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Privatperson 39

Privatperson. Gehört zum Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“. 11 Argumente aus rund 1 Seite.

Was das Lager verbindet: Überwiegend Privatpersonen und Unternehmen, die den Zubau durch Vergütung, Privilegierung im Außenbereich und den Abbau von Pflichten und fossilen Begünstigungen sofort voranbringen wollen und die Strategie skeptisch sehen.

Mit wem Privatperson 39 übereinstimmt

Gezählt werden die Streitfragen der Landkarte, zu denen sich beide Organisationen geäußert haben. Übereinstimmung heißt: Beide stimmen zu oder beide lehnen ab.

Im eigenen Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“

23 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Im anderen Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“

123 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Keinem Lager zugeordnet

14 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Wo Privatperson 39 allein steht

Bei 1 Streitfrage urteilt Privatperson 39 anders als die Mehrheit der Organisationen im eigenen Lager, die sich dazu geäußert haben. Hier kann eine Organisation Brücken bauen, oder ihr Lager ist weniger geschlossen, als es aussieht.

Laufzettel: was aus jedem Argument wurde

Für jede Stellungnahme lässt sich nachvollziehen, was aus jedem einzelnen Argument geworden ist.

Von 11 Argumenten stehen 10 auf der Landkarte und 1 ist eine Einzelforderung. 4 Argumente sind entstanden, weil die maschinelle Redaktion 2 längere Textstellen geteilt hat. 5 Argumente haben auch andere Organisationen vorgebracht.

Die maschinelle Redaktion prüft jedes Argument nach dem Zerlegen: Sie teilt Stellen, die mehrere Behauptungen enthalten, und formuliert wertende Wörter neutral um. Auf der Landkarte heißt: Das Argument ist in eine Streitfrage eingegangen. Einzelforderung heißt: Es gehört zu keiner Streitfrage, meist weil nur diese Organisation es vorbringt. Ein Klick auf die Zeile unter einem Argument zeigt die Originalstelle.

Das Vorhaben als Ganzes 1 Argument, 1 davon auf der Landkarte

Betreiber haben Anspruch auf den Gegenwert ihres eingespeisten Stroms

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Der Betrag für den eingespeisten Strom stünde den Betreibern zu, weil sie die Investitionen getätigt haben.

„Betreibern der“

Originalstelle, Privatperson 39

Balkonkraftwerke erleichtern 10 Argumente, 9 davon auf der Landkarte

Einspeisevergütung stünde den Balkonanlagen-Betreibern zu

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Der Verfasser hält es für gerechtfertigt, dass der Betrag für den eingespeisten Strom den Betreibern der Balkonanlagen zusteht, da diese die nötigen Investitionen getätigt haben.

„Dieser Betrag würde den Betreibern der Balkonanlagen zustehen, die auch die notwendigen Investitionen getätigt haben.“

Originalstelle, Privatperson 39

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage mischt eine nachprüfbare Berechnung (33 Mio. Euro) mit einer Wertung ("zu Unrecht", Anspruch der Betreiber); getrennt und neutral formuliert.

Rücklaufgesperrte Zähler: Einspeisung wird nicht vergütet

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Auch bei rücklaufgesperrten Zählern wird ein Teil des Balkonstroms ins Netz eingespeist, ohne dass der Betreiber dafür einen Ausgleich erhält.

„(auch bei rücklaufgesperrten Zählern)“

Originalstelle, Privatperson 39

Etwa 6600 MWh Einspeisung bei ca. 220.000 Balkonanlagen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Bei den derzeit rund 220.000 betriebenen Balkonanlagen werden nach Schätzung des Verfassers etwa 6600 MWh jährlich eingespeist.

„ca. 6600 MWh eingespeist“

Originalstelle, Privatperson 39

Mehr Balkonanlagen dienen den Zielen der Energiewende

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Eine weitere starke Zunahme der Balkonanlagen trägt zur Erreichung der Ziele der Energiewende bei.

„massive Erhöhung der Anzahl von Balkonanlagen im Sinne der Erreichung der Ziele der Energiewende ergeben“

Originalstelle, Privatperson 39

Begründung der maschinellen Redaktion: Das Flag mixed_fact_value trifft zu: Die Prognose zur Wirkung der Regelung auf die Anlagenzahl und die Bewertung als Beitrag zur Energiewende sind unabhängig voneinander beurteilbar; zudem wird die Regelung nun benannt.

Alte Zähler verrechnen Überschuss direkt mit dem Verbrauch

Dasselbe Argument hat auch Privatperson 214 vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Mit den alten Zählern wird überschüssiger Strom aus Balkonsolaranlagen direkt mit dem Verbrauch verrechnet statt im Netz zu verschwinden.

„Dieser Strom wird von den Nachbarn verbraucht und mit allen Steuern und Abgaben an deren“

Originalstelle, Privatperson 39

Rückwärtslaufende Zähler bzw. Jahresgegenrechnung bei Balkonanlagen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Balkonanlagen sollten entweder mit rückwärtslaufenden Ferrariszählern betrieben werden oder bei Zweirichtungszählern eine Verrechnung von Verbrauch und Einspeisung zum Vertragsjahresende ermöglichen (Saldierung).

„Beim Betrieb von Balkonanlagen sollten entweder rückwärtslaufende Ferrariszähler eingesetzt werden oder beim“

Originalstelle, Privatperson 39

Verrechnungsregelung würde Zahl der Balkonanlagen deutlich erhöhen

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Eine Regelung, die bei Balkonanlagen rückwärtslaufende Ferraris-Zähler oder eine jährliche Gegenrechnung von eingespeistem und verbrauchtem Strom zulässt, würde die Zahl der Balkonanlagen stark erhöhen.

„Die von mir beschriebene Regelung würde die weitere massive Erhöhung der Anzahl von Balkonanlagen“

Originalstelle, Privatperson 39

Begründung der maschinellen Redaktion: Das Flag mixed_fact_value trifft zu: Die Prognose zur Wirkung der Regelung auf die Anlagenzahl und die Bewertung als Beitrag zur Energiewende sind unabhängig voneinander beurteilbar; zudem wird die Regelung nun benannt.

Rücklaufgesperrte Zähler: Versorger erhalten ca. 33 Mio. Euro für Einspeisung

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Der Verfasser rechnet vor, dass Energieversorger bei rücklaufgesperrten Zählern für den von Balkonanlagen eingespeisten Strom (ca. 6600 MWh bei ca. 220000 Anlagen) bei 0,50 Euro/kWh etwa 33 Mio. Euro einnehmen.

„Beim Einsatz von rücklaufgesperrten Zählern nehmen die Energieversorger ungerechtfertigter Weise ca. 33 Mio Euro ein. (bei einem KWh-Preis von 0,50 Euro)“

Originalstelle, Privatperson 39

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage mischt eine nachprüfbare Berechnung (33 Mio. Euro) mit einer Wertung ("zu Unrecht", Anspruch der Betreiber); getrennt und neutral formuliert.

Etwa 50 % des Stroms werden bei sparsamen Haushalten eingespeist

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Nach eigener Erfahrung des Verfassers wird in einem stromsparenden Haushalt etwa die Hälfte des erzeugten Balkonstroms ins Netz eingespeist.

„Meine Erfahrung der letzten“

Originalstelle, Privatperson 39

Ertrag einer 600-W-Balkonanlage rund 600 kWh/Jahr

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Eine 600-W-Balkonanlage erzeugt pro Jahr etwa 600 kWh Strom.

„Beim Einsatz von 600W-Balkonanlagen werden pro Jahr etwa 600 KWh erzeugt.“

Originalstelle, Privatperson 39