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Privatperson 89

Privatperson. Gehört zum Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“. 44 Argumente aus rund 4 Seiten.

Was das Lager verbindet: Überwiegend Privatpersonen und Unternehmen, die den Zubau durch Vergütung, Privilegierung im Außenbereich und den Abbau von Pflichten und fossilen Begünstigungen sofort voranbringen wollen und die Strategie skeptisch sehen.

Mit wem Privatperson 89 übereinstimmt

Gezählt werden die Streitfragen der Landkarte, zu denen sich beide Organisationen geäußert haben. Übereinstimmung heißt: Beide stimmen zu oder beide lehnen ab.

Im eigenen Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“

23 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Im anderen Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“

123 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Keinem Lager zugeordnet

14 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Wo Privatperson 89 allein steht

Bei 2 Streitfragen urteilt Privatperson 89 anders als die Mehrheit der Organisationen im eigenen Lager, die sich dazu geäußert haben. Hier kann eine Organisation Brücken bauen, oder ihr Lager ist weniger geschlossen, als es aussieht.

Laufzettel: was aus jedem Argument wurde

Für jede Stellungnahme lässt sich nachvollziehen, was aus jedem einzelnen Argument geworden ist.

Von 44 Argumenten stehen 29 auf der Landkarte und 15 sind Einzelforderungen. 8 Argumente hat die maschinelle Redaktion umformuliert, 16 Argumente sind entstanden, weil sie 7 längere Textstellen geteilt hat. 18 Argumente haben auch andere Organisationen vorgebracht.

Die maschinelle Redaktion prüft jedes Argument nach dem Zerlegen: Sie teilt Stellen, die mehrere Behauptungen enthalten, und formuliert wertende Wörter neutral um. Auf der Landkarte heißt: Das Argument ist in eine Streitfrage eingegangen. Einzelforderung heißt: Es gehört zu keiner Streitfrage, meist weil nur diese Organisation es vorbringt. Ein Klick auf die Zeile unter einem Argument zeigt die Originalstelle.

Das Vorhaben als Ganzes 3 Argumente, 1 davon auf der Landkarte

Private PV-Anlagen sind nicht mehr wirtschaftlich

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Wegen überhöhter Preise ist der Betrieb einer privaten Solaranlage nicht mehr wirtschaftlich.

„Das Resultat daraus ist eine nicht mehr Wirtschaftliche Betreibung einer Solaranlage im privaten Bereich!“

Originalstelle, Privatperson 89

Angebote 45.000–57.000 € bei ca. 9.000 € Material

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Der Autor hat Angebote von 45.000–57.000 € für eine 10-kWp-Anlage erhalten, während der Materialpreis inklusive Speicher bei etwa 9.000 € liegt.

„Es liegen mir Angebote von Firmen vor die zwischen 45.000€ – 57.000€ für eine 10Kwp Solaranlage betragen“

Originalstelle, Privatperson 89

Großes Potenzial im privaten Bereich

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Der private Bereich bietet ein großes Potenzial, um die Energiewende voranzutreiben.

„sehe ich ein großes Potential im Privaten Bereich“

Originalstelle, Privatperson 89

Photovoltaik auf dem Dach erleichtern 4 Argumente, 2 davon auf der Landkarte

Bürokratie bei PV komplett abschaffen

Dasselbe Argument hat auch Privatperson 196 vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Die Bürokratie rund um PV-Anlagen soll vollständig abgeschafft werden.

„Abschaffung der Bürokratie“

Originalstelle, Privatperson 89

Regeln und Prozesse zu aufwendig

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die gesetzlichen Regelungen und Verfahren für private PV-Anlagen sind viel zu aufwendig.

„sind die gesetzlichen Regelungen sowie die Prozesse viel zu aufwendig“

Originalstelle, Privatperson 89

Ausbau der Solarenergie auf Einfamilienhäusern wird als stark behindert gesehen

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: nicht neutral formuliert, Rolle im Argument unsicher.

