründet

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich, Rolle im Argument unsicher.

So steht es jetzt: Nach Darstellung der Einreichenden geht der Mindestabstand von 0,5 m für PV-Dachanlagen historisch auf die Breite der Auskragung von Brandschutzwänden zurück, die unterhalb der Dachziegel liegt, während dachparallele PV-Anlagen oberhalb der Ziegel montiert sind.

„Der Mindestabstand von 0,5 m kommt nach meinem Wissen quasi historisch zustande, weil das die Breite der Auskragung von Brandschutzwänden ist“

Originalstelle, Privatperson 111

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt nannte weder Gegenstand (PV-Dachanlagen, Brandschutz-Abstandsvorgaben) noch Quelle; nun eigenständig verständlich formuliert, Aussage und Richtung unverändert.

Brandschutz-Mindestabstände für PV sollten deutlich reduziert werden

Eines von 3 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Rolle im Argument unsicher, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die Brandschutz-Mindestabstände für PV-Anlagen auf Dächern sollten deutlich reduziert werden.

„die Mindestabstände deutlich reduziert werden könnten und sollten.“

Originalstelle, Privatperson 111

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt vermischte eine prüfbare Aussage über den Inhalt des Gutachtens, ein Werturteil (Abstände sollten sinken) und die Position zum Gutachtenbedarf; getrennt und mit Bezug auf die Mindestabstände formuliert.

Dachparallele Anlagen bergen geringes Brandrisiko

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Von dachparallel montierten Anlagen geht ein geringes Brandrisiko aus, weil sie durch die Dachziegel von brennbaren Dachmaterialien getrennt sind.

„von dach-parallel montierten Anlagen geht ein geringes Risiko aus, eben da sie durch die Dachziegel von brennbaren Materialien des Dachs getrennt sind“

Originalstelle, Privatperson 111

TÜV-Mitarbeiter: Brandschutz-Mindestabstände für PV-Dachanlagen übertrieben

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: nicht zum Thema, Tatsache oder Wertung unsicher.

So steht es jetzt: Der Verfasser gibt an, Mitarbeiter des TÜV Rheinland, die an der Brandschutzstudie zu PV-Anlagen mitgearbeitet haben, hielten die gesetzlich geforderten Mindestabstände für Photovoltaik-Dachanlagen für übertrieben.

„Sie halten die o.g. gesetzlich geforderten Abstände für übertrieben.“

Originalstelle, Privatperson 111

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt betrifft Brandschutz-Mindestabstände für PV-Dachanlagen und damit den Konsultationsgegenstand; er war nur nicht eigenständig verständlich, daher umformuliert mit Nennung der Abstände und der Herkunft der Aussage.

Vorhandenes Brandrisiko-Gutachten stützt geringere PV-Mindestabstände

Eines von 3 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Rolle im Argument unsicher, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Nach Darstellung der Einreichung zeigt das von ihr zitierte Gutachten zum Brandrisiko in PV-Anlagen, dass die Brandschutz-Mindestabstände für PV-Anlagen auf Dächern deutlich reduziert werden könnten.

„aus dem o.g. Gutachten wird klar, dass die Mindestabstände deutlich reduziert werden könnten“

Originalstelle, Privatperson 111

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt vermischte eine prüfbare Aussage über den Inhalt des Gutachtens, ein Werturteil (Abstände sollten sinken) und die Position zum Gutachtenbedarf; getrennt und mit Bezug auf die Mindestabstände formuliert.

0,5 m für dachparallele PV unnötig weit

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Der Mindestabstand von 0,5 m ist für dachparallele PV-Anlagen unnötig weit gesetzt.

„ist aus meiner Sicht klar, dass der Mindestabstand für dach-parallele PV-Anlagen mit 0,5 m unnötig weit gesetzt ist“

Originalstelle, Privatperson 111

Abstandsvorgaben für Dach-PV gehen über das Nötige hinaus

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die bestehenden Abstandsvorgaben für PV-Anlagen auf Dächern gehen nach Ansicht der Einreichenden über das erforderliche Maß hinaus.

„über die überzogenen Abstandsvorgaben für PV-Anlagen auf Dächern“

Originalstelle, Privatperson 111

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt vermischte ein Werturteil (überzogen) mit einer Forderung (abschaffen oder verringern); beide lassen sich unabhängig voneinander annehmen oder ablehnen. Die Formulierung wurde neutralisiert.

Mindestabstände für Dach-PV bundesweit abschaffen

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die Mindestabstände für Photovoltaik-Dachanlagen sollen bundesweit wegfallen.

„Bundesweiter Wegfall der Mindestabstände für Photovoltaik-Dach-Anlagen“

Originalstelle, Privatperson 111

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt vermischte ein Werturteil (überzogen) mit einer Forderung (abschaffen oder verringern); beide lassen sich unabhängig voneinander annehmen oder ablehnen. Die Formulierung wurde neutralisiert.

Mindestabstände für Dach-PV bundesweit abschaffen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die Mindestabstände für Photovoltaik-Dachanlagen sollen bundesweit entfallen oder zumindest deutlich reduziert werden.

„Bundesweiter Wegfall der Mindestabstände für Photovoltaik-Dach-Anlagen“

Originalstelle, Privatperson 111

Petition gegen PV-Dach-Mindestabstände mit über 50.000 Unterschriften

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich.

So steht es jetzt: Eine Online-Petition zur Abschaffung oder Verringerung der Abstandsvorgaben für Photovoltaik-Anlagen auf Dächern wurde nach Angabe der Einreichenden von über 50.000 Menschen unterschrieben.

„Eine Online-Petition zur Abschaffung oder Verringerung dieser Abstände wurde von über 50.000 Menschen unterschrieben“

Originalstelle, Privatperson 111

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt war ohne die Einreichung unverständlich (welche Petition, welche Abstände); jetzt nennt er den Gegenstand, Richtung und Aussage bleiben unverändert.

Dachintegrierte Anlagen: 19 % der Schäden bei 1 % Marktanteil

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Laut der Studie verursachten dachintegrierte Anlagen 19 % der Schadensfälle mit Gebäudeschäden bei nur 1 % Marktanteil, also ein 19-fach höheres Risiko als Aufdach- oder Flachdachanlagen.

„dass 19 % der Schadensfälle mit Gebäudeschäden von dachintegrierten Anlagen verursacht wurden, obwohl diese nur einen Marktanteil von 1 % haben“

Originalstelle, Privatperson 111