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Privatperson 87

Privatperson. Gehört zum Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“. 18 Argumente aus rund 2 Seiten.

Was das Lager verbindet: Überwiegend Privatpersonen und Unternehmen, die den Zubau durch Vergütung, Privilegierung im Außenbereich und den Abbau von Pflichten und fossilen Begünstigungen sofort voranbringen wollen und die Strategie skeptisch sehen.

Mit wem Privatperson 87 übereinstimmt

Gezählt werden die Streitfragen der Landkarte, zu denen sich beide Organisationen geäußert haben. Übereinstimmung heißt: Beide stimmen zu oder beide lehnen ab.

Im eigenen Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“

23 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Im anderen Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“

123 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Keinem Lager zugeordnet

14 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Wo Privatperson 87 allein steht

Bei 1 Streitfrage urteilt Privatperson 87 anders als die Mehrheit der Organisationen im eigenen Lager, die sich dazu geäußert haben. Hier kann eine Organisation Brücken bauen, oder ihr Lager ist weniger geschlossen, als es aussieht.

Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung vereinfachen

Das Stadtstrom-Modell setzt keinen Anreiz zu zeitgleichem Verbrauch und zu flexiblem Verhalten.

Laufzettel: was aus jedem Argument wurde

Für jede Stellungnahme lässt sich nachvollziehen, was aus jedem einzelnen Argument geworden ist.

Von 18 Argumenten stehen 8 auf der Landkarte und 10 sind Einzelforderungen. 3 Argumente hat die maschinelle Redaktion umformuliert, 8 Argumente sind entstanden, weil sie 4 längere Textstellen geteilt hat. 2 Argumente haben auch andere Organisationen vorgebracht.

Die maschinelle Redaktion prüft jedes Argument nach dem Zerlegen: Sie teilt Stellen, die mehrere Behauptungen enthalten, und formuliert wertende Wörter neutral um. Auf der Landkarte heißt: Das Argument ist in eine Streitfrage eingegangen. Einzelforderung heißt: Es gehört zu keiner Streitfrage, meist weil nur diese Organisation es vorbringt. Ein Klick auf die Zeile unter einem Argument zeigt die Originalstelle.

Das Vorhaben als Ganzes 3 Argumente, 1 davon auf der Landkarte

Lastanpassung zur Netzstabilisierung ist in der Industrie gelebte Praxis

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Bei energieintensiven Betrieben im Landkreis (Papierfabrik UPM, Roche Penzberg) ist Netzstabilisierung durch Lastanpassung gelebte Praxis.

„Die Netzstabilisierung über Anpassung der Lasten ist hier gelebte Praxis.“

Originalstelle, Privatperson 87

BMWK soll ganzheitliche Regelungen und Planungen beginnen

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich, mehrere Behauptungen in einer Stelle, nicht neutral formuliert, Rolle im Argument unsicher, Forderung als Behauptung formuliert.

So steht es jetzt: Das BMWK soll die notwendigen ganzheitlichen Regelungen und Planungen für die Energieversorgung jetzt einleiten.

„die notwendigen ganzheitlichen Regelungen und Planungen endlich beginnt.“

Originalstelle, Privatperson 87

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Forderung enthält zwei unabhängig bewertbare Teile (Rahmen für gemeinsame Stromnutzung; ganzheitliche Planung). Das Ziel BMWK ist benannt und die wertende Formulierung wurde neutralisiert.

Strategien werden getrennt statt sektorübergreifend geplant

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Laut Werkstattbericht des BMWK gibt es keine sektorübergreifende Gesamtplanung; PV-, Wind-, Industrie-, Wasserstoff- und Wärmeplanungsstrategie werden getrennt geführt.

„Es geht nach wie vor nicht um eine alle Sektoren übergreifende Gesamtplanung.“

Originalstelle, Privatperson 87

Photovoltaik auf dem Dach erleichtern 1 Argument, 0 davon auf der Landkarte

Art. 15 RL 2019/944 (Abs. 1, 2, 5) wörtlich ins EnWG übernehmen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Wegen der Bedeutung für die Marktteilnahme von Haushalten und GHD mit Solaranlage und Speichern sollten die Absätze 1, 2 und 5 des Artikels 15 der Richtlinie (EU) 2019/944 im Wortlaut ins EnWG übernommen werden.

„sollten auch die Absätze 1, 2 und 5 des Artikels 15 RL (EU) 2019/944 im Wortlaut ins EnWG übernommen werden.“

Originalstelle, Privatperson 87

Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung vereinfachen 6 Argumente, 5 davon auf der Landkarte

BMWK plant weiterhin keine Regelung für Erzeuger-Verbraucher-Gemeinschaften

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, Rolle im Argument unsicher.

