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Privatperson 50

Privatperson. Gehört zum Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“. 13 Argumente aus rund 1 Seite.

Was das Lager verbindet: Breites Lager aus Privatpersonen, Unternehmen und Verbänden, das die Strategie und das 215-GW-Ziel im Grundsatz trägt und gezielte Erleichterungen wie Bürgersolarparks, Floating-PV und größere Korridore befürwortet.

Mit wem Privatperson 50 übereinstimmt

Gezählt werden die Streitfragen der Landkarte, zu denen sich beide Organisationen geäußert haben. Übereinstimmung heißt: Beide stimmen zu oder beide lehnen ab.

Im eigenen Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“

123 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Im anderen Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“

23 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Keinem Lager zugeordnet

14 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Wo Privatperson 50 allein steht

Bei 2 Streitfragen urteilt Privatperson 50 anders als die Mehrheit der Organisationen im eigenen Lager, die sich dazu geäußert haben. Hier kann eine Organisation Brücken bauen, oder ihr Lager ist weniger geschlossen, als es aussieht.

Laufzettel: was aus jedem Argument wurde

Für jede Stellungnahme lässt sich nachvollziehen, was aus jedem einzelnen Argument geworden ist.

Von 13 Argumenten stehen 6 auf der Landkarte und 7 sind Einzelforderungen. 2 Argumente hat die maschinelle Redaktion umformuliert, 7 Argumente sind entstanden, weil sie 4 längere Textstellen geteilt hat. 1 Stelle hat die automatische Prüfung aussortiert.

Die maschinelle Redaktion prüft jedes Argument nach dem Zerlegen: Sie teilt Stellen, die mehrere Behauptungen enthalten, und formuliert wertende Wörter neutral um. Auf der Landkarte heißt: Das Argument ist in eine Streitfrage eingegangen. Einzelforderung heißt: Es gehört zu keiner Streitfrage, meist weil nur diese Organisation es vorbringt. Ein Klick auf die Zeile unter einem Argument zeigt die Originalstelle.

Das Vorhaben als Ganzes 6 Argumente, 0 davon auf der Landkarte

Aktuelle Weichenstellung: Abhängigkeit oder Unabhängigkeit in der Energieversorgung

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht neutral formuliert, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die Stellungnahme sieht die heutigen Entscheidungen als ausschlaggebend dafür, ob die Energieversorgung von wenigen Akteuren abhängig bleibt oder künftig von Unabhängigkeit, Beteiligung und Verantwortung geprägt ist.

„Jetzt werden die Weichen gestellt, ob weiterhin Energie-Abhängigkeit von wenigen gewinnmaximierenden Akteuren besteht, die seit Jahrzehnten erwiesenermaßen zulasten des Allgemeinwohls agieren, oder ob unsere Zukunft von Unabhängigkeit, Beteiligung und Verantwortung geprägt sein wird.“

Originalstelle, Privatperson 50

Begründung der maschinellen Redaktion: Das Mischflag trifft zu: Der Punkt verbindet eine Aussage über die Weichenstellung mit einer Wertung (Präferenz); wertende Formulierungen wurden neutralisiert, ohne die Richtung zu ändern.

Energieversorgung hängt von wenigen gewinnorientierten Akteuren ab

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die Stellungnahme zur Photovoltaik-Strategie 2023 sieht die Energieversorgung als abhängig von wenigen gewinnorientierten Akteuren.

„Energie-Abhängigkeit von wenigen gewinnmaximierenden Akteuren besteht“

Originalstelle, Privatperson 50

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage mischt eine prüfbare Tatsachenbehauptung (Abhängigkeit von wenigen Akteuren) mit einer wertenden, wertungsgeladenen Behauptung (Handeln gegen das Allgemeinwohl); getrennt und neutral formuliert.

Gemeinden spielen Schlüsselrolle für Standorte und Transformation

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Gemeinden kommt nicht nur für die Standorte der Energiewende, sondern auch für die ökologische Transformation der Gesellschaft eine Schlüsselrolle zu.