So steht es jetzt: Nach Einschätzung der Einreichenden wird der Ausbau der Solarenergie auf privaten Einfamilienhäusern in Deutschland derzeit stark behindert.

„Der Ausbau der Solarenergie auf privaten Einfamilienhäusern wird allerdings stark behindert.“

Originalstelle, Privatperson 89

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Formulierung wurde neutral als Einschätzung der Einreichenden gefasst; die im Original nicht belegten Ursachen (Marktstrukturen) wurden entfernt, die Aussage und ihre Richtung bleiben erhalten.

Begriff „fachkundige dritte Person“ in EEG § 10 präzisieren

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Der Begriff der „fachkundigen dritten Person“ in EEG § 10 ist nicht hinreichend definiert und soll klargestellt werden.

„Klarstellung der nicht hinreichend definierten "fachkundigen dritten Person".“

Originalstelle, Privatperson 89

Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung vereinfachen 2 Argumente, 2 davon auf der Landkarte

Kaskadenmessung bei Wärmestrom-Tarifen teils bereits Praxis

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: nicht zum Thema, ohne Zusammenhang nicht verständlich.

So steht es jetzt: Die Ermittlung von Mengen aus den Messwerten mehrerer Zähler (Kaskadenmessung, virtuelle Zählpunkte), für die ein Recht der Anlagenbetreiber gefordert wird, wird bei Wärmestrom-Tarifen teils bereits praktiziert.

„dies ist bei Wärmestrom-Tarifen teils gelebte Praxis“

Originalstelle, Privatperson 89

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The remark supports a demand about metering concepts for PV plant operators, so it is on topic; rewritten to name the subject (cascade metering, virtual metering points) so it stands alone.

Recht auf Kaskadenmessung und virtuelle Zählpunkte

Eines von 3 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.

So steht es jetzt: Anlagenbetreiber sollen ein Recht auf Kaskadenmessung und virtuelle Zählpunkte (Ermittlung von Mengen aus Messwerten mehrerer Zähler) haben.

„Recht auf Kaskadenmessung und virtuelle Zählpunkte (Ermittlung von Mengen aus Messwerten mehrerer Zähler“

Originalstelle, Privatperson 89

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined three separately acceptable demands: a right to the best metering concept, a right to cascade metering and virtual metering points, and sanctions for market actors who refuse.

Netzanschlüsse beschleunigen 31 Argumente, 20 davon auf der Landkarte

Messkonzept- und Zählerpraxis bremst den PV-Ausbau

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die Einreichung behauptet, dass diese Praxis bei Messkonzepten und Zählern den Ausbau der Photovoltaik bremst.

„Das bremst den Ausbau.“

Originalstelle, Privatperson 89

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): Mixes a factual claim about metering practice with loaded wording and a separate effect claim (slowing expansion); split into neutral factual and effect claims.

Netzbetreiber stellen Fachkräfte vor unangemessene Hürden

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Netzbetreiber bereiten Elektrofachkräften beim Netzanschluss von Solaranlagen aus Sicht der Einreichenden unangemessene Schwierigkeiten, die diese hinnehmen müssen.

„muss leider auch die Schikanen der Netzt Betreiber hinnehmen“

Originalstelle, Privatperson 89

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt verband eine prüfbare Rechtsaussage (Konzessionspflicht) mit einer wertenden Aussage über Netzbetreiber; die Wertung ist nun neutral formuliert und als eigener Punkt getrennt.

Auch Elektrofachkräfte müssen Firmen mit Konzession beauftragen

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Nach der geltenden Rechtslage müssen auch qualifizierte Elektrofachkräfte für den Netzanschluss einer Solaranlage Firmen mit Konzession beauftragen.

„bin durch die gesetzliche Situation daran gebunden Firmen mit einer Konzession zu beauftragen“

Originalstelle, Privatperson 89

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt verband eine prüfbare Rechtsaussage (Konzessionspflicht) mit einer wertenden Aussage über Netzbetreiber; die Wertung ist nun neutral formuliert und als eigener Punkt getrennt.

