Lagebild / Organisationen / Privatperson 251

Privatperson 251

Privatperson. Gehört zum Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“. 18 Argumente aus rund 2 Seiten.

Was das Lager verbindet: Überwiegend Privatpersonen und Unternehmen, die den Zubau durch Vergütung, Privilegierung im Außenbereich und den Abbau von Pflichten und fossilen Begünstigungen sofort voranbringen wollen und die Strategie skeptisch sehen.

Mit wem Privatperson 251 übereinstimmt

Gezählt werden die Streitfragen der Landkarte, zu denen sich beide Organisationen geäußert haben. Übereinstimmung heißt: Beide stimmen zu oder beide lehnen ab.

Im eigenen Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“

23 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Im anderen Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“

123 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Keinem Lager zugeordnet

14 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Wo Privatperson 251 allein steht

Bei 2 Streitfragen urteilt Privatperson 251 anders als die Mehrheit der Organisationen im eigenen Lager, die sich dazu geäußert haben. Hier kann eine Organisation Brücken bauen, oder ihr Lager ist weniger geschlossen, als es aussieht.

Laufzettel: was aus jedem Argument wurde

Für jede Stellungnahme lässt sich nachvollziehen, was aus jedem einzelnen Argument geworden ist.

Von 18 Argumenten stehen 4 auf der Landkarte und 14 sind Einzelforderungen. 2 Argumente hat die maschinelle Redaktion umformuliert, 8 Argumente sind entstanden, weil sie 4 längere Textstellen geteilt hat. 1 Argument haben auch andere Organisationen vorgebracht. 1 Stelle hat die automatische Prüfung aussortiert.

Die maschinelle Redaktion prüft jedes Argument nach dem Zerlegen: Sie teilt Stellen, die mehrere Behauptungen enthalten, und formuliert wertende Wörter neutral um. Auf der Landkarte heißt: Das Argument ist in eine Streitfrage eingegangen. Einzelforderung heißt: Es gehört zu keiner Streitfrage, meist weil nur diese Organisation es vorbringt. Ein Klick auf die Zeile unter einem Argument zeigt die Originalstelle.

Das Vorhaben als Ganzes 6 Argumente, 1 davon auf der Landkarte

Überschusseinspeisung wird mit 8,2 ct/kWh vergütet, Bezug kostet ca. 45 ct/kWh

Dasselbe Argument hat auch Privatperson 61 vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Laut der Einsenderin bzw. dem Einsender beträgt die Vergütung für Überschusseinspeisung von PV-Strom 8,2 ct/kWh, während der Stromanbieter dem Haushalt derzeit 45 ct/kWh berechnet.

„Ich erhalte 8,2 Ct / Kwh für die Einspeisung muss aber zur Zeit 0,50 Ct / Kwh für den Netzbezug zahlen.“

Originalstelle, Privatperson 251

Angebote für gleiche PV-Anlage liegen zwischen 20 und 35 TEUR

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Der Einreicher berichtet, dass für dieselbe Anlage (PV, Wärmepumpe, Heizungssteuerung) Angebote zwischen 20 und 35 TEUR vorliegen.

„Da flattern einem für die gleich Anlage Angebote zwischen 20 - 35 TEUR auf den Tisch.“

Originalstelle, Privatperson 251

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt vermischt eine prüfbare Preisbeobachtung mit einer Bewertung/Forderung; die Passage trägt beides getrennt.

Gleicher Preis für Einspeisung und Bezug als Ziel

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die PV-Strategie sollte als Ziel haben, dass Einspeisung und Bezug zum gleichen Preis erfolgen, ergänzt um eine Fixkostenpauschale für die Netzinfrastruktur.

„Zielvorstellung sollte sein, dass Einspeisung und Bezug zum gleichen Preis erfolgen können unter“

Originalstelle, Privatperson 251

Handwerksbetriebe verlangen seit der Beschleunigung der Klimaziele überhöhte Preise

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: nicht neutral formuliert.

So steht es jetzt: Der Einreicher berichtet, dass seit der beschleunigten Umsetzung der Klimaziele viele Unternehmen, insbesondere im Handwerk, nach seiner Einschätzung deutlich überhöhte Preise verlangen und an Förderprogrammen wie der BAFA-Förderung (35–50 %) mitverdienen.

„viele Unternehmen insbesondere in der Handwerkerschaft ihre Chance“

Originalstelle, Privatperson 251

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): Loaded wording ("greifen ab", "Handwerker nutzen") replaced with a neutral formulation attributing the observation to the submitter; the claim and its direction are kept.

Rückwirkende Gesetzesänderungen vermeiden oder ganzheitlich umsetzen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Rückwirkende Änderungen sollten vermieden werden; wo sie nötig sind, sollten sie als ganzheitliches Konzept statt als Schnellschuss erfolgen.

