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Privatperson 95

Privatperson. Gehört zum Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“. 14 Argumente aus rund 1 Seite.

Was das Lager verbindet: Überwiegend Privatpersonen und Unternehmen, die den Zubau durch Vergütung, Privilegierung im Außenbereich und den Abbau von Pflichten und fossilen Begünstigungen sofort voranbringen wollen und die Strategie skeptisch sehen.

Mit wem Privatperson 95 übereinstimmt

Gezählt werden die Streitfragen der Landkarte, zu denen sich beide Organisationen geäußert haben. Übereinstimmung heißt: Beide stimmen zu oder beide lehnen ab.

Im eigenen Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“

23 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Im anderen Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“

123 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Keinem Lager zugeordnet

14 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Wo Privatperson 95 allein steht

Bei 3 Streitfragen urteilt Privatperson 95 anders als die Mehrheit der Organisationen im eigenen Lager, die sich dazu geäußert haben. Hier kann eine Organisation Brücken bauen, oder ihr Lager ist weniger geschlossen, als es aussieht.

Laufzettel: was aus jedem Argument wurde

Für jede Stellungnahme lässt sich nachvollziehen, was aus jedem einzelnen Argument geworden ist.

Von 14 Argumenten stehen 14 auf der Landkarte und 0 sind Einzelforderungen. 2 Argumente hat die maschinelle Redaktion umformuliert, 4 Argumente sind entstanden, weil sie 2 längere Textstellen geteilt hat. 3 Argumente haben auch andere Organisationen vorgebracht.

Die maschinelle Redaktion prüft jedes Argument nach dem Zerlegen: Sie teilt Stellen, die mehrere Behauptungen enthalten, und formuliert wertende Wörter neutral um. Auf der Landkarte heißt: Das Argument ist in eine Streitfrage eingegangen. Einzelforderung heißt: Es gehört zu keiner Streitfrage, meist weil nur diese Organisation es vorbringt. Ein Klick auf die Zeile unter einem Argument zeigt die Originalstelle.

Photovoltaik auf dem Dach erleichtern 1 Argument, 1 davon auf der Landkarte

Eigenverbrauch nur ca. 200 von 500 kWh

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Nach der Beispielrechnung wird von 500 kWh Jahreserzeugung nur etwa 200 kWh selbst verbraucht (Annahme: 2-Personen-Haushalt mit 2.000 kWh Verbrauch), 300 kWh werden unvergütet eingespeist.

„Eigenverbrauch 2-Personen-Haushalt laut CO2-Online 2.000 kWh, Leistung Kraftwerk 500 kWh = 1/4 = 125 kWh aufgerundet auf 200 kWh“

Originalstelle, Privatperson 95

Balkonkraftwerke erleichtern 13 Argumente, 13 davon auf der Landkarte

Rücklaufgesperrte Zähler: Einspeisung wird nicht vergütet

Dasselbe Argument hat auch Privatperson 39 vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Auch bei rücklaufgesperrten Zählern wird ein Teil des Balkonstroms ins Netz eingespeist, ohne dass der Betreiber dafür einen Ausgleich erhält.

„Der erzeugte und nicht sofort verbrauchte Strom fließt dem Energieanbieter kostenlos zu.“

Originalstelle, Privatperson 95

800-W-Grenze für Balkonkraftwerke erhöht Gewinn der Energieanbieter

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich, Rolle im Argument unsicher.

So steht es jetzt: Wird die Leistungsgrenze für Balkonkraftwerke (Photovoltaik-Strategie 2023, Punkt 3.4) von 600 auf 800 Watt angehoben, steigt nach Ansicht der Einreichung der Gewinn der Energieanbieter entsprechend, da sie eingespeisten Strom ohne Vergütung erhalten.

„Soweit die Leistung auf 800 Watt erhöht werden soll, steigt der Gewinn entsprechend.“

Originalstelle, Privatperson 95

Begründung der maschinellen Redaktion: Das Original war ohne Kontext unverständlich (unklar, welche Leistung und welcher Gewinn gemeint ist); die Neufassung nennt Balkonkraftwerke, die Strategie und die Grenze, ohne die Aussage zu verändern.

Einspeisung bis 600 Watt nicht netzrelevant

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die Einspeisung von höchstens 600 Watt je Anlage ist für das Stromnetz nicht relevant.

„Das Einspeisen von maximal 600 Watt je Anlage ist nicht netzrelevant.“

Originalstelle, Privatperson 95

Dauerhafte Zulassung vereinfacht und steigert Wirtschaftlichkeit

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die dauerhafte Zulassung rückwärtsdrehender Zähler vereinfacht die Nutzung und erhöht die Wirtschaftlichkeit für Eigentümer von Balkonkraftwerken.

„Zur Vereinfachung und zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit für den Eigentümer“

Originalstelle, Privatperson 95

Niederlande erlauben rückwärtsdrehende Zähler dauerhaft

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die Niederlande werden als Beispiel dafür genannt, dass rückwärtsdrehende Zähler bei Balkonkraftwerken dauerhaft gestattet sind.

