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Privatperson 61

Privatperson. Gehört zum Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“. 11 Argumente aus rund 1 Seite.

Was das Lager verbindet: Überwiegend Privatpersonen und Unternehmen, die den Zubau durch Vergütung, Privilegierung im Außenbereich und den Abbau von Pflichten und fossilen Begünstigungen sofort voranbringen wollen und die Strategie skeptisch sehen.

Mit wem Privatperson 61 übereinstimmt

Gezählt werden die Streitfragen der Landkarte, zu denen sich beide Organisationen geäußert haben. Übereinstimmung heißt: Beide stimmen zu oder beide lehnen ab.

Im eigenen Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“

23 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Im anderen Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“

123 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Keinem Lager zugeordnet

14 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Wo Privatperson 61 allein steht

Bei 3 Streitfragen urteilt Privatperson 61 anders als die Mehrheit der Organisationen im eigenen Lager, die sich dazu geäußert haben. Hier kann eine Organisation Brücken bauen, oder ihr Lager ist weniger geschlossen, als es aussieht.

Laufzettel: was aus jedem Argument wurde

Für jede Stellungnahme lässt sich nachvollziehen, was aus jedem einzelnen Argument geworden ist.

Von 11 Argumenten stehen 8 auf der Landkarte und 3 sind Einzelforderungen. 2 Argumente hat die maschinelle Redaktion umformuliert, 5 Argumente sind entstanden, weil sie 2 längere Textstellen geteilt hat. 4 Argumente haben auch andere Organisationen vorgebracht.

Die maschinelle Redaktion prüft jedes Argument nach dem Zerlegen: Sie teilt Stellen, die mehrere Behauptungen enthalten, und formuliert wertende Wörter neutral um. Auf der Landkarte heißt: Das Argument ist in eine Streitfrage eingegangen. Einzelforderung heißt: Es gehört zu keiner Streitfrage, meist weil nur diese Organisation es vorbringt. Ein Klick auf die Zeile unter einem Argument zeigt die Originalstelle.

Das Vorhaben als Ganzes 7 Argumente, 4 davon auf der Landkarte

Einspeisevergütung als Drittel des Bezugspreises

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Stromversorger sollten PV-Betreibern ein Drittel des Strompreises vergüten, den sie selbst für bezogenen Strom berechnen; die übrigen zwei Drittel entfielen je zur Hälfte auf Staat (Steuern, Umlagen) und Konzern (Netzentgelte, Vermarktung).

„wenn die Stromversorger dem PV-Betreiber 1/3 des Strompreises vergüten müsste den er selbst für bezogenen Strom berechnet“

Originalstelle, Privatperson 61

Preisgekoppelte Einspeisevergütung beteiligt PV-Betreiber an hohen Strompreisen

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Wenn PV-Betreiber ein Drittel des Strompreises als Einspeisevergütung erhielten, würden bei höheren Strompreisen nicht nur Energiekonzerne, sondern auch investierende PV-Betreiber profitieren.

„So wäre gewährleistet, dass bei höherem Strompreis nicht nur der Energiekonzern provitiert, sondern auch derjenige der mit seiner Investition die Energiewende vorantreibt.“

Originalstelle, Privatperson 61

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point is one mechanism claim (price-coupled remuneration lets PV operators share in higher prices); the passage states no separate value judgment, so I rewrote it neutrally and made it standalone instead of splitting.

Überschusseinspeisung wird mit 8,2 ct/kWh vergütet, Bezug kostet ca. 45 ct/kWh

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Laut der Einsenderin bzw. dem Einsender beträgt die Vergütung für Überschusseinspeisung von PV-Strom 8,2 ct/kWh, während der Stromanbieter dem Haushalt derzeit 45 ct/kWh berechnet.

„mit 8,2ct/kwh (für Überschußeinspeisung) "abgespeist" werde und mein Stromanbieter momentan, völlig überzogene 45ct/kwh“

Originalstelle, Privatperson 61

Begründung der maschinellen Redaktion: Das Ausgangspunkt mischte eine prüfbare Preisangabe (8,2 ct/kWh vs. ca. 45 ct/kWh) mit der Wertung, das Verhältnis sei unangemessen ("abgespeist", "völlig überzogen"); daher getrennt in Tatsachenbehauptung und neutral formulierte Bewertung.

Vergütungsmodell würde Strompreise rasch auf annehmbares Niveau bringen

Eines von 3 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Wenn Stromversorger PV-Betreibern ein Drittel des von ihnen berechneten Strompreises vergüten müssten, würden die Strompreise nach Ansicht der Einreichenden binnen kürzester Zeit wieder ein annehmbares Niveau erreichen.

