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Privatperson 228

Privatperson. Gehört zum Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“. 20 Argumente aus rund 2 Seiten.

Was das Lager verbindet: Überwiegend Privatpersonen und Unternehmen, die den Zubau durch Vergütung, Privilegierung im Außenbereich und den Abbau von Pflichten und fossilen Begünstigungen sofort voranbringen wollen und die Strategie skeptisch sehen.

Mit wem Privatperson 228 übereinstimmt

Gezählt werden die Streitfragen der Landkarte, zu denen sich beide Organisationen geäußert haben. Übereinstimmung heißt: Beide stimmen zu oder beide lehnen ab.

Im eigenen Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“

23 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Im anderen Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“

123 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Keinem Lager zugeordnet

14 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Wo Privatperson 228 allein steht

Bei 3 Streitfragen urteilt Privatperson 228 anders als die Mehrheit der Organisationen im eigenen Lager, die sich dazu geäußert haben. Hier kann eine Organisation Brücken bauen, oder ihr Lager ist weniger geschlossen, als es aussieht.

Laufzettel: was aus jedem Argument wurde

Für jede Stellungnahme lässt sich nachvollziehen, was aus jedem einzelnen Argument geworden ist.

Von 20 Argumenten stehen 13 auf der Landkarte, 6 sind Einzelforderungen und 1 ist eine offene Frage. 3 Argumente hat die maschinelle Redaktion umformuliert, 6 Argumente sind entstanden, weil sie 3 längere Textstellen geteilt hat. 1 Argument haben auch andere Organisationen vorgebracht.

Die maschinelle Redaktion prüft jedes Argument nach dem Zerlegen: Sie teilt Stellen, die mehrere Behauptungen enthalten, und formuliert wertende Wörter neutral um. Auf der Landkarte heißt: Das Argument ist in eine Streitfrage eingegangen. Einzelforderung heißt: Es gehört zu keiner Streitfrage, meist weil nur diese Organisation es vorbringt. Ein Klick auf die Zeile unter einem Argument zeigt die Originalstelle.

Das Vorhaben als Ganzes 2 Argumente, 2 davon auf der Landkarte

PV-Strategie: Net-Metering-Ablehnung nur bei Ziel „geringer Anteil“ schlüssig

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich, Rolle im Argument unsicher, Tatsache oder Wertung unsicher.

So steht es jetzt: Wenn der geringe Anteil von Klein-Stromerzeugungsanlagen an der PV-Leistung im Entwurf der Photovoltaik-Strategie nicht nur Ausgangslage, sondern auch Ziel ist, wäre die Einschätzung des Entwurfs, Net-Metering sei nicht sachgerecht, richtig.

„Falls dies nicht nur die Ausgangslage sondern auch das Ziel der Photovoltaik-Strategie beschreibt, dann ist die Einschätzung, dass Net-Metering nicht sachgerecht ist, richtig.“

Originalstelle, Privatperson 228

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt war ohne Bezug auf die Strategie unverständlich; die Neufassung nennt das Dokument (Entwurf der Photovoltaik-Strategie) und das Thema, Richtung und Bedingung bleiben unverändert.

Strategie soll niedrigschwellige Potenziale heben

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die PV-Strategie soll die Ausgangslage verbessern und niedrigschwellige Potenziale heben, was gegen eine Beschränkung auf einen geringen Anteil von Klein-Anlagen spricht.

„die Hebung von niedrigschwelligen Potentialen angestrebt wird“

Originalstelle, Privatperson 228

Photovoltaik auf dem Dach erleichtern 2 Argumente, 0 davon auf der Landkarte

Net-Metering sollte als bürgernahe Maßnahme umgesetzt werden

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht neutral formuliert, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die Einreichung hält Net-Metering für eine bürgernahe Maßnahme der Energiewende, die die Photovoltaik-Strategie unbedingt umsetzen sollte.

„bin der Meinung, dass es sich um eine bürgernahe Maßnahme der Energiewende handelt, die unbedingt umgesetzt werden sollte“

Originalstelle, Privatperson 228

Begründung der maschinellen Redaktion: Das Original verbindet zwei Aussagen: Net-Metering sei sachgerecht (Einschätzung der Eignung) und es sei eine bürgernahe Maßnahme, die unbedingt umzusetzen ist (Forderung). Beide lassen sich unabhängig akzeptieren oder ablehnen. Die Formulierungen sind neutral gefasst.

Regierung arbeitet laut Habeck an Net-Metering

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Vizekanzler Habeck habe in einer Fernsehsendung erklärt, die Bundesregierung arbeite an der Einführung von Net-Metering analog zu anderen europäischen Ländern.

„dass die Bundesregierung daran arbeitet, Net-Metering analog anderer europäischer Länder einzuführen“

Originalstelle, Privatperson 228

Balkonkraftwerke erleichtern 9 Argumente, 7 davon auf der Landkarte

Modulleistung muss bei schlechter Montage höher als Wechselrichterleistung sein

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Bei nicht optimalen Montagebedingungen, etwa am Balkongeländer, können 1600 W Modulleistung nötig sein, um 800 W am Wechselrichterausgang zu erzeugen.