„Beispiel u.a. Niederlande.“

Originalstelle, Privatperson 95

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage mischt eine prüfbare Tatsachenbehauptung (Regelung in den Niederlanden) mit einer Forderung an Deutschland; beide werden getrennt und eigenständig formuliert.

Rückwärtsdrehende Zähler dauerhaft gestatten

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Rückwärtsdrehende Zähler sollen bei Balkonkraftwerken dauerhaft statt nur vorübergehend geduldet werden (Maßnahme 3.4 Punkt c der PV-Strategie).

„sind rückwärtsdrehende Zähler dauerhaft zu gestatten, Beispiel u.a. Niederlande.“

Originalstelle, Privatperson 95

Rückwärtsdrehende Zähler dauerhaft gestatten (Balkonkraftwerke)

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Zu Punkt 3.4c der Photovoltaik-Strategie 2023 wird gefordert, rückwärtsdrehende Zähler bei Balkonkraftwerken nicht nur vorübergehend zu dulden, sondern dauerhaft zu gestatten.

„sind rückwärtsdrehende Zähler dauerhaft zu gestatten“

Originalstelle, Privatperson 95

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage mischt eine prüfbare Tatsachenbehauptung (Regelung in den Niederlanden) mit einer Forderung an Deutschland; beide werden getrennt und eigenständig formuliert.

Rücklaufgesperrte Zähler: Versorger erhalten ca. 33 Mio. Euro für Einspeisung

Dasselbe Argument hat auch Privatperson 39 vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Der Verfasser rechnet vor, dass Energieversorger bei rücklaufgesperrten Zählern für den von Balkonanlagen eingespeisten Strom (ca. 6600 MWh bei ca. 220000 Anlagen) bei 0,50 Euro/kWh etwa 33 Mio. Euro einnehmen.

„erhalten die Energieanbieter € 33.750.000 Verkaufspreis für € 0 Einkaufspreis.“

Originalstelle, Privatperson 95

Rückwärtszähler macht Balkonkraftwerk für Klimabewusste reizvoller

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Für klimabewusste Haushalte ist der Kauf eines Balkonkraftwerks mit rückwärtsdrehendem Zähler reizvoller.

„Für den Klimaschützer ist der Kauf mit einem rückwärtsdrehenden Zähler reizvoller.“

Originalstelle, Privatperson 95

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt vermischte eine nachprüfbare Rechnung (Amortisationszeit mit/ohne Rückwärtszähler) mit einer Bewertung der Attraktivität; beide wurden getrennt und mit Bezug auf Balkonkraftwerke formuliert.

Amortisation real ca. 14 statt 4–5 Jahre

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Ein Balkonkraftwerk amortisiert sich nach rund 14 Jahren und nicht, wie in der Werbung behauptet, nach 4 bis 5 Jahren.

„amortisiert sich eine Anlage ab rund 14 Jahren, nicht nach 4 bis 5 Jahren“

Originalstelle, Privatperson 95

Balkonkraftwerk: Amortisation mit Rückwärtszähler 5,5 statt 13,8 Jahre

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich.

So steht es jetzt: Nach der Beispielrechnung der Einreichung zu Maßnahme 3.4 (Balkonkraftwerke) amortisiert sich ein Balkonkraftwerk bei 1.240 € Kosten ohne rückwärtsdrehenden Zähler in 13,8 Jahren, mit rückwärtsdrehendem Zähler in 5,5 Jahren.

„Amortisation 13,8 Jahre, mit rückwärtsdrehender Zähler 5,5 Jahre.“

Originalstelle, Privatperson 95

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt sprach nur von „der Anlage“; er nennt nun Balkonkraftwerke und die Strategie-Maßnahme 3.4. Der Zitattext wurde dem Wortlaut der Passage angeglichen.

Eigentümer zahlt eingespeisten Strom doppelt

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Ohne Rückwärtszähler zahlt der Eigentümer den selbst erzeugten, eingespeisten Strom faktisch zum Strompreis (135 € jährlich).

„Folglich bezahlt der Eigentümer des Balkonkraftwerks den selbst erzeugten Strom mit € 135,00.“

Originalstelle, Privatperson 95

Rückwärtszähler verkürzt Amortisation eines Balkonkraftwerks auf 5,5 Jahre

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Nach der Beispielrechnung der Einreichung amortisiert sich ein Balkonkraftwerk mit rückwärtsdrehendem Zähler nach etwa 5,5 Jahren statt nach 13,8 Jahren.

„Amortisation 13,8 Jahre, mit rückwärtsdrehender Zähler 5,5 Jahre.“

Originalstelle, Privatperson 95

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt vermischte eine nachprüfbare Rechnung (Amortisationszeit mit/ohne Rückwärtszähler) mit einer Bewertung der Attraktivität; beide wurden getrennt und mit Bezug auf Balkonkraftwerke formuliert.