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Privatperson 237

Privatperson. Gehört zum Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“. 17 Argumente aus rund 2 Seiten.

Was das Lager verbindet: Breites Lager aus Privatpersonen, Unternehmen und Verbänden, das die Strategie und das 215-GW-Ziel im Grundsatz trägt und gezielte Erleichterungen wie Bürgersolarparks, Floating-PV und größere Korridore befürwortet.

Mit wem Privatperson 237 übereinstimmt

Gezählt werden die Streitfragen der Landkarte, zu denen sich beide Organisationen geäußert haben. Übereinstimmung heißt: Beide stimmen zu oder beide lehnen ab.

Im eigenen Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“

123 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Im anderen Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“

23 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Keinem Lager zugeordnet

14 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Wo Privatperson 237 allein steht

Bei 8 Streitfragen urteilt Privatperson 237 anders als die Mehrheit der Organisationen im eigenen Lager, die sich dazu geäußert haben. Hier kann eine Organisation Brücken bauen, oder ihr Lager ist weniger geschlossen, als es aussieht.

Laufzettel: was aus jedem Argument wurde

Für jede Stellungnahme lässt sich nachvollziehen, was aus jedem einzelnen Argument geworden ist.

Von 17 Argumenten stehen 10 auf der Landkarte und 7 sind Einzelforderungen. 4 Argumente hat die maschinelle Redaktion umformuliert, 4 Argumente sind entstanden, weil sie 2 längere Textstellen geteilt hat. 4 Argumente haben auch andere Organisationen vorgebracht.

Die maschinelle Redaktion prüft jedes Argument nach dem Zerlegen: Sie teilt Stellen, die mehrere Behauptungen enthalten, und formuliert wertende Wörter neutral um. Auf der Landkarte heißt: Das Argument ist in eine Streitfrage eingegangen. Einzelforderung heißt: Es gehört zu keiner Streitfrage, meist weil nur diese Organisation es vorbringt. Ein Klick auf die Zeile unter einem Argument zeigt die Originalstelle.

Das Vorhaben als Ganzes 5 Argumente, 2 davon auf der Landkarte

Lob für den Strategieentwurf

Dasselbe Argument hat auch DGS vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Der Entwurf der Photovoltaik-Strategie 2023 wird als exzellent bewertet.

„Insgesamt sind die Vorschläge sehr gut.“

Originalstelle, Privatperson 237

Umsetzung der Vorhaben in Gesetzesänderungen abwarten

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die positive Bewertung steht unter dem Vorbehalt, dass die Vorhaben tatsächlich als Gesetzesänderungen umgesetzt werden.

„Den Sekt werde ich freilich erst dann entkorken, wenn sich die Vorhaben in Form von Gesetzesänderungen im Bundesanzeiger nachlesen lassen.“

Originalstelle, Privatperson 237

Gesetze verweisen auf nicht frei zugängliche VDE-Normen

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Gesetze orientieren sich an VDE-Normen, die nicht frei zugänglich sind, sodass Startups diese Normen zunächst teuer beschaffen müssen, bevor sie neue Ideen erforschen und umsetzen können.

„Startups müssen ggf. erst einmal teure Normen beschaffen, bevor sie neue Ideen erforschen und umsetzen können.“

Originalstelle, Privatperson 237

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt mischt eine prüfbare Tatsachenbehauptung (Normen kostenpflichtig, Startups müssen sie beschaffen) mit einer Wertung (Innovationshindernis) und einer Forderung (freier Zugang); getrennt formuliert, neutral und eigenständig verständlich.

Gesetzesrelevante Normen frei und öffentlich zugänglich machen

Die automatische Prüfung meldete einen Verdacht (nicht zum Thema, Forderung als Behauptung formuliert); die maschinelle Redaktion hat ihn geprüft und das Argument unverändert gelassen.

So steht es jetzt: Für Gesetze relevante Normen sollten ebenso frei und öffentlich zugänglich sein wie die Gesetze selbst.

„Für Gesetze relevante Normen sollten ebenso frei und öffentlich zugänglich sein wie die Gesetze selbst.“

Originalstelle, Privatperson 237

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): Substantive claim about the regulatory framework for PV (laws referencing VDE norms, raised in the Balkon-PV context); it is on topic for the consultation, so the off_topic flag is a false alarm.