„kann es notwendig sein, dass 1600 W Leistung bei den Photovoltaikmodulen notwendig sind, um 800 W Leistung am Wechselrichterausgang erzeugen zu können“

Originalstelle, Privatperson 228

Signifikanzgrenze als „bis 800 W Netzanschlussleistung“ benennen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die Signifikanzgrenze nach Verordnung (EU) 2016/631 sollte durchgängig als „bis 800 W Netzanschlussleistung“ formuliert werden, damit klar ist, dass nicht die Modulleistung gemeint ist.

„sollte durchgängig “bis 800 W Netzanschlussleistung” geschrieben werden“

Originalstelle, Privatperson 228

Anmeldung von Kleinanlagen: Bestätigungen der Netzbetreiber nicht notwendig

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: nicht neutral formuliert, Rolle im Argument unsicher.

So steht es jetzt: Die Stellungnahme bemängelt, dass Netzbetreiber bei der Anmeldung von Klein-Stromerzeugungsanlagen bis 800 W Bestätigungen (Einhaltung der Regeln der Technik, geplanter Zählerwechsel) verlangen, die sie für nicht notwendig hält und die ihrer Ansicht nach potenzielle Betreiber abschrecken.

„Aktuell nutzen Netzbetreiber das Anmeldeverfahren aus, um potentielle Anlagenbetreiber durch nicht notwendige Bestätigungen abzuschrecken“

Originalstelle, Privatperson 228

Begründung der maschinellen Redaktion: Wertende Formulierung (\"ausnutzen\", \"abschrecken\") neutral als Kritik der Stellungnahme umformuliert; Aussage und Richtung bleiben erhalten.

Netzbetreiber verlangen unnötige Bestätigungen bei Anmeldung

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht neutral formuliert, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Netzbetreiber verlangen bei der Anmeldung von Klein-Stromerzeugungsanlagen bis 800 W Bestätigungen, die nach Darstellung der Einreichung nicht notwendig sind und potenzielle Anlagenbetreiber abschrecken.

„Aktuell nutzen Netzbetreiber das Anmeldeverfahren aus, um potentielle Anlagenbetreiber durch nicht notwendige Bestätigungen abzuschrecken“

Originalstelle, Privatperson 228

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage mischt eine prüfbare Tatsachenbehauptung (Netzbetreiber verlangen unnötige, abschreckende Bestätigungen) mit einer Forderung; beide werden neutral formuliert und getrennt.

Anlagen bis 800 W sind netztechnisch nicht signifikant

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Stromerzeugungsanlagen bis 800 W Netzanschlussleistung sind nach Verordnung (EU) 2016/631 nicht signifikant für den Netzanschluss, daher sei eine Anmeldung beim Netzbetreiber nicht notwendig.

„nicht signifikant für den Netzanschluss ist, ist eine Anmeldung beim Netzbetreiber nicht notwendig“

Originalstelle, Privatperson 228

Klein-Stromerzeugungsanlage wie Wasserkocher: keine Bestätigung nötig

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich.

So steht es jetzt: Eine Klein-Stromerzeugungsanlage (bis 800 W Netzanschlussleistung) ist für den Netzanschluss ebenso wenig signifikant wie ein Wasserkocher, für den trotz dreifacher Stromstärke (2400 W) keine Bestätigung der Netzbetreiber zu den Regeln der Technik verlangt wird.

„Für einen 2400 W Wasserkocher muss trotz 3-facher Stromstärke auch keine Bestätigung nach a) abgegeben werden.“

Originalstelle, Privatperson 228

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): Point referred to an unnamed 'solche Bestätigung'; rewritten to name the small generation installation (up to 800 W) and the confirmation the grid operators demand.

Verrechnung wäre starker Investitionsanreiz für Balkonanlagen

Dasselbe Argument hat auch Privatperson 214 vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Eine Verrechnung der Einspeisung mit dem Verbrauch würde einen großen Anreiz schaffen, in Balkonanlagen zu investieren und die künftige maximale Einspeisemenge auszuschöpfen.

„würde ein starker Anreiz für die Anschaffung solcher Anlagen geschaffen“

Originalstelle, Privatperson 228

Net-Metering widerspricht nicht dem Smart-Meter-Rollout

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Net-Metering ist auch mit modernen Messeinrichtungen (zwei Zählwerke oder ein Zählwerk ohne Rücklaufsperre) möglich und steht deshalb nicht im Widerspruch zum geplanten Smart-Meter-Rollout.

„steht dies nicht im Widerspruch zum geplanten Smart-Meter-Rollout“

Originalstelle, Privatperson 228

Neutraler Begriff „Klein-Stromerzeugungsanlage“ in Kapitel 3.4

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: In Kapitel 3.4 der PV-Strategie sollte durchgängig ein neutraler Begriff wie „Klein-Stromerzeugungsanlage“ (analog zur Verordnung (EU) 2016/631) verwendet werden.

