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Privatperson 21

Privatperson. Gehört zum Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“. 17 Argumente aus rund 1 Seite.

Was das Lager verbindet: Breites Lager aus Privatpersonen, Unternehmen und Verbänden, das die Strategie und das 215-GW-Ziel im Grundsatz trägt und gezielte Erleichterungen wie Bürgersolarparks, Floating-PV und größere Korridore befürwortet.

Mit wem Privatperson 21 übereinstimmt

Gezählt werden die Streitfragen der Landkarte, zu denen sich beide Organisationen geäußert haben. Übereinstimmung heißt: Beide stimmen zu oder beide lehnen ab.

Im eigenen Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“

123 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Im anderen Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“

23 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Keinem Lager zugeordnet

14 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Wo Privatperson 21 allein steht

Bei 2 Streitfragen urteilt Privatperson 21 anders als die Mehrheit der Organisationen im eigenen Lager, die sich dazu geäußert haben. Hier kann eine Organisation Brücken bauen, oder ihr Lager ist weniger geschlossen, als es aussieht.

Laufzettel: was aus jedem Argument wurde

Für jede Stellungnahme lässt sich nachvollziehen, was aus jedem einzelnen Argument geworden ist.

Von 17 Argumenten stehen 9 auf der Landkarte und 8 sind Einzelforderungen. 2 Argumente hat die maschinelle Redaktion umformuliert, 4 Argumente sind entstanden, weil sie 2 längere Textstellen geteilt hat. 1 Stelle hat die automatische Prüfung aussortiert.

Die maschinelle Redaktion prüft jedes Argument nach dem Zerlegen: Sie teilt Stellen, die mehrere Behauptungen enthalten, und formuliert wertende Wörter neutral um. Auf der Landkarte heißt: Das Argument ist in eine Streitfrage eingegangen. Einzelforderung heißt: Es gehört zu keiner Streitfrage, meist weil nur diese Organisation es vorbringt. Ein Klick auf die Zeile unter einem Argument zeigt die Originalstelle.

Netzanschlüsse beschleunigen 15 Argumente, 9 davon auf der Landkarte

Klärung von Messkonzept-Fragen beim Verteilnetzbetreiber dauert Wochen

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.

So steht es jetzt: Die Klärung des Messkonzepts mit dem Verteilnetzbetreiber war nach Darstellung der Einreichung erst nach mehreren Schriftwechseln über mehrere Wochen möglich.

„erst nach mehreren Schriftwechseln im Verlauf von mehreren Wochen hinreichend geklärt werden konnte“

Originalstelle, Privatperson 21

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage verbindet zwei einzeln bestreitbare Beobachtungen (veraltete Messkonzepte trotz Nachfrage; wochenlange Klärung), daher aufgeteilt und mit Nennung der Verteilnetzbetreiber eigenständig verständlich gemacht.

Kundendienst der Verteilnetzbetreiber beantwortet technische Fragen nicht

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: Bemerkung über das Verfahren, nicht zum Thema, nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Der technische Kundendienst der Verteilnetzbetreiber kann nach Darstellung der Einreichung technische Nachfragen von Endkunden derzeit nicht beantworten, und diese Situation wird als nicht hinnehmbar bewertet.

„Es ist ein unhaltbarer Zustand das der techn. Kundendienst auf technische Fragen keine Auskunft geben kann“

Originalstelle, Privatperson 21

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): Substantive claim about distribution network operators' customer service; made standalone by naming the actor and stated neutrally, keeping the direction (criticism).

Mehrere Netzbetreiber-Termine pro Anschluss überfordern Handwerkskapazitäten

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Wenn für Hausanschluss, Verplombung und Smart-Meter-Gateway jeweils getrennte Termine mit dem Verteilnetzbetreiber nötig sind, so die Einreichung, hemmt das die Umstellung der Energieversorgung und die verfügbaren Handwerkskapazitäten reichen dafür nicht aus.

„Das es mit dieser Art der Abarbeitung von Anforderungen einer Umstellung der Energiebedarfszusammensetzung nicht vorwärts gehen kann und die Handwerkskapazitäten nicht ausreichen, dürfte recht einleuchtend sein.“

Originalstelle, Privatperson 21

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt ist eine einzelne Behauptung; die wertende Formulierung ('recht einleuchtend', 'bremst') wurde neutral gefasst und der Bezug (Termine mit dem Verteilnetzbetreiber) ergänzt.

Mehrere Termine pro Netzanschluss-Umbau üblich

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Nach der Erfahrung des Einreichers sind für Hausanschlusserhöhung und SM-Gateway voraussichtlich 3–4 getrennte Termine mit dem Verteilnetzbetreiber nötig.

„es aller Wahrscheinlichkeit nach 3-4 Termine mit dem Verteilnetzbetreiber bedarf“

Originalstelle, Privatperson 21

Netzbetreiber zu Effizienz anhalten: ein Termin für alle Arbeiten

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Es sollte geprüft werden, ob Netzbetreiber zu mehr Effektivität verpflichtet werden können, etwa durch einen einzigen Termin für alle nötigen Arbeiten, was Arbeitsstunden spart.

„ein Termin mit dem Netzbetreiber zur Umsetzung aller notwendigen Arbeiten würde mehrere Arbeitsstunden (An- und Abfahrten) ersparen“

Originalstelle, Privatperson 21

Technischer Kundendienst der Netzbetreiber muss ertüchtigt werden

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Der technische Kundendienst der Verteilnetzbetreiber sollte so ertüchtigt werden, dass tausende individuelle technische Nachfragen sachgerecht beantwortet werden.

„sollte der technische Kundendienst der Verteilnetzbetreiber dahingehend ertüchtigt werden, dass in Zukunft tausende individuelle technische Nachfragen sachgerecht beantwortet werden können.“

Originalstelle, Privatperson 21

Verteilnetzbetreiber versenden selbst auf Nachfrage veraltete Messkonzepte

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.