So steht es jetzt: Das BMWK will Erneuerbaren-Erzeuger-Verbraucher-Gemeinschaften auch in der Photovoltaik-Strategie 2023 weiterhin nicht regeln.

„Das BMWK will Erneuerbaren-Erzeuger-Verbraucher-Gemeinschaften nach wie vor nicht regeln.“

Originalstelle, Privatperson 87

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The original summary bundled several separable claims (non-regulation of communities, EU-directive conformity, further topics not evidenced by the quote); split into the two claims visible in the passage, worded neutrally.

Flexibilität setzt gemeinschaftliche Abrechnung und Anpassung voraus

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Nur wenn gemeinschaftlich handelnde Prosumer ihren Verbrauch an das lokale Stromangebot anpassen und gegenseitig abrechnen können, lassen sich die Flexibilitätspotenziale auf der Nachfrageseite erschließen.

„Aber nur wenn gemeinschaftlich handelnde Prosumer ihren Energieverbrauch an das lokale Stromangebot anpassen und gegenseitig abrechnen können“

Originalstelle, Privatperson 87

EU-Recht trennt Stromteilen von Versorgerpflichten (Winterpaket 2016)

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich.

So steht es jetzt: Nach Auffassung der Stellungnahme hat das EU-Gesetzespaket von 2016 die gemeinsame Nutzung von Strom rechtlich klar von den Verbraucherschutz- und Versorgungspflichten für Energieversorger getrennt, was für die Photovoltaik-Strategie des BMWK relevant sei.

„Mit dem Gesetzespaket 2016 hat die EU eine klare rechtliche Trennung zwischen „gemeinsamer Nutzung von Strom“ und den Verbraucherschutzvorschriften“

Originalstelle, Privatperson 87

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): Point lacked context (which EU package, which obligations); rewritten to name the 2016 EU package and the supplier obligations, keeping the claim as the submission's assertion.

Gemeinsam handelnde Eigenversorger gelten rechtlich als Versorgungsunternehmen

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht neutral formuliert, Rolle im Argument unsicher, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Nach geltendem Recht werden gemeinsam handelnde Eigenversorger (Prosumer) rechtlich als Versorgungsunternehmen eingestuft und unterliegen administrativen Versorgungspflichten.

„Noch werden gemeinsam handelnde Eigenversorger rechtlich als VU mit unverhältnismäßigen administrativen Versorgungspflichten eingestuft“

Originalstelle, Privatperson 87

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed a checkable legal classification with the judgment that the obligations are disproportionate; split into fact and judgment, worded neutrally and with the actors named.

Versorgerpflichten für Eigenversorger sind unverhältnismäßig und hemmen gemeinsame Nutzung

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht neutral formuliert, Rolle im Argument unsicher, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die administrativen Versorgungspflichten, die für gemeinsam handelnde Eigenversorger als Versorgungsunternehmen gelten, werden als unverhältnismäßig bewertet; sie könnten dadurch ihr Recht zur gemeinsamen Nutzung von Strom nicht ausüben.

„mit unverhältnismäßigen administrativen Versorgungspflichten eingestuft und können das Recht zur gemeinsamen Nutzung nicht ausüben“

Originalstelle, Privatperson 87

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed a checkable legal classification with the judgment that the obligations are disproportionate; split into fact and judgment, worded neutrally and with the actors named.

BMWK soll Rahmen für gemeinsame Stromnutzung in allen Sektoren schaffen

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich, mehrere Behauptungen in einer Stelle, nicht neutral formuliert, Rolle im Argument unsicher, Forderung als Behauptung formuliert.

So steht es jetzt: Das BMWK soll umfassende, richtlinienkonforme rechtliche und politische Rahmenbedingungen für die gemeinsame Nutzung von Strom in allen Sektoren und Bereichen schaffen, statt sie weiter zu verhindern.

„Wir erwarten, dass das BMWK seine Blockade der umfassenden und richtlinienkonformen, rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen für die gemeinsame Nutzung von Strom in allen Sektoren und Bereichen beendet“

Originalstelle, Privatperson 87

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Forderung enthält zwei unabhängig bewertbare Teile (Rahmen für gemeinsame Stromnutzung; ganzheitliche Planung). Das Ziel BMWK ist benannt und die wertende Formulierung wurde neutralisiert.

Netzanschlüsse beschleunigen 3 Argumente, 0 davon auf der Landkarte

Preisbasierte Flexibilität der 14a-Drosselung vorziehen

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Preisbasierte Flexibilitätsinstrumente (Verbraucher-Gemeinschaften, variable Netzentgelte, Flexibilitätsentgelte) sind der von der BNetzA vorgesehenen Leistungsdrosselung nach § 14a EnWG vorzuziehen, die bei einem Engpass alle einbezogenen Verbraucher drosselt.

