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Privatperson 162

Privatperson. Gehört zum Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“. 14 Argumente aus rund 1 Seite.

Was das Lager verbindet: Breites Lager aus Privatpersonen, Unternehmen und Verbänden, das die Strategie und das 215-GW-Ziel im Grundsatz trägt und gezielte Erleichterungen wie Bürgersolarparks, Floating-PV und größere Korridore befürwortet.

Mit wem Privatperson 162 übereinstimmt

Gezählt werden die Streitfragen der Landkarte, zu denen sich beide Organisationen geäußert haben. Übereinstimmung heißt: Beide stimmen zu oder beide lehnen ab.

Im eigenen Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“

123 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Im anderen Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“

23 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Keinem Lager zugeordnet

14 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Wo Privatperson 162 allein steht

Bei 1 Streitfrage urteilt Privatperson 162 anders als die Mehrheit der Organisationen im eigenen Lager, die sich dazu geäußert haben. Hier kann eine Organisation Brücken bauen, oder ihr Lager ist weniger geschlossen, als es aussieht.

Laufzettel: was aus jedem Argument wurde

Für jede Stellungnahme lässt sich nachvollziehen, was aus jedem einzelnen Argument geworden ist.

Von 14 Argumenten stehen 10 auf der Landkarte und 4 sind Einzelforderungen. 5 Argumente hat die maschinelle Redaktion umformuliert, 2 Argumente sind entstanden, weil sie 1 längere Textstelle geteilt hat. 9 Argumente haben auch andere Organisationen vorgebracht.

Die maschinelle Redaktion prüft jedes Argument nach dem Zerlegen: Sie teilt Stellen, die mehrere Behauptungen enthalten, und formuliert wertende Wörter neutral um. Auf der Landkarte heißt: Das Argument ist in eine Streitfrage eingegangen. Einzelforderung heißt: Es gehört zu keiner Streitfrage, meist weil nur diese Organisation es vorbringt. Ein Klick auf die Zeile unter einem Argument zeigt die Originalstelle.

Das Vorhaben als Ganzes 1 Argument, 1 davon auf der Landkarte

Strategiemaßnahmen fördern den Ausbau

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die Maßnahmen im Strategiepapier sind grundsätzlich geeignet, den PV-Ausbau zu fördern.

„insgesamt begrüße ich die Maßnahmen im Strategiepapier. Sie sind geeignet, den Ausbau zu fördern.“

Originalstelle, Privatperson 162

Photovoltaik auf dem Dach erleichtern 5 Argumente, 3 davon auf der Landkarte

Betreiber von Dach-PV sind juristische Laien und kommen mit Rechtsunsicherheit schlecht zurecht

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Betreiber von Dach-PV-Anlagen sind keine Juristen und können mit der unsicheren Rechtslage bei der Genehmigungsfiktion gegenüber dem Verteilnetzbetreiber schlecht umgehen.

„denn der Betreiber ist kein Jurist und kann mit der unsicheren Lage schlecht umgehen“

Originalstelle, Privatperson 162

Begründung der maschinellen Redaktion: Das ursprüngliche Argument verband eine Bewertung (Genehmigungsfiktion nicht ausreichend) mit einer überprüfbaren Tatsachenbehauptung (Betreiber sind Laien, die mit Unsicherheit schlecht umgehen); beide lassen sich unabhängig voneinander beurteilen.

Genehmigungsfiktion nach § 8 EEG genügt für Dach-PV nicht

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die Genehmigungsfiktion nach § 8 EEG reicht nach Ansicht der Einreichenden nicht aus, um die Genehmigungs- und Abnahmeprozesse bei Dach-PV-Anlagen gegenüber dem Verteilnetzbetreiber zu lösen.

„Die Genehmigungsfiktion aus §8 EEG ist dabei nicht ausreichend“

Originalstelle, Privatperson 162

Begründung der maschinellen Redaktion: Das ursprüngliche Argument verband eine Bewertung (Genehmigungsfiktion nicht ausreichend) mit einer überprüfbaren Tatsachenbehauptung (Betreiber sind Laien, die mit Unsicherheit schlecht umgehen); beide lassen sich unabhängig voneinander beurteilen.

Verteilnetzbetreiber erschweren Dach-PV-Ausbau durch Genehmigungs- und Abnahmeprozesse

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: nicht neutral formuliert.

So steht es jetzt: Nach Darstellung der Einreichung behindern die Genehmigungs- und Abnahmeprozesse der Verteilnetzbetreiber (VNB) den Ausbau der Dach-Photovoltaik.

„Hier werden durch die VNB heute Hürden aufgebaut, die den Ausbau behindern.“

Originalstelle, Privatperson 162

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): Loaded wording ('bauen Hürden auf') replaced by a neutral formulation of the same claim, attributed to the submission, and named the actors and the process.

Maßnahmen für Dach-PV unzureichend

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Im Bereich Dach-PV reichen die Maßnahmen der Strategie nicht aus, weil das größte Hindernis nicht wirksam gelöst wird.