Fachfirma nur für Netzanschluss kaum zu finden

Dasselbe Argument hat auch Privatperson 84 vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Wer die Anlage selbst installieren will, findet praktisch keine Fachfirma, die nur den Netzanschluss übernimmt, weshalb qualifizierte Angestellte derzeit nicht selbst installieren können.

„Allerdings werden diese Eigenheim Besitzer keine Elektroinstallationsfirma finden, die den Anschluss bei selbst montierter Anlage durchführt.“

Originalstelle, Privatperson 89

Ingenieur/Techniker 2006 gesetzlich dem Meistertitel gleichgestellt

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: nicht zum Thema, ohne Zusammenhang nicht verständlich.

So steht es jetzt: Die Einreichung führt an, der Gesetzgeber habe 2006 die Gleichwertigkeit der Qualifikation von Ingenieuren und staatlich geprüften Elektrotechnikern mit dem Meistertitel bestätigt, und verwendet dies im Zusammenhang mit den Anforderungen an "fachkundige Dritte" beim Anschluss von PV-Anlagen (Installateursverzeichnis, TREI-Schein).

„Der Gesetzgeber hat bereits im Jahre 2006 bereits die Gleichwertigkeit der Qualifikation des Ingenieurs und staatlich geprüfter Elektrotechniker gegenüber des Meistertitels bestätigt.“

Originalstelle, Privatperson 89

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): Substantive claim about qualification equivalence relevant to who counts as a qualified person for PV connection; rewritten to name the context so it stands alone.

Ingenieure, Meister, staatl. gepr. Techniker pauschal als fachkundig

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Elektroingenieure, Elektromeister und staatlich geprüfte Elektrotechniker sollen unabhängig von der Eintragung in ein Installateurverzeichnis als fachkundig gelten.

„Elektroingenieure und Elektromeister sowie staatlich geprüfte Elektrotechniker sollen, ungeachtet der Eintragung in ein Installateursverzeichnis, als fachkundig gelten.“

Originalstelle, Privatperson 89

Keine Berechnung durch Netzbetreiber bei Anschluss durch fachkundigen Dritten

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.

So steht es jetzt: Es soll klargestellt werden, dass der Verteilnetzbetreiber (VNB) keine Kosten für den Anschluss berechnen darf, wenn ein fachkundiger Dritter den Anschluss der PV-Anlage vornimmt.

„Es ist klarzustellen, dass der VNB dies nicht berechnen darf, wenn ein "fachkundiger Dritter" den Anschluss vornimmt.“

Originalstelle, Privatperson 89

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined two independently acceptable demands: a price cap for grid-operator connection and a ban on charging when a qualified third party connects. Split and made standalone.

Keine NAB-Erlaubnis für Anschluss unter 10 kWp

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Elektrofachkräfte sollen für den Anschluss von Erzeugungsanlagen unter 10 kWp keine Erlaubnis des Netzanschlussbegehrens/Netzbetreibers benötigen; die Rechte der Netzbetreiber sollen sinken.

„Elektrofachkräfte sollen keine Erlaubnis des NAB benötigen für den Anschluss einer Erzeugungsanlage unter 10 Kwp.“

Originalstelle, Privatperson 89

Meister brauchen den TREI-Schein nicht, Techniker und Ingenieure schon

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Für die Konzession des Verteilnetzbetreibers (Eintragung ins Installateurverzeichnis) brauchen Meister den TREI-Schein nicht, während staatlich geprüfte Elektro-Techniker und Ingenieure eine zusätzliche Bescheinigung ihrer Qualifikation benötigen.

„Meister diesen Schein nicht machen müssen um eine Konzession des VNB erhalten und gleichwertige oder höher wertige Ausbildungen wie der staatlich geprüfter Elektro-Techniker oder Ingenieure eine zusätzliche Bescheinigung Ihrer Qualifikation benötigen“

Originalstelle, Privatperson 89

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage mischt eine prüfbare Tatsachenbehauptung (wer den TREI-Schein braucht) mit einer Wertung (nicht nachvollziehbar); daher getrennt in Fakt und Urteil.