Gesetzesrelevante Normen sollten frei und öffentlich zugänglich sein

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Für Gesetze relevante Normen sollten ebenso frei und öffentlich zugänglich sein wie die Gesetze selbst.

„Für Gesetze relevante Normen sollten ebenso frei und öffentlich zugänglich sein wie die Gesetze selbst.“

Originalstelle, Privatperson 237

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt mischt eine prüfbare Tatsachenbehauptung (Normen kostenpflichtig, Startups müssen sie beschaffen) mit einer Wertung (Innovationshindernis) und einer Forderung (freier Zugang); getrennt formuliert, neutral und eigenständig verständlich.

Photovoltaik auf dem Dach erleichtern 8 Argumente, 6 davon auf der Landkarte

Abschaffung der Voll-/Teileinspeisung-Unterscheidung vereinfacht das EEG

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich, Forderung als Behauptung formuliert.

So steht es jetzt: Würde die Unterscheidung zwischen Voll- und Teileinspeisung im Gesetz (EEG) aufgegeben, verringerte dies nach Ansicht des Einreichenden die Vielzahl an Vorschriften spürbar.

„das würde das Dickicht der Vorschriften ein gutes Stück weit lichten“

Originalstelle, Privatperson 237

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point lacked context on which distinction is meant; rewritten to name the Voll-/Teileinspeisung distinction in the law, keeping the claim and direction.

Ende der Voll-/Teileinspeisungs-Unterscheidung löst zwei Probleme der PV-Strategie (S. 15)

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich, Forderung als Behauptung formuliert.

So steht es jetzt: Wenn das EEG nicht mehr zwischen Voll- und Teileinspeisungsanlagen unterscheidet, würden sich nach Ansicht der Einreichung die beiden auf Seite 15 der Photovoltaik-Strategie beschriebenen Problemstellungen auflösen.

„Damit würden sich dann auch die beiden auf Seite 15 beschriebenen Problemstellungen auflösen.“

Originalstelle, Privatperson 237

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Verweis auf „die Unterscheidung“ war ohne die Einreichung unverständlich; neu formuliert mit Nennung der Voll-/Teileinspeisungs-Unterscheidung im Gesetz und der PV-Strategie, Richtung unverändert.

Nutzungsänderung beim Wechsel Voll-/Teileinspeisung entfällt ohne Unterscheidung

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Der Vorgang der Nutzungsänderung, also der Wechsel einer Photovoltaikanlage zwischen Volleinspeisung und Teileinspeisung, besteht nur wegen der gesetzlichen Unterscheidung dieser beiden Anlagenarten und könnte ohne sie komplett entfallen.

„nur durch diese Unterscheidung gibt es den bürokratischen Vorgang der Nutzungsänderung“

Originalstelle, Privatperson 237

Begründung der maschinellen Redaktion: Das Wertwort „unnötig“ im Label ließ Tatsachenbehauptung und Wertung vermischen; neutral umformuliert als die vom Einreicher behauptete Tatsache, ohne weitere Behauptung hinzuzufügen.

Unterscheidung im Gesetz aufgeben, Vergütung nur nach eingespeisten kWh

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Das Gesetz soll die Unterscheidung abschaffen und nur Gebäudedachanlagen bis maximal X kW regeln, mit Abrechnung nach eingespeisten Kilowattstunden unabhängig vom Eigenverbrauch.

„Abrechnung nach eingespeisten Kilowattstunden; egal ob der Betreiber einige der erzeugten kWh selbst verbraucht hat oder nicht.“

Originalstelle, Privatperson 237

Unterscheidung Voll-/Teileinspeisung erschwert technisch den Zubau

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die Unterscheidung zwischen Voll- und Teileinspeisung kann den PV-Zubau technisch nur erschweren, weil im schlimmsten Fall zwei getrennte Anlagen mit doppelter Ausstattung auf einem Dach nötig werden.