„Die Strompreise würden binnen kürzester Zeit wieder ein annehmbares Niveau erreichen“

Originalstelle, Privatperson 61

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point bundled three separately contestable predictions (price level, relief for groups, inflation effect) in loaded wording; split into neutral claims attributed to the submitter.

Merit-Order-Prinzip ermöglicht hohe Endkundenstrompreise

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: nicht neutral formuliert, Rolle im Argument unsicher.

So steht es jetzt: Nach Ansicht der Einreichenden ermöglicht das Merit-Order-Prinzip am Strommarkt, dass Stromanbieter derzeit Endkundenpreise von etwa 45 ct/kWh verlangen.

„45ct/kwh (Dank Merit Order Prinzip darf er das auch)“

Originalstelle, Privatperson 61

Begründung der maschinellen Redaktion: Wertende Formulierung („völlig überzogen“) entfernt; Behauptung und Richtung (Merit Order ermöglicht hohe Preise) bleiben erhalten, Bezug zum Strommarkt ergänzt.

Niedrigere Strompreise würden Bevölkerung, Industrie und Handwerk entlasten

Eines von 3 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die durch das vorgeschlagene Vergütungsmodell sinkenden Strompreise würden nach Ansicht der Einreichenden die Bevölkerung, die Industrie und das produzierende Handwerk entlasten.

„die ganze Bevölkerung, als auch die Industrie und das produzierende Handwerk, entlasten würde“

Originalstelle, Privatperson 61

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point bundled three separately contestable predictions (price level, relief for groups, inflation effect) in loaded wording; split into neutral claims attributed to the submitter.

Strompreise würden die Inflation nicht mehr anheizen

Eines von 3 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Nach Ansicht der Einreichenden wären die Strompreise bei Umsetzung des Vorschlags nicht mehr preistreibend und würden die Inflation nicht mehr anheizen.

„Die Energiepreise für Strom wären dann nicht mehr preistreibend und würden so nicht mehr die Inflation anheizen.“

Originalstelle, Privatperson 61

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point bundled three separately contestable predictions (price level, relief for groups, inflation effect) in loaded wording; split into neutral claims attributed to the submitter.

Photovoltaik auf dem Dach erleichtern 4 Argumente, 4 davon auf der Landkarte

Die Einspeisevergütung ist im Verhältnis zum Bezugspreis zu niedrig

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die Einsenderin bzw. der Einsender hält es für nicht hinnehmbar, dass eingespeister PV-Strom deutlich geringer vergütet wird, als der Stromanbieter für bezogenen Strom berechnet, und sieht darin einen Grund, nur 3 kWp statt der möglichen 7 kWp zu installieren.

„Aber ich sehe nicht ein, dass ich für meinen eingespeisten Strom mit 8,2ct/kwh (für Überschußeinspeisung) "abgespeist" werde“

Originalstelle, Privatperson 61

Begründung der maschinellen Redaktion: Das Ausgangspunkt mischte eine prüfbare Preisangabe (8,2 ct/kWh vs. ca. 45 ct/kWh) mit der Wertung, das Verhältnis sei unangemessen ("abgespeist", "völlig überzogen"); daher getrennt in Tatsachenbehauptung und neutral formulierte Bewertung.

Geringe Vergütung bremst den Ausbau über den Eigenbedarf hinaus

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Wegen der niedrigen Einspeisevergütung installieren Betreiber nur so viel PV-Leistung, wie sie selbst brauchen, obwohl das Dach mehr Platz böte (Beispiel: 3 statt 7 kWp).

„Ich werde voraussichtlich 3 Kw/Peak installieren, obwohl ich auf dem Dach Platz für min. 7Kw/Peak hätte.“

Originalstelle, Privatperson 61

Höhere Vergütung führt zu Vollbelegung der Dächer

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Bei einer Vergütung von einem Drittel des Strompreises würden die meisten PV-Betreiber ihre verfügbare Dachfläche voll ausnutzen statt nur den Eigenbedarf zu decken.

„Dann würden die meisten PV-Betreiber nicht nur soviel installieren wie sie selbst benötigen, sondern mehr investieren, und so viel installieren wie Platz vorhanden wäre.“

Originalstelle, Privatperson 61

Mindestvergütung über 20 Jahre als Planungssicherheit

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die preisgekoppelte Vergütung sollte in den ersten 20 Jahren mindestens 8,2 ct/kWh (Überschusseinspeisung) bzw. 12,3 ct/kWh (Volleinspeisung) betragen, um Planungssicherheit für die Investition zu geben.

„jedoch in den ersten 20 Jahren, wegen Planungssicherheit für die Investition mindestens 8,2ct/kwh bzw. 12,3ctkwh für Volleinspeiser“

Originalstelle, Privatperson 61