„Im Bereich Dach-PV sind sie nicht ausreichend.“

Originalstelle, Privatperson 162

Rechtsstellung der Dach-PV-Betreiber stärken

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die Strategie sollte Maßnahmen zur besseren Rechtsstellung von Dach-PV-Betreibern gegenüber dem VNB vorsehen.

„Ich bitte, in der Strategie auch Maßnahmen zur besseren Rechtsstellung des Betreibers von Dach-PV gegenüber dem“

Originalstelle, Privatperson 162

Netzanschlüsse beschleunigen 8 Argumente, 6 davon auf der Landkarte

Problem ist verbreitet, bei vielen VNB

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Gleichartige Probleme mit Verteilnetzbetreibern finden sich laut Einreicher in Medien und im Internet zuhauf und bei vielen VNB.

„gleiche Probleme“

Originalstelle, Privatperson 162

VNB übermitteln keine Zeitpläne für den Netzanschluss

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: nicht neutral formuliert.

So steht es jetzt: Nach Darstellung der Einreichenden übermitteln Verteilnetzbetreiber Betreibern von Dach-PV-Anlagen keine Zeitpläne für den Netzanschluss und verweisen darauf, dass zuerst der Elektriker den Auftrag angenommen haben müsse.

„Zeitpläne für das NAB werden nicht übermittelt, sondern mit“

Originalstelle, Privatperson 162

Begründung der maschinellen Redaktion: Das Wort „Scheinargumenten“ wertete die Begründung der Netzbetreiber; die Behauptung bleibt, nun neutral und mit der genannten Begründung formuliert.

VNB-Genehmigung/Abnahme ist größtes Hindernis

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die Genehmigungs- und Abnahmeprozesse der Verteilnetzbetreiber sind das größte Hindernis für den Ausbau der Dach-PV.

„Hier ist das größte Hindernis nicht effektiv gelöst: Die“

Originalstelle, Privatperson 162

Von VNB verlangte Unterlagen übersteigen Clearingstellen-Maßstab

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Nach Darstellung der Einreichenden verlangen Verteilnetzbetreiber bei Netzanschlussbegehren für Dach-PV mehr Informationen und Unterlagen, als die Clearingstelle EEG als erforderlich beschreibt.

„Die verlangte Menge von Informationen und Unterlagen geht weit über das Maß hinaus, das die Clearingstelle als erforderlich beschreibt.“

Originalstelle, Privatperson 162

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): Loaded wording ("überzogen") replaced with the neutral factual claim from the passage; the claim and its direction are kept, abbreviation VNB spelled out for standalone reading.

VNB bearbeiten Betreiberanträge nach § 8 EEG nicht, sondern nur über Elektriker

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: nicht neutral formuliert.

So steht es jetzt: Nach Darstellung der Einreichenden bearbeiten Verteilnetzbetreiber Anträge von Betreibern von Dach-PV-Anlagen nicht gemäß § 8 EEG, sondern kommunizieren nur mit den beauftragten Elektrikern.

„Anträge des Betreibers werden entgegen § 8 EEG nicht bearbeitet, VNB kommunizieren stattdessen nur mit“

Originalstelle, Privatperson 162

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Formulierung „entgegen § 8 EEG“ als feststehende Tatsache wurde als Darstellung der Einreichenden gekennzeichnet und der Gegenstand (Dach-PV-Betreiber, Elektriker) benannt; Richtung der Aussage bleibt erhalten.

Betreibern fehlen Hebel gegen VNB

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Dem Betreiber fehlen wirksame Mittel, die gesetzlichen Fristen aus § 8 EEG gegenüber dem VNB durchzusetzen.

„Dem Betreiber fehlen hier wirksame Hebel, die gesetzlichen Fristen aus §8 EEG gegenüber dem VNB durchzusetzen.“

Originalstelle, Privatperson 162

§-8-EEG-Genehmigungsfiktion bewirkt keine Zählersetzung durch den VNB

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: nicht neutral formuliert.

So steht es jetzt: Die Genehmigungsfiktion nach § 8 EEG stellt nach Auffassung der Einreichenden nicht sicher, dass der Verteilnetzbetreiber einen Zweirichtungszähler setzt, solange das Betreiberverfahren des Netzbetreibers nicht durchlaufen wurde.

„Eine Genehmigungsfiktion hilft auch nicht dagegen, dass der VNB ohne Durchlaufen seines aufgeblähten Prozesses keinen Zweirichtungszähler setzt.“

Originalstelle, Privatperson 162

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): Loaded wording ("aufgeblähten Prozesses", "Zählerverweigerung") removed from label and summary; the claim and its direction are kept, and the provision (§ 8 EEG) and actor (Verteilnetzbetreiber) are named.

BNetzA als Aufsicht mit Beschwerdeprozess

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die Bundesnetzagentur könnte als Aufsichtsorgan über VNB tätig werden, wofür ein Beschwerdeprozess eingerichtet werden könnte.

„Beispielsweise könnte die BNetzA hier als Aufsichtsorgan tätig werden, hierfür könnte ein“

Originalstelle, Privatperson 162