Meisterzwang und Mangel an Fachkundigen bremsen die private Energiewende

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: nicht neutral formuliert, Rolle im Argument unsicher.

So steht es jetzt: Die Einreichung nennt den Meisterzwang und den Mangel an als fachkundig geltenden Personen beim Netzanschluss von Anlagen nach EEG § 10 als Engpässe, die insbesondere die private Energiewende behindern, unter anderem durch Wartezeiten auf Angebote.

„Meisterzwang und Mangel an als "fachkundig" geltenden Personen sind Flaschenhälse, die insbesondere die private Energiewende blockieren.“

Originalstelle, Privatperson 89

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): Wording was loaded ("blockieren", "überhöhte Angebote" added beyond the quote); rewritten neutrally with the claim and direction kept, and the context (EEG § 10 grid connection) named.

Netzanschluss: Preisobergrenze/Entfall der VNB-Gebühr als wichtigster Punkt

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die geforderte Preisobergrenze für den Netzanschluss durch den Verteilnetzbetreiber und der Wegfall dieser Gebühr bei Anschluss durch einen fachkundigen Dritten gelten dem Einreicher als der für den weiteren Ausbau der privaten Energiewende relevanteste Punkt, der vielleicht an den Anfang der Strategie gestellt werden sollte.

„Ich halte diesen Punkt für den weiteren Ausbau in der privaten Energiewende für am relevantesten, daher vielleicht sogar an den Anfang stellen?“

Originalstelle, Privatperson 89

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt enthielt nur eine Wertung (Priorität), aber der Bezug war falsch: „dieser Punkt" meint die Preisobergrenze/Gebührenfreiheit beim Anschluss, nicht die Fachkunde-Regelung. Umformuliert, eigenständig und mit der vorsichtigen Formulierung („vielleicht").

Netzbetreiber verlangen bei indirektem Anschluss eingetragenen Installateur

Eines von 3 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Netzbetreiber unterscheiden bei EEG-Anlagen zwischen direktem und indirektem Netzanschluss: Bei direktem genügt nach VDE-AR-N 4105 der Nachweis der Fachkunde, bei indirektem (Volleinspeiser) darf nur ein eingetragener Elektroinstallateur den Anschluss durchführen.

„Im Falle eines indirekten Netzanschlusses (Volleinspeiser) darf diesen nur ein eingetragener Elektroinstallateur durchführen.“

Originalstelle, Privatperson 89

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed checkable claims (grid operators' practice, EEG wording) with the judgment that the distinction is unjustified; split into the two factual claims and the judgment.

Unterscheidung direkter/indirekter Netzanschluss ist nicht nachvollziehbar

Eines von 3 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die Unterscheidung zwischen direktem und indirektem Netzanschluss bei EEG-Anlagen ist nicht nachvollziehbar, da für beide Volleinspeiser dieselbe Fach- und Sachkunde erforderlich sei.

„Diese Unterscheidung ist nicht nachvollziehbar.“

Originalstelle, Privatperson 89

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed checkable claims (grid operators' practice, EEG wording) with the judgment that the distinction is unjustified; split into the two factual claims and the judgment.

Unterschiedliche TREI-Schein-Pflicht für Meister und Techniker nicht nachvollziehbar

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Es sei nicht nachvollziehbar, dass Meister für die Konzession des Netzbetreibers keinen TREI-Schein brauchen, gleichwertig oder höher qualifizierte Techniker und Ingenieure aber schon.

„Es ist nicht nachvollziehbar, dass Meister diesen Schein nicht machen müssen um eine Konzession des VNB erhalten“

Originalstelle, Privatperson 89

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage mischt eine prüfbare Tatsachenbehauptung (wer den TREI-Schein braucht) mit einer Wertung (nicht nachvollziehbar); daher getrennt in Fakt und Urteil.

Zählerschrank-Mindestmaße nicht erzwingen, Austausch kostet ≥ 6.000 €

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Ein weniger als fünf Jahre alter Zählerschrank sollte nicht wegen fehlender Mindesthöhe ersetzt werden müssen; der Austausch kostet mindestens 6.000 € und gefährdet die Wirtschaftlichkeit.