„Schlimmstenfalls müssen auf einem Gebäudedach zwei elektrisch voneinander getrennte Anlagen gebaut werden.“

Originalstelle, Privatperson 237

Voll-/Teileinspeisung ohne Vorteil für Klima und Versorgungssicherheit

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Für Klimaschutz und Versorgungssicherheit bringt die Unterscheidung keinen Vorteil: Das Netz unterscheidet den Strom nicht, und Volleinspeisung bei gleichzeitigem Netzbezug nützt dem Klima nichts.

„Das öffentliche Netz erkennt auch keinen Unterschied zwischen Strom aus Voll- und Strom aus Teileinspeisungsanlagen.“

Originalstelle, Privatperson 237

Einspeisung zuvor entnommenen Netzstroms aus Batterien derzeit unzulässig

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Nach Kenntnis des Einreichenden darf eine EEG-Anlage zwar Netzstrom zum Laden entnehmen und Batteriestrom einspeisen, aber nicht zuvor entnommenen Strom wieder einspeisen.

„Doch eine EEG-Anlage darf nicht beides tun, also zuvor entnommenen Strom wieder einspeisen.“

Originalstelle, Privatperson 237

Panelzahl und -art dem Betreiber überlassen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Wie viele und welche Art Panels auf dem Dach montiert werden, sollte der Anlagenbetreiber entscheiden dürfen.

„Wie viele und welche Art Panels dafür auf dem Dach montiert werden, kann man dem Anlagenbetreiber überlassen.“

Originalstelle, Privatperson 237

Balkonkraftwerke erleichtern 2 Argumente, 2 davon auf der Landkarte

Balkon-PV jederzeit erlauben als Anreiz zum Zählertausch

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Der Betrieb von Balkon-PV sollte jederzeit erlaubt sein, weil dies einen zusätzlichen Anreiz böte, alte Zähler zügig auszutauschen.

„Den Betrieb einer Balkon-PV jederzeit zu erlauben wäre also ein zusätzlicher Anreiz, alte Zähler zügig auszutauschen.“

Originalstelle, Privatperson 237

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt vermischt eine prüfbare Tatsachenbehauptung (Netzbetreiber können jederzeit Zähler tauschen) mit einer Forderung/Wertung (Balkon-PV jederzeit erlauben als Anreiz); beides lässt sich unabhängig voneinander akzeptieren oder ablehnen.

Ferraris-Zähler: Einwand der PV-Strategie gegen Balkon-PV überzeugt nicht

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die Einreichung hält die Aussage der Photovoltaik-Strategie (Seite 22), ein dauerhafter Betrieb eines Steckersolargeräts an einem rückwärts drehenden Ferraris-Zähler sei nicht sachgerecht, für schwer nachvollziehbar, weil der Netzbetreiber jederzeit einen besser geeigneten Zähler einbauen könne.

„steht es dem Netzbetreiber doch jederzeit frei, einen besser geeigneten Zähler zu installieren“

Originalstelle, Privatperson 237

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): Point rewritten to be standalone (names the PV strategy, page 22, Steckersolargerät/Balkon-PV) and neutral; kept as one claim, since the author's reasoning is the argument itself.

Netzanschlüsse beschleunigen 1 Argument, 0 davon auf der Landkarte

Netzbetreiber können jederzeit besser geeignete Zähler installieren

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Dem Netzbetreiber steht es jederzeit frei, anstelle eines rückwärts drehenden Ferraris-Zählers einen besser geeigneten Zähler zu installieren.

„steht es dem Netzbetreiber doch jederzeit frei, einen besser geeigneten Zähler zu installieren.“

Originalstelle, Privatperson 237

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt vermischt eine prüfbare Tatsachenbehauptung (Netzbetreiber können jederzeit Zähler tauschen) mit einer Forderung/Wertung (Balkon-PV jederzeit erlauben als Anreiz); beides lässt sich unabhängig voneinander akzeptieren oder ablehnen.

Energie- und Steuerrecht verzahnen 1 Argument, 0 davon auf der Landkarte

Hindernis für Batterieeinspeisung beseitigen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Falls das Hindernis für die Einspeisung von zuvor aus dem Netz entnommenem Batteriestrom beseitigt werden soll, wird das begrüßt.

„Wenn dieses Hindernis beseitigt werden soll: um so besser!“

Originalstelle, Privatperson 237