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Privatperson 156

Privatperson. Gehört zum Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“. 11 Argumente aus rund 1 Seite.

Was das Lager verbindet: Breites Lager aus Privatpersonen, Unternehmen und Verbänden, das die Strategie und das 215-GW-Ziel im Grundsatz trägt und gezielte Erleichterungen wie Bürgersolarparks, Floating-PV und größere Korridore befürwortet.

Mit wem Privatperson 156 übereinstimmt

Gezählt werden die Streitfragen der Landkarte, zu denen sich beide Organisationen geäußert haben. Übereinstimmung heißt: Beide stimmen zu oder beide lehnen ab.

Im eigenen Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“

123 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Im anderen Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“

23 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Keinem Lager zugeordnet

14 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Wo Privatperson 156 allein steht

Bei 1 Streitfrage urteilt Privatperson 156 anders als die Mehrheit der Organisationen im eigenen Lager, die sich dazu geäußert haben. Hier kann eine Organisation Brücken bauen, oder ihr Lager ist weniger geschlossen, als es aussieht.

Laufzettel: was aus jedem Argument wurde

Für jede Stellungnahme lässt sich nachvollziehen, was aus jedem einzelnen Argument geworden ist.

Von 11 Argumenten stehen 4 auf der Landkarte und 7 sind Einzelforderungen. 1 Argument hat die maschinelle Redaktion umformuliert, 2 Argumente sind entstanden, weil sie 1 längere Textstelle geteilt hat. 1 Argument haben auch andere Organisationen vorgebracht.

Die maschinelle Redaktion prüft jedes Argument nach dem Zerlegen: Sie teilt Stellen, die mehrere Behauptungen enthalten, und formuliert wertende Wörter neutral um. Auf der Landkarte heißt: Das Argument ist in eine Streitfrage eingegangen. Einzelforderung heißt: Es gehört zu keiner Streitfrage, meist weil nur diese Organisation es vorbringt. Ein Klick auf die Zeile unter einem Argument zeigt die Originalstelle.

Freiflächenanlagen stärker ausbauen 1 Argument, 1 davon auf der Landkarte

Freiflächenanlagen sind auf maximalen Ertrag ausgelegt, kWp daher vergleichbar

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Bei Freiflächenanlagen werden Module auf maximalen Ertrag ausgerichtet, sodass die Peak-Leistung Anlagen bedingt vergleichbar und die erzeugbare Leistung berechenbar macht.

„Bei Freiflächenanlagen wird der Aufbau der Solarmodule immer mit dem Ziel des maximalen Ertrages erfolgen (optimale Richtung und Neigung)“

Originalstelle, Privatperson 156

Photovoltaik auf dem Dach erleichtern 10 Argumente, 3 davon auf der Landkarte

kWp-Grenze führt zu nicht voll belegten Ost-West-Dächern

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Um die kWp-Bemessungsgrenze nicht zu überschreiten, werden Ost-West-Dächer nicht vollständig belegt und mögliche erneuerbare Energie bleibt ungenutzt.

„wird also bei einer Ost-West-Ausrichtung das Dach nicht „voll gemacht“ und mögliche erneuerbare Energie verschenkt.“

Originalstelle, Privatperson 156

Steigende Modulleistung und Repowering verstärken Unterbelegung der Dächer

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die steigende kWp-Leistung der Module und das geplante Repowering bei Dachanlagen führen unter der kWp-Grenze zu einer Unterbelegung der Dächer.

„Die stetig steigende Leistung (kWp) der Solarmodule sowie das angepeilte „Repowering bei Dachanlagen“ mit den neuen leistungsfähigeren Modulen führt ebenfalls zu einer „Unterbelegung“ der Dächer.“

Originalstelle, Privatperson 156

Volle Dachnutzung erhöht Beitrag der Privathaushalte zur Energiewende

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die Umstellung auf eine Einspeiseleistungs-Grenze würde die Nutzung der kompletten sinnvollen Dachflächen ermöglichen und so den Beitrag der Privathaushalte zur Energiewende erhöhen.