„sollte ein noch nicht einmal 5 Jahre alter Zählerschrank nicht ausgetauscht werden müssen, um eine Solaranlage zu betreiben“

Originalstelle, Privatperson 89

Sanktionen für Marktakteure, die Anspruch auf Messkonzept missachten

Eines von 3 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.

So steht es jetzt: Marktakteure sollen sanktioniert werden, wenn sie dem Anspruch des Anlagenbetreibers auf sein Messkonzept nicht nachkommen.

„Marktakteure werden sanktioniert, wenn sie dem Anspruch des Anlagenbetreibers nicht nachkommen.“

Originalstelle, Privatperson 89

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined three separately acceptable demands: a right to the best metering concept, a right to cascade metering and virtual metering points, and sanctions for market actors who refuse.

Anmeldeverfahren vereinheitlichen und vereinfachen

Dasselbe Argument hat auch Privatperson 58 vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Das Anmeldeverfahren für kleine PV-Anlagen soll einheitlich und wesentlich einfacher gestaltet werden.

„Erleichterung der Anmeldeverfahren“

Originalstelle, Privatperson 89

Eintragung ins Installateurverzeichnis nur per TREI-Schein widerspricht der NSAV

Dasselbe Argument hat auch Privatperson 189 vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Die Praxis, Elektrofachkräfte nur mit TREI-Schein in das Installateurverzeichnis der Netzbetreiber einzutragen, widerspricht nach Ansicht der Einreichenden der NSAV, die Fachkenntnisse verlangt, aber auch andere Nachweise zulässt (z. B. Universitätsprüfung oder -abschluss, vergleichbare Meister- oder Technikerabschlüsse).

„Sofern eine Eintragung in ein Installateursverzeichnis erforderlich bleiben soll, darf diese nicht mehr vom TREI-“

Originalstelle, Privatperson 89

Marktmacht einzelner Firmen und Netzbetreiber behindert Wettbewerb beim PV-Anschluss

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: nicht neutral formuliert, Rolle im Argument unsicher.

So steht es jetzt: Nach Ansicht der Einreichenden verhindern einzelne Unternehmen und Netzbetreiber mit einer Monopolstellung weiteren Wettbewerb und treiben die Preise für den Anschluss privater Solaranlagen in die Höhe.

„besteht ein Monopol einzelner Unternehmen sowie Netzbetreiber die weitere Konkurrenz klar verhindern“

Originalstelle, Privatperson 89

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): Wording was loaded (\"Monopol\", \"klar verhindern\", \"in die Höhe getrieben\"); rewritten neutrally as the submitter's view, same direction, and made standalone by naming the PV connection context.

TREI-Prüfung nicht von unabhängiger Stelle, Aufnahme durch Monopolinhaber

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich, nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Nach Darstellung der Einreichung wird die Prüfung für den TREI-Schein, von dem die Eintragung ins Installateurverzeichnis für PV-Anschlüsse abhängt, nicht von einer unabhängigen dritten Stelle durchgeführt, und über die Aufnahme entscheiden Akteure mit Monopolstellung.

„die Prüfung für den TREI-Schein von keiner unabhängig dritten Stelle durchgeführt und die Monopolhalter entscheiden wer aufgenommen wird und wer nicht“

Originalstelle, Privatperson 89

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage mischte eine prüfbare Tatsachenbehauptung (Prüfung nicht unabhängig, Aufnahmeentscheidung bei Monopolinhabern) mit einer Wertung (verhindert Wettbewerb); getrennt und neutral sowie eigenständig formuliert.

Anzuwendende technische Regeln kostenfrei veröffentlichen

Dasselbe Argument hat auch Privatperson 98 vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Anzuwendende Regeln und Vorgaben sollen veröffentlicht und anmelde-, kosten- und einwilligungsfrei zugänglich gehalten werden.