So steht es jetzt: Verteilnetzbetreiber versenden nach Darstellung der Einreichung selbst auf Nachfrage veraltete Messkonzepte an Endkunden.

„selbst auf Nachfrage veraltete Messkonzepte versandt werden“

Originalstelle, Privatperson 21

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage verbindet zwei einzeln bestreitbare Beobachtungen (veraltete Messkonzepte trotz Nachfrage; wochenlange Klärung), daher aufgeteilt und mit Nennung der Verteilnetzbetreiber eigenständig verständlich gemacht.

Fristenstraffung allein reicht nicht aus

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die gestrafften Fristen genügen nicht, weil Verteilnetzbetreiber den Zähleraustausch unter Verweis auf Kapazitätsengpässe an Dritte übertragen könnten.

„Dies reicht m.E. nicht aus, da es dazu führen könnte, dass der Zähleraustausch seitens der Verteilnetzbetreiber „an Dritte“ mit dem Verweis auf Kapazitätsengpässe übertragen werden könnte“

Originalstelle, Privatperson 21

Auslagerung des Zählertauschs verteuert es für Verbraucher

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Wird der Zähleraustausch an Dritte übertragen, würde dies für den Verbraucher teurer.

„und somit für den Verbraucher teurer werden würde“

Originalstelle, Privatperson 21

Kosten der Mehrfachtermine tragen Bauherren und Netzentgeltzahler

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die Kosten der vielen Termine tragen der Bauherr und über die Netzentgelte alle Endverbraucher.

„Und diese Kosten trägt einerseits derjenige mit dem Bauvorhaben und andererseits alle Endverbraucher durch die Netzentgelte.“

Originalstelle, Privatperson 21

Mehr Kundenanfragen durch Wallbox, Wärmepumpe und kleine PV

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Wallboxen, Wärmepumpen und kleinere PV-Anlagen werden zu mehr privaten Nachfragen an die Netzbetreiber führen.

„und es wird zu mehr privaten Nachfragen kommen. Wallbox, Wärmepumpe und kleinere PV-Anlagen bedingen es.“

Originalstelle, Privatperson 21

Mehr Rolle der Netzbetreiber verlangt akkurate Information

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Wenn der Netzbetreiber bei allen Aspekten des Energiebedarfs mitreden will, muss auch seine Informationsbereitstellung hinreichend akkurat sein.

„so sollte auch die Informationsbereitstellung hinreichend akkurat sein“

Originalstelle, Privatperson 21

Straffung der Netzanschluss-Fristen ist richtig

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die Verkürzung der Fristen zur Umsetzung eines Netzanschlussbegehrens wird befürwortet.

„Ich finde es richtig, dass die Fristen zur Umsetzung eines Netzanschlussbegehrens gestrafft werden.“

Originalstelle, Privatperson 21

Verteilnetzbetreiber sollen bessere Kundeninformationen bereitstellen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Verteilnetzbetreiber sollten angehalten werden, Endkunden bessere und detailliertere Informationen zu geben.

„sollten Verteilnetzbetreiber angehalten werden, bessere und detailliertere Informationen für Endkunden bereitzustellen.“

Originalstelle, Privatperson 21

Zugangspflicht binnen eines Monats ist für Berufstätige belastend

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die Pflicht, dem Netzbetreiber innerhalb eines Monats Zugang zu gewähren, wird für Berufstätige als belastend bewertet.

„Dieser wird sich bedanken, wenn ich innerhalb eines Monats dem Netzbetreiber Zugang gewähren muss.“

Originalstelle, Privatperson 21

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt verband eine Tatsachenbehauptung (Abstimmung mit dem Arbeitgeber pro Termin) mit einer Wertung (Belastung durch die Monatsfrist zur Zugangsgewährung); beide lassen sich unabhängig voneinander beurteilen.

Über den Entwurf hinaus 2 Argumente, 0 davon auf der Landkarte

Jeder Netzbetreiber-Termin erfordert Abstimmung mit dem Arbeitgeber

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Bei jedem Termin mit dem Verteilnetzbetreiber muss sich die betroffene Person mit ihrem Arbeitgeber organisatorisch abstimmen.

„Davon abgesehen bedarf es bei jedem Termin einer entsprechenden Organisation mit dem Arbeitgeber.“

Originalstelle, Privatperson 21

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt verband eine Tatsachenbehauptung (Abstimmung mit dem Arbeitgeber pro Termin) mit einer Wertung (Belastung durch die Monatsfrist zur Zugangsgewährung); beide lassen sich unabhängig voneinander beurteilen.

Verteilnetzbetreiber wird zum Lieferanten des gesamten Haushaltsenergiebedarfs

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Durch Elektrifizierung muss künftig die gesamte Haushaltsenergie über den Verteilnetzbetreiber geliefert werden, was früher auf mehrere Stellen verteilt war.

„Am Ende läuft es ja darauf hinaus, dass die gesamte benötigte Energie eines Haushalts, nun durch den Verteilnetzbetreiber geliefert werden muss.“

Originalstelle, Privatperson 21

Aussortiert 1 Argument

Termine sehr kurz, Anfahrten dominieren die Kosten

Von der automatischen Prüfung aussortiert (Bemerkung über das Verfahren).

Fassung der Maschine: Jeder der Termine hat nur wenige Minuten effektive Arbeitszeit, verursacht aber An- und Abfahrten.

„Jeder der 4 genannten Termine hat eine effektive Arbeitszeit von max. 5 Minuten (wahrscheinlich nicht mal 2 Minuten), benötigt aber entsprechende An- und Abfahrten.“

Originalstelle, Privatperson 21