„Die Nutzung der kompletten (sinnvollen) Dachflächen bei der Installation der Photovoltaikanlagen erhöht den Beitrag der Privathaushalte an der Energiewende.“

Originalstelle, Privatperson 156

EEG-Bemessungsgrenze auf Einspeiseleistung (kW) umstellen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die Bemessungsgrenze des EEG soll von der installierten Peak-Leistung (kWp) der Module auf die tatsächlich erzeugte und eingespeiste Leistung (kW) der PV-Anlage umgestellt werden.

„Die Bemessungsgrenze des EEG auf die installierte Peak-Leistung (kWp) der Generatoren (Solar-Module) soll auf die wirklich erzeugte und eingespeiste Leistung (kW) der Photovoltaikanlage geändert werden.“

Originalstelle, Privatperson 156

EEG-Förderung fällt im Süden höher aus als im Norden

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die EEG-Förderung für Photovoltaik von Privathaushalten fällt in den südlichen Bundesländern bisher immer höher aus als in den nördlichen.

„Die EEG-Förderung für Photovoltaik für Privathaushalte fällt bisher also in den südlichen Bundesländern immer höher aus als in den nördlichen Bundesländern.“

Originalstelle, Privatperson 156

Einspeiseleistung (kW) statt kWp sichert Gleichheitsgrundsatz im EEG

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Eine Umstellung der EEG-Bemessungsgrenze von der Generatorleistung (kWp) auf die Einspeiseleistung (kW) würde den Gleichheitsgrundsatz im EEG sichern, den die kWp-Bemessung nicht gewährleistet.

„wird auch der Gleichheitsgrundsatz im EEG gesichert, was bei der Bemessung auf die Generator-Leistung (kWp) nicht gegeben ist“

Originalstelle, Privatperson 156

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Abhängigkeit der kWp-Bemessung von Standort und Dach ist eine prüfbare Tatsachenbehauptung; die Bewertung als Gleichheitsverstoß samt Reformvorschlag ist ein Werturteil.

Einspeiseleistung bei 30 kWp hängt stark von Dachausrichtung ab

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Bei der EEG-Grenze von 30 kWp ist die erzielbare Wechselrichter-Einspeiseleistung bei Südausrichtung mit 36° Neigung wesentlich höher als bei Ost-West-Ausrichtung mit 45°.

„ist z.B. bei einer Süd-Ausrichtung mit 36° Dachneigung (Norddeutschland) wesentlich höher als mit einer Ost-West-Ausrichtung mit 45° Neigung.“

Originalstelle, Privatperson 156

kWp-Bemessung hängt von Standort, Dachausrichtung und Dachneigung ab

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die im EEG verwendete Bemessung nach Generatorleistung (kWp) hängt von der örtlichen Globalstrahlung, der Dachausrichtung und der Dachneigung ab.

„da diese von der örtlichen Globalstrahlung (Standort), der Dachausrichtung und Dachneigung abhängt“

Originalstelle, Privatperson 156

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Abhängigkeit der kWp-Bemessung von Standort und Dach ist eine prüfbare Tatsachenbehauptung; die Bewertung als Gleichheitsverstoß samt Reformvorschlag ist ein Werturteil.

Privatdächer haben geringere Energieeffizienz durch Ausrichtung und Abschattung

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Dachanlagen privater Haushalte erzeugen wegen vorgegebener Dachausrichtung, Neigung und Abschattung in der Regel deutlich weniger Leistung je installiertem kWp.

„Dachanlagen der Privathaushalte haben dagegen in der Regel eine wesentlich geringere Energieeffizienz“

Originalstelle, Privatperson 156

Zubau in kWp auf Privatdächern überzeichnet die tatsächlich erzeugbare PV-Leistung

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: nicht neutral formuliert.

So steht es jetzt: Nach Ansicht der Einreichung bildet der Zubau installierter Peak-Leistung (kWp) auf Privatdächern die tatsächlich erzeugbare Photovoltaik-Leistung in Deutschland nicht ab, weil Dachanlagen wegen Ausrichtung, Neigung und Abschattung in der Regel eine geringere Energieeffizienz haben.

„Der Zubau installierter Peak-Leistung auf Privatdächern täuscht deshalb auch eine nicht vorhandene Leistung aus Photovoltaik in Deutschland vor.“

Originalstelle, Privatperson 156

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage "täuscht vor" ist wertend formuliert; neutral umformuliert, Richtung und Gehalt (kWp-Zubau überzeichnet die tatsächliche Leistung) bleiben erhalten.