„Anzuwendende Regeln / Vorgaben etc. sind zu veröffentlichen.“

Originalstelle, Privatperson 89

EEG kennt keine Unterscheidung zwischen direktem und indirektem Netzanschluss

Eines von 3 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Das EEG enthält nach Darstellung der Einreichung keine Differenzierung zwischen direkten und indirekten Netzanschlüssen, und der Gesetzgeber habe sie auch nicht gewollt.

„Im EEG ist keine Differenzierung von direkten und indirekten Netzanschlüssen erkennbar und dies wollte der Gesetzgeber auch sicherlich nicht.“

Originalstelle, Privatperson 89

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed checkable claims (grid operators' practice, EEG wording) with the judgment that the distinction is unjustified; split into the two factual claims and the judgment.

Messkonzepte teils nicht zugelassen, zusätzliche Zähler verlangt

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Laut der Einreichung zur Photovoltaik-Strategie werden geeignete Messkonzepte für PV-Anlagen teilweise nicht zugelassen und Zähler verlangt, die aus ihrer Sicht technisch nicht nötig sind, bis hin zum Ersatz oder zusätzlichen Einbau von Zählerschränken.

„Geeignete Messkonzepte werden teilweise verweigert. Technisch unnötige Zähler werden teilweise erzwungen.“

Originalstelle, Privatperson 89

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): Mixes a factual claim about metering practice with loaded wording and a separate effect claim (slowing expansion); split into neutral factual and effect claims.

Messstellenkonzepte regeln, Niederlande als Vorbild

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die Messstellenkonzepte sollen geregelt werden; in den Niederlanden sei kein neuer Zähler nötig.

„Regelung der Messstellenkonzepte (In den Niederlanden braucht es keinen neuen Zähler)“

Originalstelle, Privatperson 89

Moderne Messsysteme passen auch auf kleinere Zählerplätze

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Moderne Messsysteme lassen sich auch auf kleineren Zählerplätzen realisieren.

„lassen sich moderne Messsysteme auch auf kleineren Zählerplätzen realisieren“

Originalstelle, Privatperson 89

NAV § 1: Rechtliche Grauzone bei bilanziell durchgeleiteten Volleinspeisern

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich, Rolle im Argument unsicher.

So steht es jetzt: Weil einige Verteilnetzbetreiber den Ausschluss von Erneuerbare-Energien-Anlagen aus der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV, § 1) nur auf Volleinspeisung beziehen, entsteht nach Auffassung der Einreichung eine rechtliche Grauzone für Volleinspeise-Anlagen, die kaufmännisch bilanziell durchgeleitet werden.

„Sollte dies die Intention des Gesetzgebers gewesen sein ist es eine rechtliche Grauzone bei Volleinspeise-Anlagen, die kaufmännisch bilanziell durchgeleitet werden“

Originalstelle, Privatperson 89

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt verwies ohne Nennung auf NAV und Netzbetreiber; er wurde mit Benennung der Verordnung und des Akteurs neu gefasst, die Aussage bleibt unverändert.

Niederspannungsanschlussverordnung: Ausnahme auch für mittelbaren Anschluss

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich.

So steht es jetzt: Die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) soll ausdrücklich festlegen, dass sie auch nicht für den mittelbaren Netzanschluss von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien und aus Grubengas gilt, und dieser Ausschluss soll an den Anfang der Verordnung gestellt werden.

„Den letzten Satz an den Anfang stellen und präzisieren: Diese Verordnung "gilt nicht für den Netzanschluss, auch nicht den mittelbaren, von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien und aus Grubengas.“

Originalstelle, Privatperson 89

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt nutzte die Abkürzungen NAV und EE-Anlagen ohne Bezug; umgeschrieben mit ausgeschriebenem Verordnungsnamen, Anspruch und Richtung unverändert.

Preisobergrenze für den Anschluss von PV-Anlagen durch den Netzbetreiber

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.

So steht es jetzt: Für den Fall, dass der Anlagenbetreiber den Anschluss seiner PV-Anlage vom Netzbetreiber vornehmen lässt, soll eine betreiberfreundliche Preisobergrenze festgelegt werden.