„dass Gemeinden nicht nur eine Schlüsselrolle für die Standorte der Energiewende zukommt, sondern auch für die ökologische Transformation unserer Gesellschaft.“

Originalstelle, Privatperson 50

Gewinnorientierte Energieakteure handeln zulasten des Allgemeinwohls

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die Stellungnahme zur Photovoltaik-Strategie 2023 hält es für belegt, dass diese Akteure seit Jahrzehnten zulasten des Allgemeinwohls handeln.

„die seit Jahrzehnten erwiesenermaßen zulasten des Allgemeinwohls agieren“

Originalstelle, Privatperson 50

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage mischt eine prüfbare Tatsachenbehauptung (Abhängigkeit von wenigen Akteuren) mit einer wertenden, wertungsgeladenen Behauptung (Handeln gegen das Allgemeinwohl); getrennt und neutral formuliert.

Günstiger Strom und Gemeindeeinnahmen sind Grundstein des Wandels

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Bezahlbarer emissionsfreier Strom und verlässliche Einnahmequellen für Gemeinden sind eine Grundvoraussetzung für den gesellschaftlichen Wandel.

„Bezahlbarer emissionsfreier Strom und verlässliche Einnahmequellen für die Gemeinden sind ein Grundstein für den Wandel“

Originalstelle, Privatperson 50

Unabhängigkeit, Beteiligung und Verantwortung sind der Abhängigkeit vorzuziehen

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht neutral formuliert, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Eine Energiezukunft, die von Unabhängigkeit, Beteiligung und Verantwortung geprägt ist, wird gegenüber fortbestehender Abhängigkeit von wenigen Energieakteuren bevorzugt.

„oder ob unsere Zukunft von Unabhängigkeit, Beteiligung und Verantwortung geprägt sein wird.“

Originalstelle, Privatperson 50

Begründung der maschinellen Redaktion: Das Mischflag trifft zu: Der Punkt verbindet eine Aussage über die Weichenstellung mit einer Wertung (Präferenz); wertende Formulierungen wurden neutralisiert, ohne die Richtung zu ändern.

Akzeptanz und Bürgerenergie stärken 6 Argumente, 5 davon auf der Landkarte

Drei Ergänzungen zur PV-Strategie: Gemeinden stärken, Allgemeinwohl, sozialer Friede

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich, Tatsache oder Wertung unsicher.

So steht es jetzt: Die Unterzeichnenden halten drei Ergänzungen der PV-Strategie des BMWK vom 10.3.2023 (Strompreis-Vorrecht für Gemeinden, bundesweite Gemeindebeteiligung, Energy Sharing) für sinnvoll und erforderlich, um das Allgemeinwohl und den sozialen Frieden zu wahren und Gemeinden zur ökologischen Transformation zu befähigen.

„im Interesse des Allgemeinwohls, zur Wahrung des sozialen Friedens und zur Befähigung von Gemeinden zum Stemmen der ökologischen Transformation“

Originalstelle, Privatperson 50

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt verwies auf „die drei Ergänzungen“ ohne Nennung; jetzt sind Instrument (PV-Strategie des BMWK) und Inhalt der Ergänzungen benannt, die Aussage bleibt unverändert.

MV-Beteiligungsmodell bundesweit umsetzen, auf PV-Freiflächen ausweiten, 50 %

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht zum Thema, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die PV-Strategie soll um die Forderung ergänzt werden, das Mecklenburg-Vorpommernsche Gemeindebeteiligungsgesetz bundesweit umzusetzen, auf PV-Freiflächenanlagen auszuweiten und den anzubietenden Beteiligungsanteil auf mindestens 50 % zu erhöhen.

„wird bundesweit umgesetzt, auf PV-Freiflächenanlagen ausgeweitet und der vom Anlagenbetreiber anzubietende Beteiligungsanteil auf mindestens 50% erhöht“

Originalstelle, Privatperson 50

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage enthält eine prüfbare Tatsachenbehauptung (BVerfG-Bestätigung 2022) und eine eigenständige Forderung (bundesweite Umsetzung); die Verknüpfung als „Grundlage“ stand nicht im Text.

Anzubietenden Beteiligungsanteil für Gemeinden auf mind. 50 % erhöhen

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.