„Durch die von der BNetzA vorgesehene Leistungsdrosselung nach 14a EnWG werden bei einem Engpass alle einbezogenen Verbraucher“

Originalstelle, Privatperson 87

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): Mixed fact and value: the causal claim about price signals preventing congestion is checkable; the preference over §14a throttling is a judgment.

Preissignale verhindern Netzengpässe präventiv

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Verbraucher-Gemeinschaften, variable Netzentgelte oder Flexibilitätsentgelte verhindern Netzengpässe präventiv, weil Verbraucher je nach individuellem Bedarf auf Preissignale reagieren können.

„Netzengpässe präventiv verhindert, weil Verbraucher je nach ihrem individuellen“

Originalstelle, Privatperson 87

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): Mixed fact and value: the causal claim about price signals preventing congestion is checkable; the preference over §14a throttling is a judgment.

Regeln zur marktlichen Beschaffung von Flexibilität fehlen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Es fehlen Regeln, mit denen Netzbetreiber alle Flexibilitätspotenziale offen marktlich beschaffen können.

„Es fehlen Regeln für die offene marktliche Beschaffung aller Flexibilitätspotentiale durch Netzbetreiber.“

Originalstelle, Privatperson 87

Akzeptanz und Bürgerenergie stärken 2 Argumente, 0 davon auf der Landkarte

Bundesregierung setzt EU-Vorgaben zur Bürgerenergie nicht um

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: nicht neutral formuliert.

So steht es jetzt: Die Stellungnahme behauptet, die Bundesregierung setze seit dem EU-Winterpaket 2016 die EU-Verordnungen und -Richtlinien zur Bürgerenergie nicht ordnungsgemäß um.

„Seit dem Winterpaket 2016 unterläuft die Bundesregierung die Verordnungen und Richtlinien der EU bei der Gestaltung von Bürgerenergie.“

Originalstelle, Privatperson 87

Begründung der maschinellen Redaktion: Das Wort „unterläuft“ wurde neutral als „setzt nicht ordnungsgemäß um“ formuliert; Aussage und Richtung bleiben erhalten, der Bezug (EU-Winterpaket 2016, Bürgerenergie) ist benannt.

Bundesregierung setzt EU-Vorgaben zur Bürgerenergie seit 2016 nicht um

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, Rolle im Argument unsicher.

So steht es jetzt: Die Bundesregierung setzt seit dem Winterpaket 2016 die Verordnungen und Richtlinien der EU zur Gestaltung von Bürgerenergie nicht vollständig um.

„Seit dem Winterpaket 2016 unterläuft die Bundesregierung die Verordnungen und Richtlinien der EU bei der Gestaltung von Bürgerenergie.“

Originalstelle, Privatperson 87

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The original summary bundled several separable claims (non-regulation of communities, EU-directive conformity, further topics not evidenced by the quote); split into the two claims visible in the passage, worded neutrally.

Energie- und Steuerrecht verzahnen 1 Argument, 1 davon auf der Landkarte

Netzentgelte, Abgaben und Umlagen behindern Flexibilität

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die Struktur von Netzentgelten, Abgaben, Umlagen und Stromsteuer behindert die Nutzung von Flexibilität.

„Die Struktur der Netzentgelte, Abgaben, Umlagen und Stromsteuer sind Hindernisse für die Nutzung von Flexibilität.“

Originalstelle, Privatperson 87

Europapolitische Instrumente nutzen 1 Argument, 1 davon auf der Landkarte

RED II-Vorgaben für Eigenversorger gehen über Art. 22 hinaus

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich.

So steht es jetzt: Die Vorgaben der Richtlinie (EU) 2018/2001 (RED II) für gemeinsam handelnde Eigenversorger beschränken sich nach Auffassung der Einreichung nicht auf Artikel 22 der Richtlinie.

„Die überall zitierte Vorgabe der RICHTLINIE (EU) 2018/2001 für gemeinsam handelnde Eigenversorger beschränken sich nicht auf Artikel 22“

Originalstelle, Privatperson 87

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): Point lacked the instrument context (RED II, Art. 22 of the directive); rewritten to name it, claim and direction unchanged.

Über den Entwurf hinaus 1 Argument, 0 davon auf der Landkarte

Pauschale Drosselung nach §14a EnWG trifft alle Verbraucher

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die von der BNetzA vorgesehene Leistungsdrosselung nach §14a EnWG drosselt bei einem Engpass alle einbezogenen Verbraucher.

„werden bei einem Engpass alle einbezogenen Verbraucher“

Originalstelle, Privatperson 87