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Privatperson 84

Privatperson. Gehört zum Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“. 15 Argumente aus rund 1 Seite.

Was das Lager verbindet: Überwiegend Privatpersonen und Unternehmen, die den Zubau durch Vergütung, Privilegierung im Außenbereich und den Abbau von Pflichten und fossilen Begünstigungen sofort voranbringen wollen und die Strategie skeptisch sehen.

Mit wem Privatperson 84 übereinstimmt

Gezählt werden die Streitfragen der Landkarte, zu denen sich beide Organisationen geäußert haben. Übereinstimmung heißt: Beide stimmen zu oder beide lehnen ab.

Im eigenen Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“

23 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Im anderen Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“

123 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Keinem Lager zugeordnet

14 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Wo Privatperson 84 allein steht

Bei 2 Streitfragen urteilt Privatperson 84 anders als die Mehrheit der Organisationen im eigenen Lager, die sich dazu geäußert haben. Hier kann eine Organisation Brücken bauen, oder ihr Lager ist weniger geschlossen, als es aussieht.

Laufzettel: was aus jedem Argument wurde

Für jede Stellungnahme lässt sich nachvollziehen, was aus jedem einzelnen Argument geworden ist.

Von 15 Argumenten stehen 12 auf der Landkarte und 3 sind Einzelforderungen. 1 Argument hat die maschinelle Redaktion umformuliert, 3 Argumente sind entstanden, weil sie 2 längere Textstellen geteilt hat. 3 Argumente haben auch andere Organisationen vorgebracht.

Die maschinelle Redaktion prüft jedes Argument nach dem Zerlegen: Sie teilt Stellen, die mehrere Behauptungen enthalten, und formuliert wertende Wörter neutral um. Auf der Landkarte heißt: Das Argument ist in eine Streitfrage eingegangen. Einzelforderung heißt: Es gehört zu keiner Streitfrage, meist weil nur diese Organisation es vorbringt. Ein Klick auf die Zeile unter einem Argument zeigt die Originalstelle.

Das Vorhaben als Ganzes 3 Argumente, 3 davon auf der Landkarte

Anlagen von 2021/2022 in der Strategie berücksichtigen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die PV-Strategie soll die Vergütungsnachteile der 2021 und 2022 gebauten Anlagen berücksichtigen.

„Bitte bedenken Sie bei Ihrer Strategie auch die in 2021 und 2022 neu gebauten PV-Anlagen.“

Originalstelle, Privatperson 84

Netzkosten erklären Preisabstand 19 zu 7 ct/kWh nur teilweise

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich.

So steht es jetzt: Nach Ansicht der Einreichung rechtfertigen Netzkosten nur teilweise, dass Einspeisende rund 7 ct/kWh statt rund 19 ct/kWh (Industriestrompreis) erhalten; der verbleibende Unterschied sei weiterhin sehr deutlich.

„19 statt 7 ct/kWh sind aber immer noch ein sehr deutlicher Unterschied.“

Originalstelle, Privatperson 84

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): Der Punkt war nicht eigenständig verständlich (unklar, was die Zahlen 19 und 7 ct/kWh bedeuten); neu formuliert mit Bezug auf die Einspeisevergütung und den Industriestrompreis, Aussage und Richtung unverändert.

Vision förderfreier PV-Betrieb ist nach Ansicht der Einreichung fehlerhaft

Aus einer Textstelle herausgelöst, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die in der Strategie genannte Vision eines förderfreien Betriebs von PV-Anlagen beruht nach Ansicht der Einreichung auf einem Denkfehler.

„Sie schreiben als Vision einen förderfreien Betrieb. Hier gibt es einen großen Denkfehler!“

Originalstelle, Privatperson 84

Begründung der maschinellen Redaktion: Faktische Behauptung (Börsenpreis vs. Einspeisevergütung) und wertende Schlussfolgerung (Denkfehler) getrennt; wertende Wörter wie „lächerlich" nicht in den Zusammenfassungen übernommen.

Photovoltaik auf dem Dach erleichtern 5 Argumente, 3 davon auf der Landkarte

Die Einspeisevergütung ist im Verhältnis zum Bezugspreis zu niedrig

Dasselbe Argument hat auch Privatperson 61 vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Die Einsenderin bzw. der Einsender hält es für nicht hinnehmbar, dass eingespeister PV-Strom deutlich geringer vergütet wird, als der Stromanbieter für bezogenen Strom berechnet, und sieht darin einen Grund, nur 3 kWp statt der möglichen 7 kWp zu installieren.

„Der Strom an der Energiebörse kostet seit Jahren deutlich mehr als die lächerliche "Förderung" die für den Strom der eingespeist wird bezahlt wird.“

Originalstelle, Privatperson 84

Vergütung auf Industriestrompreisniveau würde Ausbau beschleunigen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Eine Einspeisevergütung in der Größenordnung des Industriestrompreises (ca. 19 ct/kWh) würde den PV-Ausbau deutlich beschleunigen.