So steht es jetzt: Der vom Anlagenbetreiber der Gemeinde anzubietende Beteiligungsanteil soll auf mindestens 50 % erhöht werden, wobei Gemeinden frei bleiben, einen geringeren Anteil zu wählen.

„der vom Anlagenbetreiber anzubietende Beteiligungsanteil auf mindestens 50% erhöht – Gemeinden sind frei darin, weniger zu wählen“

Originalstelle, Privatperson 50

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point bundles two separable demands: nationwide adoption of the MV law extended to ground-mounted PV, and raising the offered participation share to at least 50%. Split and made standalone by naming the law and the operator's offer.

Gemeindebeteiligungsgesetz aus MV bundesweit umsetzen, auf PV-Freiflächen ausweiten

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.

So steht es jetzt: Das Mecklenburg-Vorpommernsche Gesetz zur Gemeindebeteiligung soll in die PV-Strategie des BMWK aufgenommen, bundesweit umgesetzt und auf PV-Freiflächenanlagen ausgeweitet werden.

„wird bundesweit umgesetzt, auf PV-Freiflächenanlagen ausgeweitet“

Originalstelle, Privatperson 50

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point bundles two separable demands: nationwide adoption of the MV law extended to ground-mounted PV, and raising the offered participation share to at least 50%. Split and made standalone by naming the law and the operator's offer.

Ohne Teilhabe an Wind- und Solarparks leiden sozialer Friede und Rückhalt

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die Stellungnahme zur PV-Strategie nimmt an, dass es den sozialen Frieden gefährdet und Gemeinden die Umsetzung der ökologischen Transformation samt Rückhalt dafür erschwert, wenn Anwohnende von Wind- und Solarparks weder günstigen Strom erhalten noch an den Gewinnen beteiligt werden.

„gefährdet das nicht nur den sozialen Frieden, sondern erschwert es Gemeinden, die gewaltige notwendige ökologische Transformation zu stemmen, geschweige denn Rückhalt dafür zu bekommen.“

Originalstelle, Privatperson 50

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Kausalbehauptung war mit wertenden Formulierungen vermischt und ohne Kontext unklar; als eine neutrale, eigenständige Aussage zur PV-Strategie umformuliert.

Vorkaufsrecht der Gemeinden auf 50 % des PV-Freiflächenstroms

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Gemeinden sollen das Vorrecht erhalten, bis zu 50 % des Stroms von PV-Freiflächenanlagen auf ihrem Gebiet zum Selbstkostenpreis zu kaufen; die PV-Strategie soll entsprechend ergänzt werden.

„Gemeinden erhalten das Vorrecht, bis zu 50% des produzierten Stroms von PV-Freiflächenanlagen in ihrem Gemeindegebiet zum Selbstkostenpreis zu kaufen.“

Originalstelle, Privatperson 50

Energie- und Steuerrecht verzahnen 1 Argument, 1 davon auf der Landkarte

Energy Sharing ohne Steuern und Netzentgelte im Umkreis 3–5 km

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Strom aus Wind- und PV-Anlagen soll im Umkreis von 3 bis 5 km über Energy Sharing ohne Steuern und Netzentgelte direkt vermarktet werden dürfen.

„Strom aus Wind- und PV-Anlagen darf im Umkreis von 3 bis 5 km ohne Steuern und Netzentgelte durch Energy Sharing direkt vermarktet werden.“

Originalstelle, Privatperson 50

Aussortiert 1 Argument

MV-Beteiligungsgesetz 2022 vom Bundesverfassungsgericht bestätigt

Die maschinelle Redaktion hat es überarbeitet, die erneute Prüfung fand weiter einen Mangel (nicht zum Thema). Deshalb aussortiert.

Fassung der Maschine: Das Mecklenburg-Vorpommernsche Gesetz zur Gemeindebeteiligung wurde nach Darstellung der Stellungnahme 2022 vom Bundesverfassungsgericht bestätigt.

„(2022 vom Bundesverfassungsgericht bestätigt)“

Originalstelle, Privatperson 50

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage enthält eine prüfbare Tatsachenbehauptung (BVerfG-Bestätigung 2022) und eine eigenständige Forderung (bundesweite Umsetzung); die Verknüpfung als „Grundlage“ stand nicht im Text.