„sollte durchgängig ein möglichst neutraler Begriff wie z.B. Klein-Stromerzeugungsanlage analog zur Verordnung (EU) 2016/631 genutzt werden“

Originalstelle, Privatperson 228

Netzanschlüsse beschleunigen 7 Argumente, 4 davon auf der Landkarte

Automatisierte Meldung an Messstellenbetreiber über das MaStR

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die nötige Meldung an den Messstellenbetreiber wegen des Pflichttauschs des Zählers kann automatisiert über das Marktstammdatenregister erfolgen.

„Diese Meldung kann automatisiert über das Marktstammdatenregister realisiert werden.“

Originalstelle, Privatperson 228

Einbindung der Netzbetreiber bundesweit einheitlich über das MaStR

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Falls Netzbetreiber trotz Nicht-Signifikanz eingebunden werden müssen, sollte dies bundesweit einheitlich über das Marktstammdatenregister laufen, um einen Standard ohne abschreckende Hürden zu sichern.

„sollte dies bundesweit einheitlich über das Marktstammdatenregister erfolgen“

Originalstelle, Privatperson 228

Praxis der Netzbetreiber bei Anmeldung beenden

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht neutral formuliert, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die Praxis der Netzbetreiber, bei der Anmeldung von Klein-Stromerzeugungsanlagen zusätzliche Bestätigungen zu verlangen, soll unterbunden werden.

„Dieses Geschäftsgebaren der Netzbetreiber muss unterbunden werden.“

Originalstelle, Privatperson 228

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage mischt eine prüfbare Tatsachenbehauptung (Netzbetreiber verlangen unnötige, abschreckende Bestätigungen) mit einer Forderung; beide werden neutral formuliert und getrennt.

Technikbestätigung würde Elektrofachkraft erfordern

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die von Netzbetreibern verlangte Bestätigung der Konformität mit VDE-Regeln und technischen Anschlussbedingungen könnte nur eine Elektrofachkraft mit Spezialwissen abgeben; Laien sind damit überfordert.

„müsste der Anmelder eine Elektrofachkraft mit speziellen normativen und Netzbetreiber-spezifischen Fachwissen sein“

Originalstelle, Privatperson 228

Austauschpflicht liegt beim Messstellenbetreiber, der nur zu informieren ist

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.

So steht es jetzt: Die Pflicht zum Zählertausch liege beim Messstellenbetreiber; dieser müsse über den Anschluss einer Klein-Stromerzeugungsanlage informiert, aber nicht mit einem Zählerwechsel beauftragt werden.

„Die Austauschpflicht liegt beim Messstellenbetreiber. Dieser muss über den Anschluss einer Klein-Stromerzeugungsanlage informiert werden, aber nicht mit einem Zählerwechsel beauftragt werden.“

Originalstelle, Privatperson 228

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt verbindet zwei unabhängig bewertbare Aussagen: die Unklarheit über eine mitbeauftragte kostenpflichtige Umrüstung und die Zuständigkeit des Messstellenbetreibers.

Net-Metering bei Klein-Stromerzeugungsanlagen ist sachgerecht

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht neutral formuliert, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die Einreichung hält Net-Metering bei Netzanschlüssen mit einer Klein-Stromerzeugungsanlage für sachgerecht, im Gegensatz zur im Entwurf der Photovoltaik-Strategie vertretenen Einschätzung.

„Ich halte Net-Metering bei Netzanschlüssen mit einer Klein-Stromerzeugungsanlage sehr wohl für sachgerecht“

Originalstelle, Privatperson 228

Begründung der maschinellen Redaktion: Das Original verbindet zwei Aussagen: Net-Metering sei sachgerecht (Einschätzung der Eignung) und es sei eine bürgernahe Maßnahme, die unbedingt umzusetzen ist (Forderung). Beide lassen sich unabhängig akzeptieren oder ablehnen. Die Formulierungen sind neutral gefasst.

Unklar, ob Zählerwechsel-Bestätigung eine kostenpflichtige Umrüstung beauftragt

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.

So steht es jetzt: Bei der von manchen Netzbetreibern verlangten Bestätigung, dass der Zähler auf eine moderne Messeinrichtung bzw. ein intelligentes Messsystem gewechselt werden soll, sei unklar, ob damit eine freiwillige Umrüstung auf Kosten des Anmeldenden mitbeauftragt wird.

„Bei der Bestätigung nach b) ist unklar, ob mit dieser Bestätigung eine freiwillige Umrüstung auf ein intelligentes Messsystem auf Kosten des Anmeldenden mit beauftragt wird.“

Originalstelle, Privatperson 228

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt verbindet zwei unabhängig bewertbare Aussagen: die Unklarheit über eine mitbeauftragte kostenpflichtige Umrüstung und die Zuständigkeit des Messstellenbetreibers.