„Würde hier zumindest in der Größenordnung der Industriestrompreise vergütet (ca. 19 ct/kWh), würde der Ausbau auch deutlich beschleunigt werden.“

Originalstelle, Privatperson 84

Selbstinstallation durch qualifizierte Privatpersonen erlauben

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die Installation von PV-Anlagen (außer Netzanschluss) soll durch qualifizierte Privatpersonen, etwa einen Industriemeister Elektronik, auch für sich selbst erlaubt werden.

„erforderlich, dass die Installation der Anlagen durch qualifizierte Privatpersonen erlaubt wird“

Originalstelle, Privatperson 84

Altanlagen nach 20 Jahren werden trotz Funktion entsorgt

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Viele noch voll funktionsfähige Altanlagen müssen nach 20 Jahren entsorgt werden, weil dann keine vergütete Einspeisung mehr möglich ist.

„viele noch voll funktionsfähige Altanlagen nach 20 Jahren entsorgt werden müssen, da dann die vergütete Einspeisung nicht mehr möglich ist“

Originalstelle, Privatperson 84

Anlagen von 2021/2022 vergütungsrechtlich schlechter gestellt

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die in 2021 und 2022 neu gebauten PV-Anlagen erhalten eine deutlich schlechtere Vergütung als davor und danach errichtete Anlagen.

„Diese sind ja immer noch vergütungstechnisch deutlich schlechter gestellt, als die davor und danach gebauten Anlagen.“

Originalstelle, Privatperson 84

Balkonkraftwerke erleichtern 1 Argument, 1 davon auf der Landkarte

Andere EU-Länder vergüten zum Endkundenpreis (Net Metering)

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Andere europäische Länder lassen die Zähler rückwärts laufen und vergüten damit den Endkundenpreis, etwa doppelt so hoch wie den Industriestrompreis.

„Andere europäische Länder lassen einfach die Zähler rückwärts laufen.“

Originalstelle, Privatperson 84

Netzanschlüsse beschleunigen 4 Argumente, 4 davon auf der Landkarte

Fachfirma nur für Netzanschluss kaum zu finden

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Wer die Anlage selbst installieren will, findet praktisch keine Fachfirma, die nur den Netzanschluss übernimmt, weshalb qualifizierte Angestellte derzeit nicht selbst installieren können.

„da es fast unmöglich ist eine Fachfirma zu finden, die dann nur den Netzanschluss durchführt“

Originalstelle, Privatperson 84

Fachfirma-Listung bei einem beliebigen Netzbetreiber soll genügen

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Rolle im Argument unsicher, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Es soll bundesweit unerheblich sein, bei welchem Netzbetreiber eine qualifizierte Fachfirma gelistet ist, da das Gebietsmonopol der Netzbetreiber nicht mehr zeitgemäß sei.

„Es muss in Deutschland egal sein, bei welchem Netzbetreiber eine Fachfirma gelistet ist“

Originalstelle, Privatperson 84

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage mischt eine prüfbare Tatsachenbehauptung (Listung wird als Ablehnungsgrund genutzt) mit einer Forderung bzw. Wertung (Monopol nicht zeitgemäß, Listung soll egal sein); beide sind getrennt bewertbar.

Netzbetreiber lehnen Fachfirmen wegen fehlender Listung ab

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Netzbetreiber nutzen die fehlende Listung einer Fachfirma bei ihnen aktuell als Ablehnungsgrund, obwohl überall dieselben Anforderungen gelten.

„Das wird aktuell aber als Ablehnungsgrund gebraucht.“

Originalstelle, Privatperson 84

Netzbetreiber nutzen Listung der Fachfirma als Ablehnungsgrund

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Rolle im Argument unsicher, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Netzbetreiber verweisen derzeit darauf, dass eine Fachfirma nicht bei ihnen gelistet ist, um Anträge abzulehnen, obwohl bundesweit dieselben Anforderungen gelten.

„Das wird aktuell aber als Ablehnungsgrund gebraucht.“

Originalstelle, Privatperson 84

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage mischt eine prüfbare Tatsachenbehauptung (Listung wird als Ablehnungsgrund genutzt) mit einer Forderung bzw. Wertung (Monopol nicht zeitgemäß, Listung soll egal sein); beide sind getrennt bewertbar.

Fachkräfte sichern 1 Argument, 1 davon auf der Landkarte

Selbstinstallation würde Fachkräftemangel begrenzen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die Erlaubnis zur Installation durch qualifizierte Privatpersonen würde den Fachkräftemangel im PV-Bereich begrenzen.

„auch um den Fachkräftemangel zu begrenzen“

Originalstelle, Privatperson 84

Über den Entwurf hinaus 1 Argument, 0 davon auf der Landkarte

Nach 20 Jahren aktuellen Einspeisesatz gelten lassen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Für Anlagen nach Ablauf der 20-jährigen Förderung (auch Windenergie) soll der aktuelle Einspeisesatz gelten, damit Strom und Ressourcen nicht vernichtet werden.

„Hier sollte dann der aktuelle Einspeisesatz gelten.“

Originalstelle, Privatperson 84