„Richtigerweise sollten solche rückwirkenden“

Originalstelle, Privatperson 251

Strategie sieht keine Maßnahmen zur Preisangleichung vor

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: In der Strategie scheinen keine Maßnahmen zur Angleichung von Einspeise- und Bezugspreisen geplant zu sein.

„Entsprechende Maßnahmen scheinen nicht geplant zu sein.“

Originalstelle, Privatperson 251

Photovoltaik auf dem Dach erleichtern 4 Argumente, 0 davon auf der Landkarte

70%-Wirkleistungsbegrenzung ab 7 kWp ist nicht zielführend

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die Beibehaltung der 70%-Wirkleistungsbegrenzung für Anlagen ab 7 kWp ist nach Auffassung der Einreichenden nicht zielführend und sollte entfallen.

„scheint mir nicht zielführend.“

Originalstelle, Privatperson 251

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Passage verbindet eine prüfbare Tatsachenbehauptung (geplante Beibehaltung der Begrenzung) mit einer Wertung (nicht zielführend, Abschaffung); beides lässt sich getrennt beurteilen.

Aufhebung der 70%-Grenze nur per intelligentem Messsystem nicht zielführend

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die Aufhebung der 70%-Begrenzung durch die Installation eines intelligenten Messsystems ist wegen der damit verbundenen Kosten nicht zielführend.

„Die Aufhebung der Begrenzung durch Installation eines intelligenten Messsystem schein mir nicht zielführend, da verbunden mit wesentliche zu hohen Kosten.“

Originalstelle, Privatperson 251

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt vermischte eine prüfbare Kostenangabe (ca. 600 €, kein Mehrertrag) mit der Wertung, das Messsystem als Voraussetzung sei zu teuer bzw. nicht zielführend; daher getrennt.

Privates Smart Meter soll dem Messsystem des Netzbetreibers gleichgestellt werden

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Ein privat installiertes Steuerungs-/Messsystem sollte gesetzlich als gleichwertig zum intelligenten Messsystem des Netzbetreibers anerkannt werden, sodass die 70%-Regel entfällt.

„auch gleichwertig zu einem intelligenten“

Originalstelle, Privatperson 251

Strategie sieht Beibehaltung der 70%-Begrenzung ab 7 kWp vor

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Nach Darstellung der Einreichenden ist in der PV-Strategie weiterhin geplant, die 70%-Wirkleistungsbegrenzung für Anlagen ab 7 kWp beizubehalten.

„Eine nach wie vor geplante Beibehaltung der 70% Begrenzung für Anlagen ab 7 kwp“

Originalstelle, Privatperson 251

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Passage verbindet eine prüfbare Tatsachenbehauptung (geplante Beibehaltung der Begrenzung) mit einer Wertung (nicht zielführend, Abschaffung); beides lässt sich getrennt beurteilen.

Netzanschlüsse beschleunigen 4 Argumente, 3 davon auf der Landkarte

Zertifizierungen und Kostenrahmen für Standardkonfigurationen einführen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Für Standardkonfigurationen und Systemauslegungen sollten Zertifizierungen verlangt und Kostenrahmen als Empfehlung bzw. Checklisten festgelegt werden, um Verbraucher vor Wildwuchs und Betrügern zu schützen.

„Es sollten daher Maßnahmen ergriffen werden, die für gewisse Standardkonfiguration und Systemauslegungen, Zertifizierungen erfordern“

Originalstelle, Privatperson 251

Zertifizierungen und Kostenrahmen für Standardkonfigurationen von PV-Anlagen

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Es sollten Maßnahmen ergriffen werden, die für Standardkonfigurationen und Systemauslegungen Zertifizierungen verlangen und Kostenrahmen als Empfehlung oder Checkliste festlegen, damit Verbraucher keinem Wildwuchs an Angeboten ausgesetzt sind.

„Es sollten daher Maßnahmen ergriffen werden, die für gewisse Standardkonfiguration und Systemauslegungen, Zertifizierungen erfordern und ebenso gewisse Kostenrahmen als Empfehlung / Checklisten festlegen“

Originalstelle, Privatperson 251

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt vermischt eine prüfbare Preisbeobachtung mit einer Bewertung/Forderung; die Passage trägt beides getrennt.

Ohne Zertifizierung und Kostenrahmen tragen frühe Anwender hohe Zusatzkosten

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: nicht neutral formuliert, Rolle im Argument unsicher, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Nach Ansicht der Einreichenden tragen ohne Zertifizierungen und Kostenrahmen für PV-, Wärmepumpen- und Heizungssteuerungsanlagen gerade die ersten Anwender, die das politische Ziel freiwillig unterstützen, hohe private Kosten und könnten dadurch ihr Engagement verlieren.