„Es ist eine betreiberfreundliche Preisobergrenze zu definieren, wenn der Betreiber von seinem Recht "den Anschluss der Anlagen von dem Netzbetreiber ... vornehmen [zu] lassen" Gebrauch macht.“

Originalstelle, Privatperson 89

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined two independently acceptable demands: a price cap for grid-operator connection and a ban on charging when a qualified third party connects. Split and made standalone.

Recht auf das technisch beste Messkonzept

Eines von 3 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.

So steht es jetzt: Anlagenbetreiber sollen ein gesetzliches Recht auf das technisch beste Messkonzept haben.

„Recht des Anlagenbetreibers auf das technisch beste Messkonzept.“

Originalstelle, Privatperson 89

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined three separately acceptable demands: a right to the best metering concept, a right to cascade metering and virtual metering points, and sanctions for market actors who refuse.

TREI-Schein-Verfahren ist fraglich und schafft keinen Wettbewerb

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich, nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die Einreichung hält das Verfahren der TREI-Schein-Prüfung und Aufnahme für höchst fraglich und meint, es schaffe keinen Wettbewerb.

„Aus meiner Sicht ist dies höchst fraglich und schafft keinen Wettbewerb.“

Originalstelle, Privatperson 89

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage mischte eine prüfbare Tatsachenbehauptung (Prüfung nicht unabhängig, Aufnahmeentscheidung bei Monopolinhabern) mit einer Wertung (verhindert Wettbewerb); getrennt und neutral sowie eigenständig formuliert.

VDE-Anwendungsregeln sind nur gegen Entgelt zugänglich

Dasselbe Argument hat auch Privatperson 98 vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Die als maßgeblich betrachteten VDE-Anwendungsregeln (z. B. AR-N 4100, 4105, VDE 0100-712, -722) sind der Öffentlichkeit nicht oder nur gegen Entgelt zugänglich und daher nicht allgemein bekannt.

„sind der Öffentlichkeit nicht bzw. nur gegen Entgelt zugänglich. Sie sind somit NICHT allgemein bekannt.“

Originalstelle, Privatperson 89

Fachkräfte sichern 4 Argumente, 4 davon auf der Landkarte

Hohe Gründungshürden ohne Meistertitel

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die Hürden, ein Unternehmen in diesem Bereich ohne Meistertitel zu gründen, sind trotz Qualifikation sehr hoch.

„Die Hürden, um ein Unternehmen in diesem Bereich zu gründen ist trotz Qualifikation ohne einen Meistertitel ist sehr hoch.“

Originalstelle, Privatperson 89

IHK-Qualifizierung für Gesellen und Industrie-Elektriker

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Elektrogesellen, Industrie-Elektriker und vergleichbar Qualifizierte sollten bei der IHK eine Ausbildung und Prüfung zum PV-Anschluss ablegen können, um den Mangel an Fachkundigen ohne große finanzielle Hürden zu lindern.

„sollten eine Ausbildung und Prüfung zum Anschluss von PV-Anlagen bei der IHK in Theorie und Praxis ablegen können“

Originalstelle, Privatperson 89

Meisterzwang/TREI-Schein bei ausreichender Qualifikation abschaffen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Meisterzwang bzw. TREI-Schein sollen bei ausreichender Qualifikation entfallen; Ingenieure und staatlich geprüfte Elektrotechniker sollen gleichgestellt werden.

„Abschaffung des Meisterzwang bzw. TREI-Schein (Siehe unten) bei ausreichender Qualifikation“

Originalstelle, Privatperson 89

Qualifizierte Elektro-Fachkräfte fehlen im Installateurverzeichnis

Dasselbe Argument hat auch Privatperson 189 vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Diplomingenieure der Elektrotechnik, Industriemeister, Elektrogesellen und Techniker mit einschlägigen Kenntnissen sind nicht im Installateurverzeichnis aufgeführt, obwohl sie qualifiziert sind.

„Dem Fachkräftemangel kann dadurch auch vorgebeugt werden.“

Originalstelle, Privatperson 89