„privat teures Lehrgeld zahlen müssen und darüber ihr Engagement verlieren.“

Originalstelle, Privatperson 251

Begründung der maschinellen Redaktion: Wertende Formulierung (Lehrgeld, Verlust des Engagements) neutralisiert, Bezug auf die geforderten Maßnahmen ergänzt, Richtung der Aussage beibehalten.

Netzbetreiber verlangt ca. 600 € für Messsystem zur Aufhebung der 70%-Grenze

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Für die Aufhebung der 70%-Wirkleistungsbegrenzung über ein intelligentes Messsystem verlangt der Netzbetreiber (hier Westnetz) bei einer 10-kWp-Anlage etwa 600 € Einmalkosten, hinzu kommen ggf. Vorarbeiten im Schaltschrank, und dem stehe kein Mehrertrag gegenüber.

„Für meine 10kwp Anlage verlangt der Netzbetreiber Westnetz ca. 600€ Einmalkosten.“

Originalstelle, Privatperson 251

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt vermischte eine prüfbare Kostenangabe (ca. 600 €, kein Mehrertrag) mit der Wertung, das Messsystem als Voraussetzung sei zu teuer bzw. nicht zielführend; daher getrennt.

Energie- und Steuerrecht verzahnen 3 Argumente, 0 davon auf der Landkarte

Einkommensteuerregeln für PV rückwirkend aufgehoben, umsatzsteuerliche nicht

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Für Photovoltaikanlagen wurden die einkommensteuerrechtlichen Regelungen rückwirkend zum 1.1.2022 aufgehoben, die umsatzsteuerrechtlichen Regelungen dagegen nicht, sodass Betreiber mit Inbetriebnahme 2022 weiterhin das Umsatzsteuerrecht beachten müssen.

„die einkommensteuerrechtlichen Regelungen rückwirkend ab 1.1.22 aufgehoben wurden, die umsatzsteuerrechtlichen Regelungen aber nicht“

Originalstelle, Privatperson 251

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage verbindet eine prüfbare Tatsachenbehauptung (rückwirkende Aufhebung nur der einkommensteuerlichen Regeln) mit einer Wertung (nicht nachvollziehbar); beide sind getrennt zustimmungsfähig.

Uneinheitliche Steuerregeln erzeugen Rechtsunsicherheit und Aufwand

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die unterschiedliche Behandlung von Einkommen- und Umsatzsteuer führt bei Finanzämtern und Betreibern zu Rechtsunsicherheit und unnötigem Aufwand bis hin zu Gerichtsverfahren.

„Dies sorgt allseits (Finanzämter, Betreiber etc) rechtliche Unsicherheiten und damit unnötigen Aufwand“

Originalstelle, Privatperson 251

Unterschiedliche Rückwirkung bei Einkommen- und Umsatzsteuer ist nicht nachvollziehbar

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Es ist nicht nachvollziehbar, dass die rückwirkende Aufhebung für PV-Anlagen nur die einkommensteuerrechtlichen, nicht aber die umsatzsteuerrechtlichen Regelungen betrifft.

„Es ist nicht nachvollziehbar, warum die einkommensteuerrechtlichen Regelungen rückwirkend ab 1.1.22 aufgehoben wurden“

Originalstelle, Privatperson 251

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage verbindet eine prüfbare Tatsachenbehauptung (rückwirkende Aufhebung nur der einkommensteuerlichen Regeln) mit einer Wertung (nicht nachvollziehbar); beide sind getrennt zustimmungsfähig.

Fachkräfte sichern 1 Argument, 0 davon auf der Landkarte

Vielen Betrieben fehlt Know-how zur Integration von PV, Wärmepumpe und Steuerung

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Bei vielen Elektrofirmen und Heizungsbauern fehlen bislang die Kenntnisse und Erfahrungen zur Integration und zum optimalen Betrieb von PV, Wärmepumpe und Heizungssteuerung.

„bisher die notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen zur Integration von PV, Wärmepumpe“

Originalstelle, Privatperson 251

Aussortiert 1 Argument

Genannte Punkte schnellstmöglich berücksichtigen

Von der automatischen Prüfung aussortiert (Bemerkung über das Verfahren, nicht zum Thema, ohne Zusammenhang nicht verständlich, Rolle im Argument unsicher, Forderung als Behauptung formuliert).

Fassung der Maschine: Der Einsender wünscht, dass die genannten Punkte zügig betrachtet und berücksichtigt werden.

„jedenfalls schnellstmöglich betrachtet und berücksichtigt werden könnten“

Originalstelle, Privatperson 251